Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze
- ShortId
-
25.3021
- Id
-
20253021
- Updated
-
13.02.2026 15:10
- Language
-
de
- Title
-
Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze
- AdditionalIndexing
-
08;24;2811;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>In den vergangenen Monaten haben Nachbarstaaten über die Einführung von systematischen Grenzkontrollen nachgedacht oder diese gar eingeführt. In der Schweiz ist das BAZG als Zollbehörde an der Grenze und im Grenzraum präsent und führt lageabhängig sowie risikobasiert Zollkontrollen durch. Es werden Waren und Personen kontrolliert. Solche Kontrollen bilden einen Sicherheitsfilter für die Schweiz und verstärken das objektive und subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung.</p><p>Systematische Kontrollen jeder Person, welche in die Schweiz einreist, wären mit wirtschaftlich äusserst negativen Folgen verbunden. Dagegen ist eine Intensivierung der bestehenden Grenzkontrollen ohne wesentliche wirtschaftliche Folgen umsetzbar, aber ebenfalls geeignet, das Sicherheitsempfinden zu erhöhen und Personen ohne gültigen Aufenthaltsberechtigung die Einreise zu verunmöglichen.</p><p>Mit der Motion soll erreicht werden, dass mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen, wie dem verstärkten Einsatz von Zollfachleute im GWK und allenfalls einer Aufstockung beim BAZG sowie verbessertem Zugriff für Zollfachleuten auf Datensysteme sowie einer Koordination der Massnahmen mit den Nachbarstaaten der aktuellen Situation begegnet wird. Dies mit dem Ziel, Personen ohne gültige Aufenthaltsberechtigung, die kein Asylgesuch stellen, konsequent wegzuweisen und die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat versteht und interpretiert den Text der Motion so, dass die Umsetzung von Massnahmen gefordert wird, die in den rechtlichen Rahmen der Verordnung 2016/399 (Schengener Grenzkodex), in der durch die Verordnung 2024/1717 geänderten Fassung, fallen und somit mit den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen ihrer Assoziierung an Schengen übereinstimmen und die nach Inkrafttreten der Verordnung 2024/1717 für die Schweiz umgesetzt werden müssen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>In diesem Sinne und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Non-Refoulement-Prinzips (Art. 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten</span><span> </span><span>sowie Art. 25 Abs. 2 und 3 Bundesverfassung) schlägt der Bundesrat die Annahme der Motion vor.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze kurz- und mittelfristig zu intensivieren und unter Berücksichtigung der Massnahmen der Nachbarstaaten verstärkt Massnahmen zu ergreifen, um Personen ohne gültige Aufenthaltsberechtigung, die kein Asylgesuch stellen, konsequent wegzuweisen und die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen.</p>
- Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den vergangenen Monaten haben Nachbarstaaten über die Einführung von systematischen Grenzkontrollen nachgedacht oder diese gar eingeführt. In der Schweiz ist das BAZG als Zollbehörde an der Grenze und im Grenzraum präsent und führt lageabhängig sowie risikobasiert Zollkontrollen durch. Es werden Waren und Personen kontrolliert. Solche Kontrollen bilden einen Sicherheitsfilter für die Schweiz und verstärken das objektive und subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung.</p><p>Systematische Kontrollen jeder Person, welche in die Schweiz einreist, wären mit wirtschaftlich äusserst negativen Folgen verbunden. Dagegen ist eine Intensivierung der bestehenden Grenzkontrollen ohne wesentliche wirtschaftliche Folgen umsetzbar, aber ebenfalls geeignet, das Sicherheitsempfinden zu erhöhen und Personen ohne gültigen Aufenthaltsberechtigung die Einreise zu verunmöglichen.</p><p>Mit der Motion soll erreicht werden, dass mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen, wie dem verstärkten Einsatz von Zollfachleute im GWK und allenfalls einer Aufstockung beim BAZG sowie verbessertem Zugriff für Zollfachleuten auf Datensysteme sowie einer Koordination der Massnahmen mit den Nachbarstaaten der aktuellen Situation begegnet wird. Dies mit dem Ziel, Personen ohne gültige Aufenthaltsberechtigung, die kein Asylgesuch stellen, konsequent wegzuweisen und die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat versteht und interpretiert den Text der Motion so, dass die Umsetzung von Massnahmen gefordert wird, die in den rechtlichen Rahmen der Verordnung 2016/399 (Schengener Grenzkodex), in der durch die Verordnung 2024/1717 geänderten Fassung, fallen und somit mit den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen ihrer Assoziierung an Schengen übereinstimmen und die nach Inkrafttreten der Verordnung 2024/1717 für die Schweiz umgesetzt werden müssen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>In diesem Sinne und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Non-Refoulement-Prinzips (Art. 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten</span><span> </span><span>sowie Art. 25 Abs. 2 und 3 Bundesverfassung) schlägt der Bundesrat die Annahme der Motion vor.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze kurz- und mittelfristig zu intensivieren und unter Berücksichtigung der Massnahmen der Nachbarstaaten verstärkt Massnahmen zu ergreifen, um Personen ohne gültige Aufenthaltsberechtigung, die kein Asylgesuch stellen, konsequent wegzuweisen und die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen.</p>
- Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze
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