Investitionsversprechen des Bundes in der Aussenwirtschaftspolitik
- ShortId
-
25.1049
- Id
-
20251049
- Updated
-
18.02.2026 21:37
- Language
-
de
- Title
-
Investitionsversprechen des Bundes in der Aussenwirtschaftspolitik
- AdditionalIndexing
-
15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Nein. Es sind die jeweilige Ausgangslage und die Interessensabwägungen, die entscheidend sind für die Verhandlungen und den Einbezug solcher Elemente. Je nachdem müssen Optionen - mit der Privatwirtschaft - sorgfältig geprüft werden. Die Schweiz gehört weltweit zu den grössten Kapitalimport und -exporteuren. Günstige Rahmenbedingungen für Auslandinvestitionen liegen deshalb im Interesse der Schweiz. Vor dem Hintergrund globalisierter Wertschöpfungsketten nimmt die Bedeutung grenzüberschreitender Unternehmensstrukturen auch für kleine und mittlere Unternehmen zu. Aufgrund der damit zusammenhängenden langfristigen Kapitalbindung im Ausland steigt das Bedürfnis nach staatsvertraglicher Absicherung der Rahmenbedingungen. Freihandels- und Investitionsschutzabkommen sind wichtige Instrumente, um den Zugang und die Rechtssicherheit zu stärken.</p><p> </p><p>Seit dem Abschluss des Abkommens mit Indien hat die Schweiz Freihandelsabkommen mit Kosovo, Thailand, Malaysia und Mercosur ohne Festlegung von Zielgrössen für durch den Privatsektor getätigte Investitionen abgeschlossen.</p><p> </p><p>2. Die Schweizer Wirtschaft stellt in Aussicht, Investitionen in den USA zu tätigen. Der Bund wird diese, gemeinsam mit den USA, nach Möglichkeit erleichtern. Dieser Sachverhalt dürfte sich auch im noch auszuhandelnden Abkommen wiederspiegeln. </p><p> </p><p>3. Die genaue Ausgestaltung wird potenziell Gegenstand der kommenden Verhandlungen mit den USA sein und kann nicht vorab abschliessend beantwortet werden.</p><p> </p><p>4. Der Abschluss des Kapitels über Investitionsförderung und Zusammenarbeit (Kapitel 7) war ein entscheidender Punkt, weshalb es den EFTA-Staaten gelungen ist als erster europäischer Partner ein Freihandelsabkommen mit Indien abzuschliessen. Der Bundesrat ist weiterhin davon überzeugt, dass das Abkommen mit Indien den Schweizer Unternehmen einen grossen Mehrwert bringt. Indien seinerseits hat ein grosses Interesse, dass die im Abkommen festgehaltenen Zielgrössen erreicht werden, und ist sich bewusst, dass dafür auch die Rahmenbedingungen für die Investoren eine zentrale Rolle spielen.</p><p> </p><p>5. Der Bundesrat ist überzeugt, dass durch die Verbesserung der Marktzugangsbedingungen und der Investitionsmöglichkeiten im Ausland unsere Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ihre Produktion und ihr Dienstleistungsangebot zu erweitern und potenziell zu vergrössern, was für die Schweiz (und die anderen EFTA-Staaten) von Vorteil sein kann und den europäischen Wirtschaftsstandort nicht schwächt.</p><p> </p><p>6. Wirtschaftsabkommen stellen Instrumente der Aussenwirtschaftspolitik des Bundes (Art. 101 BV) dar. Die Verhandlung über solche Abkommen ist Teil der aussenpolitischen Aufgaben, die die Verfassung dem Bundesrat zuweist (Art. 184 BV). Er ist auch befugt, mit ausländischen Staaten rechtlich nicht verbindliche Absichtserklärungen auszutauschen. Damit verfügt er über den nötigen Handlungsspielraum, um die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz optimal zu vertreten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, in einem Wirtschaftsabkommen oder einer nicht rechtsverbindlichen Absichtserklärung über Ausgleichsmassnahmen mit privaten Investitionszusagen zu koppeln.</p><p> </p><p>Verhandlungen über Wirtschaftsabkommen werden auf der Grundlage von Mandaten geführt, die der Bundesrat beschliesst; die Konsultation der zuständigen Kommissionen erfolgt nach Massgabe des Parlamentsgesetzes. Wo Zielgrössen für Investitionen aus dem Privatsektor Gegenstand der Verhandlungen sein können, wird sich das Verhandlungsmandat (wie aktuell bezüglich den Verhandlungen mit den USA) auch dazu äussern.</p>
- <p>Die Schweiz hat sich im Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indien erstmalig vertraglich zu einer Zielsetzungsfestlegung für Direktinvestitionen von Investoren verpflichtet. In den ersten 15 Jahren sollen 15 Mia. US-Dollar EFTA-Investitionen von Investoren aus EFTA-Staaten in Indien getätigt werden. Basierend auf diesen Direktinvestitionen sollen in Indien innert 15 Jahren eine Million direkte Beschäftsigungsverhältnisse geschaffen werden. Die EFTA-Staaten sind damit erstmals eine Förderverpflichtung für Direktinvestitionen eingegangen. Werden die Ziele nicht erreicht und können sich die Vertragsparteien über die Abhilfemassnahmen nicht einigen, dann kann Indien einseitig befristete Abhilfemassnahmen in anderen Bereichen des Abkommens ergreifen. Es stellen sich im Hinblick auf weitere Wirtschaftsabkommen folgende Fragen:<br>1. Sind solche vertragliche Investitionsversprechen für Direktinvestitionen von Investoren nun ein immerwährendes strategisches Instrument des Bundesrates in der Aussenwirtschaftspolitik?</p><p>2. Soll dieses Instrument der anvisierten Direktinvestionen und der resultierenden Beschäftigungsverhältnisse auch in einem Vertrag mit den USA festgeschrieben werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, auch den USA ein einseitiges Recht auf Abhilfemassnahmen zu gewähren, wenn vertraglich anvisierte Direktinvestionen in der vereinbarten Frist nicht erreicht werden?</p><p>4. Betrachtet der Bundesrat die mit Indien getroffene Regelung immer noch positiv, nachdem die regelbasierte Welthandelsordnung seit dem Abschluss des Vertrages vom Handelspartner USA nicht mehr respektiert wird und solche Investitionsversprechen zu Druckmitteln aufgestiegen sind?<br>5. Wie beeurteilt der Bundesrat die Gefahr, dass solche Investitionsversprechen als permanentes Druckmittel eingesetzt werden, den europäischen Wirtschaftsstandort der EFTA-Staaten und die damit zusammenhanängenden Beschäftigungsmöglichkeiten in der Schweiz, in Norwegen, in Island und Liechtenstein zu schwächen?</p><p>6. Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass der Bundesrat Investitionsversprechen von privaten Investoren in der Aussenwirtschaftspolitik mit Ausgeichsmassnahmen bei den Zolltarifen verbinden kann? Gedenkt der Bundesrat diese Möglichkeit und die entsprechenden Investitionshöhen zukünftig in jedem Verhandlungsmandat für ein Wirtschafts- oder Handelabkommen darzulegen und beim Parlament zu konsultieren?</p>
- Investitionsversprechen des Bundes in der Aussenwirtschaftspolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Nein. Es sind die jeweilige Ausgangslage und die Interessensabwägungen, die entscheidend sind für die Verhandlungen und den Einbezug solcher Elemente. Je nachdem müssen Optionen - mit der Privatwirtschaft - sorgfältig geprüft werden. Die Schweiz gehört weltweit zu den grössten Kapitalimport und -exporteuren. Günstige Rahmenbedingungen für Auslandinvestitionen liegen deshalb im Interesse der Schweiz. Vor dem Hintergrund globalisierter Wertschöpfungsketten nimmt die Bedeutung grenzüberschreitender Unternehmensstrukturen auch für kleine und mittlere Unternehmen zu. Aufgrund der damit zusammenhängenden langfristigen Kapitalbindung im Ausland steigt das Bedürfnis nach staatsvertraglicher Absicherung der Rahmenbedingungen. Freihandels- und Investitionsschutzabkommen sind wichtige Instrumente, um den Zugang und die Rechtssicherheit zu stärken.</p><p> </p><p>Seit dem Abschluss des Abkommens mit Indien hat die Schweiz Freihandelsabkommen mit Kosovo, Thailand, Malaysia und Mercosur ohne Festlegung von Zielgrössen für durch den Privatsektor getätigte Investitionen abgeschlossen.</p><p> </p><p>2. Die Schweizer Wirtschaft stellt in Aussicht, Investitionen in den USA zu tätigen. Der Bund wird diese, gemeinsam mit den USA, nach Möglichkeit erleichtern. Dieser Sachverhalt dürfte sich auch im noch auszuhandelnden Abkommen wiederspiegeln. </p><p> </p><p>3. Die genaue Ausgestaltung wird potenziell Gegenstand der kommenden Verhandlungen mit den USA sein und kann nicht vorab abschliessend beantwortet werden.</p><p> </p><p>4. Der Abschluss des Kapitels über Investitionsförderung und Zusammenarbeit (Kapitel 7) war ein entscheidender Punkt, weshalb es den EFTA-Staaten gelungen ist als erster europäischer Partner ein Freihandelsabkommen mit Indien abzuschliessen. Der Bundesrat ist weiterhin davon überzeugt, dass das Abkommen mit Indien den Schweizer Unternehmen einen grossen Mehrwert bringt. Indien seinerseits hat ein grosses Interesse, dass die im Abkommen festgehaltenen Zielgrössen erreicht werden, und ist sich bewusst, dass dafür auch die Rahmenbedingungen für die Investoren eine zentrale Rolle spielen.</p><p> </p><p>5. Der Bundesrat ist überzeugt, dass durch die Verbesserung der Marktzugangsbedingungen und der Investitionsmöglichkeiten im Ausland unsere Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ihre Produktion und ihr Dienstleistungsangebot zu erweitern und potenziell zu vergrössern, was für die Schweiz (und die anderen EFTA-Staaten) von Vorteil sein kann und den europäischen Wirtschaftsstandort nicht schwächt.</p><p> </p><p>6. Wirtschaftsabkommen stellen Instrumente der Aussenwirtschaftspolitik des Bundes (Art. 101 BV) dar. Die Verhandlung über solche Abkommen ist Teil der aussenpolitischen Aufgaben, die die Verfassung dem Bundesrat zuweist (Art. 184 BV). Er ist auch befugt, mit ausländischen Staaten rechtlich nicht verbindliche Absichtserklärungen auszutauschen. Damit verfügt er über den nötigen Handlungsspielraum, um die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz optimal zu vertreten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, in einem Wirtschaftsabkommen oder einer nicht rechtsverbindlichen Absichtserklärung über Ausgleichsmassnahmen mit privaten Investitionszusagen zu koppeln.</p><p> </p><p>Verhandlungen über Wirtschaftsabkommen werden auf der Grundlage von Mandaten geführt, die der Bundesrat beschliesst; die Konsultation der zuständigen Kommissionen erfolgt nach Massgabe des Parlamentsgesetzes. Wo Zielgrössen für Investitionen aus dem Privatsektor Gegenstand der Verhandlungen sein können, wird sich das Verhandlungsmandat (wie aktuell bezüglich den Verhandlungen mit den USA) auch dazu äussern.</p>
- <p>Die Schweiz hat sich im Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indien erstmalig vertraglich zu einer Zielsetzungsfestlegung für Direktinvestitionen von Investoren verpflichtet. In den ersten 15 Jahren sollen 15 Mia. US-Dollar EFTA-Investitionen von Investoren aus EFTA-Staaten in Indien getätigt werden. Basierend auf diesen Direktinvestitionen sollen in Indien innert 15 Jahren eine Million direkte Beschäftsigungsverhältnisse geschaffen werden. Die EFTA-Staaten sind damit erstmals eine Förderverpflichtung für Direktinvestitionen eingegangen. Werden die Ziele nicht erreicht und können sich die Vertragsparteien über die Abhilfemassnahmen nicht einigen, dann kann Indien einseitig befristete Abhilfemassnahmen in anderen Bereichen des Abkommens ergreifen. Es stellen sich im Hinblick auf weitere Wirtschaftsabkommen folgende Fragen:<br>1. Sind solche vertragliche Investitionsversprechen für Direktinvestitionen von Investoren nun ein immerwährendes strategisches Instrument des Bundesrates in der Aussenwirtschaftspolitik?</p><p>2. Soll dieses Instrument der anvisierten Direktinvestionen und der resultierenden Beschäftigungsverhältnisse auch in einem Vertrag mit den USA festgeschrieben werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, auch den USA ein einseitiges Recht auf Abhilfemassnahmen zu gewähren, wenn vertraglich anvisierte Direktinvestionen in der vereinbarten Frist nicht erreicht werden?</p><p>4. Betrachtet der Bundesrat die mit Indien getroffene Regelung immer noch positiv, nachdem die regelbasierte Welthandelsordnung seit dem Abschluss des Vertrages vom Handelspartner USA nicht mehr respektiert wird und solche Investitionsversprechen zu Druckmitteln aufgestiegen sind?<br>5. Wie beeurteilt der Bundesrat die Gefahr, dass solche Investitionsversprechen als permanentes Druckmittel eingesetzt werden, den europäischen Wirtschaftsstandort der EFTA-Staaten und die damit zusammenhanängenden Beschäftigungsmöglichkeiten in der Schweiz, in Norwegen, in Island und Liechtenstein zu schwächen?</p><p>6. Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass der Bundesrat Investitionsversprechen von privaten Investoren in der Aussenwirtschaftspolitik mit Ausgeichsmassnahmen bei den Zolltarifen verbinden kann? Gedenkt der Bundesrat diese Möglichkeit und die entsprechenden Investitionshöhen zukünftig in jedem Verhandlungsmandat für ein Wirtschafts- oder Handelabkommen darzulegen und beim Parlament zu konsultieren?</p>
- Investitionsversprechen des Bundes in der Aussenwirtschaftspolitik
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