Unterschriftenskandal. Gefälschte Unterschriften auch bei kantonalen Initiativen?
- ShortId
-
25.1043
- Id
-
20251043
- Updated
-
13.11.2025 23:49
- Language
-
de
- Title
-
Unterschriftenskandal. Gefälschte Unterschriften auch bei kantonalen Initiativen?
- AdditionalIndexing
-
04;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Zu 1-3 und 6: Für den Bundesrat ist das Vertrauen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in die Institutionen der direkten Demokratie zentral. Deshalb hat die Bundeskanzlei im Herbst 2024 bestehende Massnahmen verstärkt und ein zusätzliches Massnahmenpaket initiiert, um die Integrität der Unterschriftensammlung für eidgenössische Volksbegehren zu schützen. Dazu gehören die verstärkten Kontrollen der eingereichten Unterschriftenlisten bei der Auszählung durch die Bundeskanzlei, die Einreichung von weiteren Strafanzeigen, ein Meldungsmonitoring für die Gemeinden für die Meldung von Verdachtsfällen, ein runder Tisch zur Ausarbeitung eines Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen sowie der Austausch mit der Wissenschaft. Sollten diese Massnahmen nicht die angestrebte Wirkung entfalten, so wären zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 24.3853 Schläfli «Massnahmen zur Sicherheit bei Unterschriftensammlungen» gesetzgeberische Massnahmen zu erwägen. Für die Wahrung der Integrität der Unterschriftensammlung für kantonale und kommunale Volksbegehren sind hingegen die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund hat folglich keine Kompetenz zur Beurteilung der Gültigkeit von Unterschriften für kantonale und kommunale Volksbegehren. Die Bundeskanzlei steht bereits heute den Kantonen und Gemeinden beratend zur Seite bei potenziellen Unregelmässigkeiten wie mutmasslich gefälschten Unterschriften und/oder unlauteres Geschäftsgebaren auf kantonaler und kommunaler Ebene. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 4: Die Bundeskanzlei bezieht die Kantone und Gemeinden bei der Erarbeitung und Umsetzung der Massnahmen zum Schutz der Integrität der Unterschriftensammlung für eidgenössische Volksbegehren umfassend und kontinuierlich mit ein. So informiert der Bundeskanzler in den Gremien der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz laufend über diese Thematik. Weiter wurden die Kantone und Gemeinden bei der Erarbeitung, dem Reporting und der Evaluation des Meldungsmonitorings der Bundeskanzlei für die Gemeinden miteinbezogen und bei der Neugestaltung der Broschüre für die Gemeinden zur Stimmrechtsbescheinigung konsultiert. Sie waren zudem auch am runden Tisch zur Integrität von Unterschriftensammlungen vertreten. Darüber hinaus können die seitens des Bundes initiierten Massnahmen und damit gesammelten Umsetzungserfahrungen selbstverständlich auch als Anhaltspunkte und mögliche Praktiken für kantonale respektive kommunale Vorhaben herangezogen und entsprechend auf die Bedürfnisse von Kantonen und Gemeinden angepasst werden.</span></p></span>
- <p>Berichte über gefälschte Unterschriften erschütterten Politik und Bevölkerung in den letzten Monaten immer wieder. Diese Berichterstattung brachte auch zu Tage, dass mehrere kantonale Initiativen ebenfalls im grossen Stil von mutmasslich gefälschten und somit ungültigen Unterschriften betroffen sind.<sup>1</sup> Es ist daher fraglich, ob die Tragweite des Unterschriftenskandals bereits abschätzbar ist oder ob das Problem nicht noch viel grösser ist als bisher angenommen.</p><p> </p><p>1. Hat der Bundesrat einen Überblick über das Ausmass mutmasslich gefälschter Unterschriften bei kantonalen Initiativen? </p><p>2. Müssen gefälschte Unterschriften bei kantonalen oder kommunalen Initiativen ebenfalls der Bundeskanzlei gemeldet werden?</p><p>3. Hat der Bundesrat einen Überblick über allenfalls bereits erfolgte Strafanzeigen auf kantonaler oder kommunaler Ebene?</p><p>4. Wäre es für ein Gesamtbild nicht wichtig, dass das kürzlich errichtete Monitoring gefälschter Unterschriften auf kantonale und kommunale Initiativen bzw. auf die Kantone ausgeweitet wird?</p><p>5. Wie werden die Kantone in die Bewältigung des Unterschriftenskandals und die Prozesse zur Vermeidung weiterer solcher Fälle einbezogen? </p><p>6. Werden die Kantone im Falle von mutmasslich gefälschten Unterschriften zu rechtlichen Schritten aufgefordert?</p><p> </p><p>1: <a href="https://www.tagesanzeiger.ch/svp-kampagnenformen-sammeln-viele-ungueltige-unterschriften-323830435575">https://www.tagesanzeiger.ch/svp-kampagnenformen-sammeln-viele-ungueltige-unterschriften-323830435575</a> (23. September 2025)</p>
- Unterschriftenskandal. Gefälschte Unterschriften auch bei kantonalen Initiativen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Zu 1-3 und 6: Für den Bundesrat ist das Vertrauen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in die Institutionen der direkten Demokratie zentral. Deshalb hat die Bundeskanzlei im Herbst 2024 bestehende Massnahmen verstärkt und ein zusätzliches Massnahmenpaket initiiert, um die Integrität der Unterschriftensammlung für eidgenössische Volksbegehren zu schützen. Dazu gehören die verstärkten Kontrollen der eingereichten Unterschriftenlisten bei der Auszählung durch die Bundeskanzlei, die Einreichung von weiteren Strafanzeigen, ein Meldungsmonitoring für die Gemeinden für die Meldung von Verdachtsfällen, ein runder Tisch zur Ausarbeitung eines Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen sowie der Austausch mit der Wissenschaft. Sollten diese Massnahmen nicht die angestrebte Wirkung entfalten, so wären zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 24.3853 Schläfli «Massnahmen zur Sicherheit bei Unterschriftensammlungen» gesetzgeberische Massnahmen zu erwägen. Für die Wahrung der Integrität der Unterschriftensammlung für kantonale und kommunale Volksbegehren sind hingegen die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund hat folglich keine Kompetenz zur Beurteilung der Gültigkeit von Unterschriften für kantonale und kommunale Volksbegehren. Die Bundeskanzlei steht bereits heute den Kantonen und Gemeinden beratend zur Seite bei potenziellen Unregelmässigkeiten wie mutmasslich gefälschten Unterschriften und/oder unlauteres Geschäftsgebaren auf kantonaler und kommunaler Ebene. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 4: Die Bundeskanzlei bezieht die Kantone und Gemeinden bei der Erarbeitung und Umsetzung der Massnahmen zum Schutz der Integrität der Unterschriftensammlung für eidgenössische Volksbegehren umfassend und kontinuierlich mit ein. So informiert der Bundeskanzler in den Gremien der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz laufend über diese Thematik. Weiter wurden die Kantone und Gemeinden bei der Erarbeitung, dem Reporting und der Evaluation des Meldungsmonitorings der Bundeskanzlei für die Gemeinden miteinbezogen und bei der Neugestaltung der Broschüre für die Gemeinden zur Stimmrechtsbescheinigung konsultiert. Sie waren zudem auch am runden Tisch zur Integrität von Unterschriftensammlungen vertreten. Darüber hinaus können die seitens des Bundes initiierten Massnahmen und damit gesammelten Umsetzungserfahrungen selbstverständlich auch als Anhaltspunkte und mögliche Praktiken für kantonale respektive kommunale Vorhaben herangezogen und entsprechend auf die Bedürfnisse von Kantonen und Gemeinden angepasst werden.</span></p></span>
- <p>Berichte über gefälschte Unterschriften erschütterten Politik und Bevölkerung in den letzten Monaten immer wieder. Diese Berichterstattung brachte auch zu Tage, dass mehrere kantonale Initiativen ebenfalls im grossen Stil von mutmasslich gefälschten und somit ungültigen Unterschriften betroffen sind.<sup>1</sup> Es ist daher fraglich, ob die Tragweite des Unterschriftenskandals bereits abschätzbar ist oder ob das Problem nicht noch viel grösser ist als bisher angenommen.</p><p> </p><p>1. Hat der Bundesrat einen Überblick über das Ausmass mutmasslich gefälschter Unterschriften bei kantonalen Initiativen? </p><p>2. Müssen gefälschte Unterschriften bei kantonalen oder kommunalen Initiativen ebenfalls der Bundeskanzlei gemeldet werden?</p><p>3. Hat der Bundesrat einen Überblick über allenfalls bereits erfolgte Strafanzeigen auf kantonaler oder kommunaler Ebene?</p><p>4. Wäre es für ein Gesamtbild nicht wichtig, dass das kürzlich errichtete Monitoring gefälschter Unterschriften auf kantonale und kommunale Initiativen bzw. auf die Kantone ausgeweitet wird?</p><p>5. Wie werden die Kantone in die Bewältigung des Unterschriftenskandals und die Prozesse zur Vermeidung weiterer solcher Fälle einbezogen? </p><p>6. Werden die Kantone im Falle von mutmasslich gefälschten Unterschriften zu rechtlichen Schritten aufgefordert?</p><p> </p><p>1: <a href="https://www.tagesanzeiger.ch/svp-kampagnenformen-sammeln-viele-ungueltige-unterschriften-323830435575">https://www.tagesanzeiger.ch/svp-kampagnenformen-sammeln-viele-ungueltige-unterschriften-323830435575</a> (23. September 2025)</p>
- Unterschriftenskandal. Gefälschte Unterschriften auch bei kantonalen Initiativen?
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