Bahnausbau. BIF am Anschlag?
- ShortId
-
25.3143
- Id
-
20253143
- Updated
-
14.11.2025 03:08
- Language
-
de
- Title
-
Bahnausbau. BIF am Anschlag?
- AdditionalIndexing
-
48;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <span><p><span>Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur werden aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert: Er wird durch zweckgebundene Einnahmen des Bundes (Anteil Schwerverkehrsabgabe, MWST-Promille, Anteil Mineralölsteuer, Anteil direkte Bundessteuer, Kantonsbeiträge) und Einlagen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt geäufnet. Betrieb und Substanzerhalt der bestehenden Infrastruktur haben laut Gesetz Priorität vor dem Ausbau.</span></p><p><span> </span></p><p><span>1. Grundsätzlich ist die finanzielle Situation im BIF aktuell solide, wobei sich mittelfristig ein finanzieller Engpass abzeichnet. Primäre Gründe hierfür sind aus heutiger Sicht ein erhöhter Bedarf für den Substanzerhalt und Mehrkosten bei den beschlossenen Ausbauprojekten. Die Kürzungen der Einlage aus der Schwerverkehrsabgabe, deren Mittel u.a. für die Stabilisierung des Bundeshaushaltes im Rahmen des Entlastungspakets 2027 und die Kompensation der kürzlich beschlossenen neuen Förderung des Schienengüterverkehrs (Gütertransportgesetz; SR 742.41) benötigt werden, spielen demgegenüber eine untergeordnete Rolle.</span><br><span> </span></p><p><span>2./6. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Alimentierung des BIF derzeit ausreichend ist. Ausbauten sind weiterhin möglich, das Tempo des Ausbaus und die Menge zusätzlich möglicher Projekte sind jedoch - auch in Anbetracht des dadurch steigenden Substanzerhalts - neu auszurichten. Das UVEK hat die ETH Zürich deshalb beauftragt, die geplanten Ausbauprojekte zu überprüfen und zu priorisieren. Eine breit abgestützte Begleitung sichert den Einbezug der direkt betroffenen Akteure. Erste Ergebnisse werden im Herbst erwartet. Die Priorisierung der Ausbauprojekte soll mittelfristig den finanziellen Engpass unter den rechtlichen Rahmenbedingungen verhindern. Sollte sich die Beurteilung der Finanzierung im BIF nach der Überprüfung der geplanten Ausbauprojekte durch die ETH Zürich ändern, wird der Bundesrat mit der nächsten Botschaft zum Ausbau Finanzierungsvorschläge unterbreiten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Einlage aus dem Anteil der Schwerverkehrsabgabe (SVA) soll mit dem Entlastungspaket 2027 um 200 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden. Da die Rückzahlung der Bevorschussung an die Einlagen von Schwerverkehrsabgabe und Mineralölsteuer gekoppelt ist, wirken sich die Mindereinlagen nur teilweise auf die Fondsliquidität aus. Während der Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027 werden die Auswirkungen auf die anstehenden Ausbauvorhaben vertieft analysiert. Der BIF ist trotz Sonderrechnung nicht vollständig von den Bundesfinanzen getrennt. Kommen die Bundesfinanzen in Schieflage und soll die Schuldenbremse eingehalten werden, sind alle Bereiche gefordert, hierzu einen Beitrag zu leisten. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, die Einlage aus der Schwerverkehrsabgabe in den Fonds zu reduzieren. Dies könnte dazu führen, dass der Ausbau zeitlich verlangsamt realisiert wird. Dabei ist zu beachten, dass der Ausbau in der Regel auch mit einer Angebotserweiterung im regionalen Personenverkehr verbunden ist, welcher von der öffentlichen Hand subventioniert wird. Dies führt in der Folge zu einer weiteren Belastung der öffentlichen Haushalte, die ebenfalls tragbar sein muss.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Weiterführung des heute bis 2030 befristeten zusätzlichen Mehrwertsteuer-Promilles ergäbe aus heutiger Sicht jährlich rund 450 Millionen mehr Mittel für den Fonds. Allerdings braucht es hierfür eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung. Der Bundesrat beurteilt eine Verlängerung dieser befristeten Steuer für den BIF mit Blick auf die grossen Herausforderungen bei anderen Staatsaufgaben als kritisch.</span><span> </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Die in den BIF eingelegten Mittel aus der Mineralölsteuer von jährlich rund 250 Millionen Franken sind zweckbestimmt und werden befristet für die Rückzahlung und Verzinsung der Verschuldung des Fonds verwendet. Eine weitere Widmung der Mittel für den BIF über die vollständige Rückzahlung hinaus würde eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung erfordern. Der Bundesrat beurteilt dies mit Blick auf die ebenfalls bestehenden finanziellen Herausforderungen im Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) kritisch.</span></p><p><span> </span></p><p><span>7. Die Bundesverfassung verlangt, dass Bund und Kantone für eine ausreichende Verkehrsinfrastruktur in allen Landesteilen zu sorgen haben (Art. 81a und Art. 83). Der Bundesrat geht davon aus, dass aufgrund des Bevölkerungswachstums sowohl der Verkehr auf der Strasse als auch auf der Schiene in Zukunft weiter zunehmen wird. Ein weiterer Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist daher nötig. Er muss auf den Substanzerhalt, die finanziellen Prioritäten und Möglichkeiten, die verfügbaren planerischen und baulichen Ressourcen, die Belastbarkeit des Netzes mit Baustellen und die Verkehrsnachfrage abgestimmt werden. </span></p></span>
- <p>Die Eisenbahn ist ein wesentlicher Garant für Prosperität der Schweiz. Ihr Substanzerhalt und Ausbau sind deshalb politisch weitgehend unbestritten. Die dafür nötigen Mittel nehmen allerdings massiv zu. Für den laufenden Substanzerhalt wurde für die LV 2025-2028 ein Finanzrahmen von 16.4 Mia CHF beschlossen – ein Plus von rund 2 Mia gegenüber der vorangehenden Periode. Bereits beschlossene Projekte des AS2035 führen zu Mehrkosten von rund 5.5 Mia. und zur vollen Umsetzung des AK35 sind zahlreiche weitere Projekte im Umfang von 8.5 Mia. nötig. Und mit Blick auf die langfristige Sicherstellung der Kapazität des Bahnsystems Schweiz stehen Grossprojekte im Umfang von mehr als 20 Mia CHF an. Das bringt den BIF an den Anschlag.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie schätzt der Bundesrat die finanzielle Zukunft des BIF ein?</li><li>Wie will der Bundesrat den Bahnausbau mittel- und langfristig finanzieren, wenn der BIF resp. die heutige Alimentierung des BIF dazu nicht ausreicht?</li><li>Wie passt die Kürzung der BIF-Einlagen gemäss Sparvorschlag des Bundesrats in die sich abzeichnende Schwäche des BIF?</li><li>Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee, die Befristung der Einlage eines zusätzlichen MWSt-Promills aufzuheben und die Einlage über 2030 hinaus beizubehalten?</li><li>Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee, die Einlage von 9% der Mineralölsteuer auch dann fortzusetzen, wenn die Rückzahlung der Bevorschussung des BIF abgeschlossen ist?</li><li>Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee, für Grossprojekte eine zusätzliche und allenfalls befristete BIF-Einlage zu schaffen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Wichtigkeit des Bahnausbaus angesichts der Ablehnung des Autobahnausbaus im Rahmen der Volksabstimmung vom 24.11.2024?</li></ol>
- Bahnausbau. BIF am Anschlag?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur werden aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert: Er wird durch zweckgebundene Einnahmen des Bundes (Anteil Schwerverkehrsabgabe, MWST-Promille, Anteil Mineralölsteuer, Anteil direkte Bundessteuer, Kantonsbeiträge) und Einlagen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt geäufnet. Betrieb und Substanzerhalt der bestehenden Infrastruktur haben laut Gesetz Priorität vor dem Ausbau.</span></p><p><span> </span></p><p><span>1. Grundsätzlich ist die finanzielle Situation im BIF aktuell solide, wobei sich mittelfristig ein finanzieller Engpass abzeichnet. Primäre Gründe hierfür sind aus heutiger Sicht ein erhöhter Bedarf für den Substanzerhalt und Mehrkosten bei den beschlossenen Ausbauprojekten. Die Kürzungen der Einlage aus der Schwerverkehrsabgabe, deren Mittel u.a. für die Stabilisierung des Bundeshaushaltes im Rahmen des Entlastungspakets 2027 und die Kompensation der kürzlich beschlossenen neuen Förderung des Schienengüterverkehrs (Gütertransportgesetz; SR 742.41) benötigt werden, spielen demgegenüber eine untergeordnete Rolle.</span><br><span> </span></p><p><span>2./6. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Alimentierung des BIF derzeit ausreichend ist. Ausbauten sind weiterhin möglich, das Tempo des Ausbaus und die Menge zusätzlich möglicher Projekte sind jedoch - auch in Anbetracht des dadurch steigenden Substanzerhalts - neu auszurichten. Das UVEK hat die ETH Zürich deshalb beauftragt, die geplanten Ausbauprojekte zu überprüfen und zu priorisieren. Eine breit abgestützte Begleitung sichert den Einbezug der direkt betroffenen Akteure. Erste Ergebnisse werden im Herbst erwartet. Die Priorisierung der Ausbauprojekte soll mittelfristig den finanziellen Engpass unter den rechtlichen Rahmenbedingungen verhindern. Sollte sich die Beurteilung der Finanzierung im BIF nach der Überprüfung der geplanten Ausbauprojekte durch die ETH Zürich ändern, wird der Bundesrat mit der nächsten Botschaft zum Ausbau Finanzierungsvorschläge unterbreiten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Einlage aus dem Anteil der Schwerverkehrsabgabe (SVA) soll mit dem Entlastungspaket 2027 um 200 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden. Da die Rückzahlung der Bevorschussung an die Einlagen von Schwerverkehrsabgabe und Mineralölsteuer gekoppelt ist, wirken sich die Mindereinlagen nur teilweise auf die Fondsliquidität aus. Während der Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027 werden die Auswirkungen auf die anstehenden Ausbauvorhaben vertieft analysiert. Der BIF ist trotz Sonderrechnung nicht vollständig von den Bundesfinanzen getrennt. Kommen die Bundesfinanzen in Schieflage und soll die Schuldenbremse eingehalten werden, sind alle Bereiche gefordert, hierzu einen Beitrag zu leisten. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, die Einlage aus der Schwerverkehrsabgabe in den Fonds zu reduzieren. Dies könnte dazu führen, dass der Ausbau zeitlich verlangsamt realisiert wird. Dabei ist zu beachten, dass der Ausbau in der Regel auch mit einer Angebotserweiterung im regionalen Personenverkehr verbunden ist, welcher von der öffentlichen Hand subventioniert wird. Dies führt in der Folge zu einer weiteren Belastung der öffentlichen Haushalte, die ebenfalls tragbar sein muss.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Weiterführung des heute bis 2030 befristeten zusätzlichen Mehrwertsteuer-Promilles ergäbe aus heutiger Sicht jährlich rund 450 Millionen mehr Mittel für den Fonds. Allerdings braucht es hierfür eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung. Der Bundesrat beurteilt eine Verlängerung dieser befristeten Steuer für den BIF mit Blick auf die grossen Herausforderungen bei anderen Staatsaufgaben als kritisch.</span><span> </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Die in den BIF eingelegten Mittel aus der Mineralölsteuer von jährlich rund 250 Millionen Franken sind zweckbestimmt und werden befristet für die Rückzahlung und Verzinsung der Verschuldung des Fonds verwendet. Eine weitere Widmung der Mittel für den BIF über die vollständige Rückzahlung hinaus würde eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung erfordern. Der Bundesrat beurteilt dies mit Blick auf die ebenfalls bestehenden finanziellen Herausforderungen im Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) kritisch.</span></p><p><span> </span></p><p><span>7. Die Bundesverfassung verlangt, dass Bund und Kantone für eine ausreichende Verkehrsinfrastruktur in allen Landesteilen zu sorgen haben (Art. 81a und Art. 83). Der Bundesrat geht davon aus, dass aufgrund des Bevölkerungswachstums sowohl der Verkehr auf der Strasse als auch auf der Schiene in Zukunft weiter zunehmen wird. Ein weiterer Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist daher nötig. Er muss auf den Substanzerhalt, die finanziellen Prioritäten und Möglichkeiten, die verfügbaren planerischen und baulichen Ressourcen, die Belastbarkeit des Netzes mit Baustellen und die Verkehrsnachfrage abgestimmt werden. </span></p></span>
- <p>Die Eisenbahn ist ein wesentlicher Garant für Prosperität der Schweiz. Ihr Substanzerhalt und Ausbau sind deshalb politisch weitgehend unbestritten. Die dafür nötigen Mittel nehmen allerdings massiv zu. Für den laufenden Substanzerhalt wurde für die LV 2025-2028 ein Finanzrahmen von 16.4 Mia CHF beschlossen – ein Plus von rund 2 Mia gegenüber der vorangehenden Periode. Bereits beschlossene Projekte des AS2035 führen zu Mehrkosten von rund 5.5 Mia. und zur vollen Umsetzung des AK35 sind zahlreiche weitere Projekte im Umfang von 8.5 Mia. nötig. Und mit Blick auf die langfristige Sicherstellung der Kapazität des Bahnsystems Schweiz stehen Grossprojekte im Umfang von mehr als 20 Mia CHF an. Das bringt den BIF an den Anschlag.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie schätzt der Bundesrat die finanzielle Zukunft des BIF ein?</li><li>Wie will der Bundesrat den Bahnausbau mittel- und langfristig finanzieren, wenn der BIF resp. die heutige Alimentierung des BIF dazu nicht ausreicht?</li><li>Wie passt die Kürzung der BIF-Einlagen gemäss Sparvorschlag des Bundesrats in die sich abzeichnende Schwäche des BIF?</li><li>Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee, die Befristung der Einlage eines zusätzlichen MWSt-Promills aufzuheben und die Einlage über 2030 hinaus beizubehalten?</li><li>Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee, die Einlage von 9% der Mineralölsteuer auch dann fortzusetzen, wenn die Rückzahlung der Bevorschussung des BIF abgeschlossen ist?</li><li>Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee, für Grossprojekte eine zusätzliche und allenfalls befristete BIF-Einlage zu schaffen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Wichtigkeit des Bahnausbaus angesichts der Ablehnung des Autobahnausbaus im Rahmen der Volksabstimmung vom 24.11.2024?</li></ol>
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