Verkehr 2045. Guillotine für Bahn-Grossprojekte?
- ShortId
-
25.3137
- Id
-
20253137
- Updated
-
14.11.2025 03:13
- Language
-
de
- Title
-
Verkehr 2045. Guillotine für Bahn-Grossprojekte?
- AdditionalIndexing
-
48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Die ETH Zürich hat den Auftrag, die Ausbauprogramme STEP Strasse, STEP Schiene und Agglomerationsprogramm aus fachlicher Sicht zu überprüfen. Es soll untersucht werden, welche Infrastrukturprojekte für die Schweiz Priorität aufweisen und welche allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden sollen. Zudem soll dargestellt werden, wie die einzelnen Projekte von Strasse und Schiene zusammenhängen, wobei auch die Agglomerationsprogramme einzubeziehen sind. Die Überprüfung erfolgt in enger Abstimmung mit den Bundesämtern und unter Berücksichtigung der bisher geleisteten Arbeiten. Hingegen ist es Sache der ETH, die aus wissenschaftlicher Sicht sinnvollen Kriterien für die Überprüfung festzulegen. Die strategische Bedeutung von (Gross-)Projekten kann eines von verschiedenen Kriterien sein, das die ETH Zürich in das Priorisierungsraster einbezieht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3./4. Die ETH Zürich legt die aus wissenschaftlicher Sicht sinnvollen Kriterien für die Priorisierung fest. Die strategischen Grundlagen der Ausbauschritte – darunter auch die Perspektive BAHN 2050, die Bewertungsmethoden NISTRA/NIBA sowie die Ziel- und Indikatorensysteme (</span><a href="https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/allgemeine-themen/fachthemen/arbeitshilfen/leitfaeden.html"><u><span>Leitfäden - BAV</span></u></a><span>) – sind Teil der Unterlagen, welche der ETH zur Verfügung stehen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2./5. Der Bundesrat wird auf Basis der Empfehlungen der ETH Zürich einen Stossrichtungsentscheid darüber fällen, welche Projekte er für die Umsetzung vorschlagen will und welche er aufgrund von finanziellen, aber auch von planerischen, baulichen und betrieblichen Limitierungen als noch nicht umsetzbar erachtet</span><span>. Der Bundesrat wird bei seinen Erwägungen den Nutzen für das Gesamtverkehrssystem, Wirtschaftlichkeit und Wachstumsprognosen miteinbeziehen. Der Zeithorizont von 20 Jahren wurde bewusst gewählt und ist im Einklang mit Artikel 48b des Eisenbahngesetzes (SR 742.101), welches einen schrittweisen Ausbau der Infrastruktur im Rahmen von strategischen Entwicklungsprogrammen vorsieht. Projekte, die erst später realisiert werden können, können mit einem nachfolgenden Ausbauschritt beschlossen werden. </span></p></span>
- <p>Die jüngsten Entwicklungen zum Bahnausbau lassen aufhorchen. Die Ankündigung, alle Verkehrsprojekte von der ETH überprüfen zu lassen, die noch keine Baubewilligung erhalten haben, erhöht die Verunsicherung massiv. Dies, weil mit «Verkehr ‘45» nur Projekte mit Realisierungshorizont 2045 betrachtet werden. Der Bau des Basler «Herzstücks» inklusive, wird aber vermutlich über diesen Horizont hinausreichen – gleichzeitig ist die zeitnahe Umsetzung des Tiefbahnhof Basel SBB als erste Etappe des «Herzstücks» essenziell für die langfristige Entwicklung des Schweizer Schienenverkehrs und muss unbedingt in die nächste Botschaft aufgenommen werden. Denn der Bahnknoten Basel droht national und international zu einem Flaschenhals zu werden. Mit dem Tiefbahnhof werden vier zusätzliche Gleise für die S-Bahn geschaffen. Dies spielt oberirdisch dringend notwendige Kapazitäten für den Fern- und Güterverkehr frei.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Kann die Überprüfung durch die ETH garantieren, dass Grossprojekte aufgrund ihrer strategischen Bedeutung bevorzugt werden können?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, weniger dringende Projekte zeitlich zu staffeln oder zeitlich verzögert umzusetzen, um die Grossprojekte prioritär anzugehen?</li><li>Kann bei der Priorisierung von Projekten sichergestellt werden, dass diejenigen, die stark mit den Zielen der Perspektive BAHN 2050 übereinstimmen, bevorzugt behandelt und zeitnah realisiert werden?</li><li>Stellen die Methodik bzw. die angewendeten Kriterien sicher, dass Standortfaktoren, wie z.B. Wirtschaftskraft und regionales Wachstum, ausreichend berücksichtigt werden? Wie fliessen diese ein?</li><li>Wenn die Betrachtung ausnahmslos für den Horizont 2045 erfolgt: was geschieht mit den Projekten oder Programmen, die darüber hinaus gehen – beispielsweise, weil sie vom Umfang her erst später realisiert werden können?</li></ol>
- Verkehr 2045. Guillotine für Bahn-Grossprojekte?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Die ETH Zürich hat den Auftrag, die Ausbauprogramme STEP Strasse, STEP Schiene und Agglomerationsprogramm aus fachlicher Sicht zu überprüfen. Es soll untersucht werden, welche Infrastrukturprojekte für die Schweiz Priorität aufweisen und welche allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden sollen. Zudem soll dargestellt werden, wie die einzelnen Projekte von Strasse und Schiene zusammenhängen, wobei auch die Agglomerationsprogramme einzubeziehen sind. Die Überprüfung erfolgt in enger Abstimmung mit den Bundesämtern und unter Berücksichtigung der bisher geleisteten Arbeiten. Hingegen ist es Sache der ETH, die aus wissenschaftlicher Sicht sinnvollen Kriterien für die Überprüfung festzulegen. Die strategische Bedeutung von (Gross-)Projekten kann eines von verschiedenen Kriterien sein, das die ETH Zürich in das Priorisierungsraster einbezieht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3./4. Die ETH Zürich legt die aus wissenschaftlicher Sicht sinnvollen Kriterien für die Priorisierung fest. Die strategischen Grundlagen der Ausbauschritte – darunter auch die Perspektive BAHN 2050, die Bewertungsmethoden NISTRA/NIBA sowie die Ziel- und Indikatorensysteme (</span><a href="https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/allgemeine-themen/fachthemen/arbeitshilfen/leitfaeden.html"><u><span>Leitfäden - BAV</span></u></a><span>) – sind Teil der Unterlagen, welche der ETH zur Verfügung stehen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2./5. Der Bundesrat wird auf Basis der Empfehlungen der ETH Zürich einen Stossrichtungsentscheid darüber fällen, welche Projekte er für die Umsetzung vorschlagen will und welche er aufgrund von finanziellen, aber auch von planerischen, baulichen und betrieblichen Limitierungen als noch nicht umsetzbar erachtet</span><span>. Der Bundesrat wird bei seinen Erwägungen den Nutzen für das Gesamtverkehrssystem, Wirtschaftlichkeit und Wachstumsprognosen miteinbeziehen. Der Zeithorizont von 20 Jahren wurde bewusst gewählt und ist im Einklang mit Artikel 48b des Eisenbahngesetzes (SR 742.101), welches einen schrittweisen Ausbau der Infrastruktur im Rahmen von strategischen Entwicklungsprogrammen vorsieht. Projekte, die erst später realisiert werden können, können mit einem nachfolgenden Ausbauschritt beschlossen werden. </span></p></span>
- <p>Die jüngsten Entwicklungen zum Bahnausbau lassen aufhorchen. Die Ankündigung, alle Verkehrsprojekte von der ETH überprüfen zu lassen, die noch keine Baubewilligung erhalten haben, erhöht die Verunsicherung massiv. Dies, weil mit «Verkehr ‘45» nur Projekte mit Realisierungshorizont 2045 betrachtet werden. Der Bau des Basler «Herzstücks» inklusive, wird aber vermutlich über diesen Horizont hinausreichen – gleichzeitig ist die zeitnahe Umsetzung des Tiefbahnhof Basel SBB als erste Etappe des «Herzstücks» essenziell für die langfristige Entwicklung des Schweizer Schienenverkehrs und muss unbedingt in die nächste Botschaft aufgenommen werden. Denn der Bahnknoten Basel droht national und international zu einem Flaschenhals zu werden. Mit dem Tiefbahnhof werden vier zusätzliche Gleise für die S-Bahn geschaffen. Dies spielt oberirdisch dringend notwendige Kapazitäten für den Fern- und Güterverkehr frei.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Kann die Überprüfung durch die ETH garantieren, dass Grossprojekte aufgrund ihrer strategischen Bedeutung bevorzugt werden können?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, weniger dringende Projekte zeitlich zu staffeln oder zeitlich verzögert umzusetzen, um die Grossprojekte prioritär anzugehen?</li><li>Kann bei der Priorisierung von Projekten sichergestellt werden, dass diejenigen, die stark mit den Zielen der Perspektive BAHN 2050 übereinstimmen, bevorzugt behandelt und zeitnah realisiert werden?</li><li>Stellen die Methodik bzw. die angewendeten Kriterien sicher, dass Standortfaktoren, wie z.B. Wirtschaftskraft und regionales Wachstum, ausreichend berücksichtigt werden? Wie fliessen diese ein?</li><li>Wenn die Betrachtung ausnahmslos für den Horizont 2045 erfolgt: was geschieht mit den Projekten oder Programmen, die darüber hinaus gehen – beispielsweise, weil sie vom Umfang her erst später realisiert werden können?</li></ol>
- Verkehr 2045. Guillotine für Bahn-Grossprojekte?
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