Öffentliche Sicherheit. Inhaftierung und Wegweisung von kriminellen Mehrfachtätern im Asylbereich

ShortId
25.3105
Id
20253105
Updated
16.12.2025 14:42
Language
de
Title
Öffentliche Sicherheit. Inhaftierung und Wegweisung von kriminellen Mehrfachtätern im Asylbereich
AdditionalIndexing
2811;1216;09
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist mit Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit irregulär aufhältigen Personen, Asylsuchenden ohne Aussicht auf Asyl oder abgewiesenen Asylsuchenden konfrontiert. Eine besondere Herausforderung stellen Personen dar, die wiederholt straffällig werden. Dabei zeigt sich, dass gegen straffällige Personen im Asylbereich häufig nur unzureichende Massnahmen ergriffen werden und die Handhabung kantonal uneinheitlich ist. Dies geschieht, obwohl neben strafrechtlichen Massnahmen auch Zwangsmassnahmen nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel Administrativhaft.</p><p>&nbsp;</p><p>Um die Kriminalität zu reduzieren und die öffentliche Sicherheit zu verbessern, ist ein konsequenteres Vorgehen bei der Anordnung und Umsetzung von Zwangsmassnahmen jedoch dringend notwendig. Dies erfordert gesetzliche Anpassungen zur Vereinfachung des Prozesses zur Verhängung von Zwangsmassnahmen. Heute scheitert die Anordnung respektive Aufrechterhaltung einer Zwangsmassnahme oftmals daran, dass Gerichte diese als nicht verhältnismässig beurteilen und die Vollzugsbehörden die gesamte Kaskade der Zwangsmassnahmen durchlaufen müssen. Ziel ist es, den gerichtlichen Ermessensspielraum gesetzlich so einzuschränken, dass die öffentliche Sicherheit stärker gewichtet wird. Zudem braucht es die Sicherstellung ausreichender Haftplätze durch die Kantone.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen der Wegweisungspraxis vorzuschlagen, um einen wirkungsvollen Haft- und Wegweisungsvollzug&nbsp;von straffälligen Mehrfachtätern im Asyl- und Ausländerbereich zu gewährleisten.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unter Einbezug der Kantone Anpassungen der rechtlichen Grundlagen und der Wegweisungspraxis vorzuschlagen, um einen wirkungsvollen Haft- und Wegweisungsvollzug von straffälligen Mehrfachtätern im Asyl- und Ausländerbereich zu gewährleisten. Bei straffälligen Personen, die aus der Schweiz bzw. aus dem Schengen-Raum weggewiesen werden, hat der Wegweisungsvollzug im Anschluss an die Haft zu erfolgen.</p>
  • Öffentliche Sicherheit. Inhaftierung und Wegweisung von kriminellen Mehrfachtätern im Asylbereich
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist mit Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit irregulär aufhältigen Personen, Asylsuchenden ohne Aussicht auf Asyl oder abgewiesenen Asylsuchenden konfrontiert. Eine besondere Herausforderung stellen Personen dar, die wiederholt straffällig werden. Dabei zeigt sich, dass gegen straffällige Personen im Asylbereich häufig nur unzureichende Massnahmen ergriffen werden und die Handhabung kantonal uneinheitlich ist. Dies geschieht, obwohl neben strafrechtlichen Massnahmen auch Zwangsmassnahmen nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel Administrativhaft.</p><p>&nbsp;</p><p>Um die Kriminalität zu reduzieren und die öffentliche Sicherheit zu verbessern, ist ein konsequenteres Vorgehen bei der Anordnung und Umsetzung von Zwangsmassnahmen jedoch dringend notwendig. Dies erfordert gesetzliche Anpassungen zur Vereinfachung des Prozesses zur Verhängung von Zwangsmassnahmen. Heute scheitert die Anordnung respektive Aufrechterhaltung einer Zwangsmassnahme oftmals daran, dass Gerichte diese als nicht verhältnismässig beurteilen und die Vollzugsbehörden die gesamte Kaskade der Zwangsmassnahmen durchlaufen müssen. Ziel ist es, den gerichtlichen Ermessensspielraum gesetzlich so einzuschränken, dass die öffentliche Sicherheit stärker gewichtet wird. Zudem braucht es die Sicherstellung ausreichender Haftplätze durch die Kantone.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen der Wegweisungspraxis vorzuschlagen, um einen wirkungsvollen Haft- und Wegweisungsvollzug&nbsp;von straffälligen Mehrfachtätern im Asyl- und Ausländerbereich zu gewährleisten.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unter Einbezug der Kantone Anpassungen der rechtlichen Grundlagen und der Wegweisungspraxis vorzuschlagen, um einen wirkungsvollen Haft- und Wegweisungsvollzug von straffälligen Mehrfachtätern im Asyl- und Ausländerbereich zu gewährleisten. Bei straffälligen Personen, die aus der Schweiz bzw. aus dem Schengen-Raum weggewiesen werden, hat der Wegweisungsvollzug im Anschluss an die Haft zu erfolgen.</p>
    • Öffentliche Sicherheit. Inhaftierung und Wegweisung von kriminellen Mehrfachtätern im Asylbereich

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