Schweizer Depotbank für die Ausgleichfonds von AHV, IV und EO

ShortId
25.3008
Id
20253008
Updated
14.11.2025 03:31
Language
de
Title
Schweizer Depotbank für die Ausgleichfonds von AHV, IV und EO
AdditionalIndexing
24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Aufgabe der Compenswiss ist die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO. Das Ausgleichsfondsgesetz (SR</span><span>&nbsp;</span><span><em>830.2</em></span><span>) regelt die Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und die dem Bundesrat obliegende Aufsicht klar. Die Compenswiss verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist finanziell und organisatorisch unabhängig. Eine von der Motion geforderte Einmischung des Bundesrates in die operative Verantwortung des Verwaltungsrates würde aus ordnungspolitischer Sicht die gute Governance verletzen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Wahl der Depotbank liegt somit ausschliesslich in der Kompetenz der Compenswiss. Nach 20-jähriger Zusammenarbeit mit demselben Leistungserbringer hielt die Eidgenössische Finanzkontrolle die Compenswiss an, den wirtschaftlichen Kontext zu überprüfen. Daraufhin schrieb die Compenswiss 2022 das Mandat der Depotbank aus. Dabei wandte die Compenswiss ein strenges Verfahren an, das sich am Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR</span><span>&nbsp;</span><span><em>172.056.1</em></span><span>) orientierte. Vier Schweizer Banken, die über die für die gefragten Leistungen erforderlichen Kompetenzen verfügen, nahmen an der Ausschreibung teil. Letztlich blieb nur die UBS im Rennen, da sich eine Bank zurückzog, eine weitere nicht überzeugte und eine dritte nicht ausreichend wettbewerbsfähige Preise anbot. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die State Street Bank International GmbH wurde aufgrund ihrer Erfahrung, ihrer technischen Kompetenz, ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses, ihrer Finanzstärke und ihres Rufs ausgewählt. Das Mandat unterliegt Schweizer Recht und wird über die Zweigniederlassung in Zürich ausgeübt, die unter der Aufsicht der FINMA steht. Die Depotbank übernimmt eine rein administrative Rolle, d.</span><span>&nbsp;</span><span>h. sie gewährleistet die sichere Verwahrung der Vermögenswerte ihrer Kundschaft, führt Performance-Berechnungen durch, erstellt ein Reporting sowie eine einheitliche Übersicht über die Vermögenswerte und überwacht die reglementkonforme Abwicklung der Anlagegeschäfte. Die Vermögenswerte bleiben Eigentum der Kundin der Depotbank, d.</span><span>&nbsp;</span><span>h. der Compenswiss, beziehungsweise der AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds, und werden unabhängig vom Vermögen der Depotbank verwaltet. Die Wertschriften werden in den Ländern respektive in den Regionen verwahrt, in denen diese Wertschriften gehandelt werden. Die Wahl der globalen Depotbank hat demnach keinerlei Einfluss darauf, in welchen Ländern sich die Wertschriften befinden. Im sehr unwahrscheinlichen Fall von Sanktionen oder Vermögenssperrungen von ausländischen Regierungen gegenüber der Schweiz könnten zwar die in diesen Ländern befindlichen Vermögenswerte betroffen sein, der Sitz der globalen Depotbank hat darauf jedoch keinerlei Einfluss. Ein Sitz der Depotbank in der Schweiz schützt somit in keiner Art und Weise die sich im Ausland befindlichen Vermögenswerte der Compenswiss vor allfälligen Sanktionen. Mit anderen Worten hat sich die Risikolage mit dem Wechsel der Depotbank nicht verändert. Das Risiko, dass die Vermögenswerte der AHV, IV und der EO von Sanktionen betroffen sind, bestand bereits als die UBS das Mandat als globale Depotbank innehatte.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Mandat der State Street Bank International GmbH kann im Übrigen nicht vor Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden, da ansonsten beträchtliche Kosten anfallen würden. Mit der Wahl der State Street Bank International GmbH werden die AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds über fünf Jahre rund 3 bis 5</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken einsparen können. Die Auflösung des Mandats würde zudem der Reputation des Bundes schaden und hätte negative Auswirkungen auf den Schweizer Finanzplatz. Da die Vergabe des Mandats in der alleinigen Zuständigkeit der Compenswiss liegt, kann sie ausserdem nicht vom Bundesrat oder auf Antrag eines Dritten rückgängig gemacht werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ziel der Compenswiss bei der Ausschreibung des Depotbankmandats war es, den Leistungserbringer auszuwählen, der der Einrichtung ermöglicht, ihren Auftrag effizient und wirtschaftlich zu erfüllen und ihre Aufgaben im besten Interesse der drei Sozialversicherungen sowie der Versicherten auszuführen. Ein Zwang zur Wahl eines teureren und technisch unterlegenen inländischen Anbieters würde letztlich auf Kosten der Versicherten von AHV/IV/EO gehen und zusätzliche Risiken generieren.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO sind für die Geld- und Vermögensverwaltung dieser drei Versicherungen zuständig. Im Dezember 2023 entschied der Verwaltungsrat der zuständigen Behörde Compenswiss, die UBS von ihrem Mandat der Depotbank zu entbinden und die US-amerikanische State Street Bank International GmbH damit zu betrauen. Der Wechsel zur neuen Depotbank fand Ende Juli 2024 statt.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, Compenswiss dazu anzuhalten, das Depotbankmandat der State Street Bank International GmbH aufzulösen und eine Schweizer Bank damit zu betrauen. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, wird der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit (Bertschy, Grossen Jürg, Roth David, Ryser, Walti Beat, Wermuth, Widmer Céline) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Schweizer Depotbank für die Ausgleichfonds von AHV, IV und EO
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Aufgabe der Compenswiss ist die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO. Das Ausgleichsfondsgesetz (SR</span><span>&nbsp;</span><span><em>830.2</em></span><span>) regelt die Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und die dem Bundesrat obliegende Aufsicht klar. Die Compenswiss verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist finanziell und organisatorisch unabhängig. Eine von der Motion geforderte Einmischung des Bundesrates in die operative Verantwortung des Verwaltungsrates würde aus ordnungspolitischer Sicht die gute Governance verletzen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Wahl der Depotbank liegt somit ausschliesslich in der Kompetenz der Compenswiss. Nach 20-jähriger Zusammenarbeit mit demselben Leistungserbringer hielt die Eidgenössische Finanzkontrolle die Compenswiss an, den wirtschaftlichen Kontext zu überprüfen. Daraufhin schrieb die Compenswiss 2022 das Mandat der Depotbank aus. Dabei wandte die Compenswiss ein strenges Verfahren an, das sich am Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR</span><span>&nbsp;</span><span><em>172.056.1</em></span><span>) orientierte. Vier Schweizer Banken, die über die für die gefragten Leistungen erforderlichen Kompetenzen verfügen, nahmen an der Ausschreibung teil. Letztlich blieb nur die UBS im Rennen, da sich eine Bank zurückzog, eine weitere nicht überzeugte und eine dritte nicht ausreichend wettbewerbsfähige Preise anbot. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die State Street Bank International GmbH wurde aufgrund ihrer Erfahrung, ihrer technischen Kompetenz, ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses, ihrer Finanzstärke und ihres Rufs ausgewählt. Das Mandat unterliegt Schweizer Recht und wird über die Zweigniederlassung in Zürich ausgeübt, die unter der Aufsicht der FINMA steht. Die Depotbank übernimmt eine rein administrative Rolle, d.</span><span>&nbsp;</span><span>h. sie gewährleistet die sichere Verwahrung der Vermögenswerte ihrer Kundschaft, führt Performance-Berechnungen durch, erstellt ein Reporting sowie eine einheitliche Übersicht über die Vermögenswerte und überwacht die reglementkonforme Abwicklung der Anlagegeschäfte. Die Vermögenswerte bleiben Eigentum der Kundin der Depotbank, d.</span><span>&nbsp;</span><span>h. der Compenswiss, beziehungsweise der AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds, und werden unabhängig vom Vermögen der Depotbank verwaltet. Die Wertschriften werden in den Ländern respektive in den Regionen verwahrt, in denen diese Wertschriften gehandelt werden. Die Wahl der globalen Depotbank hat demnach keinerlei Einfluss darauf, in welchen Ländern sich die Wertschriften befinden. Im sehr unwahrscheinlichen Fall von Sanktionen oder Vermögenssperrungen von ausländischen Regierungen gegenüber der Schweiz könnten zwar die in diesen Ländern befindlichen Vermögenswerte betroffen sein, der Sitz der globalen Depotbank hat darauf jedoch keinerlei Einfluss. Ein Sitz der Depotbank in der Schweiz schützt somit in keiner Art und Weise die sich im Ausland befindlichen Vermögenswerte der Compenswiss vor allfälligen Sanktionen. Mit anderen Worten hat sich die Risikolage mit dem Wechsel der Depotbank nicht verändert. Das Risiko, dass die Vermögenswerte der AHV, IV und der EO von Sanktionen betroffen sind, bestand bereits als die UBS das Mandat als globale Depotbank innehatte.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Mandat der State Street Bank International GmbH kann im Übrigen nicht vor Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden, da ansonsten beträchtliche Kosten anfallen würden. Mit der Wahl der State Street Bank International GmbH werden die AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds über fünf Jahre rund 3 bis 5</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken einsparen können. Die Auflösung des Mandats würde zudem der Reputation des Bundes schaden und hätte negative Auswirkungen auf den Schweizer Finanzplatz. Da die Vergabe des Mandats in der alleinigen Zuständigkeit der Compenswiss liegt, kann sie ausserdem nicht vom Bundesrat oder auf Antrag eines Dritten rückgängig gemacht werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ziel der Compenswiss bei der Ausschreibung des Depotbankmandats war es, den Leistungserbringer auszuwählen, der der Einrichtung ermöglicht, ihren Auftrag effizient und wirtschaftlich zu erfüllen und ihre Aufgaben im besten Interesse der drei Sozialversicherungen sowie der Versicherten auszuführen. Ein Zwang zur Wahl eines teureren und technisch unterlegenen inländischen Anbieters würde letztlich auf Kosten der Versicherten von AHV/IV/EO gehen und zusätzliche Risiken generieren.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO sind für die Geld- und Vermögensverwaltung dieser drei Versicherungen zuständig. Im Dezember 2023 entschied der Verwaltungsrat der zuständigen Behörde Compenswiss, die UBS von ihrem Mandat der Depotbank zu entbinden und die US-amerikanische State Street Bank International GmbH damit zu betrauen. Der Wechsel zur neuen Depotbank fand Ende Juli 2024 statt.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, Compenswiss dazu anzuhalten, das Depotbankmandat der State Street Bank International GmbH aufzulösen und eine Schweizer Bank damit zu betrauen. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, wird der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit (Bertschy, Grossen Jürg, Roth David, Ryser, Walti Beat, Wermuth, Widmer Céline) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Schweizer Depotbank für die Ausgleichfonds von AHV, IV und EO

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