Zurück zur Vernunft. Austritt aus dem Pariser Klimaübereinkommen

ShortId
25.3083
Id
20253083
Updated
14.11.2025 03:20
Language
de
Title
Zurück zur Vernunft. Austritt aus dem Pariser Klimaübereinkommen
AdditionalIndexing
52;08;66;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Umsetzung des Klima-Übereinkommens von Paris ist mit hohen Kosten und belastender Bürokratie für die Schweiz verbunden. Diese Kosten stellen unsere Unternehmen, Haushalte und Strassenbenutzer vor oft existenzbedrohende Herausforderungen. Ein Nutzen aus dem Übereinkommen ist jedoch nicht ersichtlich.</p><p>&nbsp;</p><p>Gestützt auf das Übereinkommen verpflichtet sich die Schweiz, in Bereichen wie der CO₂-Reduktion und der Förderung erneuerbarer Energien erhebliche Ausgaben zu tätigen, die ökonomisch nicht zu rechtfertigen sind. Ein Austritt würde diese wirtschaftlichen Belastungen mindern und uns ermöglichen, auf eine selbstbestimmte, nationale Energiestrategie zu setzen, welche den verfassungsmässigen Auftrag der Versorgungssicherheit umsetzt. Verursacher der grössten Anteile der globalen Emissionen erfüllen ihre eigenen Verpflichtungen gegenüber dem Übereinkommen nicht oder unzureichend. Sie haben ihre Emissionen nicht deutlich reduziert oder ergreifen keine effektiven Massnahmen, um ihre Klimaziele zu erreichen. Angesichts der Tatsache, dass solche Staaten ihre Verantwortung nicht wahrnehmen, stellt sich die Frage, warum die Schweiz weiterhin strengeren Anforderungen unterworfen sein soll.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch die langfristige Tragfähigkeit und Wirksamkeit dieses multilateralen Übereinkommens wird durch den Austritt und die unsichere Haltung bedeutender Staaten in Frage gestellt.&nbsp;Angesichts auch dieser Tatsache ist der Verbleib darin wenig sinnvoll. Zudem hat die Schweiz ihre Emissionen bereits stark reduziert, trotz systematischer Benachteiligung dadurch, dass die Emissionsziele in absoluten anstatt pro-Kopf Werten vorgeschrieben werden und insofern unser massloses Bevölkerungswachstum nicht berücksichtigt wird. In Anbetracht dieser Tatsachen, ist es nicht zielführend weiter an einem Übereinkommen festzuhalten, das keine effektiven Fortschritte bei der Erreichung globaler Klimaziele garantiert.</p><p>&nbsp;</p><p>Die durch die Schweiz festgesetzten CO<sub>2</sub>-Reduktionsziele werden für die Gesellschaft und Wirtschaft immer teurer. Die Anpassung der nationalen Gesetzgebung ist somit unerlässlich, um im zunehmend volatilen Energiemarkt die Versorgungssicherheit der Schweiz nachhaltig zu gewährleisten und zugleich die wirtschaftliche Effizienz zu sichern. Angesichts dieser Herausforderungen muss die Energie- und Umweltpolitik so ausgerichtet werden, dass sie einerseits den ununterbrochenen Zugang zu Energie für die Bevölkerung und die Wirtschaft garantiert und andererseits einen kostenbewussten und wettbewerbsfähigen Einsatz von Ressourcen fördert. Eine solche gesetzliche Neuausrichtung bildet die Grundlage für langfristige Investitionen, technologische Innovationen und eine robuste Infrastruktur, wodurch die Schweiz als zuverlässiger und wirtschaftlich starker Standort positioniert wird.</p>
  • <span><p><span>An der Abstimmung im Juni</span><span>&nbsp;</span><span>2023 nahmen die Stimmberechtigten das neue Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>814.310</span></em><span>) an, mit dem der Umstieg der Schweiz auf erneuerbare Energien beschleunigt und bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreicht werden soll. Das KIG trat am 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Januar</span><span>&nbsp;</span><span>2025 zusammen mit dem revidierten CO₂-Gesetz (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>641.71</span></em><span>), gegen das kein Referendum ergriffen worden war, in Kraft. Im Juni</span><span>&nbsp;</span><span>2024 sprachen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die Änderung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS</span><span>&nbsp;</span><em><span>2024</span></em><span>&nbsp;</span><span>679) aus, die ebenfalls seit dem 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Januar</span><span>&nbsp;</span><span>2025 Anwendung findet. Es ist daher Aufgabe des Bundes, für das Erreichen dieser Ziele zu sorgen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Pariser Klimaübereinkommen (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>0.814.012</span></em><span>) wurde von der Bundesversammlung per Bundesbeschluss vom 16.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni</span><span>&nbsp;</span><span>2017 (AS</span><span>&nbsp;</span><em><span>2017</span></em><span>&nbsp;</span><span>5733) genehmigt. Dieser Beschluss wurde dem fakultativen Referendum unterstellt. Ein solches wurde jedoch nicht ergriffen. Nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>7</span><em><span>a</span></em><span> Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>172.010</span></em><span>) und Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>24 Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>2 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>171.10</span></em><span>) unterliegt die Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrags den gleichen Zuständigkeitsregeln wie dessen Genehmigung. Folglich hat der Bundesrat keine Kompetenz, das Pariser Übereinkommen zu kündigen. Ein Rücktritt nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>28 des Klimaübereinkommens müsste von der Bundesversammlung mittels Bundesbeschluss gutgeheissen werden, wobei Letzterer ebenfalls referendumsfähig wäre. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Wie alle Länder ist auch die Schweiz vom Klimawandel betroffen. Die globale Temperatur liegt weltweit aktuell 1,3</span><span>&nbsp;</span><span>°C und in der Schweiz 2,9</span><span>&nbsp;</span><span>°C über dem vorindustriellen Durchschnitt (1871–1900). Die Schweiz hat ein Interesse daran, dass die Ziele des Pariser Übereinkommens erreicht werden. Sie unterstützt deshalb ein funktionierendes internationales Klimaregime, welches alle Länder, insbesondere die grossen Emittenten, einbindet. Investitionen in Technologien zur Energiewende bieten zahlreiche Chancen für die Schweizer Privatwirtschaft. Die praktische Umsetzung ist Sache der betroffenen Staaten. Die Schweiz kann ihr Ambitionsniveau für ihre Verpflichtungen eigenständig festlegen. Durch die Kündigung wäre es der Schweiz auch nicht mehr möglich, sich gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>6 des Übereinkommens Emissionsreduktionen im Ausland anrechnen zu lassen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>89 der Bundesverfassung (BV; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>101</span></em><span>) setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein. Der Bund erlässt laut Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>74</span><span>&nbsp;</span><span>BV Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Die Schweizer Gesetzgebung im Bereich der Energie- und Umweltpolitik stützt sich auf diese Verfassungsbestimmungen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Versorgungssicherheit ist bereits heute ein zentrales Element in der Energiegesetzgebung: Schwerpunkte sind dabei der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz. Um die langfristige Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten, hat der Bundesrat zudem am 28.</span><span>&nbsp;</span><span>August</span><span>&nbsp;</span><span>2024 entschieden, einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» zu erarbeiten. Damit will sich der Bundesrat die Möglichkeit offenhalten, das heute verfügbare Mass an klimaschonendem, inländischem, ganzjährig und rund um die Uhr verfügbarem Strom zu sichern. Der Wirtschaftlichkeit wird ebenfalls Rechnung getragen. Auch die Klimapolitik stärkt die Versorgungssicherheit durch Massnahmen, die die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern, vor allem im Wärme- und Verkehrssektor. Die heimische Stromproduktion muss hingegen massiv ausgebaut werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert,</p><ol><li>auf den nächstmöglichen Termin den Austritt aus dem Übereinkommen von Paris vorzunehmen; und</li><li>die nationale Gesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die Versorgungssicherheit der Schweiz und die Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt der Energie- und Umweltpolitik stehen.</li></ol>
  • Zurück zur Vernunft. Austritt aus dem Pariser Klimaübereinkommen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Umsetzung des Klima-Übereinkommens von Paris ist mit hohen Kosten und belastender Bürokratie für die Schweiz verbunden. Diese Kosten stellen unsere Unternehmen, Haushalte und Strassenbenutzer vor oft existenzbedrohende Herausforderungen. Ein Nutzen aus dem Übereinkommen ist jedoch nicht ersichtlich.</p><p>&nbsp;</p><p>Gestützt auf das Übereinkommen verpflichtet sich die Schweiz, in Bereichen wie der CO₂-Reduktion und der Förderung erneuerbarer Energien erhebliche Ausgaben zu tätigen, die ökonomisch nicht zu rechtfertigen sind. Ein Austritt würde diese wirtschaftlichen Belastungen mindern und uns ermöglichen, auf eine selbstbestimmte, nationale Energiestrategie zu setzen, welche den verfassungsmässigen Auftrag der Versorgungssicherheit umsetzt. Verursacher der grössten Anteile der globalen Emissionen erfüllen ihre eigenen Verpflichtungen gegenüber dem Übereinkommen nicht oder unzureichend. Sie haben ihre Emissionen nicht deutlich reduziert oder ergreifen keine effektiven Massnahmen, um ihre Klimaziele zu erreichen. Angesichts der Tatsache, dass solche Staaten ihre Verantwortung nicht wahrnehmen, stellt sich die Frage, warum die Schweiz weiterhin strengeren Anforderungen unterworfen sein soll.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch die langfristige Tragfähigkeit und Wirksamkeit dieses multilateralen Übereinkommens wird durch den Austritt und die unsichere Haltung bedeutender Staaten in Frage gestellt.&nbsp;Angesichts auch dieser Tatsache ist der Verbleib darin wenig sinnvoll. Zudem hat die Schweiz ihre Emissionen bereits stark reduziert, trotz systematischer Benachteiligung dadurch, dass die Emissionsziele in absoluten anstatt pro-Kopf Werten vorgeschrieben werden und insofern unser massloses Bevölkerungswachstum nicht berücksichtigt wird. In Anbetracht dieser Tatsachen, ist es nicht zielführend weiter an einem Übereinkommen festzuhalten, das keine effektiven Fortschritte bei der Erreichung globaler Klimaziele garantiert.</p><p>&nbsp;</p><p>Die durch die Schweiz festgesetzten CO<sub>2</sub>-Reduktionsziele werden für die Gesellschaft und Wirtschaft immer teurer. Die Anpassung der nationalen Gesetzgebung ist somit unerlässlich, um im zunehmend volatilen Energiemarkt die Versorgungssicherheit der Schweiz nachhaltig zu gewährleisten und zugleich die wirtschaftliche Effizienz zu sichern. Angesichts dieser Herausforderungen muss die Energie- und Umweltpolitik so ausgerichtet werden, dass sie einerseits den ununterbrochenen Zugang zu Energie für die Bevölkerung und die Wirtschaft garantiert und andererseits einen kostenbewussten und wettbewerbsfähigen Einsatz von Ressourcen fördert. Eine solche gesetzliche Neuausrichtung bildet die Grundlage für langfristige Investitionen, technologische Innovationen und eine robuste Infrastruktur, wodurch die Schweiz als zuverlässiger und wirtschaftlich starker Standort positioniert wird.</p>
    • <span><p><span>An der Abstimmung im Juni</span><span>&nbsp;</span><span>2023 nahmen die Stimmberechtigten das neue Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>814.310</span></em><span>) an, mit dem der Umstieg der Schweiz auf erneuerbare Energien beschleunigt und bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreicht werden soll. Das KIG trat am 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Januar</span><span>&nbsp;</span><span>2025 zusammen mit dem revidierten CO₂-Gesetz (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>641.71</span></em><span>), gegen das kein Referendum ergriffen worden war, in Kraft. Im Juni</span><span>&nbsp;</span><span>2024 sprachen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die Änderung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS</span><span>&nbsp;</span><em><span>2024</span></em><span>&nbsp;</span><span>679) aus, die ebenfalls seit dem 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Januar</span><span>&nbsp;</span><span>2025 Anwendung findet. Es ist daher Aufgabe des Bundes, für das Erreichen dieser Ziele zu sorgen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Pariser Klimaübereinkommen (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>0.814.012</span></em><span>) wurde von der Bundesversammlung per Bundesbeschluss vom 16.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni</span><span>&nbsp;</span><span>2017 (AS</span><span>&nbsp;</span><em><span>2017</span></em><span>&nbsp;</span><span>5733) genehmigt. Dieser Beschluss wurde dem fakultativen Referendum unterstellt. Ein solches wurde jedoch nicht ergriffen. Nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>7</span><em><span>a</span></em><span> Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>172.010</span></em><span>) und Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>24 Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>2 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>171.10</span></em><span>) unterliegt die Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrags den gleichen Zuständigkeitsregeln wie dessen Genehmigung. Folglich hat der Bundesrat keine Kompetenz, das Pariser Übereinkommen zu kündigen. Ein Rücktritt nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>28 des Klimaübereinkommens müsste von der Bundesversammlung mittels Bundesbeschluss gutgeheissen werden, wobei Letzterer ebenfalls referendumsfähig wäre. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Wie alle Länder ist auch die Schweiz vom Klimawandel betroffen. Die globale Temperatur liegt weltweit aktuell 1,3</span><span>&nbsp;</span><span>°C und in der Schweiz 2,9</span><span>&nbsp;</span><span>°C über dem vorindustriellen Durchschnitt (1871–1900). Die Schweiz hat ein Interesse daran, dass die Ziele des Pariser Übereinkommens erreicht werden. Sie unterstützt deshalb ein funktionierendes internationales Klimaregime, welches alle Länder, insbesondere die grossen Emittenten, einbindet. Investitionen in Technologien zur Energiewende bieten zahlreiche Chancen für die Schweizer Privatwirtschaft. Die praktische Umsetzung ist Sache der betroffenen Staaten. Die Schweiz kann ihr Ambitionsniveau für ihre Verpflichtungen eigenständig festlegen. Durch die Kündigung wäre es der Schweiz auch nicht mehr möglich, sich gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>6 des Übereinkommens Emissionsreduktionen im Ausland anrechnen zu lassen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>89 der Bundesverfassung (BV; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>101</span></em><span>) setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein. Der Bund erlässt laut Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>74</span><span>&nbsp;</span><span>BV Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Die Schweizer Gesetzgebung im Bereich der Energie- und Umweltpolitik stützt sich auf diese Verfassungsbestimmungen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Versorgungssicherheit ist bereits heute ein zentrales Element in der Energiegesetzgebung: Schwerpunkte sind dabei der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz. Um die langfristige Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten, hat der Bundesrat zudem am 28.</span><span>&nbsp;</span><span>August</span><span>&nbsp;</span><span>2024 entschieden, einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» zu erarbeiten. Damit will sich der Bundesrat die Möglichkeit offenhalten, das heute verfügbare Mass an klimaschonendem, inländischem, ganzjährig und rund um die Uhr verfügbarem Strom zu sichern. Der Wirtschaftlichkeit wird ebenfalls Rechnung getragen. Auch die Klimapolitik stärkt die Versorgungssicherheit durch Massnahmen, die die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern, vor allem im Wärme- und Verkehrssektor. Die heimische Stromproduktion muss hingegen massiv ausgebaut werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert,</p><ol><li>auf den nächstmöglichen Termin den Austritt aus dem Übereinkommen von Paris vorzunehmen; und</li><li>die nationale Gesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die Versorgungssicherheit der Schweiz und die Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt der Energie- und Umweltpolitik stehen.</li></ol>
    • Zurück zur Vernunft. Austritt aus dem Pariser Klimaübereinkommen

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