Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen reduzieren

ShortId
25.3018
Id
20253018
Updated
14.11.2025 03:34
Language
de
Title
Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen reduzieren
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nachdem entsprechende Forderungen immer häufiger wurden, hat der Bundesrat die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen leicht reduziert: Die Zahl sank in den vergangenen acht Jahren von 119 auf 107 Kommissionen. Zwei parlamentarische Vorstösse, die eine deutliche Reduktion dieser Zahl forderten, wurden in den letzten Jahren vom Nationalrat überwiesen. Der Ständerat lehnte sie jeweils knapp ab.</p><p>Ausserparlamentarische Kommissionen können eingesetzt werden, wenn der Bundesverwaltung so Fachwissen erschlossen werden kann, das sonst nur durch eine Vergrösserung der Verwaltung oder durch Vergabe externer Beratungsmandate gewonnen werden könnte. Mit Blick auf die tatsächliche Situation stellen wir folgendes fest:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Die Aufhebung einmal eingesetzter ausserparlamentarischer Kommissionen bleibt die grosse Ausnahme.</li><li>Die Zahl der externen Studien und Expertenmandate hat durch die Einsetzung ausserparlamentarischer Kommissionen nicht abgenommen.</li><li>Mit Blick auf die Tätigkeit gewisser ausserparlamentarischer Kommissionen stellt sich die Frage, warum das dort vorhandene Wissen in der Bundesverwaltung nicht vorhanden sein soll.</li><li>Die Kommunikation der ausserparlamentarischen Kommissionen ist nach wie vor unbefriedigend geregelt. Dass solche Gremien nicht die Bundesverwaltung und den Bundesrat beraten, sondern selbständig die Öffentlichkeit suchen oder Lobbying bei Parlamentsmitgliedern betreiben, wirft Fragen auf.</li></ul><p>Dass Kommissionen krampfhaft nach Aufgaben und Themen suchen, um ihre Existenz zu rechtfertigen, ist nicht im Sinne des Erfinders. Zur Durchführung eines jährlichen informellen Austausches ist der Rahmen einer ausserparlamentarischen Kommission weder notwendig noch geeignet. Ebenso ist die Überbesetzung gewisser Kommissionen fragwürdig.</p><p>Die ausserparlamentarischen Kommissionen ist nicht zuletzt auch ein Kostenfaktor, weshalb sich im Rahmen der Sparbemühungen des Bundes eine wirklich kritische Überprüfung umso mehr aufdrängt.</p>
  • <span><p><span>Die Notwendigkeit der ausserparlamentarischen Kommissionen wird alle vier Jahre anlässlich der Gesamterneuerungswahlen überprüft (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>57</span><span><em>d</em></span><span> des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes [RVOG]; SR</span><span>&nbsp;</span><span>172.010). Bei dieser Gelegenheit werden Kommissionen aufgehoben, wenn sie nicht mehr benötigt werden, im Einzelfall auch während der Legislatur. In seiner Stellungnahme zur Motion Burgherr 22.4482 «Reduktion der ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen» führte der Bundesrat die Kommissionen auf, die kürzlich aufgehoben wurden oder noch aufgehoben werden sollten. Inzwischen wurden alle diese Kommissionen aufgehoben; aktuell gibt es 104 ausserparlamentarische Kommissionen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bericht «Ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen» der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) vom 15.</span><span>&nbsp;</span><span>November 2022 (BBl</span><span>&nbsp;</span><span>2022</span><span>&nbsp;</span><span>3006) kommt zum Schluss, dass ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen im Sinne von Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>8</span><span><em>a</em></span><span> Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>2 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>172.010.1) in der Regel recht- und zweckmässig eingesetzt sind. Sie würden ihre Leistungen fachlich fundiert, breit abgestützt, entsprechend dem Adressaten stufengerecht aufgearbeitet und zeitgerecht erbringen. Der Bericht hält zudem fest, dass nur wenige ihrer Aufgaben von Dritten zweckmässiger oder effizienter erledigt werden können. Die GPK-S ist ausserdem wie die Parlamentarische Verwaltungskontrolle der Ansicht (BBl</span><span>&nbsp;</span><span>2022</span><span>&nbsp;</span><span>3006, Ziff.</span><span>&nbsp;</span><span>2.7.2), eine externe Leistungserbringung verursache grundsätzlich höhere Kosten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nichtsdestotrotz wurde der Bundesrat von der GPK-S ersucht, die Notwendigkeit jener Verwaltungskommissionen, die nie oder nur selten tagen bzw. die keine oder praktisch keine Leistungen für die Bundesverwaltung erbringen, zu überprüfen. Weiter sollte er bei den spezialgesetzlich vorgesehenen Verwaltungskommissionen analysieren, ob deren Leistungen nicht von der zentralen Bundesverwaltung besser erbracht, Kommissionen zusammengeschlossen werden können oder die gesetzliche Grundlage angepasst werden sollte. Bei Verwaltungskommissionen ohne spezialgesetzliche Grundlage sollte der Bundesrat eine mögliche Aufhebung prüfen. Die GPK-S empfiehlt, die Notwendigkeit einer jeden Kommission fallweise zu analysieren, anstatt deren Anzahl gesamthaft zu reduzieren. Die GPK-S hat bereits die zweite Phase der Nachkontrolle im Jahr 2026 angekündigt, wenn die Kommissionen anlässlich der Erneuerung für den nächsten Zeitraum gesamthaft überprüft werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Empfehlungen der GPK-S als Grundlage für die nächste Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen dienen sollen. Die Bundeskanzlei organisiert die entsprechende Überprüfung derzeit und wird sie vorziehen, sodass die Liste der aufzuhebenden Kommissionen bereits Ende 2025 vom Bundesrat verabschiedet werden kann. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Empfehlungen der GPK-S bereits konkrete Kriterien enthalten, die es bei der Überprüfung der Notwendigkeit von Verwaltungskommissionen zu berücksichtigen gilt, und dass eine Parallelstrategie keinen Mehrwert bringen würde. Er ist gewillt, die Kommissionen sorgfältig zu überprüfen, damit ihre Anzahl schliesslich reduziert werden kann. Jedoch wird eine pauschale Reduktion den jeweiligen Besonderheiten nicht gerecht. Insbesondere unterscheidet die Motion nicht zwischen Behördenkommissionen und Verwaltungskommissionen. Fast ein Viertel der ausserparlamentarischen Kommissionen sind Behördenkommissionen, deren Entscheide sich direkt auf natürliche und juristische Personen auswirken. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Dezember 2026 ein Konzept vorzulegen, wie die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen für die kommende Legislatur um mindestens einen Viertel reduziert werden kann. Das Konzept soll einen konkreten Vorschlag enthalten, welche Kommissionen in diesem Fall aufgehoben würden, und ebenso eine Liste mit Begründung, welche Kommissionen auch in Zukunft zwingend notwendig sind.</p>
  • Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen reduzieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nachdem entsprechende Forderungen immer häufiger wurden, hat der Bundesrat die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen leicht reduziert: Die Zahl sank in den vergangenen acht Jahren von 119 auf 107 Kommissionen. Zwei parlamentarische Vorstösse, die eine deutliche Reduktion dieser Zahl forderten, wurden in den letzten Jahren vom Nationalrat überwiesen. Der Ständerat lehnte sie jeweils knapp ab.</p><p>Ausserparlamentarische Kommissionen können eingesetzt werden, wenn der Bundesverwaltung so Fachwissen erschlossen werden kann, das sonst nur durch eine Vergrösserung der Verwaltung oder durch Vergabe externer Beratungsmandate gewonnen werden könnte. Mit Blick auf die tatsächliche Situation stellen wir folgendes fest:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Die Aufhebung einmal eingesetzter ausserparlamentarischer Kommissionen bleibt die grosse Ausnahme.</li><li>Die Zahl der externen Studien und Expertenmandate hat durch die Einsetzung ausserparlamentarischer Kommissionen nicht abgenommen.</li><li>Mit Blick auf die Tätigkeit gewisser ausserparlamentarischer Kommissionen stellt sich die Frage, warum das dort vorhandene Wissen in der Bundesverwaltung nicht vorhanden sein soll.</li><li>Die Kommunikation der ausserparlamentarischen Kommissionen ist nach wie vor unbefriedigend geregelt. Dass solche Gremien nicht die Bundesverwaltung und den Bundesrat beraten, sondern selbständig die Öffentlichkeit suchen oder Lobbying bei Parlamentsmitgliedern betreiben, wirft Fragen auf.</li></ul><p>Dass Kommissionen krampfhaft nach Aufgaben und Themen suchen, um ihre Existenz zu rechtfertigen, ist nicht im Sinne des Erfinders. Zur Durchführung eines jährlichen informellen Austausches ist der Rahmen einer ausserparlamentarischen Kommission weder notwendig noch geeignet. Ebenso ist die Überbesetzung gewisser Kommissionen fragwürdig.</p><p>Die ausserparlamentarischen Kommissionen ist nicht zuletzt auch ein Kostenfaktor, weshalb sich im Rahmen der Sparbemühungen des Bundes eine wirklich kritische Überprüfung umso mehr aufdrängt.</p>
    • <span><p><span>Die Notwendigkeit der ausserparlamentarischen Kommissionen wird alle vier Jahre anlässlich der Gesamterneuerungswahlen überprüft (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>57</span><span><em>d</em></span><span> des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes [RVOG]; SR</span><span>&nbsp;</span><span>172.010). Bei dieser Gelegenheit werden Kommissionen aufgehoben, wenn sie nicht mehr benötigt werden, im Einzelfall auch während der Legislatur. In seiner Stellungnahme zur Motion Burgherr 22.4482 «Reduktion der ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen» führte der Bundesrat die Kommissionen auf, die kürzlich aufgehoben wurden oder noch aufgehoben werden sollten. Inzwischen wurden alle diese Kommissionen aufgehoben; aktuell gibt es 104 ausserparlamentarische Kommissionen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bericht «Ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen» der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) vom 15.</span><span>&nbsp;</span><span>November 2022 (BBl</span><span>&nbsp;</span><span>2022</span><span>&nbsp;</span><span>3006) kommt zum Schluss, dass ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen im Sinne von Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>8</span><span><em>a</em></span><span> Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>2 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>172.010.1) in der Regel recht- und zweckmässig eingesetzt sind. Sie würden ihre Leistungen fachlich fundiert, breit abgestützt, entsprechend dem Adressaten stufengerecht aufgearbeitet und zeitgerecht erbringen. Der Bericht hält zudem fest, dass nur wenige ihrer Aufgaben von Dritten zweckmässiger oder effizienter erledigt werden können. Die GPK-S ist ausserdem wie die Parlamentarische Verwaltungskontrolle der Ansicht (BBl</span><span>&nbsp;</span><span>2022</span><span>&nbsp;</span><span>3006, Ziff.</span><span>&nbsp;</span><span>2.7.2), eine externe Leistungserbringung verursache grundsätzlich höhere Kosten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nichtsdestotrotz wurde der Bundesrat von der GPK-S ersucht, die Notwendigkeit jener Verwaltungskommissionen, die nie oder nur selten tagen bzw. die keine oder praktisch keine Leistungen für die Bundesverwaltung erbringen, zu überprüfen. Weiter sollte er bei den spezialgesetzlich vorgesehenen Verwaltungskommissionen analysieren, ob deren Leistungen nicht von der zentralen Bundesverwaltung besser erbracht, Kommissionen zusammengeschlossen werden können oder die gesetzliche Grundlage angepasst werden sollte. Bei Verwaltungskommissionen ohne spezialgesetzliche Grundlage sollte der Bundesrat eine mögliche Aufhebung prüfen. Die GPK-S empfiehlt, die Notwendigkeit einer jeden Kommission fallweise zu analysieren, anstatt deren Anzahl gesamthaft zu reduzieren. Die GPK-S hat bereits die zweite Phase der Nachkontrolle im Jahr 2026 angekündigt, wenn die Kommissionen anlässlich der Erneuerung für den nächsten Zeitraum gesamthaft überprüft werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Empfehlungen der GPK-S als Grundlage für die nächste Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen dienen sollen. Die Bundeskanzlei organisiert die entsprechende Überprüfung derzeit und wird sie vorziehen, sodass die Liste der aufzuhebenden Kommissionen bereits Ende 2025 vom Bundesrat verabschiedet werden kann. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Empfehlungen der GPK-S bereits konkrete Kriterien enthalten, die es bei der Überprüfung der Notwendigkeit von Verwaltungskommissionen zu berücksichtigen gilt, und dass eine Parallelstrategie keinen Mehrwert bringen würde. Er ist gewillt, die Kommissionen sorgfältig zu überprüfen, damit ihre Anzahl schliesslich reduziert werden kann. Jedoch wird eine pauschale Reduktion den jeweiligen Besonderheiten nicht gerecht. Insbesondere unterscheidet die Motion nicht zwischen Behördenkommissionen und Verwaltungskommissionen. Fast ein Viertel der ausserparlamentarischen Kommissionen sind Behördenkommissionen, deren Entscheide sich direkt auf natürliche und juristische Personen auswirken. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Dezember 2026 ein Konzept vorzulegen, wie die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen für die kommende Legislatur um mindestens einen Viertel reduziert werden kann. Das Konzept soll einen konkreten Vorschlag enthalten, welche Kommissionen in diesem Fall aufgehoben würden, und ebenso eine Liste mit Begründung, welche Kommissionen auch in Zukunft zwingend notwendig sind.</p>
    • Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen reduzieren

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