Das Vernehmlassungsverfahren zu den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Ein politisches Feigenblatt?
- ShortId
-
25.3132
- Id
-
20253132
- Updated
-
14.11.2025 03:14
- Language
-
de
- Title
-
Das Vernehmlassungsverfahren zu den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Ein politisches Feigenblatt?
- AdditionalIndexing
-
2841;04;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das BAG hat sich hinsichtlich der Frage nach dem opting out bereits festgelegt: Das BAG will kein vorsorgliches opting out - aus Angst vor einem Reputationsverlust, weil man am 1. Juni 2024 in Genf am letzten Versammlungstag zu später Stunde (21.07 Uhr) bereits vorbehaltlos zugestimmt hat. Trotz Befangenheit des BAG führte der Bundesrat zu dieser Frage ein Vernehmlassungsverfahren durch. Dies erweckt den Anschein, dass der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren nur durchführte, um sich eine rechtsstaatliche und demokratische Scheinlegitimität zu verschaffen. </p>
- <span><p><span>1. Der Bundesrat hat vom 13.</span><span> </span><span>November 2024 bis 27.</span><span> </span><span>Februar 2025 ein Vernehmlassungsverfahren (</span><span>BBl 2024 2841) </span><span>zu den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durchgeführt, um die Stellungnahmen der Kantone, der politischen Parteien und anderer interessierter Kreise einzuholen. Die Vernehmlassung diente ebenfalls dazu, die Öffentlichkeit transparent über die Änderungen zu informieren. Bereits bei der Totalrevision der IGV 2005 (BBl 2005 7129) war der Bundesrat so vorgegangen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Prüfung der Vernehmlassungsergebnisse erfolgt nach den ordentlichen Verfahren gemäss Vernehmlassungsgesetz (VlG, SR</span><span> </span><span>172.061). Der Vernehmlassungsbericht wird dem Bundesrat vorgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Stellungnahmen werden auf der Website der Bundeskanzlei veröffentlicht (Art.</span><span> </span><span>9 Abs.</span><span> </span><span>1 Bst.</span><span> </span><span>b VlG). Gemäss Artikel</span><span> </span><span>8 VlG werden die Stellungnahmen ausgewertet und gewichtet. Die quantitative wie qualitative Analyse berücksichtigt die Stellungnahmen verschiedener interessierter Kreise und der Kantone. Parallel dazu wurden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert, in diesem Fall die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) und die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Der Prozess der Übernahme der IGV-Anpassungen folgt den in der Schweiz für internationale Abkommen geltenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen. Im konkreten Fall enthält der erläuternde Bericht eine Analyse der von der Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly) im Konsens angenommenen Anpassungen und erläutert die Auswirkungen der Änderungen. Dieser Bericht war Gegenstand einer Vernehmlassung des Bundesrats bei den interessierten Kreisen und den parlamentarischen Kommissionen. Über das weitere Vorgehen wird der Bundesrat entscheiden.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><p>1.) Weshalb startete der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren, das bei Erlassen von grosser Tragweite durchgeführt wird, wenn er selber die IGV-Änderungen als «Anpassungen von technischer Natur und geringer Tragweite» ansieht? Und welchen Sinn macht ein Vernehmlassungsverfahren, wenn die IGV ohnehin automatisch übernommen werden?</p><p> </p><p>2.) Wir befinden uns im Prozess der Auswertung der Vernehmlassung zu den geänderten IGV. (Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens: 27. Februar 2025) Es wurden rund 200 kritische Vernehmlassungen eingereicht. Das BAG hat die Deutungshoheit über die Interpretation und Information zu diesen Änderungen und berät sowohl den Bundesrat, die SGK als auch das Parlament. Warum wird die Auswertung dieser weitreichenden Änderungen ausschliesslich durch das BAG vorgenommen, ohne eine unabhängige wissenschaftliche und ergebnisoffene Überprüfung? Sieht der Bundesrat hierin keinen potenziellen Interessenkonflikt, da sich das BAG im Ergebnis bereits festgelegt hat (kein opting out), das BAG gleichzeitig die WHO-Strategie vertritt und die Umsetzung der IGV überwacht? </p><p> </p><p>3.) Verschiedene Gesetzesbestimmungen verlangen in der Schweiz, dass Rechtsanwender in der Exekutive unabhängig zu entscheiden zu haben (vgl. Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG, SR 221.229.1). Diese Bestimmungen verlangen, dass die Prüfung von Rechtsfragen unvoreingenommen und ergebnisoffen an die Hand genommen wird. Warum hält sich der Bundesrat nicht an solche minimal standards?</p>
- Das Vernehmlassungsverfahren zu den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Ein politisches Feigenblatt?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das BAG hat sich hinsichtlich der Frage nach dem opting out bereits festgelegt: Das BAG will kein vorsorgliches opting out - aus Angst vor einem Reputationsverlust, weil man am 1. Juni 2024 in Genf am letzten Versammlungstag zu später Stunde (21.07 Uhr) bereits vorbehaltlos zugestimmt hat. Trotz Befangenheit des BAG führte der Bundesrat zu dieser Frage ein Vernehmlassungsverfahren durch. Dies erweckt den Anschein, dass der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren nur durchführte, um sich eine rechtsstaatliche und demokratische Scheinlegitimität zu verschaffen. </p>
- <span><p><span>1. Der Bundesrat hat vom 13.</span><span> </span><span>November 2024 bis 27.</span><span> </span><span>Februar 2025 ein Vernehmlassungsverfahren (</span><span>BBl 2024 2841) </span><span>zu den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durchgeführt, um die Stellungnahmen der Kantone, der politischen Parteien und anderer interessierter Kreise einzuholen. Die Vernehmlassung diente ebenfalls dazu, die Öffentlichkeit transparent über die Änderungen zu informieren. Bereits bei der Totalrevision der IGV 2005 (BBl 2005 7129) war der Bundesrat so vorgegangen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Prüfung der Vernehmlassungsergebnisse erfolgt nach den ordentlichen Verfahren gemäss Vernehmlassungsgesetz (VlG, SR</span><span> </span><span>172.061). Der Vernehmlassungsbericht wird dem Bundesrat vorgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Stellungnahmen werden auf der Website der Bundeskanzlei veröffentlicht (Art.</span><span> </span><span>9 Abs.</span><span> </span><span>1 Bst.</span><span> </span><span>b VlG). Gemäss Artikel</span><span> </span><span>8 VlG werden die Stellungnahmen ausgewertet und gewichtet. Die quantitative wie qualitative Analyse berücksichtigt die Stellungnahmen verschiedener interessierter Kreise und der Kantone. Parallel dazu wurden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert, in diesem Fall die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) und die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Der Prozess der Übernahme der IGV-Anpassungen folgt den in der Schweiz für internationale Abkommen geltenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen. Im konkreten Fall enthält der erläuternde Bericht eine Analyse der von der Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly) im Konsens angenommenen Anpassungen und erläutert die Auswirkungen der Änderungen. Dieser Bericht war Gegenstand einer Vernehmlassung des Bundesrats bei den interessierten Kreisen und den parlamentarischen Kommissionen. Über das weitere Vorgehen wird der Bundesrat entscheiden.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><p>1.) Weshalb startete der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren, das bei Erlassen von grosser Tragweite durchgeführt wird, wenn er selber die IGV-Änderungen als «Anpassungen von technischer Natur und geringer Tragweite» ansieht? Und welchen Sinn macht ein Vernehmlassungsverfahren, wenn die IGV ohnehin automatisch übernommen werden?</p><p> </p><p>2.) Wir befinden uns im Prozess der Auswertung der Vernehmlassung zu den geänderten IGV. (Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens: 27. Februar 2025) Es wurden rund 200 kritische Vernehmlassungen eingereicht. Das BAG hat die Deutungshoheit über die Interpretation und Information zu diesen Änderungen und berät sowohl den Bundesrat, die SGK als auch das Parlament. Warum wird die Auswertung dieser weitreichenden Änderungen ausschliesslich durch das BAG vorgenommen, ohne eine unabhängige wissenschaftliche und ergebnisoffene Überprüfung? Sieht der Bundesrat hierin keinen potenziellen Interessenkonflikt, da sich das BAG im Ergebnis bereits festgelegt hat (kein opting out), das BAG gleichzeitig die WHO-Strategie vertritt und die Umsetzung der IGV überwacht? </p><p> </p><p>3.) Verschiedene Gesetzesbestimmungen verlangen in der Schweiz, dass Rechtsanwender in der Exekutive unabhängig zu entscheiden zu haben (vgl. Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG, SR 221.229.1). Diese Bestimmungen verlangen, dass die Prüfung von Rechtsfragen unvoreingenommen und ergebnisoffen an die Hand genommen wird. Warum hält sich der Bundesrat nicht an solche minimal standards?</p>
- Das Vernehmlassungsverfahren zu den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Ein politisches Feigenblatt?
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