Einhaltung der Lohngleichheit bei der Vergabe von Bundessubventionen

ShortId
25.3078
Id
20253078
Updated
14.11.2025 03:21
Language
de
Title
Einhaltung der Lohngleichheit bei der Vergabe von Bundessubventionen
AdditionalIndexing
44;28;24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der im März</span><span>&nbsp;</span><span>2025 veröffentlichte Bericht «Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern anhand der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2022» zeigt, dass sich der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in der Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher Sektor) zwischen 2018 und 2022 um 3,2</span><span>&nbsp;</span><span>Prozentpunkte verringert hat (von 17,8</span><span>&nbsp;</span><span>% auf 14,6</span><span>&nbsp;</span><span>%). Auch die unerklärte Lohndifferenz ging zwischen 2018 und 2022 zurück (von 8,1</span><span>&nbsp;</span><span>% auf 7,0</span><span>&nbsp;</span><span>%).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der Lohngleichheit und weist darauf hin, dass es sich dabei um einen Verfassungsgrundsatz handelt, der von allen Unternehmen – auch jenen, die Bundesbeiträge erhalten – zu beachten ist. Ein Teil der vom Bund subventionierten Einheiten ist bereits verpflichtet, Lohngleichheitsanalysen nach dem Gleichstellungsgesetz durchzuführen, oder muss Lohngleichheitsnachweise gemäss dem öffentlichen Beschaffungsrecht erbringen. Im Rahmen der Gleichstellungsstrategie</span><span>&nbsp;</span><span>2030 hat der Bundesrat die Einführung von Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Lohngleichheit bei allen vom Bund subventionierten Einheiten geprüft und im August 2024 entschieden, auf eine Ausweitung der Lohngleichheitskontrollen zu verzichten. Er hält die bestehenden Regelungen demnach für ausreichend und Gesetzesänderungen nicht für erforderlich.</span></p></span>
  • <p>Die Situation an der Lohngleichheitsfront verschlechtert sich. Eine Studie des Bundesamts für Statistik zeigte Ende November 2024, dass der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede von 45,4&nbsp;Prozent im Jahr 2018 auf 48,2&nbsp;Prozent im Jahr 2022 gestiegen ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Es gab jedoch auch positive Veränderungen. Seit Anfang 2021 schreibt das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vor, dass in der Schweiz durchgeführte Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen nur an Anbieterinnen vergeben werden, welche die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einhalten. Die Auftraggeberinnen müssen die Einhaltung der Lohngleichheit kontrollieren und können Unterlagen zum Nachweis der Lohngleichheit verlangen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann kann im Auftrag der Auftraggeberinnen Kontrollen durchführen.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei der Subventionsvergabe besteht hingegen keine bundesrechtliche Grundlage analog zu den Bestimmungen des BöB. Es gibt kein Kriterium für die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern.</p><p>&nbsp;</p><p>Einige Kantone schreiben eine Kontrolle der Lohngleichheit bei der Subventionsvergabe vor. Als ich als Staatsrätin des Kantons Waadt für die Gleichstellung zuständig war, habe ich Lohngleichheitskontrollen im Rahmen des Beschaffungs- UND Subventionswesens eingeführt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das Waadtländer Gleichstellungsbüro kontrolliert jedes Jahr zehn per Losverfahren ausgewählte Akteurinnen (Anbieterinnen oder subventionierte Unternehmen). Im Jahr 2025 wurde das Losverfahren weiter optimiert.&nbsp;Die schlecht abschneidenden Akteurinnen haben 90&nbsp;Tage Zeit, um korrektive Massnahmen vorzunehmen, wenn sie weiterhin mit dem Kanton zusammenarbeiten wollen. Der Bund könnte sich an diesem bewährten Waadtländer Modell orientieren. Eine solche Anpassung würde die Überprüfbarkeit verbessern, dem Grundgedanken des Gleichstellungsgesetzes mehr Gewicht verleihen und seinen Geltungsbereich erweitern.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><p>1) Wie beurteilt der Bundesrat die Situation der Lohngleichheit bei den vom Bund subventionierten Unternehmen?</p><p>&nbsp;</p><p>2) Wurden Massnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Lohngleichheit in diesem spezifischen Bereich durchzusetzen?</p><p>&nbsp;</p><p>3) Ist der Bundesrat bereit, das Subventionsgesetz oder eine andere geeignete Gesetzesbestimmung dahingehend zu ändern, dass Bundessubventionen an Unternehmen vergeben werden, welche die Lohngleichheit einhalten?&nbsp;</p>
  • Einhaltung der Lohngleichheit bei der Vergabe von Bundessubventionen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der im März</span><span>&nbsp;</span><span>2025 veröffentlichte Bericht «Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern anhand der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2022» zeigt, dass sich der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in der Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher Sektor) zwischen 2018 und 2022 um 3,2</span><span>&nbsp;</span><span>Prozentpunkte verringert hat (von 17,8</span><span>&nbsp;</span><span>% auf 14,6</span><span>&nbsp;</span><span>%). Auch die unerklärte Lohndifferenz ging zwischen 2018 und 2022 zurück (von 8,1</span><span>&nbsp;</span><span>% auf 7,0</span><span>&nbsp;</span><span>%).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der Lohngleichheit und weist darauf hin, dass es sich dabei um einen Verfassungsgrundsatz handelt, der von allen Unternehmen – auch jenen, die Bundesbeiträge erhalten – zu beachten ist. Ein Teil der vom Bund subventionierten Einheiten ist bereits verpflichtet, Lohngleichheitsanalysen nach dem Gleichstellungsgesetz durchzuführen, oder muss Lohngleichheitsnachweise gemäss dem öffentlichen Beschaffungsrecht erbringen. Im Rahmen der Gleichstellungsstrategie</span><span>&nbsp;</span><span>2030 hat der Bundesrat die Einführung von Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Lohngleichheit bei allen vom Bund subventionierten Einheiten geprüft und im August 2024 entschieden, auf eine Ausweitung der Lohngleichheitskontrollen zu verzichten. Er hält die bestehenden Regelungen demnach für ausreichend und Gesetzesänderungen nicht für erforderlich.</span></p></span>
    • <p>Die Situation an der Lohngleichheitsfront verschlechtert sich. Eine Studie des Bundesamts für Statistik zeigte Ende November 2024, dass der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede von 45,4&nbsp;Prozent im Jahr 2018 auf 48,2&nbsp;Prozent im Jahr 2022 gestiegen ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Es gab jedoch auch positive Veränderungen. Seit Anfang 2021 schreibt das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vor, dass in der Schweiz durchgeführte Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen nur an Anbieterinnen vergeben werden, welche die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einhalten. Die Auftraggeberinnen müssen die Einhaltung der Lohngleichheit kontrollieren und können Unterlagen zum Nachweis der Lohngleichheit verlangen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann kann im Auftrag der Auftraggeberinnen Kontrollen durchführen.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei der Subventionsvergabe besteht hingegen keine bundesrechtliche Grundlage analog zu den Bestimmungen des BöB. Es gibt kein Kriterium für die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern.</p><p>&nbsp;</p><p>Einige Kantone schreiben eine Kontrolle der Lohngleichheit bei der Subventionsvergabe vor. Als ich als Staatsrätin des Kantons Waadt für die Gleichstellung zuständig war, habe ich Lohngleichheitskontrollen im Rahmen des Beschaffungs- UND Subventionswesens eingeführt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das Waadtländer Gleichstellungsbüro kontrolliert jedes Jahr zehn per Losverfahren ausgewählte Akteurinnen (Anbieterinnen oder subventionierte Unternehmen). Im Jahr 2025 wurde das Losverfahren weiter optimiert.&nbsp;Die schlecht abschneidenden Akteurinnen haben 90&nbsp;Tage Zeit, um korrektive Massnahmen vorzunehmen, wenn sie weiterhin mit dem Kanton zusammenarbeiten wollen. Der Bund könnte sich an diesem bewährten Waadtländer Modell orientieren. Eine solche Anpassung würde die Überprüfbarkeit verbessern, dem Grundgedanken des Gleichstellungsgesetzes mehr Gewicht verleihen und seinen Geltungsbereich erweitern.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><p>1) Wie beurteilt der Bundesrat die Situation der Lohngleichheit bei den vom Bund subventionierten Unternehmen?</p><p>&nbsp;</p><p>2) Wurden Massnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Lohngleichheit in diesem spezifischen Bereich durchzusetzen?</p><p>&nbsp;</p><p>3) Ist der Bundesrat bereit, das Subventionsgesetz oder eine andere geeignete Gesetzesbestimmung dahingehend zu ändern, dass Bundessubventionen an Unternehmen vergeben werden, welche die Lohngleichheit einhalten?&nbsp;</p>
    • Einhaltung der Lohngleichheit bei der Vergabe von Bundessubventionen

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