Rangierbahnhof Muttenz: Lärmemissionen belasten Bevölkerung – wann kommen wirksame Schutzmassnahmen?
- ShortId
-
25.1057
- Id
-
20251057
- Updated
-
12.02.2026 08:26
- Language
-
de
- Title
-
Rangierbahnhof Muttenz: Lärmemissionen belasten Bevölkerung – wann kommen wirksame Schutzmassnahmen?
- AdditionalIndexing
-
48;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Der Betrieb eines Rangierbahnhofs ist unvermeidbar mit Lärmemissionen verbunden. Der Bundesrat ist sich den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Standortgemeinde bewusst. </span><span>Im Rahmen der ordentlichen Lärmsanierung wurde der Rangierbahnhof Muttenz 2010 lärmrechtlich saniert. </span><span>Die umgesetzten Massnahmen zur Begrenzung der Lärmemissionen basieren auf den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und der Lärmschutzverordnung. Die bisherigen Expertenanalysen zeigen, dass die getroffenen Lärmschutzmassnahmen – wie die Errichtung von Lärmschutzwänden, Schallschutzfenstern oder Schalldämmlüftern – die Belastung spürbar reduzieren. Zudem hat sich seither die Anzahl der im Rangierbahnhof in Muttenz rangierten Güterwagen reduziert. Die Bahnanlagen in der Gemeinde Muttenz entsprechen den gesetzlichen Grundlagen. </span><span> </span></p><p><span>2. Aufgrund der Sanierung 2010 (siehe Antwort 1) war der Lärmschutz des Rangierbahnhofs Muttenz nicht Bestandteil der Grossinvestitionen, welche in der Nordwestschweiz Ende 2025 in Betrieb genommen wurden. </span><span> </span></p><p><span>3. Der Bundesrat anerkennt die besondere Situation in Muttenz, wo mehrere national bedeutende Infrastrukturen aufeinandertreffen. Er ist davon überzeugt, dass die bislang getroffenen Lärmschutzmassnahmen einen wichtigen Beitrag leisten, bleibt aber offen für weitere Optimierungen. Bei jedem Um- oder Ausbau der Schieneninfrastruktur werden die umweltrechtlichen Auswirkungen abgeklärt und Massnahmen geprüft. Sie finden Eingang in ein Projekt, wenn sie erforderlich, geeignet und verhältnismässig sind. </span></p></span>
- <p>Der Rangierbahnhof Muttenz ist eine der wichtigsten Güterverkehrsanlagen der Schweiz und trägt massgeblich zur Leistungsfähigkeit des schweizerischen Güterverkehrs bei. Die damit verbundenen Belastungen – insbesondere der Lärm – werden derzeit nicht angemessen beachtet. Es besteht eine Diskrepanz zwischen der nationalen Bedeutung der Infrastrukturen und dem Schutz der Betroffenen.</p><p>Für die Beurteilung der Emissionen des Rangierbahnhofs ist nicht nur die Umweltschutz-Gesetzgebung, sondern auch das Bundesgesetz über die Raumplanung massgebend (Art. 3, Abs. 3, lit. E).</p><p> </p><p>Das quietschende Bremsgeräusch erreicht ohrenbetäubende Pegelspitzen und ist im gesamten Gemeindegebiet rund um die Uhr zu hören. Dieser Belastung sind über 18'000 Einwohnende, rund 13'000 Arbeitnehmenden und ca. 12'000 Bahnnutzende täglich ausgesetzt.</p><p>Trotz der kürzlich getätigten Grossinvestition (Entflechtung Basel-Muttenz, Umbau Bahnhof Muttenz) wurden keine Lärmschutzmassnahmen gegenüber dem Rangierbahnhof umgesetzt.</p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die massive Lärmbelastung durch den Rangierbahnhof unter Berücksichtigung des Bundesgesetz über die Raumplanung?</li><li>Warum wurden Lärmschutzmassnahmen bei der letzten Gross-Investitionen nicht umgesetzt?</li><li>Sieht der Bundesrat angesichts der Häufung von Infrastrukturen nationaler Bedeutung in Muttenz eine besondere Verantwortung, die Lebensqualität der Bevölkerung durch gezielte (Lärmschutz-)Massnahmen zu verbessern?</li></ol><p> </p>
- Rangierbahnhof Muttenz: Lärmemissionen belasten Bevölkerung – wann kommen wirksame Schutzmassnahmen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. Der Betrieb eines Rangierbahnhofs ist unvermeidbar mit Lärmemissionen verbunden. Der Bundesrat ist sich den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Standortgemeinde bewusst. </span><span>Im Rahmen der ordentlichen Lärmsanierung wurde der Rangierbahnhof Muttenz 2010 lärmrechtlich saniert. </span><span>Die umgesetzten Massnahmen zur Begrenzung der Lärmemissionen basieren auf den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und der Lärmschutzverordnung. Die bisherigen Expertenanalysen zeigen, dass die getroffenen Lärmschutzmassnahmen – wie die Errichtung von Lärmschutzwänden, Schallschutzfenstern oder Schalldämmlüftern – die Belastung spürbar reduzieren. Zudem hat sich seither die Anzahl der im Rangierbahnhof in Muttenz rangierten Güterwagen reduziert. Die Bahnanlagen in der Gemeinde Muttenz entsprechen den gesetzlichen Grundlagen. </span><span> </span></p><p><span>2. Aufgrund der Sanierung 2010 (siehe Antwort 1) war der Lärmschutz des Rangierbahnhofs Muttenz nicht Bestandteil der Grossinvestitionen, welche in der Nordwestschweiz Ende 2025 in Betrieb genommen wurden. </span><span> </span></p><p><span>3. Der Bundesrat anerkennt die besondere Situation in Muttenz, wo mehrere national bedeutende Infrastrukturen aufeinandertreffen. Er ist davon überzeugt, dass die bislang getroffenen Lärmschutzmassnahmen einen wichtigen Beitrag leisten, bleibt aber offen für weitere Optimierungen. Bei jedem Um- oder Ausbau der Schieneninfrastruktur werden die umweltrechtlichen Auswirkungen abgeklärt und Massnahmen geprüft. Sie finden Eingang in ein Projekt, wenn sie erforderlich, geeignet und verhältnismässig sind. </span></p></span>
- <p>Der Rangierbahnhof Muttenz ist eine der wichtigsten Güterverkehrsanlagen der Schweiz und trägt massgeblich zur Leistungsfähigkeit des schweizerischen Güterverkehrs bei. Die damit verbundenen Belastungen – insbesondere der Lärm – werden derzeit nicht angemessen beachtet. Es besteht eine Diskrepanz zwischen der nationalen Bedeutung der Infrastrukturen und dem Schutz der Betroffenen.</p><p>Für die Beurteilung der Emissionen des Rangierbahnhofs ist nicht nur die Umweltschutz-Gesetzgebung, sondern auch das Bundesgesetz über die Raumplanung massgebend (Art. 3, Abs. 3, lit. E).</p><p> </p><p>Das quietschende Bremsgeräusch erreicht ohrenbetäubende Pegelspitzen und ist im gesamten Gemeindegebiet rund um die Uhr zu hören. Dieser Belastung sind über 18'000 Einwohnende, rund 13'000 Arbeitnehmenden und ca. 12'000 Bahnnutzende täglich ausgesetzt.</p><p>Trotz der kürzlich getätigten Grossinvestition (Entflechtung Basel-Muttenz, Umbau Bahnhof Muttenz) wurden keine Lärmschutzmassnahmen gegenüber dem Rangierbahnhof umgesetzt.</p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die massive Lärmbelastung durch den Rangierbahnhof unter Berücksichtigung des Bundesgesetz über die Raumplanung?</li><li>Warum wurden Lärmschutzmassnahmen bei der letzten Gross-Investitionen nicht umgesetzt?</li><li>Sieht der Bundesrat angesichts der Häufung von Infrastrukturen nationaler Bedeutung in Muttenz eine besondere Verantwortung, die Lebensqualität der Bevölkerung durch gezielte (Lärmschutz-)Massnahmen zu verbessern?</li></ol><p> </p>
- Rangierbahnhof Muttenz: Lärmemissionen belasten Bevölkerung – wann kommen wirksame Schutzmassnahmen?
Back to List