Übermittlung von Steuerdaten durch die Kantone an den Bund zu statistischen Zwecken. Für eine formelle Gesetzesgrundlage

ShortId
25.3025
Id
20253025
Updated
04.12.2025 07:19
Language
de
Title
Übermittlung von Steuerdaten durch die Kantone an den Bund zu statistischen Zwecken. Für eine formelle Gesetzesgrundlage
AdditionalIndexing
2446;1236;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass das Bundesstatistikgesetz (BStatG) eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Einführung einer erweiterten Erhebung der kantonalen Steuerdaten in der geplanten Bundesstatistikverordnung darstellt. Wie in der Stellungnahme zur gleichlautenden Motion 24.3514 Feller ausgeführt, kommen das Bundesamt für Justiz und ein externes, auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung publiziertes Rechtsgutachten, zu diesem Schluss. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um dem mehrfach geäusserten Anliegen namentlich auch verschiedener Kantonsregierungen nachzukommen, ist der Bundesrat bereit, eine formell-gesetzliche Grundlage für die Erhebung der kantonalen Steuerdaten zu erarbeiten. Dabei wird dem Datenschutz und der Datensicherheit (Dateneingang, Pseudonymisierung, Datenbearbeitung, Datenspeicherung etc.) besonders Rechnung getragen. Mit einer solchen formell-gesetzlichen Grundlage erübrigen sich aus Sicht des Bundesrates allfällige rechtliche Bedenken betreffend Steuergeheimnis. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Hinsichtlich des Entwurfs der neuen Bundesstatistikverordnung wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für eine formelle Gesetzesgrundlage vorzulegen, welche die Bedingungen festlegt, unter denen der Bund bei den Kantonen die für statistische Vorhaben erforderlichen Steuerdaten erheben kann.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit (Ryser, Amoos, Andrey, Bendahan, Bertschy, Grossen Jürg, Masshardt, Roth David, Wermuth) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Übermittlung von Steuerdaten durch die Kantone an den Bund zu statistischen Zwecken. Für eine formelle Gesetzesgrundlage
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
  • 20243514
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass das Bundesstatistikgesetz (BStatG) eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Einführung einer erweiterten Erhebung der kantonalen Steuerdaten in der geplanten Bundesstatistikverordnung darstellt. Wie in der Stellungnahme zur gleichlautenden Motion 24.3514 Feller ausgeführt, kommen das Bundesamt für Justiz und ein externes, auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung publiziertes Rechtsgutachten, zu diesem Schluss. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um dem mehrfach geäusserten Anliegen namentlich auch verschiedener Kantonsregierungen nachzukommen, ist der Bundesrat bereit, eine formell-gesetzliche Grundlage für die Erhebung der kantonalen Steuerdaten zu erarbeiten. Dabei wird dem Datenschutz und der Datensicherheit (Dateneingang, Pseudonymisierung, Datenbearbeitung, Datenspeicherung etc.) besonders Rechnung getragen. Mit einer solchen formell-gesetzlichen Grundlage erübrigen sich aus Sicht des Bundesrates allfällige rechtliche Bedenken betreffend Steuergeheimnis. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Hinsichtlich des Entwurfs der neuen Bundesstatistikverordnung wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für eine formelle Gesetzesgrundlage vorzulegen, welche die Bedingungen festlegt, unter denen der Bund bei den Kantonen die für statistische Vorhaben erforderlichen Steuerdaten erheben kann.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit (Ryser, Amoos, Andrey, Bendahan, Bertschy, Grossen Jürg, Masshardt, Roth David, Wermuth) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Übermittlung von Steuerdaten durch die Kantone an den Bund zu statistischen Zwecken. Für eine formelle Gesetzesgrundlage

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