Kleinsendungen, Kosten für die Zollabfertigung und Koordination auf internationaler Ebene
- ShortId
-
25.1058
- Id
-
20251058
- Updated
-
12.02.2026 08:26
- Language
-
de
- Title
-
Kleinsendungen, Kosten für die Zollabfertigung und Koordination auf internationaler Ebene
- AdditionalIndexing
-
24;15;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Das BAZG hat im Jahr 2024 rund 80 Millionen Sendungen veranlagt. 50 Millionen Sendungen stammen gesichert aus dem Onlinehandel. Rund 20 Millionen weitere Sendungen, die per Post oder via Kurierdienste importiert wurden, enthalten sowohl Business-to-Business (B2B) als auch Business-to-Customer-Lieferungen (B2C). 10 Millionen Sendungen werden nicht dem Onlinehandel zugewiesen. Entsprechend können 62.5 bis 87.5 Prozent der importierten Sendungen gesichert dem Onlinehandel zugerechnet werden.</span></p><p><span>Die Logistik und die Verzollung werden über die Post und Kurierfirmen, aber auch als Luftfracht über Verzollungsagenturen abgewickelt, wobei sich Logistikkanäle kurzfristig ändern können.</span></p><p><span>2. In der Schweiz sind für die Kontrollen im Onlinehandel verschiedene Marktüberwachungsbehörden zuständig. Es obliegt diesen Marktüberwachungsbehörden, risikobasiert stichprobenweise und nachträglich zu überprüfen, ob die Produkte beim Inverkehrbringen sicher und rechtskonform waren. Mit dem wachsenden Onlinehandel hat der Aufwand für die Kontrolle dieser Produkte erheblich zugenommen. </span></p><p><span>Das BAZG ist neben seinem Auftrag als Fiskalbehörde primär Kontroll- und Aufgriffsorgan. Es kontrolliert risikobasiert und lagebezogen und führt im Auftrag der Marktüberwachungsbehörden Schwerpunktkontrollen durch. Die Aufgaben werden mit den bestehenden Ressourcen erfüllt. Eine stärkere Kontrolltätigkeit in einem Bereich geht immer zu Lasten der Kontrolltätigkeit in anderen Bereichen.</span></p><p><span>Die effektiven Kosten für die Kontrolle solcher Sendungen können nicht beziffert werden, da sie nicht separat erfasst werden.</span></p><p><span>3.</span><strong><span> </span></strong><span>Der Bundesrat verfolgt die Diskussionen und Entwicklungen in der Europäischen Union (EU) laufend. Allfällige Auswirkungen auf die Warenströme in der Schweiz lassen sich erst beurteilen, nachdem in der EU eine solche Abgabe eingeführt worden ist.</span></p><p><span>4. Die Schweiz verfolgt im Bereich der Produktesicherheit unter anderem das Ziel, den Wirtschaftsaustausch mit der EU möglichst zu erleichtern und so die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu wahren. Entsprechend wird derzeit im Rahmen der Teilrevision des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG; SR </span><em><span>930.11</span></em><span>) die Einführung einer Abgabe auf Online-Bestellungen aus dem Ausland geprüft. Dabei soll auch geprüft werden, inwiefern die wesentlichen Elemente (wie Pflichten der Wirtschaftsakteure, Pflichten für den Fernabsatz von Produkten, die Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden untereinander und mit den Zollbehörden sowie die Befugnisse dieser Behörden) aus dem EU-Recht übernommen werden können. Dies, um ein wie bis anhin vergleichbares Sicherheitsniveau wie in der EU zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu wahren. Der Bundesrat prüft dabei auch die entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten, um die Marktüberwachung im Onlinehandel intensivieren zu können.</span></p><p><span>Mit der geplanten Weiterentwicklung des Abkommens über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen (ZESA; SR </span><em><span>0.631.242.05</span></em><span>) soll zudem der Informationsaustausch optimiert werden, was eine noch bessere Risikoanalyse erlauben wird. Mit der durchgängigen Digitalisierung der Prozesse sollen die administrativen Aufwände für alle am Prozess beteiligten Stakeholder möglichst tief gehalten und die Wirksamkeit der Kontrollen gleichwohl erhöht werden.</span></p></span>
- <p>Gemäss den Daten und den Auswertungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit nimmt die Zahl der Sendungen von geringem Wert, die über den Onlinehandel in die Schweiz eingeführt werden, stark zu. Diese Entwicklung verursacht einen Mehraufwand beim Steuereinzug, bei den Sicherheitskontrollen und beim Risikomanagement und somit zu Verwaltungskosten, die grösstenteils von der öffentlichen Hand getragen werden.</p><p>Parallel dazu werden auf internationaler Ebene – namentlich in der Europäischen Union – Modelle diskutiert, die darauf abzielen, die Kontrollen des grenzüberschreitenden Onlinehandels mittels spezifischer Abgaben oder Mechanismen, mit denen eine Steuer im Voraus eingezogen wird, zu finanzieren, um die Zollabfertigung effizienter zu machen und die Kosten für den Staat zu senken.</p><p>Die Schweiz muss bei diesen Überlegungen auch die internationalen Verpflichtungen, einschliesslich der WTO-Abkommen und der Freihandelsabkommen, wie des Abkommens mit der Volksrepublik China, berücksichtigen.</p><p>Fragen</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><ol><li>Wie gross ist das geschätzte jährliche Volumen der Kleinsendungen, die über den Onlinehandel zwischen Unternehmen und Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in die Schweiz eingeführt werden? Welche logistischen Kanäle werden dabei am meisten genutzt?</li><li>Welche vom Bund getragenen Kosten können auf die Sicherheits-, Qualitäts- und Steuerkontrollen in Zusammenhang mit diesen Sendungen zurückgeführt werden? Wie haben sich diese Kosten in den letzten Jahren entwickelt?</li><li>Verfolgt der Bundesrat die Initiativen und die Vorschläge der Europäischen Union, die darauf abzielen, Beiträge oder spezifische Steuern einzuführen, um die Kontrollen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Onlinehandel zu finanzieren? Welche Auswirkungen könnten diese auf die Warenflüsse in die Schweiz haben?</li><li>Welche Optionen erachtet der Bundesrat als vereinbar mit dem Schweizer Recht und mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz und als geeignet, um eine effiziente Finanzierung der Kontrollen sicherzustellen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen und unverhältnismässige Verwaltungskosten zu vermeiden?</li></ol>
- Kleinsendungen, Kosten für die Zollabfertigung und Koordination auf internationaler Ebene
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. Das BAZG hat im Jahr 2024 rund 80 Millionen Sendungen veranlagt. 50 Millionen Sendungen stammen gesichert aus dem Onlinehandel. Rund 20 Millionen weitere Sendungen, die per Post oder via Kurierdienste importiert wurden, enthalten sowohl Business-to-Business (B2B) als auch Business-to-Customer-Lieferungen (B2C). 10 Millionen Sendungen werden nicht dem Onlinehandel zugewiesen. Entsprechend können 62.5 bis 87.5 Prozent der importierten Sendungen gesichert dem Onlinehandel zugerechnet werden.</span></p><p><span>Die Logistik und die Verzollung werden über die Post und Kurierfirmen, aber auch als Luftfracht über Verzollungsagenturen abgewickelt, wobei sich Logistikkanäle kurzfristig ändern können.</span></p><p><span>2. In der Schweiz sind für die Kontrollen im Onlinehandel verschiedene Marktüberwachungsbehörden zuständig. Es obliegt diesen Marktüberwachungsbehörden, risikobasiert stichprobenweise und nachträglich zu überprüfen, ob die Produkte beim Inverkehrbringen sicher und rechtskonform waren. Mit dem wachsenden Onlinehandel hat der Aufwand für die Kontrolle dieser Produkte erheblich zugenommen. </span></p><p><span>Das BAZG ist neben seinem Auftrag als Fiskalbehörde primär Kontroll- und Aufgriffsorgan. Es kontrolliert risikobasiert und lagebezogen und führt im Auftrag der Marktüberwachungsbehörden Schwerpunktkontrollen durch. Die Aufgaben werden mit den bestehenden Ressourcen erfüllt. Eine stärkere Kontrolltätigkeit in einem Bereich geht immer zu Lasten der Kontrolltätigkeit in anderen Bereichen.</span></p><p><span>Die effektiven Kosten für die Kontrolle solcher Sendungen können nicht beziffert werden, da sie nicht separat erfasst werden.</span></p><p><span>3.</span><strong><span> </span></strong><span>Der Bundesrat verfolgt die Diskussionen und Entwicklungen in der Europäischen Union (EU) laufend. Allfällige Auswirkungen auf die Warenströme in der Schweiz lassen sich erst beurteilen, nachdem in der EU eine solche Abgabe eingeführt worden ist.</span></p><p><span>4. Die Schweiz verfolgt im Bereich der Produktesicherheit unter anderem das Ziel, den Wirtschaftsaustausch mit der EU möglichst zu erleichtern und so die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu wahren. Entsprechend wird derzeit im Rahmen der Teilrevision des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG; SR </span><em><span>930.11</span></em><span>) die Einführung einer Abgabe auf Online-Bestellungen aus dem Ausland geprüft. Dabei soll auch geprüft werden, inwiefern die wesentlichen Elemente (wie Pflichten der Wirtschaftsakteure, Pflichten für den Fernabsatz von Produkten, die Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden untereinander und mit den Zollbehörden sowie die Befugnisse dieser Behörden) aus dem EU-Recht übernommen werden können. Dies, um ein wie bis anhin vergleichbares Sicherheitsniveau wie in der EU zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu wahren. Der Bundesrat prüft dabei auch die entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten, um die Marktüberwachung im Onlinehandel intensivieren zu können.</span></p><p><span>Mit der geplanten Weiterentwicklung des Abkommens über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen (ZESA; SR </span><em><span>0.631.242.05</span></em><span>) soll zudem der Informationsaustausch optimiert werden, was eine noch bessere Risikoanalyse erlauben wird. Mit der durchgängigen Digitalisierung der Prozesse sollen die administrativen Aufwände für alle am Prozess beteiligten Stakeholder möglichst tief gehalten und die Wirksamkeit der Kontrollen gleichwohl erhöht werden.</span></p></span>
- <p>Gemäss den Daten und den Auswertungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit nimmt die Zahl der Sendungen von geringem Wert, die über den Onlinehandel in die Schweiz eingeführt werden, stark zu. Diese Entwicklung verursacht einen Mehraufwand beim Steuereinzug, bei den Sicherheitskontrollen und beim Risikomanagement und somit zu Verwaltungskosten, die grösstenteils von der öffentlichen Hand getragen werden.</p><p>Parallel dazu werden auf internationaler Ebene – namentlich in der Europäischen Union – Modelle diskutiert, die darauf abzielen, die Kontrollen des grenzüberschreitenden Onlinehandels mittels spezifischer Abgaben oder Mechanismen, mit denen eine Steuer im Voraus eingezogen wird, zu finanzieren, um die Zollabfertigung effizienter zu machen und die Kosten für den Staat zu senken.</p><p>Die Schweiz muss bei diesen Überlegungen auch die internationalen Verpflichtungen, einschliesslich der WTO-Abkommen und der Freihandelsabkommen, wie des Abkommens mit der Volksrepublik China, berücksichtigen.</p><p>Fragen</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><ol><li>Wie gross ist das geschätzte jährliche Volumen der Kleinsendungen, die über den Onlinehandel zwischen Unternehmen und Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in die Schweiz eingeführt werden? Welche logistischen Kanäle werden dabei am meisten genutzt?</li><li>Welche vom Bund getragenen Kosten können auf die Sicherheits-, Qualitäts- und Steuerkontrollen in Zusammenhang mit diesen Sendungen zurückgeführt werden? Wie haben sich diese Kosten in den letzten Jahren entwickelt?</li><li>Verfolgt der Bundesrat die Initiativen und die Vorschläge der Europäischen Union, die darauf abzielen, Beiträge oder spezifische Steuern einzuführen, um die Kontrollen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Onlinehandel zu finanzieren? Welche Auswirkungen könnten diese auf die Warenflüsse in die Schweiz haben?</li><li>Welche Optionen erachtet der Bundesrat als vereinbar mit dem Schweizer Recht und mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz und als geeignet, um eine effiziente Finanzierung der Kontrollen sicherzustellen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen und unverhältnismässige Verwaltungskosten zu vermeiden?</li></ol>
- Kleinsendungen, Kosten für die Zollabfertigung und Koordination auf internationaler Ebene
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