Eine robuste und resiliente Gesundheitsversorgung in allen Lagen
- ShortId
-
25.3001
- Id
-
20253001
- Updated
-
14.11.2025 03:31
- Language
-
de
- Title
-
Eine robuste und resiliente Gesundheitsversorgung in allen Lagen
- AdditionalIndexing
-
2841;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist im Gesundheitswesen schlecht auf eine grössere Krise vorbereitet. Die zivilen Spitäler können schweizweit etwa fünfzig polytraumatische Patientinnen und Patienten aufs Mal behandeln. Auch die Armee hat laut Armeebotschaft 2024 (24.025) bei der Notfallversorgung «nur minimal ausgeprägte» Fähigkeiten: «Bei der sanitätsdienstlichen Versorgung ist die Armee deshalb stark auf die Leistungen des zivilen Gesundheits- und Veterinärwesens angewiesen, also von zivilen Rettungsdiensten, Spitälern oder Arztpraxen.» Artikel 34a Militärgesetz (MG; SR 510.10) bekräftigt, dass das zivile Gesundheitswesen im Dienste der Armee steht und nicht umgekehrt.</p><p> </p><p>Aufgrund der sehr bescheidenen Vorhalteleistungen stösst unser Gesundheitswesen in grösseren Notlagen also rasch an seine Kapazitätsgrenzen. Bereits im Falle eines Hochhausbrandes, eines Tunnelunglücks, einer Naturkatastrophe oder eines Terroranschlags könnte es mehr Schwerstverletzte geben, als unser Gesundheitswesen versorgen kann. Möglicherweise stünde dann das Ausland der Schweiz bei. In einem bewaffneten Konflikt dürfte auch diese Option wegfallen.</p><p> </p><p>Diese Lücke muss geschlossen werden. Es sind namentlich die Zuständigkeiten, die Voraussetzungen der Leistungserbringung, die erforderlichen rechtlichen Anpassungen sowie die Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung zu klären.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, wonach eine umfassende Vorbereitung des Gesundheitswesens auf Ausnahmesituationen wie Krisen, Grossereignisse, Katastrophen oder Krieg von zentraler Wichtigkeit ist. Deshalb sind die Arbeiten für die Neuausrichtung des Koordinierten Sanitätsdienstes KSD zu einem Nationalen Verbund Katastrophenmedizin unter Einbezug des BAG, der Kantone und Partner bereits in Gange. Der Bundesrat wird voraussichtlich noch 2025 einen Bericht verabschieden, der im Sinne einer Auslegeordnung die Ausgangslage und notwendigen Anpassungen für die Stärkung des Gesundheitswesens im Hinblick auf die Bewältigung von Ausnahmesituationen darlegen wird. Unter engem Einbezug der Kantone soll anschliessend ein Nationaler Aktionsplan über fünf Jahre erarbeitet werden, der konkrete Massnahmen inklusive Zuweisung der dafür notwendigen Ressourcen festlegt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Dem Anliegen der Motion wird mit diesen laufenden Arbeiten bereits entsprochen. Um den Resultaten nicht vorzugreifen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden, beantragt der Bundesrat daher die Ablehnung der Motion.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine Strategie zu erarbeiten, wie das Gesundheitswesen im Krisen-, Katastrophen- und Kriegsfall eine robuste und resiliente Versorgung von uns allen sicherstellen kann, welche Voraussetzungen für die Leistungserbringung erfüllt werden müssen und wer die Kosten trägt.</p>
- Eine robuste und resiliente Gesundheitsversorgung in allen Lagen
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist im Gesundheitswesen schlecht auf eine grössere Krise vorbereitet. Die zivilen Spitäler können schweizweit etwa fünfzig polytraumatische Patientinnen und Patienten aufs Mal behandeln. Auch die Armee hat laut Armeebotschaft 2024 (24.025) bei der Notfallversorgung «nur minimal ausgeprägte» Fähigkeiten: «Bei der sanitätsdienstlichen Versorgung ist die Armee deshalb stark auf die Leistungen des zivilen Gesundheits- und Veterinärwesens angewiesen, also von zivilen Rettungsdiensten, Spitälern oder Arztpraxen.» Artikel 34a Militärgesetz (MG; SR 510.10) bekräftigt, dass das zivile Gesundheitswesen im Dienste der Armee steht und nicht umgekehrt.</p><p> </p><p>Aufgrund der sehr bescheidenen Vorhalteleistungen stösst unser Gesundheitswesen in grösseren Notlagen also rasch an seine Kapazitätsgrenzen. Bereits im Falle eines Hochhausbrandes, eines Tunnelunglücks, einer Naturkatastrophe oder eines Terroranschlags könnte es mehr Schwerstverletzte geben, als unser Gesundheitswesen versorgen kann. Möglicherweise stünde dann das Ausland der Schweiz bei. In einem bewaffneten Konflikt dürfte auch diese Option wegfallen.</p><p> </p><p>Diese Lücke muss geschlossen werden. Es sind namentlich die Zuständigkeiten, die Voraussetzungen der Leistungserbringung, die erforderlichen rechtlichen Anpassungen sowie die Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung zu klären.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, wonach eine umfassende Vorbereitung des Gesundheitswesens auf Ausnahmesituationen wie Krisen, Grossereignisse, Katastrophen oder Krieg von zentraler Wichtigkeit ist. Deshalb sind die Arbeiten für die Neuausrichtung des Koordinierten Sanitätsdienstes KSD zu einem Nationalen Verbund Katastrophenmedizin unter Einbezug des BAG, der Kantone und Partner bereits in Gange. Der Bundesrat wird voraussichtlich noch 2025 einen Bericht verabschieden, der im Sinne einer Auslegeordnung die Ausgangslage und notwendigen Anpassungen für die Stärkung des Gesundheitswesens im Hinblick auf die Bewältigung von Ausnahmesituationen darlegen wird. Unter engem Einbezug der Kantone soll anschliessend ein Nationaler Aktionsplan über fünf Jahre erarbeitet werden, der konkrete Massnahmen inklusive Zuweisung der dafür notwendigen Ressourcen festlegt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Dem Anliegen der Motion wird mit diesen laufenden Arbeiten bereits entsprochen. Um den Resultaten nicht vorzugreifen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden, beantragt der Bundesrat daher die Ablehnung der Motion.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine Strategie zu erarbeiten, wie das Gesundheitswesen im Krisen-, Katastrophen- und Kriegsfall eine robuste und resiliente Versorgung von uns allen sicherstellen kann, welche Voraussetzungen für die Leistungserbringung erfüllt werden müssen und wer die Kosten trägt.</p>
- Eine robuste und resiliente Gesundheitsversorgung in allen Lagen
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