Die Schweiz als Land der Menschenrechte wird wegen der Führung ihrer Gefängnisse gerügt
- ShortId
-
25.3042
- Id
-
20253042
- Updated
-
14.11.2025 03:16
- Language
-
de
- Title
-
Die Schweiz als Land der Menschenrechte wird wegen der Führung ihrer Gefängnisse gerügt
- AdditionalIndexing
-
1216;09;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) des Europarates konzentrierte sich bei seinem Besuch im März 2024 auf die Polizei und die Untersuchungshaft in den Kantonen Freiburg, Genf, Waadt und Wallis. Diese beiden Bereiche fallen in die Kompetenz der Kantone und nicht des Bundes. Daher sind in erster Linie diese für die Umsetzung der Empfehlungen zuständig. Der Bund stellt über das Bundesamt für Justiz die Koordination der Stellungnahmen mit den Kantonen sicher und verfasst die Antwort der Schweiz an den CPT. </span></p><p><span> </span></p><p><span>1 und 2) Der Bund hat die Kantone und die anderen beteiligten Akteure – unter anderem die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die Strafvollzugskonkordate, die Konferenz der Kantonalen Leitenden Justizvollzug (KKLJV) und die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) – auf die Beobachtungen und Empfehlungen des CPT sowie die Antwort der Schweiz aufmerksam gemacht. </span></p><p><span>Wie bereits erwähnt liegt es an den Kantonen, die meisten dieser Empfehlungen umzusetzen. Die Antwort der Schweiz umfasst deren Stellungnahmen, die beschlossenen Massnahmen und den Stand der entsprechenden Arbeiten. </span></p><p><span>Bei den Punkten, die den Bund direkt betreffen, werden die laufenden Massnahmen genannt. Zu erwähnen sind insbesondere die Arbeiten zur Einführung eines Artikels im Strafgesetzbuch, der Folter unter Strafe stellt (Parlamentarische Initiative Flach 20.504 «Folter als eigener Straftatbestand im Schweizer Strafrecht»). </span></p><p><span>Ansonsten tauscht sich der Bund aktiv mit den beteiligten kantonalen und interkantonalen Partnern aus (z.</span><span> </span><span>B. in der Justizvollzugskommission der KKJPD) und sensibilisiert diese für die vom CPT genannten Kritikpunkte. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3) Die Bundesbeiträge an Neu-, Aus- und Umbauten von Einrichtungen für den Justizvollzug oder die ausländerrechtliche Administrativhaft von Erwachsenen, jungen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen ermöglichen es, bestimmte Standards soweit wie möglich zu gewährleisten. Der Polizeigewahrsam oder der Untersuchungshaft dienende Einrichtungen, auf die sich der CPT bei seinem letzten Besuch konzentriert hat, sind nicht beitragsberechtigt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Abgesehen von diesen finanziellen Beiträgen stellen die thematisch betroffenen Konferenzen (KKJPD, KKLJV, KKPKS), die drei Strafvollzugskonkordate sowie das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) die Koordination zwischen den Kantonen und eine Harmonisierung der Praxis mittels Empfehlungen, Weisungen, Handbüchern oder anderen Dokumenten sowie Personalschulungen sicher. Zu nennen sind hier etwa die von der KKJPD im November 2023 herausgegebenen Empfehlungen für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft oder das im Dezember 2021 veröffentliche Handbuch der SKJV zur psychiatrischen Versorgung im Freiheitsentzug. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4) Die bestehenden Konkordate sind bereits heute in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen eingebunden. Sie sind auch Teil der seit 2024 bestehenden Justivollzugskommission der KKJPD, innerhalb derer die Empfehlungen des CPT und deren mögliche Umsetzung intensiv diskutiert werden.</span></p></span>
- <p>Am 14. Januar 2025 hat das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) einen Bericht über seinen Besuch von Gefängnissen und Polizeiposten in vier Westschweizer Kantonen im März 2024 veröffentlicht. Das CPT hat die Behandlung von Personen in Polizeigewahrsam und in Untersuchungshaft untersucht. </p><p>Auch wenn sich die Probleme von einer Haftanstalt zur anderen stark unterscheiden, werden in diesem Bericht erhebliche Mängel und die Anwendung von Praktiken hervorgehoben, die zum Teil erniedrigend oder entmenschlichend sind, wie insbesondere die umfassenden Leibesvisitationen in Freiburg, die zu systematisch durchgeführt werden. Auch in Genf kommt es wiederholt zu Polizeigewalt und kürzlich ereigneten sich zwei Todesfälle in der Zelle. Fast durchwegs kritisiert das CPT den unverhältnismässigen Einsatz von Zwangsmitteln (Hand- und Fussfesseln) und ein sehr limitiertes Aktivitätsangebot, bei dem Häftlinge 21 –23 Stunden pro Tag in der Zelle verbringen. Das CPT ist auch besorgt über die Überbelegung der Gefängnisse, insbesondere in den Kantonen Genf und Waadt: Die Belegungsrate im Gefängnis Champ-Dollon im Kanton Genf beträgt 132 Prozent und im Gefängnis Bois-Mermet im Kanton Wallis 166 Prozent.</p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1) Werden die Empfehlungen des CPT umgesetzt und wenn ja, wie?</p><p>2) Welche Massnahmen trifft der Bund, um den Empfehlungen des CPT nachzukommen?</p><p>3) Über welche Mittel verfügt der Bund, um die kantonalen Haftpraktiken zu vereinheitlichen?</p><p>4) Warum werden die bestehenden Konkordate nicht genutzt, um gute Haftpraktiken durchzusetzen?</p>
- Die Schweiz als Land der Menschenrechte wird wegen der Führung ihrer Gefängnisse gerügt
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Der Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) des Europarates konzentrierte sich bei seinem Besuch im März 2024 auf die Polizei und die Untersuchungshaft in den Kantonen Freiburg, Genf, Waadt und Wallis. Diese beiden Bereiche fallen in die Kompetenz der Kantone und nicht des Bundes. Daher sind in erster Linie diese für die Umsetzung der Empfehlungen zuständig. Der Bund stellt über das Bundesamt für Justiz die Koordination der Stellungnahmen mit den Kantonen sicher und verfasst die Antwort der Schweiz an den CPT. </span></p><p><span> </span></p><p><span>1 und 2) Der Bund hat die Kantone und die anderen beteiligten Akteure – unter anderem die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die Strafvollzugskonkordate, die Konferenz der Kantonalen Leitenden Justizvollzug (KKLJV) und die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) – auf die Beobachtungen und Empfehlungen des CPT sowie die Antwort der Schweiz aufmerksam gemacht. </span></p><p><span>Wie bereits erwähnt liegt es an den Kantonen, die meisten dieser Empfehlungen umzusetzen. Die Antwort der Schweiz umfasst deren Stellungnahmen, die beschlossenen Massnahmen und den Stand der entsprechenden Arbeiten. </span></p><p><span>Bei den Punkten, die den Bund direkt betreffen, werden die laufenden Massnahmen genannt. Zu erwähnen sind insbesondere die Arbeiten zur Einführung eines Artikels im Strafgesetzbuch, der Folter unter Strafe stellt (Parlamentarische Initiative Flach 20.504 «Folter als eigener Straftatbestand im Schweizer Strafrecht»). </span></p><p><span>Ansonsten tauscht sich der Bund aktiv mit den beteiligten kantonalen und interkantonalen Partnern aus (z.</span><span> </span><span>B. in der Justizvollzugskommission der KKJPD) und sensibilisiert diese für die vom CPT genannten Kritikpunkte. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3) Die Bundesbeiträge an Neu-, Aus- und Umbauten von Einrichtungen für den Justizvollzug oder die ausländerrechtliche Administrativhaft von Erwachsenen, jungen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen ermöglichen es, bestimmte Standards soweit wie möglich zu gewährleisten. Der Polizeigewahrsam oder der Untersuchungshaft dienende Einrichtungen, auf die sich der CPT bei seinem letzten Besuch konzentriert hat, sind nicht beitragsberechtigt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Abgesehen von diesen finanziellen Beiträgen stellen die thematisch betroffenen Konferenzen (KKJPD, KKLJV, KKPKS), die drei Strafvollzugskonkordate sowie das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) die Koordination zwischen den Kantonen und eine Harmonisierung der Praxis mittels Empfehlungen, Weisungen, Handbüchern oder anderen Dokumenten sowie Personalschulungen sicher. Zu nennen sind hier etwa die von der KKJPD im November 2023 herausgegebenen Empfehlungen für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft oder das im Dezember 2021 veröffentliche Handbuch der SKJV zur psychiatrischen Versorgung im Freiheitsentzug. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4) Die bestehenden Konkordate sind bereits heute in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen eingebunden. Sie sind auch Teil der seit 2024 bestehenden Justivollzugskommission der KKJPD, innerhalb derer die Empfehlungen des CPT und deren mögliche Umsetzung intensiv diskutiert werden.</span></p></span>
- <p>Am 14. Januar 2025 hat das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) einen Bericht über seinen Besuch von Gefängnissen und Polizeiposten in vier Westschweizer Kantonen im März 2024 veröffentlicht. Das CPT hat die Behandlung von Personen in Polizeigewahrsam und in Untersuchungshaft untersucht. </p><p>Auch wenn sich die Probleme von einer Haftanstalt zur anderen stark unterscheiden, werden in diesem Bericht erhebliche Mängel und die Anwendung von Praktiken hervorgehoben, die zum Teil erniedrigend oder entmenschlichend sind, wie insbesondere die umfassenden Leibesvisitationen in Freiburg, die zu systematisch durchgeführt werden. Auch in Genf kommt es wiederholt zu Polizeigewalt und kürzlich ereigneten sich zwei Todesfälle in der Zelle. Fast durchwegs kritisiert das CPT den unverhältnismässigen Einsatz von Zwangsmitteln (Hand- und Fussfesseln) und ein sehr limitiertes Aktivitätsangebot, bei dem Häftlinge 21 –23 Stunden pro Tag in der Zelle verbringen. Das CPT ist auch besorgt über die Überbelegung der Gefängnisse, insbesondere in den Kantonen Genf und Waadt: Die Belegungsrate im Gefängnis Champ-Dollon im Kanton Genf beträgt 132 Prozent und im Gefängnis Bois-Mermet im Kanton Wallis 166 Prozent.</p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1) Werden die Empfehlungen des CPT umgesetzt und wenn ja, wie?</p><p>2) Welche Massnahmen trifft der Bund, um den Empfehlungen des CPT nachzukommen?</p><p>3) Über welche Mittel verfügt der Bund, um die kantonalen Haftpraktiken zu vereinheitlichen?</p><p>4) Warum werden die bestehenden Konkordate nicht genutzt, um gute Haftpraktiken durchzusetzen?</p>
- Die Schweiz als Land der Menschenrechte wird wegen der Führung ihrer Gefängnisse gerügt
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