Verhinderung häuslicher Gewalt. Wie ist der Stand der Arbeiten zur Schaffung einer nationalen Abfrageplattform für Polizeidaten?

ShortId
25.1052
Id
20251052
Updated
23.02.2026 16:56
Language
de
Title
Verhinderung häuslicher Gewalt. Wie ist der Stand der Arbeiten zur Schaffung einer nationalen Abfrageplattform für Polizeidaten?
AdditionalIndexing
28;1216;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass der nationale polizeiliche Datenaustausch verbessert werden muss, um generell die Kriminalität - und damit auch häusliche und sexualisierte Gewalt - noch besser bekämpfen zu können. Die kantonalen Polizeikorps betreiben derzeit eigene polizeiliche Informationssysteme und die gegenseitige Abfrage von Informationen erfolgt über den Amtshilfeweg. Dies kann zu ineffizienten Abläufen, Verzögerungen und teilweise zu Doppelspurigkeit in der Fallbearbeitung führen.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die Arbeiten zur Umsetzung der Motion 18.3592&nbsp;Eichenberger «Nationaler polizeilicher Datenaustausch» sind am Laufen. Das Ziel ist, dass die Polizeikräfte der Kantone und des Bundes direkt auf die polizeilichen Daten in der gesamten Schweiz zugreifen können. Der Bund treibt diese Arbeiten in enger Abstimmung mit den Kantonen voran.</p><p>&nbsp;</p><p>3./4.&nbsp;Die Polizeiliche Abfrageplattform (POLAP) existiert bereits. Darüber können schon heute</p><p>Bundessysteme wie das automatisierte Polizeifahndungssystem (RIPOL) direkt abgefragt werden. Für die vollständige Umsetzung der Motion Eichenberger sollen nun möglichst rasch auch die polizeilichen Informationssysteme der Kantone an POLAP angeschlossen werden. Dafür fehlen in den Kantonen teilweise noch die erforderlichen Rechtsgrundlagen. Damit der Bund dies regeln kann, ist eine neue Grundlage in der Verfassung erforderlich. Darauf zielt die von Bundesrat und Parlament angenommene Motion 23.4311 «Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches» der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates ab.<br><br>Zur Umsetzung der beiden erwähnten Motionen wurde eine Vorlage ausgearbeitet, die die Änderung von Artikel 57 der Bundesverfassung (SR 101) und des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI, SR 361) vorsieht. Die Vernehmlassung wird der Bundesrat voraussichtlich im ersten Quartal 2026 eröffnen. Anschliessend soll der Bundesrat bis Ende 2026 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden. Parallel zu den Arbeiten auf Bundesebene arbeiten die Kantone weiterhin daran, die entsprechenden Rechtsgrundlagen im Rahmen eines Konkordats zu schaffen. Mehrere Kantone haben die nötigen Rechtsgrundlagen auch mittels eigener kantonaler Gesetze bereits geschaffen. Wie oben erwähnt, ist POLAP bereits in Betrieb. Wann die Informationssysteme der Kantone an die Abfrageplattform angeschlossen werden können, hängt davon ab, wie rasch die rechtlichen Grundlagen auf Stufe Bund und Kantone angepasst werden können.</p>
  • <p>2018 reichte FDP-Nationalrätin Corinna Eichenberger eine Motion ein, mit der sie einen nationalen polizeilichen Datenaustausch forderte. Beide Räte nahmen an. Die Sicherheitspolitische Kommission hat im Laufe der Bearbeitungen eine Kommissionmotion lanciert, welche eine Verfassungsgrundlage fordert, um den nationalen polizeilichen Datenaustausch zu ermöglichen. Auch diese Forderung wurde von beiden Räten 2023 bzw. 2024 angenommen. Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren ist gewillt, auf Konkordatsebene den Datenaustausch zu ermöglichen.</p><p>In einer Diskussionsrunde zum Thema Präventionskampagne «Häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt» bei TV srf1 vom 25. November 2025 an der auch Bundesrätin Baume-Schneider teilnahm, wurden die aktuellen Schwierigkeiten der Übermittlung von Polizeidaten aus einem Kanton in andere als einer der Gründe erwähnt, weshalb potenzielle Täter nicht rechtzeitig präventiv angegangen werden können und damit evtl. Gewalt gegen Frauen verhindert werden kann.&nbsp;</p><p>Es ist offensichtlich, dass es die horizontale und vertikale Abfrage von kriminal- und sicherheitspolizeilichen Daten braucht.</p><p>Auch weil die gute Präventionskampagne des Bundes rasche konkrete Massnahme erfordert, um Wirksamkeit zu entfalten, braucht es Entscheide der Politik von Bund und Kantonen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><ol><li>Erkennt der Bundesrat die Notwendigkeit eines Austausches polizeilicher Daten mit Blick auf die mögliche Verhinderung von häuslicher und sexualisierter Gewalt?</li><li>Ist der Bundesrat gewillt, zusammen mit den Kantonen rasch Möglichkeiten zum Austausch polizeilicher Daten zu schaffen?</li><li>Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten?</li><li>Wann kann mit der Inbetriebnahme einer Abfrageplattform für Polizeidaten gerechnet werden?&nbsp;</li></ol>
  • Verhinderung häuslicher Gewalt. Wie ist der Stand der Arbeiten zur Schaffung einer nationalen Abfrageplattform für Polizeidaten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass der nationale polizeiliche Datenaustausch verbessert werden muss, um generell die Kriminalität - und damit auch häusliche und sexualisierte Gewalt - noch besser bekämpfen zu können. Die kantonalen Polizeikorps betreiben derzeit eigene polizeiliche Informationssysteme und die gegenseitige Abfrage von Informationen erfolgt über den Amtshilfeweg. Dies kann zu ineffizienten Abläufen, Verzögerungen und teilweise zu Doppelspurigkeit in der Fallbearbeitung führen.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die Arbeiten zur Umsetzung der Motion 18.3592&nbsp;Eichenberger «Nationaler polizeilicher Datenaustausch» sind am Laufen. Das Ziel ist, dass die Polizeikräfte der Kantone und des Bundes direkt auf die polizeilichen Daten in der gesamten Schweiz zugreifen können. Der Bund treibt diese Arbeiten in enger Abstimmung mit den Kantonen voran.</p><p>&nbsp;</p><p>3./4.&nbsp;Die Polizeiliche Abfrageplattform (POLAP) existiert bereits. Darüber können schon heute</p><p>Bundessysteme wie das automatisierte Polizeifahndungssystem (RIPOL) direkt abgefragt werden. Für die vollständige Umsetzung der Motion Eichenberger sollen nun möglichst rasch auch die polizeilichen Informationssysteme der Kantone an POLAP angeschlossen werden. Dafür fehlen in den Kantonen teilweise noch die erforderlichen Rechtsgrundlagen. Damit der Bund dies regeln kann, ist eine neue Grundlage in der Verfassung erforderlich. Darauf zielt die von Bundesrat und Parlament angenommene Motion 23.4311 «Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches» der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates ab.<br><br>Zur Umsetzung der beiden erwähnten Motionen wurde eine Vorlage ausgearbeitet, die die Änderung von Artikel 57 der Bundesverfassung (SR 101) und des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI, SR 361) vorsieht. Die Vernehmlassung wird der Bundesrat voraussichtlich im ersten Quartal 2026 eröffnen. Anschliessend soll der Bundesrat bis Ende 2026 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden. Parallel zu den Arbeiten auf Bundesebene arbeiten die Kantone weiterhin daran, die entsprechenden Rechtsgrundlagen im Rahmen eines Konkordats zu schaffen. Mehrere Kantone haben die nötigen Rechtsgrundlagen auch mittels eigener kantonaler Gesetze bereits geschaffen. Wie oben erwähnt, ist POLAP bereits in Betrieb. Wann die Informationssysteme der Kantone an die Abfrageplattform angeschlossen werden können, hängt davon ab, wie rasch die rechtlichen Grundlagen auf Stufe Bund und Kantone angepasst werden können.</p>
    • <p>2018 reichte FDP-Nationalrätin Corinna Eichenberger eine Motion ein, mit der sie einen nationalen polizeilichen Datenaustausch forderte. Beide Räte nahmen an. Die Sicherheitspolitische Kommission hat im Laufe der Bearbeitungen eine Kommissionmotion lanciert, welche eine Verfassungsgrundlage fordert, um den nationalen polizeilichen Datenaustausch zu ermöglichen. Auch diese Forderung wurde von beiden Räten 2023 bzw. 2024 angenommen. Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren ist gewillt, auf Konkordatsebene den Datenaustausch zu ermöglichen.</p><p>In einer Diskussionsrunde zum Thema Präventionskampagne «Häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt» bei TV srf1 vom 25. November 2025 an der auch Bundesrätin Baume-Schneider teilnahm, wurden die aktuellen Schwierigkeiten der Übermittlung von Polizeidaten aus einem Kanton in andere als einer der Gründe erwähnt, weshalb potenzielle Täter nicht rechtzeitig präventiv angegangen werden können und damit evtl. Gewalt gegen Frauen verhindert werden kann.&nbsp;</p><p>Es ist offensichtlich, dass es die horizontale und vertikale Abfrage von kriminal- und sicherheitspolizeilichen Daten braucht.</p><p>Auch weil die gute Präventionskampagne des Bundes rasche konkrete Massnahme erfordert, um Wirksamkeit zu entfalten, braucht es Entscheide der Politik von Bund und Kantonen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><ol><li>Erkennt der Bundesrat die Notwendigkeit eines Austausches polizeilicher Daten mit Blick auf die mögliche Verhinderung von häuslicher und sexualisierter Gewalt?</li><li>Ist der Bundesrat gewillt, zusammen mit den Kantonen rasch Möglichkeiten zum Austausch polizeilicher Daten zu schaffen?</li><li>Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten?</li><li>Wann kann mit der Inbetriebnahme einer Abfrageplattform für Polizeidaten gerechnet werden?&nbsp;</li></ol>
    • Verhinderung häuslicher Gewalt. Wie ist der Stand der Arbeiten zur Schaffung einer nationalen Abfrageplattform für Polizeidaten?

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