Fachkräftemangel in den Medizinalberufen. Das Nadelöhr Medizinalberufekommission gefährdet die Gesundheitsversorgung
- ShortId
-
25.1042
- Id
-
20251042
- Updated
-
06.01.2026 13:44
- Language
-
de
- Title
-
Fachkräftemangel in den Medizinalberufen. Das Nadelöhr Medizinalberufekommission gefährdet die Gesundheitsversorgung
- AdditionalIndexing
-
2841;44;10;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Der Bundesrat hält fest, dass die Medizinalberufekommission (MEBEKO) Diplome und Weiterbildungstitel aus EU- und EFTA-Staaten oder des Vereinigten Königreichs, die aufgrund internationaler Abkommen als gleichwertig gelten, direkt anerkennt. Eine indirekte Anerkennung kommt ausschliesslich dann in Frage, wenn ein Diplom ursprünglich in einem Drittstaat erworben wurde, dieses jedoch bereits durch einen EU- oder EFTA-Staat offiziell anerkannt ist. Zudem müssen die im Abkommen über die Freizügigkeit (FZA) sowie in der EU-Richtlinie 2005/36/EG festgelegten Voraussetzungen eingehalten sein, wozu insbesondere der Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung im Anerkennungsstaat und/oder der Schweiz gehört.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Bei indirekten Anerkennungen müssen neben den üblichen Unterlagen (Antragsformular, Lebenslauf, beglaubigte Kopien von Pass und Diplom) zusätzlich die Erstanerkennung im EU-/EFTA-Raum sowie Nachweise über die notwendige Berufserfahrung eingereicht werden. Diese zusätzlichen Nachweise sind in den europäischen Vorgaben ausdrücklich vorgesehen. Sie sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Gesuchstellenden über die erforderliche Ausbildung und Erfahrung verfügen. Somit wird ein hoher Patientenschutz und eine gute Versorgungsqualität gewährleistet. Der damit für den Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin verbundene Aufwand ist vertretbar. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der entstandene Rückstau in der Bearbeitung der Gesuche durch die MEBEKO ist neben einer Kumulation von unvorhergesehenen personellen Ausfällen auch auf die hohe Anzahl unvollständig eingereichter Gesuche zurückzuführen, welche den Bearbeitungsaufwand pro Gesuch erheblich erhöht. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. und 3. Eine Erhöhung der Stellen für die Bearbeitung indirekter Anerkennungen ist derzeit nicht geplant. Allerdings wurde ein Digitalisierungsprojekt gestartet und die internen Prozesse optimiert. Die Dauer der Verfahren für direkte wie auch indirekte Anerkennungen liegt derzeit (Stand Mitte November 2025) – bei vollständig eingereichten Gesuchen – bei vier Monaten. Bis Ende Jahr soll sie aufgrund der genannten Massnahmen wieder dauerhaft auf unter drei Monate sinken. </span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass längere Bearbeitungszeiten die Rekrutierung von dringend benötigten Fachpersonen im Gesundheitswesen erschweren können. Gleichzeitig ist es aber wichtig, die Unterlagen sorgfältig zu prüfen, damit nur ausreichend qualifizierte Personen zugelassen werden und die Qualität der Versorgung sichergestellt bleibt.</span></p></span>
- <p>Angesichts des Fachkräftemangels ist die Rekrutierung von Fachkräften in den Medizinalberufen (Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie) für die Gesundheitsversorgung in der Schweiz von entscheidender Bedeutung. Engpässe bestehen in vielen Fachdisziplinen wie Gynäkologie und Rhematologie. Um die Versorgung aufrecht erhalten zu können, ist die Schweiz auf viele Medizinalpersonen aus Drittstaaten wie der EU / EFTA angewiesen, deren Ausbildungen vergleichbar sind. Über die Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel entscheidet die Medizinalberufekommission (MEBEKO).</p><p> </p><p>Aktuell müssen Antragstellende bis zur Eingangsbestätigung rund einen Monat warten. Sie müssen ein umfangreiches Antragsformular mit beglaubigten Originaldokumenten bei der MEBEKO einreichen. Danach dauert es weitere fünf Monate für die Bearbeitung des Gesuchs. Diese langen Prozesse erschweren die Rekrutierung von qualifiziertem Personal aus dem Ausland und erschweren es, Versorgungslücken zeitnah zu füllen.</p><p> </p><p>Mit der am 18. Dezember 2024 eingereichten Motion Lohr 24.4409 wurden Anpassungen der Bestimmungen und der Anwendung der Medizinalberufeverordnung (MedBV) gefordert, um indirekte Anerkennungen von Diplomen bei Medizinalberufen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Angesichts der Dringlichkeit müssen Massnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen zeitnah umgesetzt werden. Die anhaltenden Probleme im Anerkennungsverfahren von ausländischen Medizinaldiplomen, das von der MEBEKO verwaltet wird, müssen rasch behoben werden.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie bewertet der Bundesrat die aktuellen Verfahren zur indirekten Anerkennung von Diplomen bei Medizinalberufen, insbesondere im Hinblick auf ihre Dauer und Komplexität?</li><li>Welche konkreten Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen oder plant er, um die Verfahren zur Anerkennung von Diplomen aus Drittstaaten zu beschleunigen, indem die MEBEKO mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen dieser langwierigen Verfahren auf die Rekrutierung von dringend benötigtem Fachpersonal im Gesundheitswesen? Welche Auswirkungen haben die langen Bearbeitungszeiten auf die Versorgung?</li></ol>
- Fachkräftemangel in den Medizinalberufen. Das Nadelöhr Medizinalberufekommission gefährdet die Gesundheitsversorgung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Der Bundesrat hält fest, dass die Medizinalberufekommission (MEBEKO) Diplome und Weiterbildungstitel aus EU- und EFTA-Staaten oder des Vereinigten Königreichs, die aufgrund internationaler Abkommen als gleichwertig gelten, direkt anerkennt. Eine indirekte Anerkennung kommt ausschliesslich dann in Frage, wenn ein Diplom ursprünglich in einem Drittstaat erworben wurde, dieses jedoch bereits durch einen EU- oder EFTA-Staat offiziell anerkannt ist. Zudem müssen die im Abkommen über die Freizügigkeit (FZA) sowie in der EU-Richtlinie 2005/36/EG festgelegten Voraussetzungen eingehalten sein, wozu insbesondere der Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung im Anerkennungsstaat und/oder der Schweiz gehört.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Bei indirekten Anerkennungen müssen neben den üblichen Unterlagen (Antragsformular, Lebenslauf, beglaubigte Kopien von Pass und Diplom) zusätzlich die Erstanerkennung im EU-/EFTA-Raum sowie Nachweise über die notwendige Berufserfahrung eingereicht werden. Diese zusätzlichen Nachweise sind in den europäischen Vorgaben ausdrücklich vorgesehen. Sie sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Gesuchstellenden über die erforderliche Ausbildung und Erfahrung verfügen. Somit wird ein hoher Patientenschutz und eine gute Versorgungsqualität gewährleistet. Der damit für den Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin verbundene Aufwand ist vertretbar. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der entstandene Rückstau in der Bearbeitung der Gesuche durch die MEBEKO ist neben einer Kumulation von unvorhergesehenen personellen Ausfällen auch auf die hohe Anzahl unvollständig eingereichter Gesuche zurückzuführen, welche den Bearbeitungsaufwand pro Gesuch erheblich erhöht. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. und 3. Eine Erhöhung der Stellen für die Bearbeitung indirekter Anerkennungen ist derzeit nicht geplant. Allerdings wurde ein Digitalisierungsprojekt gestartet und die internen Prozesse optimiert. Die Dauer der Verfahren für direkte wie auch indirekte Anerkennungen liegt derzeit (Stand Mitte November 2025) – bei vollständig eingereichten Gesuchen – bei vier Monaten. Bis Ende Jahr soll sie aufgrund der genannten Massnahmen wieder dauerhaft auf unter drei Monate sinken. </span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass längere Bearbeitungszeiten die Rekrutierung von dringend benötigten Fachpersonen im Gesundheitswesen erschweren können. Gleichzeitig ist es aber wichtig, die Unterlagen sorgfältig zu prüfen, damit nur ausreichend qualifizierte Personen zugelassen werden und die Qualität der Versorgung sichergestellt bleibt.</span></p></span>
- <p>Angesichts des Fachkräftemangels ist die Rekrutierung von Fachkräften in den Medizinalberufen (Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie) für die Gesundheitsversorgung in der Schweiz von entscheidender Bedeutung. Engpässe bestehen in vielen Fachdisziplinen wie Gynäkologie und Rhematologie. Um die Versorgung aufrecht erhalten zu können, ist die Schweiz auf viele Medizinalpersonen aus Drittstaaten wie der EU / EFTA angewiesen, deren Ausbildungen vergleichbar sind. Über die Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel entscheidet die Medizinalberufekommission (MEBEKO).</p><p> </p><p>Aktuell müssen Antragstellende bis zur Eingangsbestätigung rund einen Monat warten. Sie müssen ein umfangreiches Antragsformular mit beglaubigten Originaldokumenten bei der MEBEKO einreichen. Danach dauert es weitere fünf Monate für die Bearbeitung des Gesuchs. Diese langen Prozesse erschweren die Rekrutierung von qualifiziertem Personal aus dem Ausland und erschweren es, Versorgungslücken zeitnah zu füllen.</p><p> </p><p>Mit der am 18. Dezember 2024 eingereichten Motion Lohr 24.4409 wurden Anpassungen der Bestimmungen und der Anwendung der Medizinalberufeverordnung (MedBV) gefordert, um indirekte Anerkennungen von Diplomen bei Medizinalberufen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Angesichts der Dringlichkeit müssen Massnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen zeitnah umgesetzt werden. Die anhaltenden Probleme im Anerkennungsverfahren von ausländischen Medizinaldiplomen, das von der MEBEKO verwaltet wird, müssen rasch behoben werden.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie bewertet der Bundesrat die aktuellen Verfahren zur indirekten Anerkennung von Diplomen bei Medizinalberufen, insbesondere im Hinblick auf ihre Dauer und Komplexität?</li><li>Welche konkreten Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen oder plant er, um die Verfahren zur Anerkennung von Diplomen aus Drittstaaten zu beschleunigen, indem die MEBEKO mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen dieser langwierigen Verfahren auf die Rekrutierung von dringend benötigtem Fachpersonal im Gesundheitswesen? Welche Auswirkungen haben die langen Bearbeitungszeiten auf die Versorgung?</li></ol>
- Fachkräftemangel in den Medizinalberufen. Das Nadelöhr Medizinalberufekommission gefährdet die Gesundheitsversorgung
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