Zukunft des Reservekraftwerks in Birr
- ShortId
-
25.3049
- Id
-
20253049
- Updated
-
14.11.2025 03:23
- Language
-
de
- Title
-
Zukunft des Reservekraftwerks in Birr
- AdditionalIndexing
-
66;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Am 27. Februar 2025 sind die Angebote für Reserveleistung aus Reservekraftwerken für die Zeit ab 2026 eingegangen. Es wurde genügend Leistung angeboten, um die angestrebten 400 Megawatt (MW) unter Vertrag nehmen zu können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Neben dem bereits bestehenden, ordentlich bewilligten Reservekraftwerk Monthey mit 50 MW Leistung sind keine weiteren Anlagen zeitgerecht verfügbar. Das Bundesamt für Energie (BFE) erarbeitet Lösungen für die Übergangszeit ab dem Winter 2026/2027 bis zur Bereitschaft neuer Reservekraftwerke.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Bereitstellungsverfügung schreibt einen Rückbau bis spätestens Ende 2026 vor. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Der Bundesrat hat am 7. März 2025 die Vernehmlassung zur Änderung der Winterreserveverordnung bis Ende 2030 eröffnet (BBl 2025 775). Damit soll der Betrieb von Reservekraftwerken bis 2030 ermöglicht werden. Das BFE evaluiert die Möglichkeiten für die Zeit ab dem Winter 2026/2027 auf der Grundlage der eingegangenen Angebote für Reservekraftwerke. Der Weiterbetrieb des Reservekraftwerkes Birr kann nur sichergestellt werden, wenn die Bereitstellungsverfügung des Kraftwerkes verlängert würde. Für den Fall, dass nicht genügend Leistung aus Reservekraftwerken zeitgerecht bereitgestellt werden kann, müssten andere Reservebestandteile wie die Wasserkraftreserve, die Notstromgruppen, Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen oder eine Verbrauchsreserve zur Verfügung gestellt werden. Diese sind jedoch kein vollwertiger Ersatz für die Reservekraftwerke, da nur Reservekraftwerke rasch und flexibel viel zusätzliche Energie ins System bringen und über eine längere Zeit durchgehend betrieben werden können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Für den rechtssicheren Weiterbetrieb des Reservekraftwerks Birr wäre bis spätestens Sommer 2026 ein umfassendes, dringliches Bundesgesetz erforderlich. Dieses müsste unter anderem eine Bau- und Betriebsbewilligung beinhalten und würde hohe Entschädigungen an General Electric (GE Vernova) nach sich ziehen. Zudem müsste die Verfassungsmässigkeit eines solchen dringlichen Bundesgesetzes noch geprüft werden. Für den Betrieb bestehen weitere Hindernisse in den Bereichen Technik und Umweltschutz. So erfüllt das Reservekraftwerk derzeit weder die Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung (SR 814.318.142.1) noch der Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41).</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Der Bund wird über die Projekte in den Standortgemeinden mittels Publikumsveranstaltungen informieren und deren Wichtigkeit für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz darlegen. Während des Projektverlaufs informiert der Bund mit Medienmitteilungen jeweils über relevante Neuigkeiten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>7. Die neuen Reservekraftwerke können CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-neutral betrieben werden. Umweltvorschriften zu Lärmschutz und Luftreinhaltung müssen eingehalten werden. Zudem können weitere Bestandteile der Stromreserve wie die Wasserkraftreserve und die Verbrauchsreserve ergänzend zur thermischen Reserve eingesetzt werden.</span></p></span>
- <p>Das Reservekraftwerk in Birr wurde als temporäre Notfallmassnahme zur Sicherstellung der Schweizer Stromversorgung in Zeiten potenzieller Engpässe errichtet. Im September 2022 unterzeichnete die Schweizerische Eidgenossenschaft einen Vertrag mit der General Electric Global Services GmbH über die Bereitstellung eines mobilen Reservekraftwerks auf dem Betriebsgelände von General Electric in Birr. Die Anlage besteht aus acht mobilen Gasturbinen-Generator-Einheiten vom Typ TM2500 mit einer Gesamtleistung von 250 Megawatt. Das Reservekraftwerk wird nur im Notfall betrieben. Es ist vorgesehen, dass es bis Ende 2026 abgebaut wird.</p><p> </p><p>Im Dezember 2022 erteilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dem Reservekraftwerk eine Betriebsbewilligung, die bis zum 31. Mai 2023 gültig war. Eine Anwohnerin erhob jedoch Einsprache und später Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer), da sie der Ansicht war, dass für den Winter 2022/2023 keine schwere Mangellage bestand und somit die Betriebsbewilligung nicht erteilt werden durfte. Das BVGer stellte fest, dass die gesetzliche Voraussetzung für den Betrieb des Reservekraftwerks nicht gegeben war und die Betriebsbewilligung daher nicht gesetzeskonform war. Trotz dieser rechtlichen Herausforderungen bleibt das Kraftwerk bis Ende 2026 als Notfallmassnahme zur Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz verfügbar.</p><p> </p><p>Nun bereitet das Bundesamt für Energie (BFE) zuhanden des Bundesrats offenbar eine Vernehmlassung zur Verlängerung der aktuell geltenden Winterreserveverordnung ab 2026 bis ins Jahr 2030 vor. Diese könnte als Grundlage dienen, mit GE einen neuen Vertrag zum allfälligen Weiterbetrieb des Notkraftwerks in Birr auszuhandeln. Dies in Anbetracht der Tatsache, dass die fristgerechte Realisation des Baus einer Nachfolgelösung zurzeit in Frage gestellt ist.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p> </p><ol><li>Wie ist der Stand der Vertragsverhandlungen für zukünftige Reservekraftwerke? </li><li>Ist es realistisch, dass bis 2026 neue ordentlich bewilligte Reservekraftwerke das Reservekraftwerk in Birr ersetzen können?</li><li>Bis wann kann das Reservekraftwerk Birr zurückgebaut werden?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass für die Zeit ab dem Winter 2026/27 und folgende genügend Reserveleistung zur Verfügung steht? Besteht eine rechtliche Grundlage zum Weiterbetrieb des Reservekraftwerks Birr für die Zeit nach 2026, bis neue Reservekraftwerke zur Verfügung stehen?</li><li>Wäre es möglich, eine fehlende rechtliche Grundlage in einem dringlichen Verfahren zu schaffen?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat die Standortkantone, die Standortgemeinde und die lokale Bevölkerung zu informieren und einzubeziehen? In Bezug auf eine mögliche Weiterführung des Reservekraftwerkes im aargauischen Birr wie auch in Bezug auf allfällig neue Reservekraftwerke in der Schweiz? </li><li>Welche Massnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von Reservekraftwerken sieht der Bundesrat vor?</li></ol>
- Zukunft des Reservekraftwerks in Birr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. Am 27. Februar 2025 sind die Angebote für Reserveleistung aus Reservekraftwerken für die Zeit ab 2026 eingegangen. Es wurde genügend Leistung angeboten, um die angestrebten 400 Megawatt (MW) unter Vertrag nehmen zu können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Neben dem bereits bestehenden, ordentlich bewilligten Reservekraftwerk Monthey mit 50 MW Leistung sind keine weiteren Anlagen zeitgerecht verfügbar. Das Bundesamt für Energie (BFE) erarbeitet Lösungen für die Übergangszeit ab dem Winter 2026/2027 bis zur Bereitschaft neuer Reservekraftwerke.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Bereitstellungsverfügung schreibt einen Rückbau bis spätestens Ende 2026 vor. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Der Bundesrat hat am 7. März 2025 die Vernehmlassung zur Änderung der Winterreserveverordnung bis Ende 2030 eröffnet (BBl 2025 775). Damit soll der Betrieb von Reservekraftwerken bis 2030 ermöglicht werden. Das BFE evaluiert die Möglichkeiten für die Zeit ab dem Winter 2026/2027 auf der Grundlage der eingegangenen Angebote für Reservekraftwerke. Der Weiterbetrieb des Reservekraftwerkes Birr kann nur sichergestellt werden, wenn die Bereitstellungsverfügung des Kraftwerkes verlängert würde. Für den Fall, dass nicht genügend Leistung aus Reservekraftwerken zeitgerecht bereitgestellt werden kann, müssten andere Reservebestandteile wie die Wasserkraftreserve, die Notstromgruppen, Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen oder eine Verbrauchsreserve zur Verfügung gestellt werden. Diese sind jedoch kein vollwertiger Ersatz für die Reservekraftwerke, da nur Reservekraftwerke rasch und flexibel viel zusätzliche Energie ins System bringen und über eine längere Zeit durchgehend betrieben werden können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Für den rechtssicheren Weiterbetrieb des Reservekraftwerks Birr wäre bis spätestens Sommer 2026 ein umfassendes, dringliches Bundesgesetz erforderlich. Dieses müsste unter anderem eine Bau- und Betriebsbewilligung beinhalten und würde hohe Entschädigungen an General Electric (GE Vernova) nach sich ziehen. Zudem müsste die Verfassungsmässigkeit eines solchen dringlichen Bundesgesetzes noch geprüft werden. Für den Betrieb bestehen weitere Hindernisse in den Bereichen Technik und Umweltschutz. So erfüllt das Reservekraftwerk derzeit weder die Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung (SR 814.318.142.1) noch der Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41).</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Der Bund wird über die Projekte in den Standortgemeinden mittels Publikumsveranstaltungen informieren und deren Wichtigkeit für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz darlegen. Während des Projektverlaufs informiert der Bund mit Medienmitteilungen jeweils über relevante Neuigkeiten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>7. Die neuen Reservekraftwerke können CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-neutral betrieben werden. Umweltvorschriften zu Lärmschutz und Luftreinhaltung müssen eingehalten werden. Zudem können weitere Bestandteile der Stromreserve wie die Wasserkraftreserve und die Verbrauchsreserve ergänzend zur thermischen Reserve eingesetzt werden.</span></p></span>
- <p>Das Reservekraftwerk in Birr wurde als temporäre Notfallmassnahme zur Sicherstellung der Schweizer Stromversorgung in Zeiten potenzieller Engpässe errichtet. Im September 2022 unterzeichnete die Schweizerische Eidgenossenschaft einen Vertrag mit der General Electric Global Services GmbH über die Bereitstellung eines mobilen Reservekraftwerks auf dem Betriebsgelände von General Electric in Birr. Die Anlage besteht aus acht mobilen Gasturbinen-Generator-Einheiten vom Typ TM2500 mit einer Gesamtleistung von 250 Megawatt. Das Reservekraftwerk wird nur im Notfall betrieben. Es ist vorgesehen, dass es bis Ende 2026 abgebaut wird.</p><p> </p><p>Im Dezember 2022 erteilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dem Reservekraftwerk eine Betriebsbewilligung, die bis zum 31. Mai 2023 gültig war. Eine Anwohnerin erhob jedoch Einsprache und später Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer), da sie der Ansicht war, dass für den Winter 2022/2023 keine schwere Mangellage bestand und somit die Betriebsbewilligung nicht erteilt werden durfte. Das BVGer stellte fest, dass die gesetzliche Voraussetzung für den Betrieb des Reservekraftwerks nicht gegeben war und die Betriebsbewilligung daher nicht gesetzeskonform war. Trotz dieser rechtlichen Herausforderungen bleibt das Kraftwerk bis Ende 2026 als Notfallmassnahme zur Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz verfügbar.</p><p> </p><p>Nun bereitet das Bundesamt für Energie (BFE) zuhanden des Bundesrats offenbar eine Vernehmlassung zur Verlängerung der aktuell geltenden Winterreserveverordnung ab 2026 bis ins Jahr 2030 vor. Diese könnte als Grundlage dienen, mit GE einen neuen Vertrag zum allfälligen Weiterbetrieb des Notkraftwerks in Birr auszuhandeln. Dies in Anbetracht der Tatsache, dass die fristgerechte Realisation des Baus einer Nachfolgelösung zurzeit in Frage gestellt ist.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p> </p><ol><li>Wie ist der Stand der Vertragsverhandlungen für zukünftige Reservekraftwerke? </li><li>Ist es realistisch, dass bis 2026 neue ordentlich bewilligte Reservekraftwerke das Reservekraftwerk in Birr ersetzen können?</li><li>Bis wann kann das Reservekraftwerk Birr zurückgebaut werden?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass für die Zeit ab dem Winter 2026/27 und folgende genügend Reserveleistung zur Verfügung steht? Besteht eine rechtliche Grundlage zum Weiterbetrieb des Reservekraftwerks Birr für die Zeit nach 2026, bis neue Reservekraftwerke zur Verfügung stehen?</li><li>Wäre es möglich, eine fehlende rechtliche Grundlage in einem dringlichen Verfahren zu schaffen?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat die Standortkantone, die Standortgemeinde und die lokale Bevölkerung zu informieren und einzubeziehen? In Bezug auf eine mögliche Weiterführung des Reservekraftwerkes im aargauischen Birr wie auch in Bezug auf allfällig neue Reservekraftwerke in der Schweiz? </li><li>Welche Massnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von Reservekraftwerken sieht der Bundesrat vor?</li></ol>
- Zukunft des Reservekraftwerks in Birr
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