Onion Core Reactor. Ein finanzielles Risiko für den Bund?

ShortId
25.3038
Id
20253038
Updated
14.11.2025 03:22
Language
de
Title
Onion Core Reactor. Ein finanzielles Risiko für den Bund?
AdditionalIndexing
24;66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Einleitend hält der Bundesrat fest, dass das seit dem Jahr 2018 geltende Verbot von neuen Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke ausdrücklich nicht für Forschungsreaktoren gilt. Die Möglichkeit für deren Bau wird offengehalten (vgl. Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 [Revision des Energierechts] und zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie [Atomausstiegsinitiative]», BBl 2013 7561, S. 7711). In diesem Sinne begrüsst der Bundesrat, dass in der Schweiz Forschungsaktivitäten im Nuklearbereich stattfinden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1 und 2: Das Paul Scherrer Institut (PSI) plant zusammen mit Copenhagen Atomics, eine Bewilligung für eine Versuchsanlage mit geringem Gefährdungspotenzial nach Artikel 22 der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) auf seinem Gelände zu beantragen. Zurzeit liegt noch kein Gesuch für die Bewilligung dieser Anlage vor. Damit liegen weder Einzelheiten zur Dokumentation noch zu den Kosten der Anlage vor. Wie bereits in der Stellungnahme zur Interpellation 24.4603 Nause «Zulassung von Klein-Test-Atomreaktor und künftiger Umgang» festgehalten, werden die Kosten für das Bewilligungsverfahren, die notwendigen baulichen Massnahmen sowie die notwendigen Personal- und Betriebsmittel für Bewilligung, Betrieb und Entsorgung der Versuchsanlage vollumfänglich von der Firma Copenhagen Atomics getragen. Somit trägt Copenhagen Atomics sämtliche Kosten des Projekts und vergütet insbesondere sowohl die Aufwände des PSI für Bau und Betrieb als auch jene der Bundesbehörden für die Bewilligung – inklusive Begutachtung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI. Eine Kostenbeteiligung durch den Bund oder das PSI findet nicht statt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3: Der Bundesrat sieht keinen Anlass für Zweifel an der Unabhängigkeit und Fachkompetenz des ENSI. Im Gegenteil ist er davon überzeugt, dass das ENSI seine Arbeit mit einer sehr hohen Professionalität und Wissenschaftlichkeit erfüllt. Weil noch keine Gesuchsunterlagen vorliegen und damit auch keine sicherheitstechnische Prüfung durch das ENSI stattgefunden hat, können die sicherheitstechnischen Vorkehrungen und allfällige Risiken für die Bevölkerung zurzeit nicht beurteilt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4: Nach Information des PSI soll der Flüssigsalz-Forschungsreaktor (das Experiment) von Copenhagen Atomics geliefert und in einer Versuchsanlage aufgebaut werden. Nach Durchführung verschiedener Tests soll das Experiment die Schweiz wieder verlassen. Es ist kein Verbleib von Bestandteilen des Experiments in der Schweiz vorgesehen. Die Einzelheiten werden in den Gesuchsunterlagen auszuweisen bzw. im Bewilligungsverfahren festzulegen sein.</span></p></span>
  • <p>Die Schweizer Bevölkerung hat im Mai 2017 mit deutlichem Mehr ein Bauverbot für neue Atomreaktoren gesetzlich verankert. Dieses Bauverbot droht unterlaufen zu werden. Eine Forschendengruppe am Paul-Scherrer-Institut (PSI) will einen «Onion Core Reactor» bauen und testen.&nbsp;</p><p>Aufgrund der äusserst hohen Investitionskosten scheint ein kostendeckender Betrieb auch nach allfälligen erfolgreichen Tests unrealistisch zu sein. Neben den wirtschaftlichen Bedenken sind die Sorgen um die Sicherheit gross. Es gibt einschlägige Erfahrungen mit Forschungsreaktoren. So explodierte 1969 die unterirdische Atomanlage in Lucens. Die Aufräumarbeiten auf Staatskosten dauerten Jahrzehnte und kostete die Schweiz 16 Mio. CHF. (Quelle: IP 11.3652).</p><p>Das PSI wird massgeblich aus öffentlichen Geldern finanziert. Ich bitte deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Wie hoch sind die Gesamtkosten des Probebetriebs inklusive des radioaktiven Materials und der Entsorgung? Wer trägt die Kosten? Wie hoch ist der Beitrag der Eidgenossenschaft und weiterer Beteiligten aus der Schweiz? Wie beurteilt der Bundesrat im Allgemeinen das finanzielle Risiko für den Bund?</li><li>Copenhagen Atomics selbst verweist in einem Vortrag darauf, dass sie auf aufwändige Designdokumentationen verzichteten und sich auf die «Praxis» des Baus von Bauteilen konzentrierten. Diese müssen erst durch Überprüfungen der Aufsichtsbehörden und durch Regulierung gesichert werden, was nichts anderes bedeutet, als dass die erheblichen Kosten für die sicherheitsrelevanten Dokumentationen und Tests auf die Schweizer Behörden überwälzt werden. Welche Aufwände entstehen dadurch für die öffentliche Hand insgesamt, für die Trägerschaft PSI oder anderer Anstalten?</li><li>Verfügt das ENSI über die kritische Distanz und ausreichend erfahrene Personen, um Sicherheitsrisiken «unabhängig» zu klären, wie es das ENSI-Gesetz vorschreibt? Wie beurteilt der Bundesrat die sicherheitstechnischen Vorkehrungen und Risiken für die Bevölkerung?</li><li>Verbleiben verstrahlte Ausrüstungsgegenstände aus Aufbau, Betrieb und Rückbau des Reaktors in der Schweiz? Wie werden die verursachten Kosten für die Entsorgung finanziell abgesichert? Gibt es finanzielle Risiken für den Bund und/oder die Trägerschaft, falls ja, wie hoch sind diese?</li></ol>
  • Onion Core Reactor. Ein finanzielles Risiko für den Bund?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Einleitend hält der Bundesrat fest, dass das seit dem Jahr 2018 geltende Verbot von neuen Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke ausdrücklich nicht für Forschungsreaktoren gilt. Die Möglichkeit für deren Bau wird offengehalten (vgl. Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 [Revision des Energierechts] und zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie [Atomausstiegsinitiative]», BBl 2013 7561, S. 7711). In diesem Sinne begrüsst der Bundesrat, dass in der Schweiz Forschungsaktivitäten im Nuklearbereich stattfinden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1 und 2: Das Paul Scherrer Institut (PSI) plant zusammen mit Copenhagen Atomics, eine Bewilligung für eine Versuchsanlage mit geringem Gefährdungspotenzial nach Artikel 22 der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) auf seinem Gelände zu beantragen. Zurzeit liegt noch kein Gesuch für die Bewilligung dieser Anlage vor. Damit liegen weder Einzelheiten zur Dokumentation noch zu den Kosten der Anlage vor. Wie bereits in der Stellungnahme zur Interpellation 24.4603 Nause «Zulassung von Klein-Test-Atomreaktor und künftiger Umgang» festgehalten, werden die Kosten für das Bewilligungsverfahren, die notwendigen baulichen Massnahmen sowie die notwendigen Personal- und Betriebsmittel für Bewilligung, Betrieb und Entsorgung der Versuchsanlage vollumfänglich von der Firma Copenhagen Atomics getragen. Somit trägt Copenhagen Atomics sämtliche Kosten des Projekts und vergütet insbesondere sowohl die Aufwände des PSI für Bau und Betrieb als auch jene der Bundesbehörden für die Bewilligung – inklusive Begutachtung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI. Eine Kostenbeteiligung durch den Bund oder das PSI findet nicht statt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3: Der Bundesrat sieht keinen Anlass für Zweifel an der Unabhängigkeit und Fachkompetenz des ENSI. Im Gegenteil ist er davon überzeugt, dass das ENSI seine Arbeit mit einer sehr hohen Professionalität und Wissenschaftlichkeit erfüllt. Weil noch keine Gesuchsunterlagen vorliegen und damit auch keine sicherheitstechnische Prüfung durch das ENSI stattgefunden hat, können die sicherheitstechnischen Vorkehrungen und allfällige Risiken für die Bevölkerung zurzeit nicht beurteilt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4: Nach Information des PSI soll der Flüssigsalz-Forschungsreaktor (das Experiment) von Copenhagen Atomics geliefert und in einer Versuchsanlage aufgebaut werden. Nach Durchführung verschiedener Tests soll das Experiment die Schweiz wieder verlassen. Es ist kein Verbleib von Bestandteilen des Experiments in der Schweiz vorgesehen. Die Einzelheiten werden in den Gesuchsunterlagen auszuweisen bzw. im Bewilligungsverfahren festzulegen sein.</span></p></span>
    • <p>Die Schweizer Bevölkerung hat im Mai 2017 mit deutlichem Mehr ein Bauverbot für neue Atomreaktoren gesetzlich verankert. Dieses Bauverbot droht unterlaufen zu werden. Eine Forschendengruppe am Paul-Scherrer-Institut (PSI) will einen «Onion Core Reactor» bauen und testen.&nbsp;</p><p>Aufgrund der äusserst hohen Investitionskosten scheint ein kostendeckender Betrieb auch nach allfälligen erfolgreichen Tests unrealistisch zu sein. Neben den wirtschaftlichen Bedenken sind die Sorgen um die Sicherheit gross. Es gibt einschlägige Erfahrungen mit Forschungsreaktoren. So explodierte 1969 die unterirdische Atomanlage in Lucens. Die Aufräumarbeiten auf Staatskosten dauerten Jahrzehnte und kostete die Schweiz 16 Mio. CHF. (Quelle: IP 11.3652).</p><p>Das PSI wird massgeblich aus öffentlichen Geldern finanziert. Ich bitte deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Wie hoch sind die Gesamtkosten des Probebetriebs inklusive des radioaktiven Materials und der Entsorgung? Wer trägt die Kosten? Wie hoch ist der Beitrag der Eidgenossenschaft und weiterer Beteiligten aus der Schweiz? Wie beurteilt der Bundesrat im Allgemeinen das finanzielle Risiko für den Bund?</li><li>Copenhagen Atomics selbst verweist in einem Vortrag darauf, dass sie auf aufwändige Designdokumentationen verzichteten und sich auf die «Praxis» des Baus von Bauteilen konzentrierten. Diese müssen erst durch Überprüfungen der Aufsichtsbehörden und durch Regulierung gesichert werden, was nichts anderes bedeutet, als dass die erheblichen Kosten für die sicherheitsrelevanten Dokumentationen und Tests auf die Schweizer Behörden überwälzt werden. Welche Aufwände entstehen dadurch für die öffentliche Hand insgesamt, für die Trägerschaft PSI oder anderer Anstalten?</li><li>Verfügt das ENSI über die kritische Distanz und ausreichend erfahrene Personen, um Sicherheitsrisiken «unabhängig» zu klären, wie es das ENSI-Gesetz vorschreibt? Wie beurteilt der Bundesrat die sicherheitstechnischen Vorkehrungen und Risiken für die Bevölkerung?</li><li>Verbleiben verstrahlte Ausrüstungsgegenstände aus Aufbau, Betrieb und Rückbau des Reaktors in der Schweiz? Wie werden die verursachten Kosten für die Entsorgung finanziell abgesichert? Gibt es finanzielle Risiken für den Bund und/oder die Trägerschaft, falls ja, wie hoch sind diese?</li></ol>
    • Onion Core Reactor. Ein finanzielles Risiko für den Bund?

Back to List