Für mehr Gesundheitsschutz. Wann passt der Bundesrat die Grenzwerte an?

ShortId
25.3133
Id
20253133
Updated
14.11.2025 03:15
Language
de
Title
Für mehr Gesundheitsschutz. Wann passt der Bundesrat die Grenzwerte an?
AdditionalIndexing
2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Zu 1 und 2) Der Bundesrat hat die Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) zur Kenntnis genommen. Der Bericht der EKL hält fest, dass sich die Luftqualität in der Schweiz in den letzten Jahren wesentlich verbessert hat, was der Bundesrat sehr erfreut zur Kenntnis genommen hat. Der Bericht zeigt aber auch auf, dass der Schutz der Gesundheit gemäss den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine weitere Verbesserung der Luftqualität erfordert. Die allfällige Anpassung der Immissionsgrenzwerte in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.318.142.1) bedarf einer sorgfältigen Prüfung und Einschätzung hinsichtlich der erwarteten Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit, die Gesellschaft, die Wirtschaft wie auch die Behörden. Vor diesem Hintergrund prüft das UVEK die Empfehlungen der EKL unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklung der Luftqualität und der Synergien mit anderen Politikbereichen. Basierend auf Szenarioanalysen zur Entwicklung der Luftqualität bis 2050 sowie vertieften Abklärungen zu den verfügbaren technischen Möglichkeiten zur weiteren Verminderung der Luftschadstoffemissionen könnte eine allfällige Revision der LRV 2027 in die Vernehmlassung gehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu 3) Trotz der wesentlichen Verbesserungen der Luftqualität in den letzten Jahrzehnten will der Bundesrat die Luftverschmutzung gemäss den im Umweltschutzgesetz (USG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.01) festgelegten Schutzprinzipien weiter verringern. </span><span>Die Verbesserung der Luftqualität wird dabei auch durch die Fortschreibung des Standes der Technik bei allen Emissionsquellen erzielt. Die Vorschriften der LRV werden im Einklang mit dem fortschreitenden Stand der Technik regelmässig angepasst. Das hat seit dem Inkrafttreten der LRV im Jahr 1986 zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität geführt. Für die zukünftige Entwicklung der Luftqualität werden die technologischen Entwicklungen, insbesondere in den Bereichen Energie und Mobilität, mitentscheidend sein. Die Reduktion der Luftschadstoffbelastung resultiert also nicht allein aus der Festlegung von Immissionsgrenzwerten, sondern auch aus der Festlegung und der Umsetzung von Emissionsgrenzwerten, der Übernahme von Abgasvorschriften der EU für mobile Quellen oder den Massnahmenplänen der Kantone.</span></p></span>
  • <p>Laut der European Environment Agency gehört Luftverschmutzung zu den Hauptursachen von vorzeitigen Todesfällen und Krankheiten und stellt das grösste umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa dar. Dadurch fallen auch massgebliche Gesundheitskosten an.<br>Die schweizerischen Immissionsgrenzwerte stehen im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2005. Im Jahr 2021 hat die WHO ihre Richtwerte für mehrere Luftschadstoffe aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gesenkt. Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene EKL empfiehlt die Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung unter Berücksichtigung der WHO-Richtwerte 2021 und damit eine Senkung bzw. Ergänzung der Immissionsgrenzwerte. Zurzeit prüft das UVEK die Empfehlungen der EKL.</p><p><br>Quelle: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/luft/fachinformationen/luftqualitaet-in-der-schweiz/grenzwerte-fuer-die-luftbelastung/immissionsgrenzwerte-der-luftreinhalte-verordnung--lrv-.html&nbsp;</p><p><br>Die WHO-Richtwerte sind für die Länder nicht bindend, sollten aber als Vorlage dienen, nationale Grenzwerte einzuführen. Die neuen Richtwerte der WHO wurden bereits vor 4 Jahren publiziert. In der Vergangenheit hat sich die Schweiz bei der Formulierung ihrer Grenzwerte für die Luftqualität an die erarbeiteten Vorschläge der WHO gehalten.&nbsp;<br>Die Interpellantin bittet um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;<br>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Weshalb wurden diese seitens Bund bislang noch nicht angepasst?&nbsp;<br>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Ist der Bundesrat grundsätzlich bereit die Richtwerte anzupassen? Falls ja, bis wann? Falls nein, weshalb nicht?&nbsp;<br>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Welche weiteren Massnahmen sind seitens Bundesrates geplant, wie sieht dies terminlich aus?</p>
  • Für mehr Gesundheitsschutz. Wann passt der Bundesrat die Grenzwerte an?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Zu 1 und 2) Der Bundesrat hat die Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) zur Kenntnis genommen. Der Bericht der EKL hält fest, dass sich die Luftqualität in der Schweiz in den letzten Jahren wesentlich verbessert hat, was der Bundesrat sehr erfreut zur Kenntnis genommen hat. Der Bericht zeigt aber auch auf, dass der Schutz der Gesundheit gemäss den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine weitere Verbesserung der Luftqualität erfordert. Die allfällige Anpassung der Immissionsgrenzwerte in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.318.142.1) bedarf einer sorgfältigen Prüfung und Einschätzung hinsichtlich der erwarteten Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit, die Gesellschaft, die Wirtschaft wie auch die Behörden. Vor diesem Hintergrund prüft das UVEK die Empfehlungen der EKL unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklung der Luftqualität und der Synergien mit anderen Politikbereichen. Basierend auf Szenarioanalysen zur Entwicklung der Luftqualität bis 2050 sowie vertieften Abklärungen zu den verfügbaren technischen Möglichkeiten zur weiteren Verminderung der Luftschadstoffemissionen könnte eine allfällige Revision der LRV 2027 in die Vernehmlassung gehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu 3) Trotz der wesentlichen Verbesserungen der Luftqualität in den letzten Jahrzehnten will der Bundesrat die Luftverschmutzung gemäss den im Umweltschutzgesetz (USG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.01) festgelegten Schutzprinzipien weiter verringern. </span><span>Die Verbesserung der Luftqualität wird dabei auch durch die Fortschreibung des Standes der Technik bei allen Emissionsquellen erzielt. Die Vorschriften der LRV werden im Einklang mit dem fortschreitenden Stand der Technik regelmässig angepasst. Das hat seit dem Inkrafttreten der LRV im Jahr 1986 zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität geführt. Für die zukünftige Entwicklung der Luftqualität werden die technologischen Entwicklungen, insbesondere in den Bereichen Energie und Mobilität, mitentscheidend sein. Die Reduktion der Luftschadstoffbelastung resultiert also nicht allein aus der Festlegung von Immissionsgrenzwerten, sondern auch aus der Festlegung und der Umsetzung von Emissionsgrenzwerten, der Übernahme von Abgasvorschriften der EU für mobile Quellen oder den Massnahmenplänen der Kantone.</span></p></span>
    • <p>Laut der European Environment Agency gehört Luftverschmutzung zu den Hauptursachen von vorzeitigen Todesfällen und Krankheiten und stellt das grösste umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa dar. Dadurch fallen auch massgebliche Gesundheitskosten an.<br>Die schweizerischen Immissionsgrenzwerte stehen im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2005. Im Jahr 2021 hat die WHO ihre Richtwerte für mehrere Luftschadstoffe aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gesenkt. Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene EKL empfiehlt die Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung unter Berücksichtigung der WHO-Richtwerte 2021 und damit eine Senkung bzw. Ergänzung der Immissionsgrenzwerte. Zurzeit prüft das UVEK die Empfehlungen der EKL.</p><p><br>Quelle: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/luft/fachinformationen/luftqualitaet-in-der-schweiz/grenzwerte-fuer-die-luftbelastung/immissionsgrenzwerte-der-luftreinhalte-verordnung--lrv-.html&nbsp;</p><p><br>Die WHO-Richtwerte sind für die Länder nicht bindend, sollten aber als Vorlage dienen, nationale Grenzwerte einzuführen. Die neuen Richtwerte der WHO wurden bereits vor 4 Jahren publiziert. In der Vergangenheit hat sich die Schweiz bei der Formulierung ihrer Grenzwerte für die Luftqualität an die erarbeiteten Vorschläge der WHO gehalten.&nbsp;<br>Die Interpellantin bittet um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;<br>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Weshalb wurden diese seitens Bund bislang noch nicht angepasst?&nbsp;<br>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Ist der Bundesrat grundsätzlich bereit die Richtwerte anzupassen? Falls ja, bis wann? Falls nein, weshalb nicht?&nbsp;<br>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Welche weiteren Massnahmen sind seitens Bundesrates geplant, wie sieht dies terminlich aus?</p>
    • Für mehr Gesundheitsschutz. Wann passt der Bundesrat die Grenzwerte an?

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