Projektergebnisse der Weiterentwicklung der Vorschriften für Mobilfunkstrahlung

ShortId
25.1062
Id
20251062
Updated
12.02.2026 08:25
Language
de
Title
Projektergebnisse der Weiterentwicklung der Vorschriften für Mobilfunkstrahlung
AdditionalIndexing
34;2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1) In die Arbeiten wurden Vertreterinnen und Vertreter betroffener Bundesämter sowie kantonaler und städtischer Stellen einbezogen, namentlich der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), der Fachstellen für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und des Schweizerischen Städteverbandes. Seitens Branche nahmen der Schweizerische Verband der Telekommunikation (asut), die Mobilfunkbetreiberinnen (Salt, Sunrise, Swisscom, SBB), Antennenhersteller und Eigentümer von Mobilfunkstandorten teil. Darüber hinaus wirkten Mobilfunk-Schutzorganisationen aus allen Landesteilen und deren Dachverband, die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, thematisch befasste Forschungsinstitute und -stiftungen, spezialisierte Mess- und Ingenieurunternehmungen sowie weitere Fachexpertinnen und -experten mit.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2) Ziel des Projekts war es, mögliche Vereinfachungen im Vollzug der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.710) zu prüfen, um die Modernisierung von bestehenden Mobilfunkanlagen künftig zu erleichtern. Im Fokus stand insbesondere eine mögliche Neukonzeption der zu bewilligenden Antennenparameter und der Betriebskontrollen, damit nach der erstmaligen Bewilligung spätere Anpassungen mit möglichst wenigen Verfahren möglich sind. Gleichzeitig sollten die Kontrolle des aktuellen Betriebs, die Einhaltung der Grenzwerte und die Transparenz gegenüber der Bevölkerung sichergestellt bleiben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3) Im Rahmen der Arbeiten hat sich gezeigt, dass neue Lösungsansätze für die Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für Mobilfunkanlagen nicht innerhalb der NISV erfolgen können, sondern Anpassungen auf Gesetzesebene erfordern. Ebenfalls konnte die Projektgruppe im Rahmen ihrer Arbeiten zielführende Digitalisierungsmassnahmen ermitteln.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4) und 5) Die Projektarbeiten wurden mit einem Schlussbericht abgeschlossen. Der Schlussbericht wurde den Teilnehmenden der Workshops zugestellt. Er soll im Verlaufe des Jahres 2026 auf der Website des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) publiziert werden.</span></p></span>
  • <p>Im Verlauf des Jahres 2024 führte das BAFU laut Konferenz der Umweltämter das Projekt «Weiterentwicklung der Konzepte und Vorschriften zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung» durch, nachdem von verschiedenen Seiten eine Revision der NISV gewünscht wurde. Die kantonale Vereinigung der Umweltdirektoren erwähnt in ihrem Jahresbericht 2024, dass eine andere Zielsetzung als der Titel vermuten lässt, verfolgt worden sei. Das Projekt scheint inzwischen abgeschlossen zu sein, es ist jedoch unklar, ob und welche Fortschritte erzielt worden sind. Der Bundesrat wird gegeben, folgende Fragen zu beantworten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Welche Akteure wurden in die Projektgruppe einbezogen?</li><li>Wie lautete die Zielsetzung des Projekts und welche Themen wurden besprochen?</li><li>Konnte sich die Projektgruppe auf Massnahmen oder Empfehlungen einigen?</li><li>Gibt es einen Schlussbericht?</li><li>Wird dieser Schlussbericht veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht?</li></ol>
  • Projektergebnisse der Weiterentwicklung der Vorschriften für Mobilfunkstrahlung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1) In die Arbeiten wurden Vertreterinnen und Vertreter betroffener Bundesämter sowie kantonaler und städtischer Stellen einbezogen, namentlich der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), der Fachstellen für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und des Schweizerischen Städteverbandes. Seitens Branche nahmen der Schweizerische Verband der Telekommunikation (asut), die Mobilfunkbetreiberinnen (Salt, Sunrise, Swisscom, SBB), Antennenhersteller und Eigentümer von Mobilfunkstandorten teil. Darüber hinaus wirkten Mobilfunk-Schutzorganisationen aus allen Landesteilen und deren Dachverband, die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, thematisch befasste Forschungsinstitute und -stiftungen, spezialisierte Mess- und Ingenieurunternehmungen sowie weitere Fachexpertinnen und -experten mit.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2) Ziel des Projekts war es, mögliche Vereinfachungen im Vollzug der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.710) zu prüfen, um die Modernisierung von bestehenden Mobilfunkanlagen künftig zu erleichtern. Im Fokus stand insbesondere eine mögliche Neukonzeption der zu bewilligenden Antennenparameter und der Betriebskontrollen, damit nach der erstmaligen Bewilligung spätere Anpassungen mit möglichst wenigen Verfahren möglich sind. Gleichzeitig sollten die Kontrolle des aktuellen Betriebs, die Einhaltung der Grenzwerte und die Transparenz gegenüber der Bevölkerung sichergestellt bleiben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3) Im Rahmen der Arbeiten hat sich gezeigt, dass neue Lösungsansätze für die Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für Mobilfunkanlagen nicht innerhalb der NISV erfolgen können, sondern Anpassungen auf Gesetzesebene erfordern. Ebenfalls konnte die Projektgruppe im Rahmen ihrer Arbeiten zielführende Digitalisierungsmassnahmen ermitteln.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4) und 5) Die Projektarbeiten wurden mit einem Schlussbericht abgeschlossen. Der Schlussbericht wurde den Teilnehmenden der Workshops zugestellt. Er soll im Verlaufe des Jahres 2026 auf der Website des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) publiziert werden.</span></p></span>
    • <p>Im Verlauf des Jahres 2024 führte das BAFU laut Konferenz der Umweltämter das Projekt «Weiterentwicklung der Konzepte und Vorschriften zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung» durch, nachdem von verschiedenen Seiten eine Revision der NISV gewünscht wurde. Die kantonale Vereinigung der Umweltdirektoren erwähnt in ihrem Jahresbericht 2024, dass eine andere Zielsetzung als der Titel vermuten lässt, verfolgt worden sei. Das Projekt scheint inzwischen abgeschlossen zu sein, es ist jedoch unklar, ob und welche Fortschritte erzielt worden sind. Der Bundesrat wird gegeben, folgende Fragen zu beantworten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Welche Akteure wurden in die Projektgruppe einbezogen?</li><li>Wie lautete die Zielsetzung des Projekts und welche Themen wurden besprochen?</li><li>Konnte sich die Projektgruppe auf Massnahmen oder Empfehlungen einigen?</li><li>Gibt es einen Schlussbericht?</li><li>Wird dieser Schlussbericht veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht?</li></ol>
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