Unterstützt die Schweizerische Post diskriminierende Unternehmen?
- ShortId
-
25.3077
- Id
-
20253077
- Updated
-
14.11.2025 03:24
- Language
-
de
- Title
-
Unterstützt die Schweizerische Post diskriminierende Unternehmen?
- AdditionalIndexing
-
1236;24;04;34;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Zu Fragen 1., 2., und 3.: </span></p><p><span>Der Bund ist Alleinaktionär der Schweizerischen Post AG («Post»), welche wiederum Alleinaktionärin der PostFinance AG («PostFinance») ist. Der Bundesrat nimmt die Aktionärsrechte und Eignerinteressen gegenüber der Post wahr. Dabei berücksichtigt er die unternehmerische Autonomie der Post und anerkennt die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf die Geschäftsstrategie und -politik. Dies gilt sinngemäss auch für das Verhältnis der Post gegenüber PostFinance.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die TWINT AG («Twint») betreibt mit dem gleichnamigen Twint das führende schweizerische Zahlungssystem für bargeldloses Zahlen und Einkassieren. Twint bietet ihre Zahlungslösungen allen interessierten natürlichen und juristischen Personen in der Schweiz an. </span></p><p><span>Die RaiseNow AG («RaiseNow») bietet Rundumlösungen für nationale und internationale NGOs und Vereine im Bereich Spendenformulare, Integrationen und Zahlungsabwicklungen an. Dabei soll die Zusammenarbeit mit Twint eine nahtlose, sichere Lösung für Online Payment Processing ermöglichen. Neben RaiseNow gibt es diverse weitere Anbieter in der Schweiz, die Fundraising-Produkte anbieten.</span></p><p><span>Weder Twint noch RaiseNow sind im Bereich der Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs tätig.</span></p><p><span> </span></p><p><span>PostFinance hält Minderheitsanteile von 26,6 Prozent an Twint und von deutlich unter 20 Prozent an RaiseNow. Twint hält keine Beteiligung an RaiseNow. PostFinance übt als Minderheitsaktionärin keinen beherrschenden Einfluss auf diese Unternehmen aus, was umso mehr für die Post und für den Bund gilt. Weder Twint noch RaiseNow veröffentlichen Geschäftszahlen. PostFinance hat bislang keine Gewinnausschüttungen aus diesen Beteiligungen erhalten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten (Compliance). Die operative Zuständigkeit dafür liegt bei den Organen der einzelnen Unternehmen, namentlich bei Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, sowohl was die Post und PostFinance als auch Twint und RaiseNow betrifft. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Fragen 4. und 5.:</span></p><p><span>Dem Bundesrat ist keine Nutzung von RaiseNow durch den Bund bekannt. Ob vom Bund subventionierte Einheiten RaiseNow nutzen, ist dem Bundesrat ebenfalls nicht bekannt. Dies liegt in der geschäftlichen Autonomie dieser Einheiten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Fragen 6. und 7.:</span></p><p><span>RaiseNow verfügt über keine Bewilligung der FINMA. RaiseNow befindet sich aktuell auch nicht auf der Warnliste der FINMA mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig wären und unter die Aufsicht der FINMA fallen würden. Entsprechend ergeben sich aus den finanzmarktrechtlichen Rahmenbedingungen aus heutiger Sicht keine Einflussmöglichkeiten auf RaiseNow.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 8.:</span></p><p><span>Der Bundesrat verfügt in seiner Rolle als Eigentümer der Post bzw. indirekter Minderheitsaktionär an Twint und RaiseNow aus heutiger Sicht über keine massgeblichen Einflussmöglichkeiten auf diese Unternehmen. Der Bundesrat äussert sich nicht dazu, ob das Verhalten von RaiseNow im rechtlichen Sinne diskriminierend ist. </span></p></span>
- <p>Die Schweizerische Post, die zu 100 Prozent dem Bundes gehört, ist eine Mitbegründerin des einfachen Zahlungssystems Twint. Heute ist die Schweizerische Post Aktionärin von Twint. Weitere Aktionäre sind andere Bankinstitute, insbesondere die UBS, die einen bedeutenden Aktienanteil hält, da sie die Aktien der ehemaligen Aktionärin Credit Suisse übernommen hat.</p><p> </p><p>Twint gehört also zu einem beträchtlichen Anteil Unternehmen, die sich im Eigentum des Bundes befinden oder von diesem finanziell unterstützt wurden (die UBS nach der Übernahme der Credit Suisse).</p><p> </p><p>Auf der eigenen Website wirbt Twint mit einer einfachen Zahlungslösung für Vereine. Dabei wird eine «<i>Zusammenarbeit mit Raisenow</i>» erwähnt, wobei die Gesellschaft auf der Website als einziger Partner genannt wird. Raisenow bietet Vereinen einfache Lösungen für die Nutzung von Twint an. Nun hat sich aber herausgestellt, dass die Gesellschaft Raisenow ihre Dienstleistungen einigen Vereinen verweigert, beispielsweise den SVP-Sektionen. Dies stellt eine Verletzung des Diskriminierungsverbots nach Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung dar. </p><p> </p><p>Dass Twint auf der eigenen Website für Vereine nur auf diesen Dienstleister verweist, ist problematisch.</p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p> </p><ol><li>Welchen Aktienanteil hält die Schweizerische Post an der Gesellschaft Twint AG?</li><li>Ist es legal, dass eine Gesellschaft, die zu 100 Prozent dem Bund gehört, Anteile an Unternehmen (Twint) hält, die für Gesellschaften mit diskriminierendem Verhalten (Raisenow) werben?</li><li>Wie viel Dividende zahlt Twint der Schweizerischen Post jährlich aus?</li><li>Nimmt der Bund die Dienstleistungen von Raisenow in irgendeiner Weise in Anspruch?</li><li>Leistet der Bund finanzielle Unterstützung für Vereine oder Stiftungen, die die Dienstleistungen von Raisenow nutzen?</li><li>Untersteht die Gesellschaft Raisenow, die als Finanzintermediär handelt, der schweizerischen Bankengesetzgebung und den Kontrollen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)?</li><li>Darf ein Bankinstitut, das der Aufsicht der FINMA untersteht, eine Tätigkeit ausüben, bei der ein Teil der Bevölkerung aufgrund seiner politischen Überzeugung diskriminiert wird?</li><li>Kann der Bund über die Schweizerische Post als Aktionärin von Twint erwirken, dass Twint die Zusammenarbeit mit dieser diskriminierenden Gesellschaft beendet?</li></ol>
- Unterstützt die Schweizerische Post diskriminierende Unternehmen?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Zu Fragen 1., 2., und 3.: </span></p><p><span>Der Bund ist Alleinaktionär der Schweizerischen Post AG («Post»), welche wiederum Alleinaktionärin der PostFinance AG («PostFinance») ist. Der Bundesrat nimmt die Aktionärsrechte und Eignerinteressen gegenüber der Post wahr. Dabei berücksichtigt er die unternehmerische Autonomie der Post und anerkennt die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf die Geschäftsstrategie und -politik. Dies gilt sinngemäss auch für das Verhältnis der Post gegenüber PostFinance.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die TWINT AG («Twint») betreibt mit dem gleichnamigen Twint das führende schweizerische Zahlungssystem für bargeldloses Zahlen und Einkassieren. Twint bietet ihre Zahlungslösungen allen interessierten natürlichen und juristischen Personen in der Schweiz an. </span></p><p><span>Die RaiseNow AG («RaiseNow») bietet Rundumlösungen für nationale und internationale NGOs und Vereine im Bereich Spendenformulare, Integrationen und Zahlungsabwicklungen an. Dabei soll die Zusammenarbeit mit Twint eine nahtlose, sichere Lösung für Online Payment Processing ermöglichen. Neben RaiseNow gibt es diverse weitere Anbieter in der Schweiz, die Fundraising-Produkte anbieten.</span></p><p><span>Weder Twint noch RaiseNow sind im Bereich der Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs tätig.</span></p><p><span> </span></p><p><span>PostFinance hält Minderheitsanteile von 26,6 Prozent an Twint und von deutlich unter 20 Prozent an RaiseNow. Twint hält keine Beteiligung an RaiseNow. PostFinance übt als Minderheitsaktionärin keinen beherrschenden Einfluss auf diese Unternehmen aus, was umso mehr für die Post und für den Bund gilt. Weder Twint noch RaiseNow veröffentlichen Geschäftszahlen. PostFinance hat bislang keine Gewinnausschüttungen aus diesen Beteiligungen erhalten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten (Compliance). Die operative Zuständigkeit dafür liegt bei den Organen der einzelnen Unternehmen, namentlich bei Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, sowohl was die Post und PostFinance als auch Twint und RaiseNow betrifft. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Fragen 4. und 5.:</span></p><p><span>Dem Bundesrat ist keine Nutzung von RaiseNow durch den Bund bekannt. Ob vom Bund subventionierte Einheiten RaiseNow nutzen, ist dem Bundesrat ebenfalls nicht bekannt. Dies liegt in der geschäftlichen Autonomie dieser Einheiten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Fragen 6. und 7.:</span></p><p><span>RaiseNow verfügt über keine Bewilligung der FINMA. RaiseNow befindet sich aktuell auch nicht auf der Warnliste der FINMA mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig wären und unter die Aufsicht der FINMA fallen würden. Entsprechend ergeben sich aus den finanzmarktrechtlichen Rahmenbedingungen aus heutiger Sicht keine Einflussmöglichkeiten auf RaiseNow.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 8.:</span></p><p><span>Der Bundesrat verfügt in seiner Rolle als Eigentümer der Post bzw. indirekter Minderheitsaktionär an Twint und RaiseNow aus heutiger Sicht über keine massgeblichen Einflussmöglichkeiten auf diese Unternehmen. Der Bundesrat äussert sich nicht dazu, ob das Verhalten von RaiseNow im rechtlichen Sinne diskriminierend ist. </span></p></span>
- <p>Die Schweizerische Post, die zu 100 Prozent dem Bundes gehört, ist eine Mitbegründerin des einfachen Zahlungssystems Twint. Heute ist die Schweizerische Post Aktionärin von Twint. Weitere Aktionäre sind andere Bankinstitute, insbesondere die UBS, die einen bedeutenden Aktienanteil hält, da sie die Aktien der ehemaligen Aktionärin Credit Suisse übernommen hat.</p><p> </p><p>Twint gehört also zu einem beträchtlichen Anteil Unternehmen, die sich im Eigentum des Bundes befinden oder von diesem finanziell unterstützt wurden (die UBS nach der Übernahme der Credit Suisse).</p><p> </p><p>Auf der eigenen Website wirbt Twint mit einer einfachen Zahlungslösung für Vereine. Dabei wird eine «<i>Zusammenarbeit mit Raisenow</i>» erwähnt, wobei die Gesellschaft auf der Website als einziger Partner genannt wird. Raisenow bietet Vereinen einfache Lösungen für die Nutzung von Twint an. Nun hat sich aber herausgestellt, dass die Gesellschaft Raisenow ihre Dienstleistungen einigen Vereinen verweigert, beispielsweise den SVP-Sektionen. Dies stellt eine Verletzung des Diskriminierungsverbots nach Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung dar. </p><p> </p><p>Dass Twint auf der eigenen Website für Vereine nur auf diesen Dienstleister verweist, ist problematisch.</p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p> </p><ol><li>Welchen Aktienanteil hält die Schweizerische Post an der Gesellschaft Twint AG?</li><li>Ist es legal, dass eine Gesellschaft, die zu 100 Prozent dem Bund gehört, Anteile an Unternehmen (Twint) hält, die für Gesellschaften mit diskriminierendem Verhalten (Raisenow) werben?</li><li>Wie viel Dividende zahlt Twint der Schweizerischen Post jährlich aus?</li><li>Nimmt der Bund die Dienstleistungen von Raisenow in irgendeiner Weise in Anspruch?</li><li>Leistet der Bund finanzielle Unterstützung für Vereine oder Stiftungen, die die Dienstleistungen von Raisenow nutzen?</li><li>Untersteht die Gesellschaft Raisenow, die als Finanzintermediär handelt, der schweizerischen Bankengesetzgebung und den Kontrollen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)?</li><li>Darf ein Bankinstitut, das der Aufsicht der FINMA untersteht, eine Tätigkeit ausüben, bei der ein Teil der Bevölkerung aufgrund seiner politischen Überzeugung diskriminiert wird?</li><li>Kann der Bund über die Schweizerische Post als Aktionärin von Twint erwirken, dass Twint die Zusammenarbeit mit dieser diskriminierenden Gesellschaft beendet?</li></ol>
- Unterstützt die Schweizerische Post diskriminierende Unternehmen?
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