Emissionshandel. Fragwürdige Gratisemissionsrechte
- ShortId
-
25.3093
- Id
-
20253093
- Updated
-
14.11.2025 03:15
- Language
-
de
- Title
-
Emissionshandel. Fragwürdige Gratisemissionsrechte
- AdditionalIndexing
-
52;15;2446;66;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1) Der Anteil der im Emissionshandel einem Unternehmen kostenlos zugeteilten Emissionsrechte beruht auf dessen historischen Produktionsmengen und einem Benchmarkwert, der sich von den effizientesten Unternehmen in der EU ableitet und periodisch reduziert wird. Die nächste Verschärfung der Benchmarks ist ab dem Jahr 2026 vorgesehen. Es erhalten nur Unternehmen mehr Emissionsrechte als benötigt, die bereits treibhausgaseffizienter produzieren, als dies der Benchmark vorgibt. Grundsätzlich können Unternehmen, die in Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen und in die Dekarbonisierung investieren, von der kostenlosen Zuteilung profitieren, was einen wichtigen finanziellen Anreiz darstellt, solche Massnahmen umzusetzen. Somit werden die Anreize zur Emissionsminderung im Emissionshandelssystem (EHS) nicht ausgehebelt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2) Im Zeitraum 2013 bis 2023 wurden rund 4.8 Millionen Emissionsrechte mehr in den Markt überführt, als für die Deckung von Emissionen abgegeben werden mussten. Die 4,8 Millionen Emissionsrechte entsprechen bei einem Preis von 70 Euro pro Emissionsrecht einem Gegenwert von aktuell rund 336 Millionen Euro. Die Emissionsrechte wurden den Unternehmen kostenlos zugeteilt oder bei den jährlichen Versteigerungen kostenpflichtig ausgegeben. Kostenlos zugeteilte Emissionsrechte «ansammeln» konnten nur jene Unternehmen, die treibhausgaseffizienter produziert haben, als dies der Benchmark vorgibt (vgl. Antwort auf Frage 1). Falls diese Unternehmen ihre überzähligen Emissionsrechte nicht verkauft oder gelöscht haben, können sie diese in der Zukunft verwenden, um ihre Emissionen abzudecken. Dabei ist zu bedenken, dass das EHS im Gleichschritt mit der EU ambitionierter werden soll.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3) Die Frage, ob Unternehmen im EHS von der Rückverteilung der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Abgabe ausgeschlossen werden sollen, wurde im Rahmen der Totalrevision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes (SR 641.71) im Parlament diskutiert. Das Parlament hat sich gegen einen solchen Ausschluss ausgesprochen. Dieser Entscheid ist im geltenden CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz abgebildet.</span><br><span>Bei einem Vergleich der beiden klimapolitischen Instrumente CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Abgabe und EHS ist zu berücksichtigen, dass das EHS auch Emissionen im Umfang von 2 Millionen Tonnen CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Äquivalente abdeckt, die nicht der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Abgabe unterstellt sind (z.B. Prozessemissionen sowie Emissionen aus der Zersetzung von Karbonaten).</span></p></span>
- <p>Einige Firmen erhielten im Rahmen von Subventionen mehr Gratisrechte, als sie für ihre Treibhausgasemissionen benötigten. Diese können sie nun gewinnbringend verkaufen. Müssten sie wie die Schweizer Haushalte und KMUs für all ihre Emissionen die CO2-Abgabe bezahlen, hätte sie das 2,9 Milliarden Franken gekostet. Die Reduktion der Treibhausgasemissionen war gering, und es wurden wenig transformative Klimainvestitionen getätigt.</p><p> </p><p>1. Seit Beginn des EHM (Emissionshandelsmarkt oder EHS für Emissionshandelssysteme) erhielten diverse Unternehmen über die Jahre mehr Gratisemissionsrechte als sie an Emissionen auswiesen. Wie erklärt der Bundesrat diese systematische, staatliche Subvention emissionsintensiver Unternehmen? Wie erklärt der Bundesrat, dass durch diese Praxis die Anreize zur Emissionsminderung ausgehebelt wurden und bis heute werden? </p><p> </p><p>2. In Form von Gratisemissionsrechten hat der Bund emissionsintensive Unternehmen subventioniert, um deren Abwanderung aus der Schweiz zu verhindern. Viele Unternehmen haben im Zuge dieser Praxis Emissionsrechte angesammelt und bis heute behalten. Sie können diese in den kommenden Jahren verwenden und müssen entsprechend keinen CO2-Preis bezahlen oder sie könne sie weiterverkaufen. Der Wert der Emissionsrechte hat über die Jahre dazugewonnen. Was ist der geschätzte aktuelle Gegenwert dieser angesparten Gratiszuteilungen? Wie lange werden die angesammelten Emissionsrechte die Firmen davor bewahren, tatsächlich etwas für ihre Emissionen zu bezahlen? </p><p> </p><p>3. Laut Schätzungen der EFK haben die EHS-Firmen von 2013 bis 2020 rund 15 Millionen an Rückverteilung aus der CO2-Abgabe durch Rückverteilung an die Wirtschaft und Bevölkerung erhalten, obwohl sie von dieser Abgabe befreit sind. Wie erklärt der Bundesrat diese zusätzliche Subventionierung der EHS-Unternehmen? Werden aus Sicht des Bundesrats damit nicht KMUs, welche CO2 Abgaben bezahlen, benachteiligt? Widerspricht die Rückverteilung der CO2-Lenkungsabgabe an die grössten Verschmutzer nicht der Grundidee der CO2-Abgabe?</p>
- Emissionshandel. Fragwürdige Gratisemissionsrechte
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1) Der Anteil der im Emissionshandel einem Unternehmen kostenlos zugeteilten Emissionsrechte beruht auf dessen historischen Produktionsmengen und einem Benchmarkwert, der sich von den effizientesten Unternehmen in der EU ableitet und periodisch reduziert wird. Die nächste Verschärfung der Benchmarks ist ab dem Jahr 2026 vorgesehen. Es erhalten nur Unternehmen mehr Emissionsrechte als benötigt, die bereits treibhausgaseffizienter produzieren, als dies der Benchmark vorgibt. Grundsätzlich können Unternehmen, die in Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen und in die Dekarbonisierung investieren, von der kostenlosen Zuteilung profitieren, was einen wichtigen finanziellen Anreiz darstellt, solche Massnahmen umzusetzen. Somit werden die Anreize zur Emissionsminderung im Emissionshandelssystem (EHS) nicht ausgehebelt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2) Im Zeitraum 2013 bis 2023 wurden rund 4.8 Millionen Emissionsrechte mehr in den Markt überführt, als für die Deckung von Emissionen abgegeben werden mussten. Die 4,8 Millionen Emissionsrechte entsprechen bei einem Preis von 70 Euro pro Emissionsrecht einem Gegenwert von aktuell rund 336 Millionen Euro. Die Emissionsrechte wurden den Unternehmen kostenlos zugeteilt oder bei den jährlichen Versteigerungen kostenpflichtig ausgegeben. Kostenlos zugeteilte Emissionsrechte «ansammeln» konnten nur jene Unternehmen, die treibhausgaseffizienter produziert haben, als dies der Benchmark vorgibt (vgl. Antwort auf Frage 1). Falls diese Unternehmen ihre überzähligen Emissionsrechte nicht verkauft oder gelöscht haben, können sie diese in der Zukunft verwenden, um ihre Emissionen abzudecken. Dabei ist zu bedenken, dass das EHS im Gleichschritt mit der EU ambitionierter werden soll.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3) Die Frage, ob Unternehmen im EHS von der Rückverteilung der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Abgabe ausgeschlossen werden sollen, wurde im Rahmen der Totalrevision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes (SR 641.71) im Parlament diskutiert. Das Parlament hat sich gegen einen solchen Ausschluss ausgesprochen. Dieser Entscheid ist im geltenden CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz abgebildet.</span><br><span>Bei einem Vergleich der beiden klimapolitischen Instrumente CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Abgabe und EHS ist zu berücksichtigen, dass das EHS auch Emissionen im Umfang von 2 Millionen Tonnen CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Äquivalente abdeckt, die nicht der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Abgabe unterstellt sind (z.B. Prozessemissionen sowie Emissionen aus der Zersetzung von Karbonaten).</span></p></span>
- <p>Einige Firmen erhielten im Rahmen von Subventionen mehr Gratisrechte, als sie für ihre Treibhausgasemissionen benötigten. Diese können sie nun gewinnbringend verkaufen. Müssten sie wie die Schweizer Haushalte und KMUs für all ihre Emissionen die CO2-Abgabe bezahlen, hätte sie das 2,9 Milliarden Franken gekostet. Die Reduktion der Treibhausgasemissionen war gering, und es wurden wenig transformative Klimainvestitionen getätigt.</p><p> </p><p>1. Seit Beginn des EHM (Emissionshandelsmarkt oder EHS für Emissionshandelssysteme) erhielten diverse Unternehmen über die Jahre mehr Gratisemissionsrechte als sie an Emissionen auswiesen. Wie erklärt der Bundesrat diese systematische, staatliche Subvention emissionsintensiver Unternehmen? Wie erklärt der Bundesrat, dass durch diese Praxis die Anreize zur Emissionsminderung ausgehebelt wurden und bis heute werden? </p><p> </p><p>2. In Form von Gratisemissionsrechten hat der Bund emissionsintensive Unternehmen subventioniert, um deren Abwanderung aus der Schweiz zu verhindern. Viele Unternehmen haben im Zuge dieser Praxis Emissionsrechte angesammelt und bis heute behalten. Sie können diese in den kommenden Jahren verwenden und müssen entsprechend keinen CO2-Preis bezahlen oder sie könne sie weiterverkaufen. Der Wert der Emissionsrechte hat über die Jahre dazugewonnen. Was ist der geschätzte aktuelle Gegenwert dieser angesparten Gratiszuteilungen? Wie lange werden die angesammelten Emissionsrechte die Firmen davor bewahren, tatsächlich etwas für ihre Emissionen zu bezahlen? </p><p> </p><p>3. Laut Schätzungen der EFK haben die EHS-Firmen von 2013 bis 2020 rund 15 Millionen an Rückverteilung aus der CO2-Abgabe durch Rückverteilung an die Wirtschaft und Bevölkerung erhalten, obwohl sie von dieser Abgabe befreit sind. Wie erklärt der Bundesrat diese zusätzliche Subventionierung der EHS-Unternehmen? Werden aus Sicht des Bundesrats damit nicht KMUs, welche CO2 Abgaben bezahlen, benachteiligt? Widerspricht die Rückverteilung der CO2-Lenkungsabgabe an die grössten Verschmutzer nicht der Grundidee der CO2-Abgabe?</p>
- Emissionshandel. Fragwürdige Gratisemissionsrechte
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