Kehrtwende in der Nachhaltigkeitsregulierung. Wirkung statt Verwaltung. Zieht auch der Bundesrat nach?

ShortId
25.3035
Id
20253035
Updated
14.11.2025 03:25
Language
de
Title
Kehrtwende in der Nachhaltigkeitsregulierung. Wirkung statt Verwaltung. Zieht auch der Bundesrat nach?
AdditionalIndexing
15;08;52;10
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <span><p><span>Fragen</span><span>&nbsp;</span><span>1-3:</span></p><p><span>Schweizer Unternehmen sollen bei ihrer Geschäftstätigkeit die Menschenrechte einhalten und die Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigen. Um eine Übereinstimmung mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz sicherzustellen, hat sich die Schweiz an den EU-Vorgaben orientiert. Die Vorgaben der EU zur nachhaltigen Unternehmensführung basieren auf breit abgestützten internationalen Standards der OECD und der UNO.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Nachhaltigkeitsregulierung der Schweiz richtet sich primär an Grossunternehmen. KMU sind weitgehend davon ausgenommen. Allerdings können diese indirekt betroffen sein, wenn Grossunternehmen ihre Pflichten in der Wertschöpfungskette weitergeben. Im Zusammenhang mit der Förderung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln und dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte bietet der Bund bereits Instrumente zur Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung regulatorischer Vorgaben an, insbesondere für KMU. Zusätzlich prüft er im Rahmen des Postulats 23.4062 Dittli «Unterstützung von Schweizer KMU bei der Anwendung von ESG-Richtlinien» mögliche weitere Unterstützungsmassnahmen spezifisch für die KMU.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat setzt sich wie bis anhin für eine ausgewogene Nachhaltigkeitspolitik ein, die sowohl seinen Zielen zur Achtung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt als auch den Interessen der Wirtschaft Rechnung trägt. Am 26.</span><span>&nbsp;</span><span>Februar 2025 hat die EU angekündigt, die administrativen Belastungen für Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsregulierung reduzieren zu wollen. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und prüft, inwiefern sie auch für die Schweiz sinnvoll sind. Er ist sich der Herausforderungen bewusst, die sich aus Anforderungen für die Schweizer Wirtschaft ergeben. Dabei setzt er sich für eine ausgewogene und international abgestimmte Lösung ein, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichert und gleichzeitig die Nachhaltigkeitsziele unterstützt. Dabei will er unnötigen administrativen Aufwand für die Unternehmen vermeiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Frage</span><span>&nbsp;</span><span>4:</span></p><p><span>Die rasanten Entwicklungen in der EU bei der nachhaltigen Unternehmensführung zeigen, auch unter Berücksichtigung der geplanten administrativen Entlastungen für Unternehmen, Unterschiede zum Schweizer Recht. Deshalb hat der Bundesrat am 21.</span><span>&nbsp;</span><span>März 2025 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, mögliche Varianten für eine pragmatische Anpassung der aktuellen Gesetzgebung zu erarbeiten (</span><a href="http://www.bj.admin.ch"><u><span>www.bj.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Aktuell &gt; Medienmitteilungen &gt; </span><a href="https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-104576.html"><u><span>Medienmitteilung vom 21.03.2025</span></u></a><span>). Über das weitere Vorgehen wird er entscheiden, sobald die EU über ihre angekündigten Vereinfachungen entschieden hat, spätestens jedoch im Frühjahr 2026.</span><span></span></p></span>
  • <p>Es ist offensichtlich: Der Wind in Sachen Nachhaltigkeitsregulierung hat international gedreht. Die USA wollen von Nachhaltigkeit nichts mehr wissen. Anders die EU: sie hält an den Zielsetzungen fest, hat aber richtigerweise erkannt, dass sie innert weniger Jahre mit dem Green Deal in die falsche Richtung gelaufen ist. Statt Wirkung resultierte ein absoluter administrativer Overkill, was die europäische Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit lähmt. Nun lässt sie den Worten Taten folgen. Am 26.2.2025 – vor wenigen Tagen – legte die EU-Kommission eine erste Omnibus-Verordnung vor, die einen umfassenden Abbau des administrativen Overloads insbesondere in der Nachhaltigkeitsregulierung bringt, darüber hinaus aber auch weitere materielle Entschlackung bspw. im Lieferkettengesetz, und generell zu einem Marschhalt führt.&nbsp;</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;<br>&nbsp;</p><ol><li>Die Schweiz folgte bisher der EU-Nachhaltigkeitsregulierung sehr eng. Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach inzwischen bspw. in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch die Schweizer Wirtschaft – ob KMU aus der Realwirtschaft oder Finanzdienstleister – zu stark mit administrativen Vorgaben belastet sind?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach künftig wieder Wirkung im Ziel im Vordergrund stehen soll statt eine völlige Veradministrierung der Nachhaltigkeit auf dem Buckel der Wirtschaft und der Konsumenten, welche letztlich die unnötigen Verwaltungskosten zu tragen haben?<br>&nbsp;</li><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach künftig auf Swiss-Finishes jeder Art zu verzichten ist und stattdessen internationale Spielräume in der Gesetzgebung so genutzt werden sollen, dass der Schweizer Wirtschaft wieder Innovation und gezielte Wettbewerbsdifferenzierung ermöglicht werden, im Interesse der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele?<br>&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat bereit, in der ganzen Nachhaltigkeitsregulierung einen Marschhalt vorzunehmen, um a) noch hängige Regulierungsvorhaben auf die vorerwähnten Grundsätze hin zu überprüfen, und b) die bisherigen Regulierungen in einem zweiten Schritt zu entschlacken und dem Parlament ggf. die dafür erforderlichen gesetzlichen Anpassungen zügig vorzulegen?</li></ol>
  • Kehrtwende in der Nachhaltigkeitsregulierung. Wirkung statt Verwaltung. Zieht auch der Bundesrat nach?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Fragen</span><span>&nbsp;</span><span>1-3:</span></p><p><span>Schweizer Unternehmen sollen bei ihrer Geschäftstätigkeit die Menschenrechte einhalten und die Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigen. Um eine Übereinstimmung mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz sicherzustellen, hat sich die Schweiz an den EU-Vorgaben orientiert. Die Vorgaben der EU zur nachhaltigen Unternehmensführung basieren auf breit abgestützten internationalen Standards der OECD und der UNO.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Nachhaltigkeitsregulierung der Schweiz richtet sich primär an Grossunternehmen. KMU sind weitgehend davon ausgenommen. Allerdings können diese indirekt betroffen sein, wenn Grossunternehmen ihre Pflichten in der Wertschöpfungskette weitergeben. Im Zusammenhang mit der Förderung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln und dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte bietet der Bund bereits Instrumente zur Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung regulatorischer Vorgaben an, insbesondere für KMU. Zusätzlich prüft er im Rahmen des Postulats 23.4062 Dittli «Unterstützung von Schweizer KMU bei der Anwendung von ESG-Richtlinien» mögliche weitere Unterstützungsmassnahmen spezifisch für die KMU.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat setzt sich wie bis anhin für eine ausgewogene Nachhaltigkeitspolitik ein, die sowohl seinen Zielen zur Achtung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt als auch den Interessen der Wirtschaft Rechnung trägt. Am 26.</span><span>&nbsp;</span><span>Februar 2025 hat die EU angekündigt, die administrativen Belastungen für Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsregulierung reduzieren zu wollen. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und prüft, inwiefern sie auch für die Schweiz sinnvoll sind. Er ist sich der Herausforderungen bewusst, die sich aus Anforderungen für die Schweizer Wirtschaft ergeben. Dabei setzt er sich für eine ausgewogene und international abgestimmte Lösung ein, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichert und gleichzeitig die Nachhaltigkeitsziele unterstützt. Dabei will er unnötigen administrativen Aufwand für die Unternehmen vermeiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Frage</span><span>&nbsp;</span><span>4:</span></p><p><span>Die rasanten Entwicklungen in der EU bei der nachhaltigen Unternehmensführung zeigen, auch unter Berücksichtigung der geplanten administrativen Entlastungen für Unternehmen, Unterschiede zum Schweizer Recht. Deshalb hat der Bundesrat am 21.</span><span>&nbsp;</span><span>März 2025 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, mögliche Varianten für eine pragmatische Anpassung der aktuellen Gesetzgebung zu erarbeiten (</span><a href="http://www.bj.admin.ch"><u><span>www.bj.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Aktuell &gt; Medienmitteilungen &gt; </span><a href="https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-104576.html"><u><span>Medienmitteilung vom 21.03.2025</span></u></a><span>). Über das weitere Vorgehen wird er entscheiden, sobald die EU über ihre angekündigten Vereinfachungen entschieden hat, spätestens jedoch im Frühjahr 2026.</span><span></span></p></span>
    • <p>Es ist offensichtlich: Der Wind in Sachen Nachhaltigkeitsregulierung hat international gedreht. Die USA wollen von Nachhaltigkeit nichts mehr wissen. Anders die EU: sie hält an den Zielsetzungen fest, hat aber richtigerweise erkannt, dass sie innert weniger Jahre mit dem Green Deal in die falsche Richtung gelaufen ist. Statt Wirkung resultierte ein absoluter administrativer Overkill, was die europäische Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit lähmt. Nun lässt sie den Worten Taten folgen. Am 26.2.2025 – vor wenigen Tagen – legte die EU-Kommission eine erste Omnibus-Verordnung vor, die einen umfassenden Abbau des administrativen Overloads insbesondere in der Nachhaltigkeitsregulierung bringt, darüber hinaus aber auch weitere materielle Entschlackung bspw. im Lieferkettengesetz, und generell zu einem Marschhalt führt.&nbsp;</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;<br>&nbsp;</p><ol><li>Die Schweiz folgte bisher der EU-Nachhaltigkeitsregulierung sehr eng. Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach inzwischen bspw. in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch die Schweizer Wirtschaft – ob KMU aus der Realwirtschaft oder Finanzdienstleister – zu stark mit administrativen Vorgaben belastet sind?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach künftig wieder Wirkung im Ziel im Vordergrund stehen soll statt eine völlige Veradministrierung der Nachhaltigkeit auf dem Buckel der Wirtschaft und der Konsumenten, welche letztlich die unnötigen Verwaltungskosten zu tragen haben?<br>&nbsp;</li><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach künftig auf Swiss-Finishes jeder Art zu verzichten ist und stattdessen internationale Spielräume in der Gesetzgebung so genutzt werden sollen, dass der Schweizer Wirtschaft wieder Innovation und gezielte Wettbewerbsdifferenzierung ermöglicht werden, im Interesse der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele?<br>&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat bereit, in der ganzen Nachhaltigkeitsregulierung einen Marschhalt vorzunehmen, um a) noch hängige Regulierungsvorhaben auf die vorerwähnten Grundsätze hin zu überprüfen, und b) die bisherigen Regulierungen in einem zweiten Schritt zu entschlacken und dem Parlament ggf. die dafür erforderlichen gesetzlichen Anpassungen zügig vorzulegen?</li></ol>
    • Kehrtwende in der Nachhaltigkeitsregulierung. Wirkung statt Verwaltung. Zieht auch der Bundesrat nach?

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