Gesamtrevision der Arzneimittelliste mit Tarif

ShortId
25.3135
Id
20253135
Updated
21.05.2025 11:31
Language
de
Title
Gesamtrevision der Arzneimittelliste mit Tarif
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <span><p><span>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die letzte grosse Gesamtrevision der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) länger zurückliegt und deshalb einige der in der ALT enthaltenen Positionen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat trotz knapper Ressourcen die ALT in den letzten Jahren schrittweise revidiert: Per 1. Mai 2023 wurde die Versorgungssicherheit via ALT gestärkt, indem diverse Wirkstoffe neu in die ALT aufgenommen und die Vergütung von Magistralrezepturen bei Versorgungsengpässen und Angebotslücken von Arzneimitteln der Spezialitätenliste (SL) geregelt wurde. Dadurch wurde für die Apotheken die Möglichkeit geschaffen bei angespannten Versorgungssituationen für bestimmte Arzneimittel, wie beispielsweise von Ibuprofen-Kindersirup, eine entsprechende Magistralrezeptur herzustellen und über die ALT abzurechnen. Auch per 1. Januar 2024 wurden weitere neue Wirkstoffe in die ALT aufgenommen. Diese Anpassungen haben gemäss Aussagen der Apothekerschaft bereits zu einer erheblichen Verbesserung der Situation geführt. Weitere dringliche Anpassungen sind per 1. Juli 2025 und 1. Januar 2026 vorgesehen. Geplant sind unter anderem die Anpassung der Mehrwertsteuer, sowie die Aktualisierung der Bezeichnungen der Wirk- und Hilfsstoffe. Weiter sieht das BAG vor, in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Apothekerinnen und Apothekern die obsoleten Substanzen zu identifizieren und von der ALT zu streichen. Das BAG hat die derzeit möglichen Anpassungen der ALT in Angriff genommen, steht mit den Tarifpartnern in Kontakt und hat diese über die erforderlichen Anträge für gewünschte Anpassungen aufgeklärt. Der Bundesrat begrüsst dieses Vorgehen und hält es für zielführender als eine Gesamtrevision der ALT.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Eine periodische Überprüfung der ALT ist nicht geplant. Aus Kosten-Nutzen-Überlegungen sind gezielte Anpassungen zielführender (s. Antwort auf Frage 1). Analog zur SL könnten im Rahmen von periodischen Überprüfungen sowieso keine Preiserhöhungen gewährt, neue Wirkstoffe oder Gefässe aufgenommen oder Tarife erhöht werden. Es ist auch nicht die Aufgabe des BAG zu prüfen, welche Wirkstoffe, Gefässe oder Herstellungstarife in der ALT fehlen oder welche Preise erhöht werden müssten. Analog zur SL sind für neue Wirkstoffe und Gefässe oder für deren Preiserhöhungen spezifische und dokumentierte Anträge der Apothekerschaft zu Handen des BAG und der Eidgenössischen Arzneimittelkommission EAK erforderlich. Gemäss den allgemeinen Bestimmungen der ALT werden Tarife für die pharmazeutische Herstellung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenversicherer und Apothekerinnen und Apothekern erarbeitet. Entsprechend erarbeitete und konsolidierte Tarifanträge für bestehende oder neue Herstellungen können dem BAG ebenfalls jederzeit vorgelegt werden. Da sich die Gespräche zwischen den Tarifpartnern schwierig gestalten, hat sich das BAG bereit erklärt, als nächsten Schritt die Tarifpartner zu einem trilateralen Gespräch einzuladen. </span></p></span>
  • <p>Die Arzneimittelliste mit Tarif (ALT), festgehalten in Anhang 4 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV),<strong>&nbsp;</strong>enthält die in der Rezeptur verwendeten<strong> </strong>Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe mit entsprechenden Tarifen.<strong>&nbsp;</strong>Die letzte grundlegende Revision der ALT stammt aus dem Jahr 1996, ist also über 25 Jahre her. Dies obwohl in diesem Zeitraum das Heilmittelgesetz (Inkraftsetzung 2002) bereits zwei Mal revidiert wurde. Es gab dort genau für den Bereich der Herstellung in der Apotheke grundlegende Anpassungen, mit dem Ziel, für spezielle Patientengruppen (insb. Kinder) eine adäquate Lösung bieten zu können und bei Lieferengpässen eine Alternative zu haben. Leider ging diese Revision nicht Hand in Hand mit einer Revision der in der ALT aufgeführten Präparate und Tarife einher. Im Zuge der aktuellen Arzneimittelknappheit wurden zwar per 1. Mai 2023 einige Verbesserungen ermöglicht, weitere Anpassungen wurden per 1. Januar 2026 in Aussicht gestellt. Diese Massnahmen sind dringend und wichtig, da die ALT inhaltlich wie ökonomisch veraltet ist und damit eine sachgerechte Vergütung von individuell in Apotheken hergestellten Arzneimitteln verunmöglicht.&nbsp; Als Hauptprobleme sind zu nennen:&nbsp;</p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li>Veraltete Liste der aufgeführten Wirkstoffe/Hilfsstoffe und Präparate: Die ALT enthält Substanzen, die seit 1972 verboten sind. Insgesamt sind fast 250 Substanzen in der ALT aufgeführt, die heute nicht mehr aktuell sind. Gleichzeitig fehlen auf der ALT wichtige Substanzen, die für die Herstellung spezifischer Arzneimittel, insbesondere auch für Kinder, dringend benötigt werden. Ein Beispiel ist Ibuprofen, welches für die Herstellung von Ibuprofen-Sirup für Kinder benötigt wird und heute nicht auf der Liste aufgeführt ist. Nur dank einer Überbrückungslösung konnte diese Situation entspannt werden.&nbsp;</li><li>Veraltete Tarife der Leistungen der Apotheker und Apothekerinnen: Der Prozess für die Herstellung ist aufwändig, gerade z.B. die Herstellung von Ibuprofen-Sirup. Die erhöhten Anforderungen an die herstellenden Apotheken bezüglich Qualität, Prüfung der Identität der Rohstoffe, Dokumentation, Risikomanagement u.a. haben bis heute keinen Eingang in die Bearbeitungstarife der ALT gefunden. Die wirtschaftliche Arbeit der Apothekerschaft wird dadurch verunmöglicht und macht die Herstellung zunehmend unattraktiv.</li><li>Veraltete «Sachleistungen» wie Gefässe: In den letzten 20 Jahren haben sich die Primärverpackungen enorm weiterentwickelt. Einige der heute verwendeten Gefässe sind noch nicht in die aktuelle ALT aufgenommen worden und die Preise der bestehenden Gefässe befinden sich auf dem Niveau von vor über 20 Jahren.&nbsp;</li></ol><p>Mit den angekündigten Anpassungen per Anfang 2026 sollen unter anderem gewisse extra dringliche Wirkstoffe in einem vereinfachten Verfahren in die ALT aufgenommen werden und gleichzeitig obsolete oder sogar verbotene Rohstoffe gestrichen werden. Auch die Anpassung der Bearbeitungstarife soll gemäss BAG vorangetrieben werden. Diese Massnahmen sind im Zuge der steigenden Versorgungsengpässe und der zunehmenden Bedeutung der personalisierten Medizin absolut notwendig und sehr zu begrüssen. Sie genügen jedoch der für 2025 angekündigten Gesamtrevision nicht. Eine Gesamtrevision der ALT drängt sich angesichts der verschiedenen genannten Herausforderungen auf.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><ol><li>Ist sich der Bundesrat der Schwierigkeiten bewusst, welche bei der Apothekerschaft durch die inhaltlich sowie ökonomisch veralteten Tarife, Substanzlisten und Sachgefässe der ALT entstehen, und ist er bereit, die notwendige Gesamtrevision der ALT mit der notwendigen Priorität bis Ende 2025 umzusetzen? Und falls nein, bis wann beabsichtigt der Bundesrat, diese durchzuführen?&nbsp;</li><li>Wie beabsichtigt der Bundesrat, künftig eine systematische, periodische Aktualisierung der ALT umzusetzen? Heute ist in Art. 63 KVV lediglich festgehalten, dass die ALT in der Regel jährlich herausgegeben wird. Die systematische Pflege der ALT sowie deren systematische WZW-Überprüfung ist jedoch nicht näher spezifiziert. Wie kann sichergestellt werden, dass die ALT jährlich überprüft wird sowie ein Tarifmodell erarbeitet wird, das die Entwicklung der Teuerung mitberücksichtigt und die Interessensverbände der Amts- und Spitalapotheker sowie der Offizinapotheker im Prozess zur Aufnahme von in der Rezeptur verwendeten Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe verbindlich einbezogen werden?</li></ol>
  • Gesamtrevision der Arzneimittelliste mit Tarif
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die letzte grosse Gesamtrevision der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) länger zurückliegt und deshalb einige der in der ALT enthaltenen Positionen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat trotz knapper Ressourcen die ALT in den letzten Jahren schrittweise revidiert: Per 1. Mai 2023 wurde die Versorgungssicherheit via ALT gestärkt, indem diverse Wirkstoffe neu in die ALT aufgenommen und die Vergütung von Magistralrezepturen bei Versorgungsengpässen und Angebotslücken von Arzneimitteln der Spezialitätenliste (SL) geregelt wurde. Dadurch wurde für die Apotheken die Möglichkeit geschaffen bei angespannten Versorgungssituationen für bestimmte Arzneimittel, wie beispielsweise von Ibuprofen-Kindersirup, eine entsprechende Magistralrezeptur herzustellen und über die ALT abzurechnen. Auch per 1. Januar 2024 wurden weitere neue Wirkstoffe in die ALT aufgenommen. Diese Anpassungen haben gemäss Aussagen der Apothekerschaft bereits zu einer erheblichen Verbesserung der Situation geführt. Weitere dringliche Anpassungen sind per 1. Juli 2025 und 1. Januar 2026 vorgesehen. Geplant sind unter anderem die Anpassung der Mehrwertsteuer, sowie die Aktualisierung der Bezeichnungen der Wirk- und Hilfsstoffe. Weiter sieht das BAG vor, in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Apothekerinnen und Apothekern die obsoleten Substanzen zu identifizieren und von der ALT zu streichen. Das BAG hat die derzeit möglichen Anpassungen der ALT in Angriff genommen, steht mit den Tarifpartnern in Kontakt und hat diese über die erforderlichen Anträge für gewünschte Anpassungen aufgeklärt. Der Bundesrat begrüsst dieses Vorgehen und hält es für zielführender als eine Gesamtrevision der ALT.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Eine periodische Überprüfung der ALT ist nicht geplant. Aus Kosten-Nutzen-Überlegungen sind gezielte Anpassungen zielführender (s. Antwort auf Frage 1). Analog zur SL könnten im Rahmen von periodischen Überprüfungen sowieso keine Preiserhöhungen gewährt, neue Wirkstoffe oder Gefässe aufgenommen oder Tarife erhöht werden. Es ist auch nicht die Aufgabe des BAG zu prüfen, welche Wirkstoffe, Gefässe oder Herstellungstarife in der ALT fehlen oder welche Preise erhöht werden müssten. Analog zur SL sind für neue Wirkstoffe und Gefässe oder für deren Preiserhöhungen spezifische und dokumentierte Anträge der Apothekerschaft zu Handen des BAG und der Eidgenössischen Arzneimittelkommission EAK erforderlich. Gemäss den allgemeinen Bestimmungen der ALT werden Tarife für die pharmazeutische Herstellung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenversicherer und Apothekerinnen und Apothekern erarbeitet. Entsprechend erarbeitete und konsolidierte Tarifanträge für bestehende oder neue Herstellungen können dem BAG ebenfalls jederzeit vorgelegt werden. Da sich die Gespräche zwischen den Tarifpartnern schwierig gestalten, hat sich das BAG bereit erklärt, als nächsten Schritt die Tarifpartner zu einem trilateralen Gespräch einzuladen. </span></p></span>
    • <p>Die Arzneimittelliste mit Tarif (ALT), festgehalten in Anhang 4 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV),<strong>&nbsp;</strong>enthält die in der Rezeptur verwendeten<strong> </strong>Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe mit entsprechenden Tarifen.<strong>&nbsp;</strong>Die letzte grundlegende Revision der ALT stammt aus dem Jahr 1996, ist also über 25 Jahre her. Dies obwohl in diesem Zeitraum das Heilmittelgesetz (Inkraftsetzung 2002) bereits zwei Mal revidiert wurde. Es gab dort genau für den Bereich der Herstellung in der Apotheke grundlegende Anpassungen, mit dem Ziel, für spezielle Patientengruppen (insb. Kinder) eine adäquate Lösung bieten zu können und bei Lieferengpässen eine Alternative zu haben. Leider ging diese Revision nicht Hand in Hand mit einer Revision der in der ALT aufgeführten Präparate und Tarife einher. Im Zuge der aktuellen Arzneimittelknappheit wurden zwar per 1. Mai 2023 einige Verbesserungen ermöglicht, weitere Anpassungen wurden per 1. Januar 2026 in Aussicht gestellt. Diese Massnahmen sind dringend und wichtig, da die ALT inhaltlich wie ökonomisch veraltet ist und damit eine sachgerechte Vergütung von individuell in Apotheken hergestellten Arzneimitteln verunmöglicht.&nbsp; Als Hauptprobleme sind zu nennen:&nbsp;</p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li>Veraltete Liste der aufgeführten Wirkstoffe/Hilfsstoffe und Präparate: Die ALT enthält Substanzen, die seit 1972 verboten sind. Insgesamt sind fast 250 Substanzen in der ALT aufgeführt, die heute nicht mehr aktuell sind. Gleichzeitig fehlen auf der ALT wichtige Substanzen, die für die Herstellung spezifischer Arzneimittel, insbesondere auch für Kinder, dringend benötigt werden. Ein Beispiel ist Ibuprofen, welches für die Herstellung von Ibuprofen-Sirup für Kinder benötigt wird und heute nicht auf der Liste aufgeführt ist. Nur dank einer Überbrückungslösung konnte diese Situation entspannt werden.&nbsp;</li><li>Veraltete Tarife der Leistungen der Apotheker und Apothekerinnen: Der Prozess für die Herstellung ist aufwändig, gerade z.B. die Herstellung von Ibuprofen-Sirup. Die erhöhten Anforderungen an die herstellenden Apotheken bezüglich Qualität, Prüfung der Identität der Rohstoffe, Dokumentation, Risikomanagement u.a. haben bis heute keinen Eingang in die Bearbeitungstarife der ALT gefunden. Die wirtschaftliche Arbeit der Apothekerschaft wird dadurch verunmöglicht und macht die Herstellung zunehmend unattraktiv.</li><li>Veraltete «Sachleistungen» wie Gefässe: In den letzten 20 Jahren haben sich die Primärverpackungen enorm weiterentwickelt. Einige der heute verwendeten Gefässe sind noch nicht in die aktuelle ALT aufgenommen worden und die Preise der bestehenden Gefässe befinden sich auf dem Niveau von vor über 20 Jahren.&nbsp;</li></ol><p>Mit den angekündigten Anpassungen per Anfang 2026 sollen unter anderem gewisse extra dringliche Wirkstoffe in einem vereinfachten Verfahren in die ALT aufgenommen werden und gleichzeitig obsolete oder sogar verbotene Rohstoffe gestrichen werden. Auch die Anpassung der Bearbeitungstarife soll gemäss BAG vorangetrieben werden. Diese Massnahmen sind im Zuge der steigenden Versorgungsengpässe und der zunehmenden Bedeutung der personalisierten Medizin absolut notwendig und sehr zu begrüssen. Sie genügen jedoch der für 2025 angekündigten Gesamtrevision nicht. Eine Gesamtrevision der ALT drängt sich angesichts der verschiedenen genannten Herausforderungen auf.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><ol><li>Ist sich der Bundesrat der Schwierigkeiten bewusst, welche bei der Apothekerschaft durch die inhaltlich sowie ökonomisch veralteten Tarife, Substanzlisten und Sachgefässe der ALT entstehen, und ist er bereit, die notwendige Gesamtrevision der ALT mit der notwendigen Priorität bis Ende 2025 umzusetzen? Und falls nein, bis wann beabsichtigt der Bundesrat, diese durchzuführen?&nbsp;</li><li>Wie beabsichtigt der Bundesrat, künftig eine systematische, periodische Aktualisierung der ALT umzusetzen? Heute ist in Art. 63 KVV lediglich festgehalten, dass die ALT in der Regel jährlich herausgegeben wird. Die systematische Pflege der ALT sowie deren systematische WZW-Überprüfung ist jedoch nicht näher spezifiziert. Wie kann sichergestellt werden, dass die ALT jährlich überprüft wird sowie ein Tarifmodell erarbeitet wird, das die Entwicklung der Teuerung mitberücksichtigt und die Interessensverbände der Amts- und Spitalapotheker sowie der Offizinapotheker im Prozess zur Aufnahme von in der Rezeptur verwendeten Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe verbindlich einbezogen werden?</li></ol>
    • Gesamtrevision der Arzneimittelliste mit Tarif

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