Auch Navigationssysteme müssen einen Beitrag für die Sicherheit leisten

ShortId
25.3003
Id
20253003
Updated
09.12.2025 16:15
Language
de
Title
Auch Navigationssysteme müssen einen Beitrag für die Sicherheit leisten
AdditionalIndexing
48;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Viele Dörfer in der Schweiz leiden unter Ausweichverkehr. So leiten die Navigationssystem den Verkehr auf Hauptstrassen, teilweise sogar durch Nebenstrassen und auf Strassen, die temporär für den Durchgangsverkehr von den Behörden gesperrt wurden. Gerade durch die Dörfer entlang der Nord-Süd-Achsen entstehen dadurch teilweise prekäre Situationen. Auch sind oft keine Alternativrouten für Blaulichtorganisationen vorhanden. So braucht es dringend verschiedene Massnahmen, um diese Situation zu entschärfen und die Sicherheit der einheimischen Bevölkerung zu garantieren. Damit der Grundsatz der Gleichbehandlung sichergestellt ist, soll eine Lösung erarbeitet werden, welche gesamtschweizerisch anwendbar ist. Technisch ist die Übermittlung der von den Behörden für den Durchgangsverkehr gesperrten Strecken&nbsp;möglich. Entsprechend müssen die Betreiber von Navigationsgeräten gezwungen werden, diese Verkehrsbeschränkungen abzubilden und den Verkehr nicht auf diesen Strecken zu lenken. In anderen Bereichen funktioniert das bereits heute. So halten die Betreiber von Navigationsgeräten beispielsweise unsere rechtlichen Vorgaben betreffend Verzicht auf Radarmeldungen konsequent ein.</p>
  • <span><p><span>Je nach Zuständigkeit können die Kantone oder die Gemeinden bei Stau auf der Autobahn temporäre Fahrverbote anordnen. Damit die Anordnung rechtsverbindlich ist, müssen diese temporären Fahrverbote verfügt und publiziert werden. Zudem ist bei Durchgangsstrassen das Einverständnis des Bundes erforderlich. Durch eine vorschriftsmässige Signalisation der Massnahmen sowie das Zurverfügungstellen der entsprechenden Daten durch den jeweiligen Strassenbetreiber in Echtzeit werden temporäre Strassensperrungen bereits heute in Navigationssystemen angezeigt. Entsprechende technische Schnittstellen sind vorhanden. Es liegt im ureigensten Interesse der Anbieter von Navigationssystemen, ihrer Kundschaft möglichst korrekte und aktuelle Verkehrs- und Strasseninformationen zur Verfügung zu stellen. Die Einführung einer gesetzlichen Pflicht für die Betreiber von Navigationsgeräten, angeordnete Strassensperrungen anzuzeigen und den Verkehr umzuleiten, ist daher nicht notwendig.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aufgrund des Territorialitätsprinzips beschränkt sich die Geltung von Schweizer Recht auf das Schweizer Staatsgebiet. Es ist deshalb nicht möglich, Navigationsbetreiber im Ausland mittels einer Schweizer Rechtsnorm direkt zu verpflichten. Denkbar wäre eine indirekte Verpflichtung über eine Strafnorm. Hier ergeben sich aber erhebliche Vollzugsprobleme. Internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist nach dem Prinzip der doppelten Strafbarkeit unter Umständen nur dann möglich, wenn das Nichtabbilden von gesperrten Strassen im Navigationsgerät auch am Sitz des Betreibers der Navigationssysteme strafbar ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine solche Vorschrift wäre nur wirksam, wenn gleichzeitig die Pflicht bestünde, Navigationssysteme regelmässig zu aktualisieren. Dabei dürfte nicht zwischen kostenlosen Angeboten und zahlungspflichtigen Abonnementsdiensten unterschieden werden. Die Vorschrift müsste nicht nur für Anbieter von Navigationssystemen gelten, die in neuen, älteren oder ausländischen Fahrzeugen installiert sind, sondern auch für Anbieter von Online-Apps für mobile Geräte. Damit würde einerseits die Freiheit zur Bereitstellung solcher Dienste eingeschränkt, und andererseits würde dies verschiedenen internationalen Verpflichtungen der Schweiz zuwiderlaufen. So widerspräche beispielsweise eine Verpflichtung für ausländische Fahrzeuge gewissen internationalen Verpflichtungen, insbesondere dem sogenannten «Wiener Übereinkommen» (Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 8. November 1968; SR 0.741.10).</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Betreiber von Navigationsgeräten angeordnete Strassensperrungen abbilden müssen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Schilliger, Gianini, Giezendanner, Hurter Thomas, Imark, Quadri, Rutz, Schnyder, Sollberger, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Auch Navigationssysteme müssen einen Beitrag für die Sicherheit leisten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Viele Dörfer in der Schweiz leiden unter Ausweichverkehr. So leiten die Navigationssystem den Verkehr auf Hauptstrassen, teilweise sogar durch Nebenstrassen und auf Strassen, die temporär für den Durchgangsverkehr von den Behörden gesperrt wurden. Gerade durch die Dörfer entlang der Nord-Süd-Achsen entstehen dadurch teilweise prekäre Situationen. Auch sind oft keine Alternativrouten für Blaulichtorganisationen vorhanden. So braucht es dringend verschiedene Massnahmen, um diese Situation zu entschärfen und die Sicherheit der einheimischen Bevölkerung zu garantieren. Damit der Grundsatz der Gleichbehandlung sichergestellt ist, soll eine Lösung erarbeitet werden, welche gesamtschweizerisch anwendbar ist. Technisch ist die Übermittlung der von den Behörden für den Durchgangsverkehr gesperrten Strecken&nbsp;möglich. Entsprechend müssen die Betreiber von Navigationsgeräten gezwungen werden, diese Verkehrsbeschränkungen abzubilden und den Verkehr nicht auf diesen Strecken zu lenken. In anderen Bereichen funktioniert das bereits heute. So halten die Betreiber von Navigationsgeräten beispielsweise unsere rechtlichen Vorgaben betreffend Verzicht auf Radarmeldungen konsequent ein.</p>
    • <span><p><span>Je nach Zuständigkeit können die Kantone oder die Gemeinden bei Stau auf der Autobahn temporäre Fahrverbote anordnen. Damit die Anordnung rechtsverbindlich ist, müssen diese temporären Fahrverbote verfügt und publiziert werden. Zudem ist bei Durchgangsstrassen das Einverständnis des Bundes erforderlich. Durch eine vorschriftsmässige Signalisation der Massnahmen sowie das Zurverfügungstellen der entsprechenden Daten durch den jeweiligen Strassenbetreiber in Echtzeit werden temporäre Strassensperrungen bereits heute in Navigationssystemen angezeigt. Entsprechende technische Schnittstellen sind vorhanden. Es liegt im ureigensten Interesse der Anbieter von Navigationssystemen, ihrer Kundschaft möglichst korrekte und aktuelle Verkehrs- und Strasseninformationen zur Verfügung zu stellen. Die Einführung einer gesetzlichen Pflicht für die Betreiber von Navigationsgeräten, angeordnete Strassensperrungen anzuzeigen und den Verkehr umzuleiten, ist daher nicht notwendig.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aufgrund des Territorialitätsprinzips beschränkt sich die Geltung von Schweizer Recht auf das Schweizer Staatsgebiet. Es ist deshalb nicht möglich, Navigationsbetreiber im Ausland mittels einer Schweizer Rechtsnorm direkt zu verpflichten. Denkbar wäre eine indirekte Verpflichtung über eine Strafnorm. Hier ergeben sich aber erhebliche Vollzugsprobleme. Internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist nach dem Prinzip der doppelten Strafbarkeit unter Umständen nur dann möglich, wenn das Nichtabbilden von gesperrten Strassen im Navigationsgerät auch am Sitz des Betreibers der Navigationssysteme strafbar ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine solche Vorschrift wäre nur wirksam, wenn gleichzeitig die Pflicht bestünde, Navigationssysteme regelmässig zu aktualisieren. Dabei dürfte nicht zwischen kostenlosen Angeboten und zahlungspflichtigen Abonnementsdiensten unterschieden werden. Die Vorschrift müsste nicht nur für Anbieter von Navigationssystemen gelten, die in neuen, älteren oder ausländischen Fahrzeugen installiert sind, sondern auch für Anbieter von Online-Apps für mobile Geräte. Damit würde einerseits die Freiheit zur Bereitstellung solcher Dienste eingeschränkt, und andererseits würde dies verschiedenen internationalen Verpflichtungen der Schweiz zuwiderlaufen. So widerspräche beispielsweise eine Verpflichtung für ausländische Fahrzeuge gewissen internationalen Verpflichtungen, insbesondere dem sogenannten «Wiener Übereinkommen» (Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 8. November 1968; SR 0.741.10).</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Betreiber von Navigationsgeräten angeordnete Strassensperrungen abbilden müssen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Schilliger, Gianini, Giezendanner, Hurter Thomas, Imark, Quadri, Rutz, Schnyder, Sollberger, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Auch Navigationssysteme müssen einen Beitrag für die Sicherheit leisten

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