Förderung des Imports von Elektro- und Hybridfahrzeugen und Vermeidung einer drohenden Marktabschottung ab 2027

ShortId
25.3100
Id
20253100
Updated
14.11.2025 03:11
Language
de
Title
Förderung des Imports von Elektro- und Hybridfahrzeugen und Vermeidung einer drohenden Marktabschottung ab 2027
AdditionalIndexing
48;15;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aktuelle Importhürden sind teuer und zeitaufwändig. Diese behindern den Marktzugang für umweltfreundliche Fahrzeuge, die bereits internationale Standards (UN-GTRs) erfüllen. Vereinfachte Importverfahren tragen zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität bei und sind ein wichtiger Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen.</p><p>Verhinderung von Marktabschottung: Ab 2027 drohen verschärfte Regulierungen, die den Marktzugang für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern verhindern. Dies würde zu einer weiteren Verknappung des Angebots, steigenden Preisen und einer Belastung für Konsumenten und KMU führen. Weniger bürokratische Hürden fördern den Wettbewerb und senken die hohen Preise, die aktuell durch Marktabschottung entstehen. Länder wie Deutschland zeigen, dass solche Vereinfachungen möglich sind, ohne Kompromisse bei der Sicherheit oder Umweltverträglichkeit einzugehen. Der Bundesrat wird gebeten wettbewerbsrechtlich und wirtschaftspolitisch relevanten Behörden anzuhören.</p>
  • <span><p><span>Die Schweiz hat das Prinzip der Zulassung von Fahrzeugen mittels Typengenehmigungsverfahren mit der EU harmonisiert. Die EU kennt die EU-Gesamtgenehmigung, die EU-Einzelgenehmigung mit erleichterten Anforderungen und bietet zudem die Möglichkeit für nationale Einzelgenehmigungen. Die nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigung gilt nur für das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der sie erteilt hat. Für den Import von Fahrzeugen und deren Zulassung bestehen mit einer EU-Gesamt- oder Einzelgenehmigung keine Hürden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Seit dem 7. Juli 2024 gelten in der Schweiz und in der EU mit der Übernahme der General Safety Regulation 2 (GSR 2) erhöhte Sicherheitsanforderungen an Fahrzeuge. Damit sich das Gewerbe auf die sicherheitsrelevanten neuen Vorschriften einstellen kann, wurde </span><span>für Importe von Fahrzeugen aus Drittmärkten </span><span>(z.B. USA oder China), welche über keine EU-Typengenehmigung verfügen, eine Übergangsfrist bis Ende 2026 gewährt. Nach Ablauf der Übergangsfrist gelten für Importe aus Drittmärkten für die Zulassung von Fahrzeugen in der Schweiz die gleichen Sicherheitsanforderungen wie für Fahrzeuge mit EU-Typengenehmigung. Die Übereinstimmung mit den Vorschriften muss bei Fahrzeugen ohne EU-Typengenehmigung nachgewiesen werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sieht vor, Weisungen zu erarbeiten, damit Fahrzeuge aus Drittmärkten (z.B. USA oder China), welche über keine EU-Typengenehmigung verfügen, nach Auslaufen der Übergangsfristen per Ende 2026 nach den Vorschriften der EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung in der Schweiz geprüft werden können. Fahrzeuge, welche die Anforderungen nicht erfüllen, können nicht zugelassen respektive müssten für die Zulassung umgebaut werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Motionär fordert die Orientierung an den nationalen Zulassungsvorschriften in Deutschland für die generelle Zulassung von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen ohne EU-Genehmigung. Mit den nationalen Vorschriften können die Mitgliedstaaten der EU einzelne Fahrzeuge von der Pflicht der Erfüllung einer oder mehrere Anforderungen für die EU-Typengenehmigung ausnehmen. Die Umsetzung der Forderung würde dazu führen, dass die EU-Sicherheitsanforderungen weiter unterschritten werden könnten. Zudem fordert die Motion, dass Gutachten von in europäischen Ländern national akkreditierten Prüfstellen als Grundlage für die vereinfachte Zulassung anerkannt werden. Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion Walliser 22.4141 «Abbau von Handelshemmnissen beim Import von Elektro- und Hybridfahrzeugen» dargelegt, können solche Gutachten, welche lediglich die Einhaltung von nationalem Recht (z.B. Deutschland) nachweisen, nicht ohne Weiteres als Nachweis für die Gleichwertigkeit mit Schweizer Recht anerkannt werden. Fahrzeuge bedürfen in solchen Fällen einer Prüfung durch eine Schweizer Prüfstelle. Ausländische Gutachten werden dabei mitberücksichtigt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus Gründen der Sicherheit und Umweltverträglichkeit sollen in der Schweiz für den Import von Fahrzeugen ohne EU-Gesamtgenehmigung jedoch nicht weniger strenge Vorschriften gelten als für den Import von Fahrzeugen mit EU-Gesamtgenehmigung oder EU-Einzelgenehmigung.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) dahingehend anzupassen, dass die Zulassung von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen ohne EU-Gesamtgenehmigung durch die zuständigen Strassenverkehrsbehörden in der Schweiz deutlich vereinfacht wird. Die Zulassungsprozesse sollen sich an folgenden Grundsätzen orientieren:</p><ol><li>Anpassung an erfolgreiche europäische Modelle: Die Verfahren sollen sich an den in Deutschland etablierten Modellen orientieren, die sich als effizient und sicher erwiesen haben.</li><li>Gutachten von in der EU akkreditierten oder in der Schweiz anerkannten Prüfstellen sollen als Basis für die vereinfachte Zulassung dienen und auf alle Fahrzeuge angewendet werden.</li><li>Die bisher in der Schweiz geltenden hohen Sicherheits-, Umwelt- und technischen Standards bleiben unangetastet, jedoch sollen unnötige doppelte Prüfungen entfallen.</li><li>Alle bestehenden Vereinfachungen im Zulassungsprozess sollen beibehalten und, wo sinnvoll, weiter ausgebaut werden.</li><li>Vermeidung drohender Marktabschottung ab 2027: Eine Marktsituation, in der aufgrund steigender bürokratischer Hürden der Zugang zu importierten Elektro- und Hybridfahrzeugen drastisch eingeschränkt wird, muss verhindert werden. Eine solche Marktabschottung würde sowohl den Wettbewerb behindern als auch Konsumenten und KMU schaden.</li></ol>
  • Förderung des Imports von Elektro- und Hybridfahrzeugen und Vermeidung einer drohenden Marktabschottung ab 2027
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aktuelle Importhürden sind teuer und zeitaufwändig. Diese behindern den Marktzugang für umweltfreundliche Fahrzeuge, die bereits internationale Standards (UN-GTRs) erfüllen. Vereinfachte Importverfahren tragen zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität bei und sind ein wichtiger Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen.</p><p>Verhinderung von Marktabschottung: Ab 2027 drohen verschärfte Regulierungen, die den Marktzugang für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern verhindern. Dies würde zu einer weiteren Verknappung des Angebots, steigenden Preisen und einer Belastung für Konsumenten und KMU führen. Weniger bürokratische Hürden fördern den Wettbewerb und senken die hohen Preise, die aktuell durch Marktabschottung entstehen. Länder wie Deutschland zeigen, dass solche Vereinfachungen möglich sind, ohne Kompromisse bei der Sicherheit oder Umweltverträglichkeit einzugehen. Der Bundesrat wird gebeten wettbewerbsrechtlich und wirtschaftspolitisch relevanten Behörden anzuhören.</p>
    • <span><p><span>Die Schweiz hat das Prinzip der Zulassung von Fahrzeugen mittels Typengenehmigungsverfahren mit der EU harmonisiert. Die EU kennt die EU-Gesamtgenehmigung, die EU-Einzelgenehmigung mit erleichterten Anforderungen und bietet zudem die Möglichkeit für nationale Einzelgenehmigungen. Die nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigung gilt nur für das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der sie erteilt hat. Für den Import von Fahrzeugen und deren Zulassung bestehen mit einer EU-Gesamt- oder Einzelgenehmigung keine Hürden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Seit dem 7. Juli 2024 gelten in der Schweiz und in der EU mit der Übernahme der General Safety Regulation 2 (GSR 2) erhöhte Sicherheitsanforderungen an Fahrzeuge. Damit sich das Gewerbe auf die sicherheitsrelevanten neuen Vorschriften einstellen kann, wurde </span><span>für Importe von Fahrzeugen aus Drittmärkten </span><span>(z.B. USA oder China), welche über keine EU-Typengenehmigung verfügen, eine Übergangsfrist bis Ende 2026 gewährt. Nach Ablauf der Übergangsfrist gelten für Importe aus Drittmärkten für die Zulassung von Fahrzeugen in der Schweiz die gleichen Sicherheitsanforderungen wie für Fahrzeuge mit EU-Typengenehmigung. Die Übereinstimmung mit den Vorschriften muss bei Fahrzeugen ohne EU-Typengenehmigung nachgewiesen werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sieht vor, Weisungen zu erarbeiten, damit Fahrzeuge aus Drittmärkten (z.B. USA oder China), welche über keine EU-Typengenehmigung verfügen, nach Auslaufen der Übergangsfristen per Ende 2026 nach den Vorschriften der EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung in der Schweiz geprüft werden können. Fahrzeuge, welche die Anforderungen nicht erfüllen, können nicht zugelassen respektive müssten für die Zulassung umgebaut werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Motionär fordert die Orientierung an den nationalen Zulassungsvorschriften in Deutschland für die generelle Zulassung von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen ohne EU-Genehmigung. Mit den nationalen Vorschriften können die Mitgliedstaaten der EU einzelne Fahrzeuge von der Pflicht der Erfüllung einer oder mehrere Anforderungen für die EU-Typengenehmigung ausnehmen. Die Umsetzung der Forderung würde dazu führen, dass die EU-Sicherheitsanforderungen weiter unterschritten werden könnten. Zudem fordert die Motion, dass Gutachten von in europäischen Ländern national akkreditierten Prüfstellen als Grundlage für die vereinfachte Zulassung anerkannt werden. Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion Walliser 22.4141 «Abbau von Handelshemmnissen beim Import von Elektro- und Hybridfahrzeugen» dargelegt, können solche Gutachten, welche lediglich die Einhaltung von nationalem Recht (z.B. Deutschland) nachweisen, nicht ohne Weiteres als Nachweis für die Gleichwertigkeit mit Schweizer Recht anerkannt werden. Fahrzeuge bedürfen in solchen Fällen einer Prüfung durch eine Schweizer Prüfstelle. Ausländische Gutachten werden dabei mitberücksichtigt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus Gründen der Sicherheit und Umweltverträglichkeit sollen in der Schweiz für den Import von Fahrzeugen ohne EU-Gesamtgenehmigung jedoch nicht weniger strenge Vorschriften gelten als für den Import von Fahrzeugen mit EU-Gesamtgenehmigung oder EU-Einzelgenehmigung.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) dahingehend anzupassen, dass die Zulassung von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen ohne EU-Gesamtgenehmigung durch die zuständigen Strassenverkehrsbehörden in der Schweiz deutlich vereinfacht wird. Die Zulassungsprozesse sollen sich an folgenden Grundsätzen orientieren:</p><ol><li>Anpassung an erfolgreiche europäische Modelle: Die Verfahren sollen sich an den in Deutschland etablierten Modellen orientieren, die sich als effizient und sicher erwiesen haben.</li><li>Gutachten von in der EU akkreditierten oder in der Schweiz anerkannten Prüfstellen sollen als Basis für die vereinfachte Zulassung dienen und auf alle Fahrzeuge angewendet werden.</li><li>Die bisher in der Schweiz geltenden hohen Sicherheits-, Umwelt- und technischen Standards bleiben unangetastet, jedoch sollen unnötige doppelte Prüfungen entfallen.</li><li>Alle bestehenden Vereinfachungen im Zulassungsprozess sollen beibehalten und, wo sinnvoll, weiter ausgebaut werden.</li><li>Vermeidung drohender Marktabschottung ab 2027: Eine Marktsituation, in der aufgrund steigender bürokratischer Hürden der Zugang zu importierten Elektro- und Hybridfahrzeugen drastisch eingeschränkt wird, muss verhindert werden. Eine solche Marktabschottung würde sowohl den Wettbewerb behindern als auch Konsumenten und KMU schaden.</li></ol>
    • Förderung des Imports von Elektro- und Hybridfahrzeugen und Vermeidung einer drohenden Marktabschottung ab 2027

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