Der tote Winkel. Fatal für Velofahrerinnen und Velofahrer sowie Fussgängerinnen und Fussgänger
- ShortId
-
25.3087
- Id
-
20253087
- Updated
-
14.11.2025 03:09
- Language
-
de
- Title
-
Der tote Winkel. Fatal für Velofahrerinnen und Velofahrer sowie Fussgängerinnen und Fussgänger
- AdditionalIndexing
-
48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Regelung in Österreich ist dem Bundesrat bekannt. Er hat jedoch noch keine Kenntnisse über die Wirksamkeit der Massnahme.</p><p> </p><p>2. Die vergleichsweise seltenen Unfälle im Zusammenhang mit dem toten Winkel (Jahre 2015-2024: 177 321 Unfälle mit Personenschaden, davon 66 Rechtsabbiege-Unfälle mit unfallverursachendem LKW und einem Velo; Quelle: Informationssystem Strassenverkehrsunfälle des Bundesamtes für Strassen ASTRA) sind nicht in erster Linie auf die Geschwindigkeit zurückzuführen.</p><p> </p><p>Innerorts abbiegende Lastwagen fahren aufgrund der Verkehrsführung bereits mit tiefer Geschwindigkeit. Zudem ereignen sich viele Unfälle an Knoten mit Lichtsignalen. Eine Regelung, die einen unbestimmten Rechtsbegriff wie «Schrittgeschwindigkeit» beim Abbiegen vorschreibt, dürfte deshalb einerseits nicht wesentlich zur Problembehebung beitragen und andererseits auch schwierig durchsetzbar sein.</p><p> </p><p>Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Velofahrenden sind nach Ansicht des Bundesrats Faktoren wie die gegenseitige visuelle Wahrnehmung, die Komplexität der Knoten und deren Gestaltung von grösserer Bedeutung. In der Praxis haben sich Infrastruktur- und Steuerungsmassnahmen wie beispielsweise vorgezogene Haltebalken (sog. «Velosäcke») und separate Grünphasen für Velos sowie Verkehrsinseln als besonders wirkungsvoll erwiesen, um das Unfallrisiko zu senken. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass auch Velofahrende die Verkehrsregeln respektieren und insbesondere keine eingespurten, blinkenden oder sich bereits in Bewegung gesetzten Lastwagen rechts überholen.</p><p> </p><p>3. Derzeit ist nicht geplant, eine ähnliche Regelung im Bundesrecht zu verankern. Der Bundesrat beobachtet aber die Wirksamkeit der österreichischen Massnahme.</p>
- <p>Jedes Jahr werden bei Unfällen, an denen Velofahrerinnen und Velofahrer oder Fussgängerinnen und Fussgänger sowie schwere Nutzfahrzeuge beteiligt sind, rund 60 Personen schwer verletzt oder getötet. Eine der Ursachen für diese Unfälle ist der tote Winkel, d. h. der Bereich rund um das schwere Nutzfahrzeug, der für die Fahrerin oder den Fahrer nicht sichtbar ist.</p><p>Gemäss der Änderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41), die am 1. April 2024 in Kraft getreten ist, müssen schwere Nutzfahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung neu mit einem Assistenzsystem zur Überwachung des toten Winkels ausgerüstet sein. Dies gilt jedoch nur für neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge. Es wird also noch viele Jahre dauern, bis alle schweren Nutzfahrzeuge mit einem solchen System ausgerüstet sein werden.</p><p>In Österreich dürfen schwere Nutzfahrzeuge seit Oktober 2022 im Ortsgebiet nur noch in gemässigtem Tempo rechts abbiegen. Mit dieser Massnahme sollen Velofahrerinnen und Velofahrer sowie Fussgängerinnen und Fussgänger besser geschützt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist ihm die Massnahme für mehr Sicherheit der Velofahrerinnen und Velofahrern sowie Fussgängerinnen und Fussgängern in Österreich bekannt und hat er entsprechende Erfahrungen gemacht?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die Zahl der schweren Unfälle mit Velofahrerinnen und Velofahrern oder Fussgängerinnen und Fussgängern sowie schweren Nutzfahrzeugen mit einer solchen Massnahme in der Schweiz verringert werden könnte?</p><p>3. Erwägt er die Einführung einer ähnlichen Massnahme in der Schweiz?</p>
- Der tote Winkel. Fatal für Velofahrerinnen und Velofahrer sowie Fussgängerinnen und Fussgänger
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Regelung in Österreich ist dem Bundesrat bekannt. Er hat jedoch noch keine Kenntnisse über die Wirksamkeit der Massnahme.</p><p> </p><p>2. Die vergleichsweise seltenen Unfälle im Zusammenhang mit dem toten Winkel (Jahre 2015-2024: 177 321 Unfälle mit Personenschaden, davon 66 Rechtsabbiege-Unfälle mit unfallverursachendem LKW und einem Velo; Quelle: Informationssystem Strassenverkehrsunfälle des Bundesamtes für Strassen ASTRA) sind nicht in erster Linie auf die Geschwindigkeit zurückzuführen.</p><p> </p><p>Innerorts abbiegende Lastwagen fahren aufgrund der Verkehrsführung bereits mit tiefer Geschwindigkeit. Zudem ereignen sich viele Unfälle an Knoten mit Lichtsignalen. Eine Regelung, die einen unbestimmten Rechtsbegriff wie «Schrittgeschwindigkeit» beim Abbiegen vorschreibt, dürfte deshalb einerseits nicht wesentlich zur Problembehebung beitragen und andererseits auch schwierig durchsetzbar sein.</p><p> </p><p>Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Velofahrenden sind nach Ansicht des Bundesrats Faktoren wie die gegenseitige visuelle Wahrnehmung, die Komplexität der Knoten und deren Gestaltung von grösserer Bedeutung. In der Praxis haben sich Infrastruktur- und Steuerungsmassnahmen wie beispielsweise vorgezogene Haltebalken (sog. «Velosäcke») und separate Grünphasen für Velos sowie Verkehrsinseln als besonders wirkungsvoll erwiesen, um das Unfallrisiko zu senken. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass auch Velofahrende die Verkehrsregeln respektieren und insbesondere keine eingespurten, blinkenden oder sich bereits in Bewegung gesetzten Lastwagen rechts überholen.</p><p> </p><p>3. Derzeit ist nicht geplant, eine ähnliche Regelung im Bundesrecht zu verankern. Der Bundesrat beobachtet aber die Wirksamkeit der österreichischen Massnahme.</p>
- <p>Jedes Jahr werden bei Unfällen, an denen Velofahrerinnen und Velofahrer oder Fussgängerinnen und Fussgänger sowie schwere Nutzfahrzeuge beteiligt sind, rund 60 Personen schwer verletzt oder getötet. Eine der Ursachen für diese Unfälle ist der tote Winkel, d. h. der Bereich rund um das schwere Nutzfahrzeug, der für die Fahrerin oder den Fahrer nicht sichtbar ist.</p><p>Gemäss der Änderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41), die am 1. April 2024 in Kraft getreten ist, müssen schwere Nutzfahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung neu mit einem Assistenzsystem zur Überwachung des toten Winkels ausgerüstet sein. Dies gilt jedoch nur für neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge. Es wird also noch viele Jahre dauern, bis alle schweren Nutzfahrzeuge mit einem solchen System ausgerüstet sein werden.</p><p>In Österreich dürfen schwere Nutzfahrzeuge seit Oktober 2022 im Ortsgebiet nur noch in gemässigtem Tempo rechts abbiegen. Mit dieser Massnahme sollen Velofahrerinnen und Velofahrer sowie Fussgängerinnen und Fussgänger besser geschützt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist ihm die Massnahme für mehr Sicherheit der Velofahrerinnen und Velofahrern sowie Fussgängerinnen und Fussgängern in Österreich bekannt und hat er entsprechende Erfahrungen gemacht?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die Zahl der schweren Unfälle mit Velofahrerinnen und Velofahrern oder Fussgängerinnen und Fussgängern sowie schweren Nutzfahrzeugen mit einer solchen Massnahme in der Schweiz verringert werden könnte?</p><p>3. Erwägt er die Einführung einer ähnlichen Massnahme in der Schweiz?</p>
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