Schweizer Trinkwasser. Schutz, Bewirtschaftung, Nutzung, Rechtsrahmen

ShortId
25.3039
Id
20253039
Updated
14.11.2025 03:19
Language
de
Title
Schweizer Trinkwasser. Schutz, Bewirtschaftung, Nutzung, Rechtsrahmen
AdditionalIndexing
52;10;08;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist das Wasserschloss Europas. So viel zum Bild, nun zur Realität: In der Schweiz befinden sich 6&nbsp;Prozent der Süsswasserreserven Europas ‒ obwohl die Fläche unseres Landes nur 0,4&nbsp;Prozent des europäischen Kontinents ausmacht. Wasser hält die Energieproduktion am Leben, die Wirtschaft und ihre Industrien, die Gesellschaft und ihre Haushalte, die Natur und ihre Flora und Fauna, den Tourismus ... Im Rahmen der aktuellen Verhandlungen mit der Europäischen Union ist der Bundesrat aufgerufen, das Thema Wasser nicht zu vernachlässigen.</p><p>Welche besonderen Massnahmen werden für den Trinkwasserschutz getroffen? Gibt es in den derzeit verhandelten Abkommen Bestimmungen, welche die Souveränität der Schweiz über ihre Wasserressourcen garantieren, sollte beispielsweise die Wassernachfrage unserer Nachbarländer steigen?</p><p>Das Wasser muss angemessen bewirtschaftet werden, d.&nbsp;h. die Deckung des Trinkwasserbedarfs unserer Bevölkerung hat Priorität und muss vor einer allfälligen Ausfuhr in die Europäische Union sichergestellt werden. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat diesbezüglich? Der aktuelle Klimawandel kann zu längeren Trockenperioden führen: Sieht der Bund für diesen Fall Ausfuhrbeschränkungen für Wasser vor?</p><p>Das Schweizer Trinkwasser muss in erster Linie unserem Land, seiner Bevölkerung und seiner Wirtschaft dienen: Wie will unsere Regierung die Wassernutzung priorisieren? Beispiel Landwirtschaft: Welche Regelung ist in dieser Frage vorgesehen?</p><p>Sämtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Wasserschloss Europas müssen Gegenstand bilateraler Abkommen bzw. rechtlich fest verankert sein. Kann uns der Bundesrat diese Abkommen vorstellen?</p><p>Ich danke dem Bundesrat für seine Antworten.</p>
  • <span><p><span>Zu den Fragen</span><span>&nbsp;</span><span>1 bis 3: An seiner Sitzung vom 20.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember</span><span>&nbsp;</span><span>2024 nahm der Bundesrat erfreut Kenntnis vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Keines der Abkommen bezieht sich direkt auf Wasser. Im Stromabkommen wird festgehalten, dass die Schweiz selbst über die Bedingungen der Nutzung ihrer Energieressourcen, einschliesslich der Wasserkraft, entscheiden kann. Mit diesem Abkommen wurden zudem die wichtigsten bestehenden staatlichen Beihilfen im Bereich Elektrizität, inklusive Umweltschutzmassnahmen, gemäss Verhandlungsmandat abgesichert. Ausserdem verpflichtet sich die Schweiz nicht dazu, EU-Umweltrecht zu übernehmen, garantiert aber ein hohes, der EU entsprechendes Umweltschutzniveau im Stromsektor. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu den Fragen</span><span>&nbsp;</span><span>4 bis 6: Die Kantone verfügen nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>76 Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>4 der Bundesverfassung (BV; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>101</span></em><span>) über die Wasservorkommen und regeln deren Nutzung. Der Bund unterstützt die Kantone zum Beispiel mit Praxisgrundlagen zum Wasserressourcenmanagement. In diesen Grundlagen sind unter anderem Empfehlungen zum Umgang mit Zielkonflikten in der Nutzung der Wasserressourcen enthalten. Der Bundesrat wurde im Rahmen der Legislaturplanung</span><span>&nbsp;</span><span>2023–2027 (BBl</span><span>&nbsp;</span><em><span>2024</span></em><span>&nbsp;</span><span>1440) vom Parlament beauftragt, eine Strategie «Wassermanagement – Trockenperioden, Starkniederschläge, Qualität der Wasserversorgung, Schutz der Wasserlebensräume» zu verabschieden. Er wird sich bei der Erarbeitung der Strategie auch mit der Bewältigung von Zielkonflikten (z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Wassernutzung während Dürren), insbesondere im interkantonalen und internationalen Kontext, befassen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Frage</span><span>&nbsp;</span><span>7: Die Schweiz hat zahlreiche Abkommen und Konventionen mit Nachbarländern unterzeichnet, die den Schutz und die Regulierung der Nutzung grenzüberschreitender Gewässer betreffen, etwa in den Bereichen Trinkwasserversorgung, Wasserkraft, Fischerei, Schifffahrt, Landwirtschaft und Hochwassermanagement. Darüber hinaus ist die Schweiz auch in verschiedenen internationalen Kommissionen und binationalen Gremien tätig. Die wichtigsten Verträge sind das Übereinkommen zum Schutz des Rheins (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>0.814.284</span></em><span>) und das Abkommen betreffend den Schutz der Gewässer des Genfersees gegen Verunreinigung (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>0.814.281</span></em><span>). Gegenwärtig verhandelt die Schweiz mit Frankreich über Rahmenabkommen, die die Gesamtsicht über die verschiedenen Fragestellungen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Bewirtschaftung der Gewässer verbessern und es ermöglichen, neue Herausforderungen – namentlich vor dem Hintergrund des Klimawandels – zu identifizieren. Ein weiteres Ziel dieser Abkommen ist es, die Eigenständigkeit der Schweiz und der Kantone auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft zu wahren. </span></p></span>
  • <p>Mit dieser Interpellation frage ich den Bundesrat, ob er im Rahmen der aktuellen Verhandlungen mit der Europäischen Union alle zweckdienlichen Massnahmen für unser Wasser ‒ den natürlichen Reichtum unseres Landes, den es zu schützen gilt ‒ getroffen hat. Eine angemessene Wasserbewirtschaftung ist für unseren eigenen Trinkwasserbedarf prioritär, und die entsprechenden Schritte müssen rechtlich fest verankert sein.</p>
  • Schweizer Trinkwasser. Schutz, Bewirtschaftung, Nutzung, Rechtsrahmen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist das Wasserschloss Europas. So viel zum Bild, nun zur Realität: In der Schweiz befinden sich 6&nbsp;Prozent der Süsswasserreserven Europas ‒ obwohl die Fläche unseres Landes nur 0,4&nbsp;Prozent des europäischen Kontinents ausmacht. Wasser hält die Energieproduktion am Leben, die Wirtschaft und ihre Industrien, die Gesellschaft und ihre Haushalte, die Natur und ihre Flora und Fauna, den Tourismus ... Im Rahmen der aktuellen Verhandlungen mit der Europäischen Union ist der Bundesrat aufgerufen, das Thema Wasser nicht zu vernachlässigen.</p><p>Welche besonderen Massnahmen werden für den Trinkwasserschutz getroffen? Gibt es in den derzeit verhandelten Abkommen Bestimmungen, welche die Souveränität der Schweiz über ihre Wasserressourcen garantieren, sollte beispielsweise die Wassernachfrage unserer Nachbarländer steigen?</p><p>Das Wasser muss angemessen bewirtschaftet werden, d.&nbsp;h. die Deckung des Trinkwasserbedarfs unserer Bevölkerung hat Priorität und muss vor einer allfälligen Ausfuhr in die Europäische Union sichergestellt werden. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat diesbezüglich? Der aktuelle Klimawandel kann zu längeren Trockenperioden führen: Sieht der Bund für diesen Fall Ausfuhrbeschränkungen für Wasser vor?</p><p>Das Schweizer Trinkwasser muss in erster Linie unserem Land, seiner Bevölkerung und seiner Wirtschaft dienen: Wie will unsere Regierung die Wassernutzung priorisieren? Beispiel Landwirtschaft: Welche Regelung ist in dieser Frage vorgesehen?</p><p>Sämtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Wasserschloss Europas müssen Gegenstand bilateraler Abkommen bzw. rechtlich fest verankert sein. Kann uns der Bundesrat diese Abkommen vorstellen?</p><p>Ich danke dem Bundesrat für seine Antworten.</p>
    • <span><p><span>Zu den Fragen</span><span>&nbsp;</span><span>1 bis 3: An seiner Sitzung vom 20.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember</span><span>&nbsp;</span><span>2024 nahm der Bundesrat erfreut Kenntnis vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Keines der Abkommen bezieht sich direkt auf Wasser. Im Stromabkommen wird festgehalten, dass die Schweiz selbst über die Bedingungen der Nutzung ihrer Energieressourcen, einschliesslich der Wasserkraft, entscheiden kann. Mit diesem Abkommen wurden zudem die wichtigsten bestehenden staatlichen Beihilfen im Bereich Elektrizität, inklusive Umweltschutzmassnahmen, gemäss Verhandlungsmandat abgesichert. Ausserdem verpflichtet sich die Schweiz nicht dazu, EU-Umweltrecht zu übernehmen, garantiert aber ein hohes, der EU entsprechendes Umweltschutzniveau im Stromsektor. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu den Fragen</span><span>&nbsp;</span><span>4 bis 6: Die Kantone verfügen nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>76 Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>4 der Bundesverfassung (BV; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>101</span></em><span>) über die Wasservorkommen und regeln deren Nutzung. Der Bund unterstützt die Kantone zum Beispiel mit Praxisgrundlagen zum Wasserressourcenmanagement. In diesen Grundlagen sind unter anderem Empfehlungen zum Umgang mit Zielkonflikten in der Nutzung der Wasserressourcen enthalten. Der Bundesrat wurde im Rahmen der Legislaturplanung</span><span>&nbsp;</span><span>2023–2027 (BBl</span><span>&nbsp;</span><em><span>2024</span></em><span>&nbsp;</span><span>1440) vom Parlament beauftragt, eine Strategie «Wassermanagement – Trockenperioden, Starkniederschläge, Qualität der Wasserversorgung, Schutz der Wasserlebensräume» zu verabschieden. Er wird sich bei der Erarbeitung der Strategie auch mit der Bewältigung von Zielkonflikten (z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Wassernutzung während Dürren), insbesondere im interkantonalen und internationalen Kontext, befassen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Frage</span><span>&nbsp;</span><span>7: Die Schweiz hat zahlreiche Abkommen und Konventionen mit Nachbarländern unterzeichnet, die den Schutz und die Regulierung der Nutzung grenzüberschreitender Gewässer betreffen, etwa in den Bereichen Trinkwasserversorgung, Wasserkraft, Fischerei, Schifffahrt, Landwirtschaft und Hochwassermanagement. Darüber hinaus ist die Schweiz auch in verschiedenen internationalen Kommissionen und binationalen Gremien tätig. Die wichtigsten Verträge sind das Übereinkommen zum Schutz des Rheins (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>0.814.284</span></em><span>) und das Abkommen betreffend den Schutz der Gewässer des Genfersees gegen Verunreinigung (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>0.814.281</span></em><span>). Gegenwärtig verhandelt die Schweiz mit Frankreich über Rahmenabkommen, die die Gesamtsicht über die verschiedenen Fragestellungen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Bewirtschaftung der Gewässer verbessern und es ermöglichen, neue Herausforderungen – namentlich vor dem Hintergrund des Klimawandels – zu identifizieren. Ein weiteres Ziel dieser Abkommen ist es, die Eigenständigkeit der Schweiz und der Kantone auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft zu wahren. </span></p></span>
    • <p>Mit dieser Interpellation frage ich den Bundesrat, ob er im Rahmen der aktuellen Verhandlungen mit der Europäischen Union alle zweckdienlichen Massnahmen für unser Wasser ‒ den natürlichen Reichtum unseres Landes, den es zu schützen gilt ‒ getroffen hat. Eine angemessene Wasserbewirtschaftung ist für unseren eigenen Trinkwasserbedarf prioritär, und die entsprechenden Schritte müssen rechtlich fest verankert sein.</p>
    • Schweizer Trinkwasser. Schutz, Bewirtschaftung, Nutzung, Rechtsrahmen

Back to List