Ressourcen beim Seco zur Vorbereitung einer Landesausstellung
- ShortId
-
25.3029
- Id
-
20253029
- Updated
-
14.11.2025 03:25
- Language
-
de
- Title
-
Ressourcen beim Seco zur Vorbereitung einer Landesausstellung
- AdditionalIndexing
-
04;24;15;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 folgende Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Thema Landesausstellung und der angenommenen Motion 23.3966 Landesausstellung gefasst:</p><p>- Er schafft die Rechtsgrundlagen für die Unterstützung einer Landesausstellung in Form eines neuen Spezialgesetzes und einer entsprechenden Verordnung.</p><p>- Der Bundesrat äussert sich bis spätestens Ende 2026, ob er sich finanziell an einer Landesausstellung zu beteiligen beabsichtigt.</p><p>- Der Prüf- und allfällige Selektionsprozess wird <u>nach</u> Inkrafttreten der Rechtsgrundlagen durchgeführt. Eine Selektion bis Sommer 2026 ist nicht möglich, da für einen Prüf- und Auswahlprozess zuerst die Rechtsgrundlagen vorliegen müssen.</p><ol><li>Das WBF stellt die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Unterstützung einer Landesausstellung im Rahmen seiner bestehenden personellen und finanziellen Mittel sicher. Bei der Ressourcenplanung mit den Ämtern nutzt das WBF den kurzfristigen Handlungsspielraum.</li><li>Der Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung vom November 2023 skizziert das mögliche Vorgehen. Im Rahmen der Gesetzesarbeiten soll das Vorgehen nun konkretisiert werden. Gemäss aktueller Planung könnte ein Einreichen von Unterlagen ungefähr in der ersten Hälfte 2029 realistisch sein, wenn Gesetz und Verordnung ohne grössere Verzögerungen in Kraft treten können und sofern sich der Bundesrat für eine finanzielle Unterstützung aussprechen sollte.</li><li>Die Vernehmlassung wird voraussichtlich im Sommer 2025 eröffnet, nachdem die notwendigen bundesinternen Prozesse durchlaufen sind.</li></ol>
- <p>Im März 2024 wurde der Bundesrat mit der Motion «Landesausstellung» (23.3966) beauftragt, bis zum Sommer 2026 einen Auswahl-Entscheid für eine Projektinitiative und die Finanzierungsabsicht bis Ende 2026 vorzulegen. </p><p>Die aktuelle Planung sieht vor, dass das Seco mit den Vorbereitungsarbeiten für den Selektionsprozess bereits begonnen hat, damit die Projektinitiativen ihre Projekte möglichst bald einreichen können.</p><p> </p><p>Dies wirft folgende Fragen auf:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist sichergestellt, dass dem Seco die erforderlichen personellen Ressourcen zur Verfügung stehen?</li><li>Bis wann erhalten die Projektinitiativen die Ausschreibungsunterlagen vom Seco, damit sie gemäss den Rahmenbedingungen des Bundes (vom 22. November 2023) die Projektskizze und anschliessend das Projektdossier einreichen können?</li><li>Der Bundesrat beabsichtigt, eine neue gesetzliche Grundlage zur Finanzierung der Landesausstellung zu schaffen. Die entsprechende Vernehmlassung ist im 2. Semester 2025 vorgesehen. Ist es möglich mit dieser im Juli 2025, oder gar früher zu starten?</li></ol>
- Ressourcen beim Seco zur Vorbereitung einer Landesausstellung
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 folgende Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Thema Landesausstellung und der angenommenen Motion 23.3966 Landesausstellung gefasst:</p><p>- Er schafft die Rechtsgrundlagen für die Unterstützung einer Landesausstellung in Form eines neuen Spezialgesetzes und einer entsprechenden Verordnung.</p><p>- Der Bundesrat äussert sich bis spätestens Ende 2026, ob er sich finanziell an einer Landesausstellung zu beteiligen beabsichtigt.</p><p>- Der Prüf- und allfällige Selektionsprozess wird <u>nach</u> Inkrafttreten der Rechtsgrundlagen durchgeführt. Eine Selektion bis Sommer 2026 ist nicht möglich, da für einen Prüf- und Auswahlprozess zuerst die Rechtsgrundlagen vorliegen müssen.</p><ol><li>Das WBF stellt die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Unterstützung einer Landesausstellung im Rahmen seiner bestehenden personellen und finanziellen Mittel sicher. Bei der Ressourcenplanung mit den Ämtern nutzt das WBF den kurzfristigen Handlungsspielraum.</li><li>Der Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung vom November 2023 skizziert das mögliche Vorgehen. Im Rahmen der Gesetzesarbeiten soll das Vorgehen nun konkretisiert werden. Gemäss aktueller Planung könnte ein Einreichen von Unterlagen ungefähr in der ersten Hälfte 2029 realistisch sein, wenn Gesetz und Verordnung ohne grössere Verzögerungen in Kraft treten können und sofern sich der Bundesrat für eine finanzielle Unterstützung aussprechen sollte.</li><li>Die Vernehmlassung wird voraussichtlich im Sommer 2025 eröffnet, nachdem die notwendigen bundesinternen Prozesse durchlaufen sind.</li></ol>
- <p>Im März 2024 wurde der Bundesrat mit der Motion «Landesausstellung» (23.3966) beauftragt, bis zum Sommer 2026 einen Auswahl-Entscheid für eine Projektinitiative und die Finanzierungsabsicht bis Ende 2026 vorzulegen. </p><p>Die aktuelle Planung sieht vor, dass das Seco mit den Vorbereitungsarbeiten für den Selektionsprozess bereits begonnen hat, damit die Projektinitiativen ihre Projekte möglichst bald einreichen können.</p><p> </p><p>Dies wirft folgende Fragen auf:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist sichergestellt, dass dem Seco die erforderlichen personellen Ressourcen zur Verfügung stehen?</li><li>Bis wann erhalten die Projektinitiativen die Ausschreibungsunterlagen vom Seco, damit sie gemäss den Rahmenbedingungen des Bundes (vom 22. November 2023) die Projektskizze und anschliessend das Projektdossier einreichen können?</li><li>Der Bundesrat beabsichtigt, eine neue gesetzliche Grundlage zur Finanzierung der Landesausstellung zu schaffen. Die entsprechende Vernehmlassung ist im 2. Semester 2025 vorgesehen. Ist es möglich mit dieser im Juli 2025, oder gar früher zu starten?</li></ol>
- Ressourcen beim Seco zur Vorbereitung einer Landesausstellung
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