Prüfung der Wiedereinführung der Gewissensprüfung als Zulassungsvoraussetzung zum Zivildienst

ShortId
25.3010
Id
20253010
Updated
14.11.2025 03:31
Language
de
Title
Prüfung der Wiedereinführung der Gewissensprüfung als Zulassungsvoraussetzung zum Zivildienst
AdditionalIndexing
09;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Jahr 2008 wurde die Gewissensprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst abgeschafft. Seither stieg die Zahl der Zivildienstgesuche drastisch von jährlich rund 1'300 auf 6'754 im Jahr 2023. Von den 6'754 Zulassungen reichten 3'769 Personen (55,8%) ihr Gesuch vor der Rekrutenschule (RS) ein, 786 Personen (11,6%) nach Beginn der RS und 2'199 Personen (32,6%) nach bestandener RS. Dies bedeutet, dass knapp ein Drittel der Zulassungen Personen betraf, die bereits einen erheblichen Teil ihrer Militärdienstpflicht geleistet hatten, bevor sie einen Gewissenskonflikt geltend machten. Diese Entwicklung stellt eine erhebliche Schwächung der allgemeinen Wehrpflicht dar und beeinträchtigt die Armee nachhaltig.</p><p>&nbsp;</p><p>Jährlich verliert die Armee über 11'000 Angehörige. Während die Abgänge aus medizinischen und anderen Gründen stabil geblieben sind, ist die Zahl derjenigen, die in den Zivildienst wechseln, auf über 60 Prozent gestiegen. Die vorzeitigen Abgänge führen dazu, dass sich der Anteil der Militärdienstleistenden eines Jahrgangs von 70% (Rekrutierung) stetig auf 35% (30. Altersjahr) reduziert. Infolge der Abgänge können die Bestände der Armee ab 2030 mit dem aktuellen Modell nicht mehr gewährleistet werden. Dies gefährdet die Einsatzfähigkeit der Armee und damit die Sicherheit des Landes erheblich.</p><p>&nbsp;</p><p>Zwar hat der Bundesrat den vertiefenden Bericht des VBS zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems am 15. Januar 2025 zur Kenntnis genommen und das VBS beauftragt, bis Ende 2027 einen Antrag zum weiteren Vorgehen vorzulegen. Angesichts der dramatischen Bestandsentwicklung der Armee ist jedoch problematisch, bis dahin zu warten.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Unsicherheiten und zunehmender internationaler Spannungen ist die Wiedereinführung der Gewissensprüfung als rasche und wirksame Massnahme dringend zu prüfen. Der Bericht des Bundesrates soll darlegen, ob und wie die Wiedereinführung der Gewissensprüfung dazu beitragen kann, die allgemeine Wehrpflicht zu stärken, die Abgänge aus der Armee zu reduzieren und die personellen Bestände der Armee langfristig zu sichern.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat teilt die Beurteilung der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats, dass die Anzahl Zivildienstzulassungen, insbesondere die Anzahl Gesuche von Armeeangehörigen mit bestandener Rekrutenschule, problematisch ist und Handlungsbedarf besteht. Dies führt er in seiner Botschaft zur Änderung des Zivildienstgesetzes vom 19. Februar 2025 aus. </span></p><p><span>Der Bundesrat will deshalb mit sechs Massnahmen die Zulassungen zum Zivildienst senken und der verfassungsrechtlichen Vorgabe Nachachtung verschaffen, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst (Zivildienst) besteht. Er setzt damit die von National- und Ständerat am 29. September 2022 bzw. 6. März 2023 angenommenen Motion 22.3055 der SVP-Fraktion «Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst stärken» um. </span></p><p><span>Im Rahmen der Erarbeitung der Gesetzesvorlage wurde die Wiedereinführung der «Gewissensprüfung» erneut geprüft und verworfen. Die Begründungen dazu werden in der Botschaft des Bundesrats vom 19. Februar 2025 zur Änderung des Zivildienstgesetzes erläutert. Bereits in seiner Antwort vom 18. Mai 2022 auf die Interpellation Hurter Thomas 22.3171 «Auswirkungen einer Wiedereinführung der Gewissensprüfung nach der Rekrutenschule» erläutert der Bundesrat die fraglichen Wirkungen und die Herausforderungen einer rechtskonformen Ausgestaltung. </span></p><p><span>Da die Prüfung der Wiedereinführung der «Gewissensprüfung» bereits wiederholt erfolgt ist, keine neuen Erkenntnisse vorliegen und die Behandlung der Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes in den eidgenössischen Räten durch den Auftrag zum Erstellen eines Postulatsberichts nicht verzögert werden soll, beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Gewissensprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst wieder eingeführt werden soll. Im Rahmen der Zivildienstgesetzesrevision soll er dem Parlament einen Bericht mit den Ergebnissen sowie möglichen Gesetzesänderungen vorlegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Molina, Andrey, de Ventura, Fivaz Fabien, Glättli, Hässig Patrick, Seiler Graf, Zybach, Zryd) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
  • Prüfung der Wiedereinführung der Gewissensprüfung als Zulassungsvoraussetzung zum Zivildienst
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 2008 wurde die Gewissensprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst abgeschafft. Seither stieg die Zahl der Zivildienstgesuche drastisch von jährlich rund 1'300 auf 6'754 im Jahr 2023. Von den 6'754 Zulassungen reichten 3'769 Personen (55,8%) ihr Gesuch vor der Rekrutenschule (RS) ein, 786 Personen (11,6%) nach Beginn der RS und 2'199 Personen (32,6%) nach bestandener RS. Dies bedeutet, dass knapp ein Drittel der Zulassungen Personen betraf, die bereits einen erheblichen Teil ihrer Militärdienstpflicht geleistet hatten, bevor sie einen Gewissenskonflikt geltend machten. Diese Entwicklung stellt eine erhebliche Schwächung der allgemeinen Wehrpflicht dar und beeinträchtigt die Armee nachhaltig.</p><p>&nbsp;</p><p>Jährlich verliert die Armee über 11'000 Angehörige. Während die Abgänge aus medizinischen und anderen Gründen stabil geblieben sind, ist die Zahl derjenigen, die in den Zivildienst wechseln, auf über 60 Prozent gestiegen. Die vorzeitigen Abgänge führen dazu, dass sich der Anteil der Militärdienstleistenden eines Jahrgangs von 70% (Rekrutierung) stetig auf 35% (30. Altersjahr) reduziert. Infolge der Abgänge können die Bestände der Armee ab 2030 mit dem aktuellen Modell nicht mehr gewährleistet werden. Dies gefährdet die Einsatzfähigkeit der Armee und damit die Sicherheit des Landes erheblich.</p><p>&nbsp;</p><p>Zwar hat der Bundesrat den vertiefenden Bericht des VBS zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems am 15. Januar 2025 zur Kenntnis genommen und das VBS beauftragt, bis Ende 2027 einen Antrag zum weiteren Vorgehen vorzulegen. Angesichts der dramatischen Bestandsentwicklung der Armee ist jedoch problematisch, bis dahin zu warten.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Unsicherheiten und zunehmender internationaler Spannungen ist die Wiedereinführung der Gewissensprüfung als rasche und wirksame Massnahme dringend zu prüfen. Der Bericht des Bundesrates soll darlegen, ob und wie die Wiedereinführung der Gewissensprüfung dazu beitragen kann, die allgemeine Wehrpflicht zu stärken, die Abgänge aus der Armee zu reduzieren und die personellen Bestände der Armee langfristig zu sichern.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat teilt die Beurteilung der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats, dass die Anzahl Zivildienstzulassungen, insbesondere die Anzahl Gesuche von Armeeangehörigen mit bestandener Rekrutenschule, problematisch ist und Handlungsbedarf besteht. Dies führt er in seiner Botschaft zur Änderung des Zivildienstgesetzes vom 19. Februar 2025 aus. </span></p><p><span>Der Bundesrat will deshalb mit sechs Massnahmen die Zulassungen zum Zivildienst senken und der verfassungsrechtlichen Vorgabe Nachachtung verschaffen, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst (Zivildienst) besteht. Er setzt damit die von National- und Ständerat am 29. September 2022 bzw. 6. März 2023 angenommenen Motion 22.3055 der SVP-Fraktion «Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst stärken» um. </span></p><p><span>Im Rahmen der Erarbeitung der Gesetzesvorlage wurde die Wiedereinführung der «Gewissensprüfung» erneut geprüft und verworfen. Die Begründungen dazu werden in der Botschaft des Bundesrats vom 19. Februar 2025 zur Änderung des Zivildienstgesetzes erläutert. Bereits in seiner Antwort vom 18. Mai 2022 auf die Interpellation Hurter Thomas 22.3171 «Auswirkungen einer Wiedereinführung der Gewissensprüfung nach der Rekrutenschule» erläutert der Bundesrat die fraglichen Wirkungen und die Herausforderungen einer rechtskonformen Ausgestaltung. </span></p><p><span>Da die Prüfung der Wiedereinführung der «Gewissensprüfung» bereits wiederholt erfolgt ist, keine neuen Erkenntnisse vorliegen und die Behandlung der Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes in den eidgenössischen Räten durch den Auftrag zum Erstellen eines Postulatsberichts nicht verzögert werden soll, beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Gewissensprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst wieder eingeführt werden soll. Im Rahmen der Zivildienstgesetzesrevision soll er dem Parlament einen Bericht mit den Ergebnissen sowie möglichen Gesetzesänderungen vorlegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Molina, Andrey, de Ventura, Fivaz Fabien, Glättli, Hässig Patrick, Seiler Graf, Zybach, Zryd) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
    • Prüfung der Wiedereinführung der Gewissensprüfung als Zulassungsvoraussetzung zum Zivildienst

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