Unvereinbarkeit des neuen EU-Vertragspakets mit der Bundesverfassung
- ShortId
-
25.3046
- Id
-
20253046
- Updated
-
14.11.2025 03:24
- Language
-
de
- Title
-
Unvereinbarkeit des neuen EU-Vertragspakets mit der Bundesverfassung
- AdditionalIndexing
-
2811;44;10;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Als Folge der Annahme der SVP-Masseneinwanderungsinitiative im Jahr 2014 bestimmt </p><p>Art. 121a der Bundesverfassung, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig steuert. Zudem verbietet die Bundesverfassung ausdrücklich den Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die dieser Bestimmung widersprechen.</p><p> </p><p>Im Widerspruch dazu enthält das neue Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU eine Schutzklausel, die es dem Bundesrat lediglich unter bestimmten Bedingungen erlauben soll, Schutzmassnahmen gegen eine unkontrollierte Zuwanderung zu ergreifen, einschliesslich der Möglichkeit, Kontingente einzuführen.</p>
- <span><p><span>1. Im Rahmen des Pakets CH-EU enthält einzig das Änderungsprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA; SR 0.142.112.681) in Verbindung mit der Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG Bestimmungen, die die Einwanderung im Sinne des Art. 121a der Bundesverfassung (BV; SR 101) betreffen und auf ihre Vereinbarkeit mit dieser Bestimmung geprüft werden müssen. Es werden durch die Teilübernahme der Richtlinie 200/38/EG keine neuen originären Rechte für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten geschaffen, sondern es wird einzig das abgeleitete Recht auf Familiennachzug auf eingetragene Partnerinnen und Partner sowie auf einige ihrer Familienangehörigen ausgedehnt. Diese Anpassung betrifft eine geringe Anzahl zusätzlicher Personen und beeinträchtigt die eigenständige Steuerung der Zuwanderung im Sinne von Art. 121a BV nicht. Diese geringe Anzahl zusätzlicher Personen kann bei der Festlegung der Kontingente für Drittstaatsangehörige berücksichtigt werden, um so die Anforderung der Steuerung der Zuwanderung durch Höchstzahlen und Kontingente zu erfüllen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die EU kennt die Bedeutung von Art. 121a BV. Sie ist darüber informiert, dass sich das Parlament im Dezember 2016 für eine Umsetzung dieser Bestimmung auf Gesetzesstufe entschieden hat, die mit dem FZA vereinbar ist. In den Verhandlungen setzte sich die Schweiz unter anderem dafür ein, dass die Zuwanderung aus der EU arbeitsmarktorientiert bleibt, die Folgen für die Sozialsysteme begrenzt bleiben, Missbrauch bekämpft und die Bundesverfassung in Sachen strafrechtliche Landesverweisung respektiert werden. Im Übrigen hat die Schweiz in den Verhandlungen mit der EU mehrfach auf die Bedeutung der eigenständigen Zuwanderungssteuerung im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen hingewiesen, insbesondere im Zusammenhang mit der Konkretisierung der Schutzklausel. Mit dem Verhandlungsergebnis werden diese Ziele der Schweiz erreicht. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. In seiner Sitzung vom 30. April 2025 hat der Bundesrat beschlossen, das Vertragspaket mit der EU dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Der endgültige Entscheid liegt bei den eidgenössischen Räten. Was die Struktur des Geschäfts anbelangt, so wird der Bundesrat dem Parlament vier separate referendumsfähige Bundesbeschlüsse unterbreiten: einen zur «Stabilisierung» der bilateralen Beziehungen und drei zu deren «Weiterentwicklung» in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p> </p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat den Widerspruch zwischen dem neuen EU-Vertragspaket und Artikel 121a der Bundesverfassung, der eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung über Höchstzahlen und Kontingente vorsieht?</p><p> </p><p>2. Hat der Bundesrat die EU darauf hingewiesen, dass die Schweiz gemäss der Bundesverfassung verpflichtet ist, die Zuwanderung eigenständig zu steuern, und dass die EU daher keine Bedingungen für die Steuerung stellen kann?</p><p> </p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das EU-Vertragspaket einem obligatorischen Referendum zu unterstellen, um der Stimmbevölkerung die Entscheidung über die Auflösung des Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Vertragspakets und der Bundesverfassung zu überlassen?</p>
- Unvereinbarkeit des neuen EU-Vertragspakets mit der Bundesverfassung
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Als Folge der Annahme der SVP-Masseneinwanderungsinitiative im Jahr 2014 bestimmt </p><p>Art. 121a der Bundesverfassung, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig steuert. Zudem verbietet die Bundesverfassung ausdrücklich den Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die dieser Bestimmung widersprechen.</p><p> </p><p>Im Widerspruch dazu enthält das neue Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU eine Schutzklausel, die es dem Bundesrat lediglich unter bestimmten Bedingungen erlauben soll, Schutzmassnahmen gegen eine unkontrollierte Zuwanderung zu ergreifen, einschliesslich der Möglichkeit, Kontingente einzuführen.</p>
- <span><p><span>1. Im Rahmen des Pakets CH-EU enthält einzig das Änderungsprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA; SR 0.142.112.681) in Verbindung mit der Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG Bestimmungen, die die Einwanderung im Sinne des Art. 121a der Bundesverfassung (BV; SR 101) betreffen und auf ihre Vereinbarkeit mit dieser Bestimmung geprüft werden müssen. Es werden durch die Teilübernahme der Richtlinie 200/38/EG keine neuen originären Rechte für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten geschaffen, sondern es wird einzig das abgeleitete Recht auf Familiennachzug auf eingetragene Partnerinnen und Partner sowie auf einige ihrer Familienangehörigen ausgedehnt. Diese Anpassung betrifft eine geringe Anzahl zusätzlicher Personen und beeinträchtigt die eigenständige Steuerung der Zuwanderung im Sinne von Art. 121a BV nicht. Diese geringe Anzahl zusätzlicher Personen kann bei der Festlegung der Kontingente für Drittstaatsangehörige berücksichtigt werden, um so die Anforderung der Steuerung der Zuwanderung durch Höchstzahlen und Kontingente zu erfüllen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die EU kennt die Bedeutung von Art. 121a BV. Sie ist darüber informiert, dass sich das Parlament im Dezember 2016 für eine Umsetzung dieser Bestimmung auf Gesetzesstufe entschieden hat, die mit dem FZA vereinbar ist. In den Verhandlungen setzte sich die Schweiz unter anderem dafür ein, dass die Zuwanderung aus der EU arbeitsmarktorientiert bleibt, die Folgen für die Sozialsysteme begrenzt bleiben, Missbrauch bekämpft und die Bundesverfassung in Sachen strafrechtliche Landesverweisung respektiert werden. Im Übrigen hat die Schweiz in den Verhandlungen mit der EU mehrfach auf die Bedeutung der eigenständigen Zuwanderungssteuerung im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen hingewiesen, insbesondere im Zusammenhang mit der Konkretisierung der Schutzklausel. Mit dem Verhandlungsergebnis werden diese Ziele der Schweiz erreicht. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. In seiner Sitzung vom 30. April 2025 hat der Bundesrat beschlossen, das Vertragspaket mit der EU dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Der endgültige Entscheid liegt bei den eidgenössischen Räten. Was die Struktur des Geschäfts anbelangt, so wird der Bundesrat dem Parlament vier separate referendumsfähige Bundesbeschlüsse unterbreiten: einen zur «Stabilisierung» der bilateralen Beziehungen und drei zu deren «Weiterentwicklung» in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p> </p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat den Widerspruch zwischen dem neuen EU-Vertragspaket und Artikel 121a der Bundesverfassung, der eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung über Höchstzahlen und Kontingente vorsieht?</p><p> </p><p>2. Hat der Bundesrat die EU darauf hingewiesen, dass die Schweiz gemäss der Bundesverfassung verpflichtet ist, die Zuwanderung eigenständig zu steuern, und dass die EU daher keine Bedingungen für die Steuerung stellen kann?</p><p> </p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das EU-Vertragspaket einem obligatorischen Referendum zu unterstellen, um der Stimmbevölkerung die Entscheidung über die Auflösung des Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Vertragspakets und der Bundesverfassung zu überlassen?</p>
- Unvereinbarkeit des neuen EU-Vertragspakets mit der Bundesverfassung
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