Zum wiederholten Mal wurden Sanktionen der EU gegen Russland automatisch übernommen. Die Schweiz muss zurück zur Neutralität!
- ShortId
-
25.3047
- Id
-
20253047
- Updated
-
14.11.2025 03:24
- Language
-
de
- Title
-
Zum wiederholten Mal wurden Sanktionen der EU gegen Russland automatisch übernommen. Die Schweiz muss zurück zur Neutralität!
- AdditionalIndexing
-
08;09;04;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. und 5.</span></p><p><span>Gemäss dem Embargogesetz (EmbG, SR 946.231) kann der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von den Vereinten Nationen (UNO), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz – in der Praxis der Europäischen Union (EU) – erlassen wurden und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Achtung der Menschenrechte, dienen. Als Mitglied der UNO ist die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, die vom UNO-Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen anzuwenden. Hingegen entscheidet der Bundesrat jeweils im Einzelfall darüber, ob die Schweiz die von der EU beschlossenen Sanktionen ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt. Der Bundesrat fällt diese Abwägung jeweils unter Berücksichtigung aussenpolitischer, aussenwirtschaftspolitischer und rechtlicher Kriterien. Die Übernahme von Sanktionen der EU beruht auf einer fundierten Analyse der Massnahmen und ihrer Auswirkungen. Sie ist keineswegs ein Automatismus. Dabei werden Aspekte wie die Rolle der Schweiz als Vermittlerin mitberücksichtigt, aber auch die Tatsache, dass Sanktionen nur dann wirksam sein können, wenn sie im Verbund ergriffen werden.</span></p><p><br><span>2., 3. und 4</span></p><p><span>Die Schweiz verurteilt die völkerrechtswidrige russische Aggression gegen die Ukraine seit deren Beginn aufs Schärfste. Allgemein und als Depositarstaat der Genfer Konventionen setzt sich die Schweiz für die Achtung, Stärkung und Förderung des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, ein. Das Vorgehen Russlands stellt auch einen Bruch der auf Zusammenarbeit basierenden europäischen Sicherheitsarchitektur dar, zu der auch die Schweiz beigetragen hat. Die Schweiz ist ein dauernd neutraler Staat. Gemäss Neutralitätsrecht können neutrale Staaten keinem Militärbündnis beitreten und dürfen kriegführende Staaten nicht militärisch unterstützen. Neutralität bedeutet jedoch nicht Gleichgültigkeit. Das Ergreifen von Wirtschaftssanktionen angesichts von eklatanten Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen ist mit der Neutralität kompatibel. Die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrales Land und Friedensförderin leidet nicht darunter, dass sie Position bezieht, wenn die fundamentalen Werte, die sie hochhält, verletzt werden. Seit Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat die Schweiz zudem beiden Parteien ihre Guten Dienste angeboten und ist weiterhin bereit diese sowie ihre Expertise anzubieten. Ferner sieht die Schweiz ihren Vorsitz in der OSZE im Jahr 2026 als eine Chance, um auf Stabilität in Europa hinzuwirken und eine Brückenfunktion einzunehmen. Diese Rolle entspricht nicht nur ihrem Engagement für den Frieden, sondern dient auch ihren eigenen Sicherheitsinteressen angesichts der aktuellen geopolitischen Herausforderungen.</span></p><p><br><span>6.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Wirtschaftsbeziehungen zu gleichgesinnten Staaten nachhaltigen Schaden nehmen würden, wenn die Schweiz die Sanktionen gegen Russland nicht mittragen würde. Ein Alleingang der Schweiz könnte bei den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz auf Unverständnis stossen und potenziell negative Auswirkungen auf die Handelsbeziehungen der Schweiz haben. Die Schweiz wird auch künftig konstruktiv und basierend auf gemeinsamen Werten ihre Partnerschaften fortführen.</span></p></span>
- <p>Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat bekannt gegeben, dass die Schweiz das 16. Sanktionspaket der EU gegen Russland übernehmen wolle. Ein solcher Entscheid entspricht einer mittlerweile gefestigten politischen Linie: Unser Land begnügt sich damit, sich den Entscheiden der EU anzupassen, ohne die Angemessenheit und die Folgen solcher Massnahmen für die Schweiz eigenständig zu beurteilen.</p><p> </p><p>Auch wenn der Bundesrat die Neutralität der Schweiz in Worten betont, in Taten hat er seine Position inzwischen vollständig an die der EU angeglichen. Der Grundsatz der Neutralität ist nicht nur symbolisch, sondern ein Eckpfeiler der Schweizer Aussenpolitik, der uns Stabilität, Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit, in internationalen Konflikten zu vermitteln, garantiert hat. Mit der systematischen Übernahme der EU-Sanktionen tritt die Schweiz, die von Russland als «offen feindseliges Land» bezeichnet wurde, zunehmend als Teil eines Blocks auf und untergräbt ihre Entscheidungsautonomie und ihre traditionelle Rolle als dritte Partei. </p><p> </p><p>Nun, da sich die Trump-Administration neu positioniert hat und die Beteiligung am Ukraine-Krieg überdenkt, hat auch die Schweiz Raum für Reflexion und eine Neuausrichtung. Den Entscheiden von Brüssel weiterhin blind zu folgen, birgt das Risiko, der Eidgenossenschaft die Möglichkeit zu nehmen, eine aktive Rolle bei der Förderung des Dialogs und des Friedens zu spielen.</p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Weshalb fährt die Schweiz damit fort, die EU-Sanktionen automatisch zu übernehmen, anstatt die aktuelle internationale Lage als Anlass zu nehmen, um ihre Position zu überdenken und wieder eine neutralere Haltung einzunehmen?</li><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Politik der Angleichung an die EU angesichts der veränderten Haltung der Vereinigten Staaten und des Risikos, die historische Rolle der Schweiz als Mediatorin zu gefährden?</li><li>Welche konkreten Schritte beabsichtigt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrales und friedensförderndes Land wiederhergestellt werden kann?</li><li>Hat der Bundesrat die Auswirkungen dieser Politik auf die Fähigkeit der Schweiz, ihre Guten Dienste in Zukunft anzubieten, abgewägt?</li><li>Beabsichtigt die Schweiz, eigenständige Kriterien für die Verhängung von Sanktionen zu entwickeln, oder will sie weiterhin den Entscheiden von Brüssel automatisch und ohne eine unabhängige Analyse folgen?</li><li>Meint der Bundesrat nicht, dass sein Entscheid die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und den USA gefährden könnte?</li></ol>
- Zum wiederholten Mal wurden Sanktionen der EU gegen Russland automatisch übernommen. Die Schweiz muss zurück zur Neutralität!
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. und 5.</span></p><p><span>Gemäss dem Embargogesetz (EmbG, SR 946.231) kann der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von den Vereinten Nationen (UNO), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz – in der Praxis der Europäischen Union (EU) – erlassen wurden und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Achtung der Menschenrechte, dienen. Als Mitglied der UNO ist die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, die vom UNO-Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen anzuwenden. Hingegen entscheidet der Bundesrat jeweils im Einzelfall darüber, ob die Schweiz die von der EU beschlossenen Sanktionen ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt. Der Bundesrat fällt diese Abwägung jeweils unter Berücksichtigung aussenpolitischer, aussenwirtschaftspolitischer und rechtlicher Kriterien. Die Übernahme von Sanktionen der EU beruht auf einer fundierten Analyse der Massnahmen und ihrer Auswirkungen. Sie ist keineswegs ein Automatismus. Dabei werden Aspekte wie die Rolle der Schweiz als Vermittlerin mitberücksichtigt, aber auch die Tatsache, dass Sanktionen nur dann wirksam sein können, wenn sie im Verbund ergriffen werden.</span></p><p><br><span>2., 3. und 4</span></p><p><span>Die Schweiz verurteilt die völkerrechtswidrige russische Aggression gegen die Ukraine seit deren Beginn aufs Schärfste. Allgemein und als Depositarstaat der Genfer Konventionen setzt sich die Schweiz für die Achtung, Stärkung und Förderung des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, ein. Das Vorgehen Russlands stellt auch einen Bruch der auf Zusammenarbeit basierenden europäischen Sicherheitsarchitektur dar, zu der auch die Schweiz beigetragen hat. Die Schweiz ist ein dauernd neutraler Staat. Gemäss Neutralitätsrecht können neutrale Staaten keinem Militärbündnis beitreten und dürfen kriegführende Staaten nicht militärisch unterstützen. Neutralität bedeutet jedoch nicht Gleichgültigkeit. Das Ergreifen von Wirtschaftssanktionen angesichts von eklatanten Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen ist mit der Neutralität kompatibel. Die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrales Land und Friedensförderin leidet nicht darunter, dass sie Position bezieht, wenn die fundamentalen Werte, die sie hochhält, verletzt werden. Seit Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat die Schweiz zudem beiden Parteien ihre Guten Dienste angeboten und ist weiterhin bereit diese sowie ihre Expertise anzubieten. Ferner sieht die Schweiz ihren Vorsitz in der OSZE im Jahr 2026 als eine Chance, um auf Stabilität in Europa hinzuwirken und eine Brückenfunktion einzunehmen. Diese Rolle entspricht nicht nur ihrem Engagement für den Frieden, sondern dient auch ihren eigenen Sicherheitsinteressen angesichts der aktuellen geopolitischen Herausforderungen.</span></p><p><br><span>6.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Wirtschaftsbeziehungen zu gleichgesinnten Staaten nachhaltigen Schaden nehmen würden, wenn die Schweiz die Sanktionen gegen Russland nicht mittragen würde. Ein Alleingang der Schweiz könnte bei den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz auf Unverständnis stossen und potenziell negative Auswirkungen auf die Handelsbeziehungen der Schweiz haben. Die Schweiz wird auch künftig konstruktiv und basierend auf gemeinsamen Werten ihre Partnerschaften fortführen.</span></p></span>
- <p>Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat bekannt gegeben, dass die Schweiz das 16. Sanktionspaket der EU gegen Russland übernehmen wolle. Ein solcher Entscheid entspricht einer mittlerweile gefestigten politischen Linie: Unser Land begnügt sich damit, sich den Entscheiden der EU anzupassen, ohne die Angemessenheit und die Folgen solcher Massnahmen für die Schweiz eigenständig zu beurteilen.</p><p> </p><p>Auch wenn der Bundesrat die Neutralität der Schweiz in Worten betont, in Taten hat er seine Position inzwischen vollständig an die der EU angeglichen. Der Grundsatz der Neutralität ist nicht nur symbolisch, sondern ein Eckpfeiler der Schweizer Aussenpolitik, der uns Stabilität, Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit, in internationalen Konflikten zu vermitteln, garantiert hat. Mit der systematischen Übernahme der EU-Sanktionen tritt die Schweiz, die von Russland als «offen feindseliges Land» bezeichnet wurde, zunehmend als Teil eines Blocks auf und untergräbt ihre Entscheidungsautonomie und ihre traditionelle Rolle als dritte Partei. </p><p> </p><p>Nun, da sich die Trump-Administration neu positioniert hat und die Beteiligung am Ukraine-Krieg überdenkt, hat auch die Schweiz Raum für Reflexion und eine Neuausrichtung. Den Entscheiden von Brüssel weiterhin blind zu folgen, birgt das Risiko, der Eidgenossenschaft die Möglichkeit zu nehmen, eine aktive Rolle bei der Förderung des Dialogs und des Friedens zu spielen.</p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Weshalb fährt die Schweiz damit fort, die EU-Sanktionen automatisch zu übernehmen, anstatt die aktuelle internationale Lage als Anlass zu nehmen, um ihre Position zu überdenken und wieder eine neutralere Haltung einzunehmen?</li><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Politik der Angleichung an die EU angesichts der veränderten Haltung der Vereinigten Staaten und des Risikos, die historische Rolle der Schweiz als Mediatorin zu gefährden?</li><li>Welche konkreten Schritte beabsichtigt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrales und friedensförderndes Land wiederhergestellt werden kann?</li><li>Hat der Bundesrat die Auswirkungen dieser Politik auf die Fähigkeit der Schweiz, ihre Guten Dienste in Zukunft anzubieten, abgewägt?</li><li>Beabsichtigt die Schweiz, eigenständige Kriterien für die Verhängung von Sanktionen zu entwickeln, oder will sie weiterhin den Entscheiden von Brüssel automatisch und ohne eine unabhängige Analyse folgen?</li><li>Meint der Bundesrat nicht, dass sein Entscheid die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und den USA gefährden könnte?</li></ol>
- Zum wiederholten Mal wurden Sanktionen der EU gegen Russland automatisch übernommen. Die Schweiz muss zurück zur Neutralität!
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