Ausweitung der Zuständigkeit der Eidgenössischen Kommunikationskommission auf Glasfaseranschlüsse

ShortId
25.3023
Id
20253023
Updated
26.01.2026 20:13
Language
de
Title
Ausweitung der Zuständigkeit der Eidgenössischen Kommunikationskommission auf Glasfaseranschlüsse
AdditionalIndexing
04;15;34
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Derzeit beschränkt sich die Zuständigkeit der ComCom auf das Kupfernetz. Angesichts des technologischen Fortschritts und der zunehmenden Nutzung der Kabelnetze werden Glasfasernetze allerdings immer wichtiger. Zurzeit kann die ComCom bei einem Streitfall oder wenn ein Betreiber das Breitbandnetz nicht ausbauen will nicht intervenieren. In Anbetracht der aktuellen und künftigen Entwicklung der Kommunikationsmittel ist es unabdingbar, dass die ComCom auch in den Glasfasermarkt eingreifen kann.</p>
  • <span><p><span>Bei der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) im Jahr 2019 hat das Parlament bewusst darauf verzichtet, beim Netzzugang die Glasfaser zu regulieren, um insbesondere die Investitionen nicht zu bremsen. Das Parlament ist bei seinem Entscheid davon ausgegangen, dass der Wettbewerb mit der bestehenden Regulierung ausreichend funktioniert. Der Bundesrat wurde jedoch beauftragt, dem Parlament alle drei Jahre einen Evaluationsbericht unter anderem über die Entwicklung des Netzwettbewerbs zu erstatten und ihm bei Bedarf Anträge zur Förderung des wirksamen Wettbewerbs zu stellen (Art. 3</span><span><em>a</em></span><span> Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 FMG).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In seinem Evaluationsbericht zum Schweizer Fernmeldemarkt vom März 2024 hat der Bundesrat insbesondere den Wettbewerb auf dem Markt für Netze und Glasfaseranschlüsse untersucht (abrufbar unter: </span><a href="http://www.bakom.admin.ch"><span><u>www.bakom.admin.ch</u></span></a><a><span>&nbsp;</span><span>&gt; </span></a><span>Telekommunikation &gt; Zahlen und Fakten &gt; Studien &gt; Evaluation des Schweizer Fernmeldemarktes). Er kam zum Schluss, dass sich die Wettbewerbssituation auf diesem Markt seit dem Beschluss des Parlaments nicht grundlegend verändert hat und daher kein Regulierungsantrag in diesem Bereich erforderlich sei. Ob sich die Situation im Netzwettbewerb in den nächsten Jahren derart verändert, dass die Regulierung der Glasfaser-Anschlüsse ins Auge gefasst werden müsste, wird sich zeigen. Dabei kann insbesondere auch die schrittweise Abschaltung des Kupfernetzes (sog. Kupfer-Phase-Out) durch Swisscom eine Rolle spielen. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung weiter und wird sie in seinem nächsten Evaluationsbericht 2027 aufnehmen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Recht dahingehend anzupassen, dass die ComCom im Glasfaserbereich intervenieren kann. Ihre Kompetenzen sollen nicht auf die Preise beschränkt sein. Sie soll auch die Möglichkeit haben, einen Betreiber zu zwingen, den anderen Betreibern Zugang zu seinem Glasfasernetz zu gewähren, damit die Endkunden zwischen mehreren Betreibern wählen können.</p>
  • Ausweitung der Zuständigkeit der Eidgenössischen Kommunikationskommission auf Glasfaseranschlüsse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Derzeit beschränkt sich die Zuständigkeit der ComCom auf das Kupfernetz. Angesichts des technologischen Fortschritts und der zunehmenden Nutzung der Kabelnetze werden Glasfasernetze allerdings immer wichtiger. Zurzeit kann die ComCom bei einem Streitfall oder wenn ein Betreiber das Breitbandnetz nicht ausbauen will nicht intervenieren. In Anbetracht der aktuellen und künftigen Entwicklung der Kommunikationsmittel ist es unabdingbar, dass die ComCom auch in den Glasfasermarkt eingreifen kann.</p>
    • <span><p><span>Bei der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) im Jahr 2019 hat das Parlament bewusst darauf verzichtet, beim Netzzugang die Glasfaser zu regulieren, um insbesondere die Investitionen nicht zu bremsen. Das Parlament ist bei seinem Entscheid davon ausgegangen, dass der Wettbewerb mit der bestehenden Regulierung ausreichend funktioniert. Der Bundesrat wurde jedoch beauftragt, dem Parlament alle drei Jahre einen Evaluationsbericht unter anderem über die Entwicklung des Netzwettbewerbs zu erstatten und ihm bei Bedarf Anträge zur Förderung des wirksamen Wettbewerbs zu stellen (Art. 3</span><span><em>a</em></span><span> Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 FMG).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In seinem Evaluationsbericht zum Schweizer Fernmeldemarkt vom März 2024 hat der Bundesrat insbesondere den Wettbewerb auf dem Markt für Netze und Glasfaseranschlüsse untersucht (abrufbar unter: </span><a href="http://www.bakom.admin.ch"><span><u>www.bakom.admin.ch</u></span></a><a><span>&nbsp;</span><span>&gt; </span></a><span>Telekommunikation &gt; Zahlen und Fakten &gt; Studien &gt; Evaluation des Schweizer Fernmeldemarktes). Er kam zum Schluss, dass sich die Wettbewerbssituation auf diesem Markt seit dem Beschluss des Parlaments nicht grundlegend verändert hat und daher kein Regulierungsantrag in diesem Bereich erforderlich sei. Ob sich die Situation im Netzwettbewerb in den nächsten Jahren derart verändert, dass die Regulierung der Glasfaser-Anschlüsse ins Auge gefasst werden müsste, wird sich zeigen. Dabei kann insbesondere auch die schrittweise Abschaltung des Kupfernetzes (sog. Kupfer-Phase-Out) durch Swisscom eine Rolle spielen. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung weiter und wird sie in seinem nächsten Evaluationsbericht 2027 aufnehmen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Recht dahingehend anzupassen, dass die ComCom im Glasfaserbereich intervenieren kann. Ihre Kompetenzen sollen nicht auf die Preise beschränkt sein. Sie soll auch die Möglichkeit haben, einen Betreiber zu zwingen, den anderen Betreibern Zugang zu seinem Glasfasernetz zu gewähren, damit die Endkunden zwischen mehreren Betreibern wählen können.</p>
    • Ausweitung der Zuständigkeit der Eidgenössischen Kommunikationskommission auf Glasfaseranschlüsse

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