Erhebliche Erhöhung der finanziellen Abgeltung durch den Bund für Kantonsstrassen an internationalen Transitachsen

ShortId
25.3040
Id
20253040
Updated
10.12.2025 07:33
Language
de
Title
Erhebliche Erhöhung der finanziellen Abgeltung durch den Bund für Kantonsstrassen an internationalen Transitachsen
AdditionalIndexing
48;2446;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Kantonsstrassen an internationalen Transitachsen – insbesondere in den Kantonen Uri, Tessin, Graubünden und Wallis – übernehmen während der Sommermonate häufig eine Redundanzfunktion für Nationalstrassen, da sie als Ausweichrouten dienen. Die Kantonsstrassen bewältigen so einen erheblichen Teil des internationalen Transitverkehrs - die Transit(national)strassen liegen in der Zuständigkeit des Bundes.&nbsp;</p><p>Die übermässige Belastung der Kantonsstrassen führt nicht nur zu einer übermässigen Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner sondern auch zu einem überproportionalen Verschleiss der Straßeninfrastruktur. Die daraus resultierenden hohen Unterhaltskosten stellen die betroffenen Kantone vor grosse finanzielle Herausforderungen und führen zu einer zusätzlichen Steuerbelastung für die Bevölkerung.&nbsp;</p><p>Die aktuellen Beiträge für diese Hauptstrassen im Berggebiet (Art. 18) gemäss der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel sind sind daher massgeblich zu erhöhen und zwar durch Zuweisung zusätzlicher Mittel aus dem NAF, um die finanzielle Belastung der von übermässigem Transitverkehr betroffenen Kantone spürbar zu reduzieren.</p><p>Die heutige starke Beanspruchung der Kantonsstrassen durch den Transitverkehr war bei der Erarbeitung der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr vorgesehener Mittel nicht absehbar. Eine Anpassung der Regelung ist daher gerechtfertigt, bzw. drängt sich geradezu auf.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>14 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>725.116.2</span></em><span>) werden den Bergregionen zusätzliche Beiträge aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gewährt. Ausserdem erhalten die Bergkantone bei der Verteilung des Reinertrags aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe einen höheren prozentualen Anteil als die anderen Kantone. Gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>87 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>641.811</span></em><span>) sind 13,5</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent des Anteils der Kantone am Reinertrag (Kantonsanteil) für Berg- und Randgebiete vorgesehen. Schliesslich werden allen Kantonen zusätzlich nicht werkgebundene Beiträge ausgerichtet, die insbesondere auf Grundlage ihrer Strassenlasten berechnet werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Übrigen stellt der Ausweichverkehr nicht nur die Bergregionen vor Herausforderungen. Auch im Mittelland gibt es Gemeinden und Agglomerationen, die täglich davon betroffen sind.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die aktuellen Bundesbeiträge an die Strassenlasten der Kantone den Besonderheiten der kantonalen Strassennetze angemessen Rechnung tragen und eine gerechte Verteilung gewährleisten. Weiter ist er der Auffassung, dass die begrenzten finanziellen Mittel des Bundes und des NAF momentan keine Erhöhung der Gesamtmittel für die Beiträge an die Kosten der Kantonsstrassen zulassen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt die Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (Art. 18<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/797/de#art_18"> Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen</a>), bzw. die Gewichtung gemäss Anhang 3 im Bereich Hauptstrassen so anzupassen, dass Kantonsstrassen entlang internationaler Transitachsen, die erheblichen Verkehr aus dem internationalen Transit aufnehmen, deutlich höhere Beiträge für den erhöhten Unterhalt erhalten. Dafür sollen zusätzliche substanzielle Mittel aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) bereitgestellt werden.&nbsp;</p>
  • Erhebliche Erhöhung der finanziellen Abgeltung durch den Bund für Kantonsstrassen an internationalen Transitachsen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kantonsstrassen an internationalen Transitachsen – insbesondere in den Kantonen Uri, Tessin, Graubünden und Wallis – übernehmen während der Sommermonate häufig eine Redundanzfunktion für Nationalstrassen, da sie als Ausweichrouten dienen. Die Kantonsstrassen bewältigen so einen erheblichen Teil des internationalen Transitverkehrs - die Transit(national)strassen liegen in der Zuständigkeit des Bundes.&nbsp;</p><p>Die übermässige Belastung der Kantonsstrassen führt nicht nur zu einer übermässigen Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner sondern auch zu einem überproportionalen Verschleiss der Straßeninfrastruktur. Die daraus resultierenden hohen Unterhaltskosten stellen die betroffenen Kantone vor grosse finanzielle Herausforderungen und führen zu einer zusätzlichen Steuerbelastung für die Bevölkerung.&nbsp;</p><p>Die aktuellen Beiträge für diese Hauptstrassen im Berggebiet (Art. 18) gemäss der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel sind sind daher massgeblich zu erhöhen und zwar durch Zuweisung zusätzlicher Mittel aus dem NAF, um die finanzielle Belastung der von übermässigem Transitverkehr betroffenen Kantone spürbar zu reduzieren.</p><p>Die heutige starke Beanspruchung der Kantonsstrassen durch den Transitverkehr war bei der Erarbeitung der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr vorgesehener Mittel nicht absehbar. Eine Anpassung der Regelung ist daher gerechtfertigt, bzw. drängt sich geradezu auf.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>14 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>725.116.2</span></em><span>) werden den Bergregionen zusätzliche Beiträge aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gewährt. Ausserdem erhalten die Bergkantone bei der Verteilung des Reinertrags aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe einen höheren prozentualen Anteil als die anderen Kantone. Gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>87 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>641.811</span></em><span>) sind 13,5</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent des Anteils der Kantone am Reinertrag (Kantonsanteil) für Berg- und Randgebiete vorgesehen. Schliesslich werden allen Kantonen zusätzlich nicht werkgebundene Beiträge ausgerichtet, die insbesondere auf Grundlage ihrer Strassenlasten berechnet werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Übrigen stellt der Ausweichverkehr nicht nur die Bergregionen vor Herausforderungen. Auch im Mittelland gibt es Gemeinden und Agglomerationen, die täglich davon betroffen sind.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die aktuellen Bundesbeiträge an die Strassenlasten der Kantone den Besonderheiten der kantonalen Strassennetze angemessen Rechnung tragen und eine gerechte Verteilung gewährleisten. Weiter ist er der Auffassung, dass die begrenzten finanziellen Mittel des Bundes und des NAF momentan keine Erhöhung der Gesamtmittel für die Beiträge an die Kosten der Kantonsstrassen zulassen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt die Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (Art. 18<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/797/de#art_18"> Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen</a>), bzw. die Gewichtung gemäss Anhang 3 im Bereich Hauptstrassen so anzupassen, dass Kantonsstrassen entlang internationaler Transitachsen, die erheblichen Verkehr aus dem internationalen Transit aufnehmen, deutlich höhere Beiträge für den erhöhten Unterhalt erhalten. Dafür sollen zusätzliche substanzielle Mittel aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) bereitgestellt werden.&nbsp;</p>
    • Erhebliche Erhöhung der finanziellen Abgeltung durch den Bund für Kantonsstrassen an internationalen Transitachsen

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