KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel

ShortId
25.3020
Id
20253020
Updated
14.11.2025 03:32
Language
de
Title
KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel
AdditionalIndexing
24;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bargeldlose Zahlungsmittel sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Laut des «Swiss Payment Monitors» der ZHAW und der Universität St. Gallen erfolgen ca. 70 Prozent der täglichen Zahlungen in der Schweiz mittels bargeldloser Zahlungsmittel.</p><p>Jedoch ist es für das Kleingewerbe wie Bäckereien, Schreinereien oder Gastrobetriebe und Hotels heute kaum ersichtlich, wie sich die vom Zahlungsdienstleiser (so genannte «Acquirer») festgelegte Händlergebühr zusammensetzt und wie hoch die einzelnen Gebührenkomponenten sind. Die Preistransparenz wird durch das Bündeln der Gebühren («Blending») eingeschränkt, wodurch auch die Vergleichbarkeit und die freie Wahl von Angeboten eingeschränkt wird.&nbsp;</p><p>Der Markt kann seine korrigierende Funktion nicht wahrnehmen. In seiner Antwort auf die Interpellation 24.3043 begründet der Bundesrat den Sachverhalt mit der Marktdominanz eines Acquirers sowie dem ausbleibenden Anbieterwechsel von Händlern zu günstigeren Anbietern. Ursache dafür ist mitunter die fehlende Preistransparenz.</p><p>Eine aktuelle Studie der Universität St. Gallen, zeigt eindrücklich, dass die vorhandenen Verhandlungsspielräume insbesondere von den kleinen Händlern aufgrund fehlender Kenntnisse&nbsp;kaum genutzt werden. So können regelmässig Ungleichheiten in den Gebühren festgestellt werden; vergleichbare KMU entrichten für dasselbe Zahlungsmittel doppelt so hohe Händlergebühren an den Acquirer als andere.&nbsp;</p><p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Regelung der Gebühren-Transparenz für Händler bei bargeldlosen Zahlungsverfahren im Vier-Parteien-Modell (Händler, Acquirer, Kartenherausgeber, Karteninhaber) vorzuschlagen. Damit soll ein wirkungsvolles Instrument geschaffen werden, dass auch KMU künftig in voller Kenntnis der Marktlage das für sie vorteilhafteste Angebot auswählen können. Das Ziel ist ein besser funktionierender Wettbewerb, der die erwünschte Preisdynamik mit sich bringt.</p>
  • <span><p><span>Die geforderten Transparenzvorschriften würden die Acquirer zwingen, ihre Kostenstruktur offenzulegen. Ein solcher Markteingriff zugunsten einer Marktseite ohne vorgängige Prüfung ist nach Ansicht des Bundesrates nicht sinnvoll.</span></p><p><span>In den meisten Märkten ist es üblich, dass eine Abnehmerin bzw. ein Abnehmer lediglich den Endpreis einer Leistung kennt, nicht aber, wie sich der Preis genau zusammensetzt (Einkaufspreis, Marge etc.). Dies gilt auch im Acquiring-Markt. Für die meisten Händler dürfte tatsächlich nicht klar sein, welcher Teil der bezahlten Gebühren an welche Partei (Kartenherausgeber, Acquirer, Zahlungskartensystem) fliesst. Dies liegt auch daran, dass die Gebührenstruktur komplex ist. Allerdings bedeutet dies allein grundsätzlich noch nicht, dass der Wettbewerb zwischen den Acquirern nicht spielen kann, zumal Preisverhandlungen in fast allen Märkten üblicherweise auf Basis von gebündelten Endpreisen stattfinden. </span></p><p><span>Eine neue Regulierung bringt immer Kosten mit sich. Diese können gerechtfertigt sein, wenn der Markt grundsätzlich schlecht funktioniert und durch die Regulierung verbessert werden kann. Zwar bestehen Anzeichen, dass der Wettbewerb im Acquiring-Markt teilweise nur eingeschränkt spielt. So handelt es sich um einen stark konzentrierten Markt, auf dem in der Schweiz ein Acquirer schon länger eine dominante Stellung einnimmt. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellationen 24.3292 Amoos und 24.3043 Regazzi ausgeführt hat, ist er jedoch der Meinung, dass die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen eine ausreichende Grundlage darstellen, um gegen allfällig überhöhte Gebühren vorgehen zu können. Sowohl die WEKO als auch der Preisüberwacher sind in den Acquiring-Märkten in der Vergangenheit bereits mehrmals aktiv geworden.</span></p><p><span>Wenn das Parlament trotzdem eine Regulierung in diesem Markt einführen möchte, sollte vorgängig geprüft werden, mit welchen Instrumenten der Wettbewerb am sinnvollsten gestärkt werden kann. Eine isolierte Einführung von Transparenzvorschriften für Acquirer dürfte kaum die erhoffte Wirkung zeigen. Es wäre insbesondere zu prüfen, ob die durch die WEKO und den Preisüberwacher gesetzten Regeln sowie weitere Punkte (beispielsweise die grenzüberschreitenden Interchange Fees) in eine umfassendere Regulierung überführt werden sollten. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat deshalb vor, im Zweitrat einen Antrag auf Abänderung der Motion in einen entsprechenden Prüfauftrag zu stellen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine gesetzliche Regelung zu unterbreiten für mehr Transparenz bei den Gebührenkomponenten, die Acquirer beim Einsatz bargeldloser Zahlungsmittel gegenüber den Händlern anwenden. Acquirer müssen verpflichtet werden, den Händlern gut und einfach nachvollziehbare Angaben über die Höhe der tatsächlich belasteten Gebührenkomponenten vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Dabei ist die Händlergebühr zumindest in Entgelt an den Acquirer, Entgelt an den Kartenherausgeber und Entgelt an den Zahlungssystembetreiber aufzuschlüsseln.</p><p>Eine Minderheit (Burkart, Moser, Mühlemann, Schmid Martin, Wicki) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
  • 20223976
  • 20223977
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bargeldlose Zahlungsmittel sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Laut des «Swiss Payment Monitors» der ZHAW und der Universität St. Gallen erfolgen ca. 70 Prozent der täglichen Zahlungen in der Schweiz mittels bargeldloser Zahlungsmittel.</p><p>Jedoch ist es für das Kleingewerbe wie Bäckereien, Schreinereien oder Gastrobetriebe und Hotels heute kaum ersichtlich, wie sich die vom Zahlungsdienstleiser (so genannte «Acquirer») festgelegte Händlergebühr zusammensetzt und wie hoch die einzelnen Gebührenkomponenten sind. Die Preistransparenz wird durch das Bündeln der Gebühren («Blending») eingeschränkt, wodurch auch die Vergleichbarkeit und die freie Wahl von Angeboten eingeschränkt wird.&nbsp;</p><p>Der Markt kann seine korrigierende Funktion nicht wahrnehmen. In seiner Antwort auf die Interpellation 24.3043 begründet der Bundesrat den Sachverhalt mit der Marktdominanz eines Acquirers sowie dem ausbleibenden Anbieterwechsel von Händlern zu günstigeren Anbietern. Ursache dafür ist mitunter die fehlende Preistransparenz.</p><p>Eine aktuelle Studie der Universität St. Gallen, zeigt eindrücklich, dass die vorhandenen Verhandlungsspielräume insbesondere von den kleinen Händlern aufgrund fehlender Kenntnisse&nbsp;kaum genutzt werden. So können regelmässig Ungleichheiten in den Gebühren festgestellt werden; vergleichbare KMU entrichten für dasselbe Zahlungsmittel doppelt so hohe Händlergebühren an den Acquirer als andere.&nbsp;</p><p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Regelung der Gebühren-Transparenz für Händler bei bargeldlosen Zahlungsverfahren im Vier-Parteien-Modell (Händler, Acquirer, Kartenherausgeber, Karteninhaber) vorzuschlagen. Damit soll ein wirkungsvolles Instrument geschaffen werden, dass auch KMU künftig in voller Kenntnis der Marktlage das für sie vorteilhafteste Angebot auswählen können. Das Ziel ist ein besser funktionierender Wettbewerb, der die erwünschte Preisdynamik mit sich bringt.</p>
    • <span><p><span>Die geforderten Transparenzvorschriften würden die Acquirer zwingen, ihre Kostenstruktur offenzulegen. Ein solcher Markteingriff zugunsten einer Marktseite ohne vorgängige Prüfung ist nach Ansicht des Bundesrates nicht sinnvoll.</span></p><p><span>In den meisten Märkten ist es üblich, dass eine Abnehmerin bzw. ein Abnehmer lediglich den Endpreis einer Leistung kennt, nicht aber, wie sich der Preis genau zusammensetzt (Einkaufspreis, Marge etc.). Dies gilt auch im Acquiring-Markt. Für die meisten Händler dürfte tatsächlich nicht klar sein, welcher Teil der bezahlten Gebühren an welche Partei (Kartenherausgeber, Acquirer, Zahlungskartensystem) fliesst. Dies liegt auch daran, dass die Gebührenstruktur komplex ist. Allerdings bedeutet dies allein grundsätzlich noch nicht, dass der Wettbewerb zwischen den Acquirern nicht spielen kann, zumal Preisverhandlungen in fast allen Märkten üblicherweise auf Basis von gebündelten Endpreisen stattfinden. </span></p><p><span>Eine neue Regulierung bringt immer Kosten mit sich. Diese können gerechtfertigt sein, wenn der Markt grundsätzlich schlecht funktioniert und durch die Regulierung verbessert werden kann. Zwar bestehen Anzeichen, dass der Wettbewerb im Acquiring-Markt teilweise nur eingeschränkt spielt. So handelt es sich um einen stark konzentrierten Markt, auf dem in der Schweiz ein Acquirer schon länger eine dominante Stellung einnimmt. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellationen 24.3292 Amoos und 24.3043 Regazzi ausgeführt hat, ist er jedoch der Meinung, dass die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen eine ausreichende Grundlage darstellen, um gegen allfällig überhöhte Gebühren vorgehen zu können. Sowohl die WEKO als auch der Preisüberwacher sind in den Acquiring-Märkten in der Vergangenheit bereits mehrmals aktiv geworden.</span></p><p><span>Wenn das Parlament trotzdem eine Regulierung in diesem Markt einführen möchte, sollte vorgängig geprüft werden, mit welchen Instrumenten der Wettbewerb am sinnvollsten gestärkt werden kann. Eine isolierte Einführung von Transparenzvorschriften für Acquirer dürfte kaum die erhoffte Wirkung zeigen. Es wäre insbesondere zu prüfen, ob die durch die WEKO und den Preisüberwacher gesetzten Regeln sowie weitere Punkte (beispielsweise die grenzüberschreitenden Interchange Fees) in eine umfassendere Regulierung überführt werden sollten. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat deshalb vor, im Zweitrat einen Antrag auf Abänderung der Motion in einen entsprechenden Prüfauftrag zu stellen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine gesetzliche Regelung zu unterbreiten für mehr Transparenz bei den Gebührenkomponenten, die Acquirer beim Einsatz bargeldloser Zahlungsmittel gegenüber den Händlern anwenden. Acquirer müssen verpflichtet werden, den Händlern gut und einfach nachvollziehbare Angaben über die Höhe der tatsächlich belasteten Gebührenkomponenten vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Dabei ist die Händlergebühr zumindest in Entgelt an den Acquirer, Entgelt an den Kartenherausgeber und Entgelt an den Zahlungssystembetreiber aufzuschlüsseln.</p><p>Eine Minderheit (Burkart, Moser, Mühlemann, Schmid Martin, Wicki) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel

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