Wie steht es um die Nachverfolgung der Dosen von Produkten, die von Suizidhilfeorganisationen eingesetzt werden, und wo landen sie?

ShortId
25.3094
Id
20253094
Updated
14.11.2025 03:15
Language
de
Title
Wie steht es um die Nachverfolgung der Dosen von Produkten, die von Suizidhilfeorganisationen eingesetzt werden, und wo landen sie?
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit diesem Postulat wollen die Unterzeichnenden weder die Suizidhilfe in Frage stellen noch sich zu diesem Thema äussern, sondern das gemeinsame Interesse besteht darin, sich zu vergewissern, dass die nicht verwendeten tödlichen Dosen nachverfolgt werden.&nbsp;</p><p>Am 12.&nbsp;Februar 2025 hat RTS einen Beitrag über eine Untersuchung veröffentlicht, die auf Aussagen eines Whisteblowers basiert&nbsp;(https://www.rts.ch/info/societe/2025/article/suicide-assiste-en-suisse-failles-de-securite-sur-les-substances-letales-28774052.html). Die Ergebnisse der Untersuchung sind beunruhigend, ja sogar schockierend. Der Verein Exit setzt tödliche Dosen von Pentobarbital ein. Beim Umgang mit diesen Dosen gibt es jedoch Unklarheiten, und Personen, die nichts mit dem Verfahren der Suizidhilfe zu tun haben, hätten solche Dosen kaufen können. Dies wäre inakzeptabel und ausgezeichnete Ruf und das seriöse Image der Schweiz würden in Frage gestellt.</p><p>Dass die in der Reportage erwähnten Dosen über Entsorgungsbehälter der Apotheken vernichtet werden, ist sehr problematisch. Denn diese Behälter sind nicht versiegelt. Zudem kann so nicht gewährleistet werden, dass die Vernichtung der in die Apotheke zurückgebrachten Dosen nachverfolgt werden kann.&nbsp;</p><p>Betäubungsmittel und Amphetamin-Derivate zum Beispiel unterstehen – zu Recht – von der Produktion bis zur Vernichtung einer Überwachung. Dabei wird auch die ordnungsgemässe Verpackung der Substanzen durch die kantonalen Behörden streng überwacht.</p><p>Die Unterzeichnenden dieses Postulats sind der Ansicht, dass der Umgang mit Dosen einer Substanz, die tödlich sind, streng reglementiert werden muss. Sie beauftragen den Bundesrat, in dieser Situation Klarheit zu schaffen, wenn nötig, ähnliche Vorschriften wie in den oben genannten Fällen zu erlassen und die Risiken, dass Dosen entgegen der ursprünglichen ärztlichen Verschreibung eingesetzt werden, klar auszuschliessen.</p>
  • <span><p><span>Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Weisungen betreffend die Abgabe, Überwachung und Vernichtung von Pentobarbital sind klar definiert. Im Übrigen fallen die im Postulat aufgeworfenen Fragen hauptsächlich in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bundesrat versteht aber die Bedenken in Bezug auf mögliche Missbräuche und ist deshalb einverstanden, die gegenwärtige Situation und mögliche Anpassungen der rechtlichen Regelung im Rahmen eines Kurzberichts zu prüfen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>– in einem Bericht aufzuzeigen, wie mit den von den Suizidhilfeorganisationen eingesetzten Produkten, insbesondere mit den nicht verwendeten Dosen, umgegangen wird;</p><p>– der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats Bericht zu erstatten und die Ergebnisse vorzulegen;</p><p>– festzulegen, wie die Dosen eingesetzt, nachverfolgt und vernichtet werden sollen, wenn im Bericht aufgezeigt wird, dass die derzeitige Praxis nicht befriedigend ist.</p>
  • Wie steht es um die Nachverfolgung der Dosen von Produkten, die von Suizidhilfeorganisationen eingesetzt werden, und wo landen sie?
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit diesem Postulat wollen die Unterzeichnenden weder die Suizidhilfe in Frage stellen noch sich zu diesem Thema äussern, sondern das gemeinsame Interesse besteht darin, sich zu vergewissern, dass die nicht verwendeten tödlichen Dosen nachverfolgt werden.&nbsp;</p><p>Am 12.&nbsp;Februar 2025 hat RTS einen Beitrag über eine Untersuchung veröffentlicht, die auf Aussagen eines Whisteblowers basiert&nbsp;(https://www.rts.ch/info/societe/2025/article/suicide-assiste-en-suisse-failles-de-securite-sur-les-substances-letales-28774052.html). Die Ergebnisse der Untersuchung sind beunruhigend, ja sogar schockierend. Der Verein Exit setzt tödliche Dosen von Pentobarbital ein. Beim Umgang mit diesen Dosen gibt es jedoch Unklarheiten, und Personen, die nichts mit dem Verfahren der Suizidhilfe zu tun haben, hätten solche Dosen kaufen können. Dies wäre inakzeptabel und ausgezeichnete Ruf und das seriöse Image der Schweiz würden in Frage gestellt.</p><p>Dass die in der Reportage erwähnten Dosen über Entsorgungsbehälter der Apotheken vernichtet werden, ist sehr problematisch. Denn diese Behälter sind nicht versiegelt. Zudem kann so nicht gewährleistet werden, dass die Vernichtung der in die Apotheke zurückgebrachten Dosen nachverfolgt werden kann.&nbsp;</p><p>Betäubungsmittel und Amphetamin-Derivate zum Beispiel unterstehen – zu Recht – von der Produktion bis zur Vernichtung einer Überwachung. Dabei wird auch die ordnungsgemässe Verpackung der Substanzen durch die kantonalen Behörden streng überwacht.</p><p>Die Unterzeichnenden dieses Postulats sind der Ansicht, dass der Umgang mit Dosen einer Substanz, die tödlich sind, streng reglementiert werden muss. Sie beauftragen den Bundesrat, in dieser Situation Klarheit zu schaffen, wenn nötig, ähnliche Vorschriften wie in den oben genannten Fällen zu erlassen und die Risiken, dass Dosen entgegen der ursprünglichen ärztlichen Verschreibung eingesetzt werden, klar auszuschliessen.</p>
    • <span><p><span>Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Weisungen betreffend die Abgabe, Überwachung und Vernichtung von Pentobarbital sind klar definiert. Im Übrigen fallen die im Postulat aufgeworfenen Fragen hauptsächlich in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bundesrat versteht aber die Bedenken in Bezug auf mögliche Missbräuche und ist deshalb einverstanden, die gegenwärtige Situation und mögliche Anpassungen der rechtlichen Regelung im Rahmen eines Kurzberichts zu prüfen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>– in einem Bericht aufzuzeigen, wie mit den von den Suizidhilfeorganisationen eingesetzten Produkten, insbesondere mit den nicht verwendeten Dosen, umgegangen wird;</p><p>– der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats Bericht zu erstatten und die Ergebnisse vorzulegen;</p><p>– festzulegen, wie die Dosen eingesetzt, nachverfolgt und vernichtet werden sollen, wenn im Bericht aufgezeigt wird, dass die derzeitige Praxis nicht befriedigend ist.</p>
    • Wie steht es um die Nachverfolgung der Dosen von Produkten, die von Suizidhilfeorganisationen eingesetzt werden, und wo landen sie?

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