Gibt es Zöliakie in der Schweiz nicht? Wenn doch, warum wird die Behandlung nicht vergütet?
- ShortId
-
25.3097
- Id
-
20253097
- Updated
-
14.11.2025 03:13
- Language
-
de
- Title
-
Gibt es Zöliakie in der Schweiz nicht? Wenn doch, warum wird die Behandlung nicht vergütet?
- AdditionalIndexing
-
15;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Für die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gilt die Voraussetzung, dass eine Krankheit nach Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) vorliegt. Dieser definiert Krankheit als jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.</span><span> </span><span>Die Zöliakie erfüllt den Krankheitsbegriff nach ATSG. Die OKP übernimmt deshalb bei der Zöliakie Bluttests und oft eine Magenspiegelung mit Untersuchung von Gewebeproben, sowie ärztliche Verlaufskontrollen und auf Anordnung erbrachte Ernährungsberatung.</span></p><p><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Dem Bundesrat ist bewusst, dass Personen mit Zöliakie glutenhaltige Nahrungsmittel meiden müssen. Wie bereits in seiner Antwort auf die Ip Feri 21.3851 «Zöliakie. Wenn Gluten krank macht» dargelegt, sind Zöliakiebetroffene aber nicht ausschliesslich auf spezielle Diätprodukte angewiesen. In der Schweiz sind zahlreiche nicht-glutenhaltige Lebensmittel wie Reis, Kartoffeln, Mais, Hirse, Hülsenfrüchte oder Quinoa im Detailhandel verfügbar. Diese können anstelle von glutenhaltigen Getreidesorten verwendet werden. Auch viele andere, für eine ausgewogenen Ernährung wichtige Nahrungsmittelgruppen wie Eier, Milch, Fleisch und Fisch, Nüsse sowie frisches Obst und Gemüse sind glutenfrei. </span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt, dass eine glutenfreie Ernährung für die Betroffenen aufwändig und unter Umständen mit höheren Lebenshaltungskosten verbunden sein kann. Pauschale Beiträge an Lebenshaltungskosten bei chronischer Krankheit fallen jedoch nicht in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; </span><em><span>SR 832.10</span></em><span>) und können daher nicht aus der OKP finanziert werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Rahmen der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung wurde die Zöliakie von der Liste der Geburtsgebrechen entfernt, weil es sich um eine Autoimmunerkrankung multifaktorieller Ursache handelt und somit keine angeborene Krankheit im Sinne von Art. 13 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG, SR 831.20) darstellt. Dies hat der Bundesrat bereits in früheren Stellungnahmen dargelegt, beispielsweise in der Antwort auf Anfrage 22.1001 Romano «Werden Personen, die an Zöliakie leiden, sich selbst überlassen?». Folglich ist eine Entschädigung durch die Invalidenversicherung nicht möglich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Allfällig höhere Lebenshaltungskosten auf Grund chronischer Krankheiten können heute über kantonale Steuerabzüge oder Ergänzungsleistungen ausgeglichen werden. Damit der Bund bzw. eine Bundesverwaltungsstelle in einem bestimmten Bereich Finanzhilfen ausrichten darf, ist eine entsprechende Ermächtigung auf Gesetzesstufe erforderlich. Zudem muss sich aus der Verfassung (BV, SR 101) die Zuständigkeit des Bundes ergeben. Gestützt auf Art. 118 Abs. 2 Bst. b BV kann der Bund Vorschriften erlassen über die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren. Diese Voraussetzungen sind im Falle der Zöliakie aus Sicht des Bundesrates nicht erfüllt, sodass der Bund keine Kompetenzen für die Ausrichtung von Finanzhilfen im Bereich der Zöliakie hat.</span></p><p><span>Auch andere chronische Krankheiten wie beispielsweise Diabetes oder Herzinsuffizienz können eine Anpassung der Ernährung erfordern. Wie bereits in der Antwort auf das Postulat Feri 21.4399 «Ausgleich der gesundheitsbedingten Mehrkosten bei Zöliakie» dargelegt, erachtet der Bundesrat eine Sonderbehandlung von Zöliakiebetroffenen gegenüber Menschen mit anderen chronischen Erkrankungen als nicht angezeigt. </span></p><p><span>Der Zugang zu alltäglichen, natürlich glutenfreien Lebensmitteln ist in der Schweiz gewährleistet. Der Bundesrat erachtet deshalb die Voraussetzungen für die Gewährung einer Finanzhilfe an Hersteller von speziellen glutenfreien Produkten als nicht erfüllt. </span></p></span>
- <p>Zöliakie, auch Glutenintoleranz genannt, ist eine chronisch entzündliche Autoimmunerkrankung, die in jedem Alter auftreten kann und nach der Diagnose lebenslang bestehen bleibt. Etwa 1 Prozent der Bevölkerung ist von dieser Erkrankung betroffen. Die einzige Behandlung von Zöliakie ist eine strikt glutenfreie Ernährung. Wenn nicht auf Gluten verzichtet wird, wird der Dünndarm beschädigt, was zu einer Malabsorption führt. Diese hat ihrerseits verschiedene Pathologien zur Folge (Anämie, Malabsorption, Osteoporose, Darmlymphome usw.). </p><p>Personen mit Zöliakie müssen also unbedingt glutenfreie Produkte konsumieren oder auf alternative Lebensmittel ausweichen. Ihr Sozialleben wird dadurch erheblich erschwert, da die Bevölkerung und die Gastronomie zu wenig über diese Erkrankung wissen. Restaurants und Schulmensen führen oft kein glutenfreies Angebot.</p><p>Im Handel erhältliche glutenfreie Produkte (Brot, Teigwaren, Gebäck) sind zwei- bis dreimal teurer als «normale» Produkte (glutenfreies Mehl ist sechsmal teurer!). Das Angebot an glutenfreier Pizza oder an glutenfreien Teigwaren in Restaurants ist gering und mit zusätzlichen Kosten verbunden.</p><p>In Italien werden diese zusätzlichen Kosten mit einem monatlichen Scheck von rund 90 Euro für den Kauf von glutenfreien Produkten entschädigt. In Deutschland kann ein Beitrag zur Deckung der Kosten dieser Ernährung erhalten werden. In anderen europäischen Ländern gibt es verschiedene Ansätze für Entschädigungen.</p><p>Man muss sich bewusst sein, dass eine glutenfreie Ernährung eine BEHANDLUNG ist, die zwingend lebenslang befolgt werden muss, nicht einfach etwas, das im Trend liegt. Wie jede Behandlung, die von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wird, müsste auch diese von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1) Ist der Bundesrat bereit, Zöliakie als chronische Erkrankung anzuerkennen, wie es in Italien der Fall ist?</p><p>2) Könnten Personen, bei denen Zöliakie diagnostiziert wurde, finanziell unterstützt werden, um die mit der Behandlung ihrer Erkrankung verbundenen Kosten zu entschädigen?</p><p>– Könnte die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen monatlichen Scheck ausstellen?</p><p>– Könnte die Invalidenversicherung eine Entschädigung zahlen?</p><p>3) Was hält der Bundesrat davon, die Herstellerinnen und Hersteller von glutenfreien Produkten zu subventionieren, um die Preise dieser Produkte zu senken?</p>
- Gibt es Zöliakie in der Schweiz nicht? Wenn doch, warum wird die Behandlung nicht vergütet?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Für die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gilt die Voraussetzung, dass eine Krankheit nach Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) vorliegt. Dieser definiert Krankheit als jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.</span><span> </span><span>Die Zöliakie erfüllt den Krankheitsbegriff nach ATSG. Die OKP übernimmt deshalb bei der Zöliakie Bluttests und oft eine Magenspiegelung mit Untersuchung von Gewebeproben, sowie ärztliche Verlaufskontrollen und auf Anordnung erbrachte Ernährungsberatung.</span></p><p><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Dem Bundesrat ist bewusst, dass Personen mit Zöliakie glutenhaltige Nahrungsmittel meiden müssen. Wie bereits in seiner Antwort auf die Ip Feri 21.3851 «Zöliakie. Wenn Gluten krank macht» dargelegt, sind Zöliakiebetroffene aber nicht ausschliesslich auf spezielle Diätprodukte angewiesen. In der Schweiz sind zahlreiche nicht-glutenhaltige Lebensmittel wie Reis, Kartoffeln, Mais, Hirse, Hülsenfrüchte oder Quinoa im Detailhandel verfügbar. Diese können anstelle von glutenhaltigen Getreidesorten verwendet werden. Auch viele andere, für eine ausgewogenen Ernährung wichtige Nahrungsmittelgruppen wie Eier, Milch, Fleisch und Fisch, Nüsse sowie frisches Obst und Gemüse sind glutenfrei. </span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt, dass eine glutenfreie Ernährung für die Betroffenen aufwändig und unter Umständen mit höheren Lebenshaltungskosten verbunden sein kann. Pauschale Beiträge an Lebenshaltungskosten bei chronischer Krankheit fallen jedoch nicht in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; </span><em><span>SR 832.10</span></em><span>) und können daher nicht aus der OKP finanziert werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Rahmen der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung wurde die Zöliakie von der Liste der Geburtsgebrechen entfernt, weil es sich um eine Autoimmunerkrankung multifaktorieller Ursache handelt und somit keine angeborene Krankheit im Sinne von Art. 13 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG, SR 831.20) darstellt. Dies hat der Bundesrat bereits in früheren Stellungnahmen dargelegt, beispielsweise in der Antwort auf Anfrage 22.1001 Romano «Werden Personen, die an Zöliakie leiden, sich selbst überlassen?». Folglich ist eine Entschädigung durch die Invalidenversicherung nicht möglich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Allfällig höhere Lebenshaltungskosten auf Grund chronischer Krankheiten können heute über kantonale Steuerabzüge oder Ergänzungsleistungen ausgeglichen werden. Damit der Bund bzw. eine Bundesverwaltungsstelle in einem bestimmten Bereich Finanzhilfen ausrichten darf, ist eine entsprechende Ermächtigung auf Gesetzesstufe erforderlich. Zudem muss sich aus der Verfassung (BV, SR 101) die Zuständigkeit des Bundes ergeben. Gestützt auf Art. 118 Abs. 2 Bst. b BV kann der Bund Vorschriften erlassen über die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren. Diese Voraussetzungen sind im Falle der Zöliakie aus Sicht des Bundesrates nicht erfüllt, sodass der Bund keine Kompetenzen für die Ausrichtung von Finanzhilfen im Bereich der Zöliakie hat.</span></p><p><span>Auch andere chronische Krankheiten wie beispielsweise Diabetes oder Herzinsuffizienz können eine Anpassung der Ernährung erfordern. Wie bereits in der Antwort auf das Postulat Feri 21.4399 «Ausgleich der gesundheitsbedingten Mehrkosten bei Zöliakie» dargelegt, erachtet der Bundesrat eine Sonderbehandlung von Zöliakiebetroffenen gegenüber Menschen mit anderen chronischen Erkrankungen als nicht angezeigt. </span></p><p><span>Der Zugang zu alltäglichen, natürlich glutenfreien Lebensmitteln ist in der Schweiz gewährleistet. Der Bundesrat erachtet deshalb die Voraussetzungen für die Gewährung einer Finanzhilfe an Hersteller von speziellen glutenfreien Produkten als nicht erfüllt. </span></p></span>
- <p>Zöliakie, auch Glutenintoleranz genannt, ist eine chronisch entzündliche Autoimmunerkrankung, die in jedem Alter auftreten kann und nach der Diagnose lebenslang bestehen bleibt. Etwa 1 Prozent der Bevölkerung ist von dieser Erkrankung betroffen. Die einzige Behandlung von Zöliakie ist eine strikt glutenfreie Ernährung. Wenn nicht auf Gluten verzichtet wird, wird der Dünndarm beschädigt, was zu einer Malabsorption führt. Diese hat ihrerseits verschiedene Pathologien zur Folge (Anämie, Malabsorption, Osteoporose, Darmlymphome usw.). </p><p>Personen mit Zöliakie müssen also unbedingt glutenfreie Produkte konsumieren oder auf alternative Lebensmittel ausweichen. Ihr Sozialleben wird dadurch erheblich erschwert, da die Bevölkerung und die Gastronomie zu wenig über diese Erkrankung wissen. Restaurants und Schulmensen führen oft kein glutenfreies Angebot.</p><p>Im Handel erhältliche glutenfreie Produkte (Brot, Teigwaren, Gebäck) sind zwei- bis dreimal teurer als «normale» Produkte (glutenfreies Mehl ist sechsmal teurer!). Das Angebot an glutenfreier Pizza oder an glutenfreien Teigwaren in Restaurants ist gering und mit zusätzlichen Kosten verbunden.</p><p>In Italien werden diese zusätzlichen Kosten mit einem monatlichen Scheck von rund 90 Euro für den Kauf von glutenfreien Produkten entschädigt. In Deutschland kann ein Beitrag zur Deckung der Kosten dieser Ernährung erhalten werden. In anderen europäischen Ländern gibt es verschiedene Ansätze für Entschädigungen.</p><p>Man muss sich bewusst sein, dass eine glutenfreie Ernährung eine BEHANDLUNG ist, die zwingend lebenslang befolgt werden muss, nicht einfach etwas, das im Trend liegt. Wie jede Behandlung, die von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wird, müsste auch diese von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1) Ist der Bundesrat bereit, Zöliakie als chronische Erkrankung anzuerkennen, wie es in Italien der Fall ist?</p><p>2) Könnten Personen, bei denen Zöliakie diagnostiziert wurde, finanziell unterstützt werden, um die mit der Behandlung ihrer Erkrankung verbundenen Kosten zu entschädigen?</p><p>– Könnte die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen monatlichen Scheck ausstellen?</p><p>– Könnte die Invalidenversicherung eine Entschädigung zahlen?</p><p>3) Was hält der Bundesrat davon, die Herstellerinnen und Hersteller von glutenfreien Produkten zu subventionieren, um die Preise dieser Produkte zu senken?</p>
- Gibt es Zöliakie in der Schweiz nicht? Wenn doch, warum wird die Behandlung nicht vergütet?
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