Nachhaltiger Ausbau des internationalen Personenverkehrs. Ist der Bundesrat bereit, die nötige Planungssicherheit zu schaffen und damit das CO2-Gesetz zu vollziehen?
- ShortId
-
25.3150
- Id
-
20253150
- Updated
-
14.11.2025 03:12
- Language
-
de
- Title
-
Nachhaltiger Ausbau des internationalen Personenverkehrs. Ist der Bundesrat bereit, die nötige Planungssicherheit zu schaffen und damit das CO2-Gesetz zu vollziehen?
- AdditionalIndexing
-
48;52;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat mit seiner kurzfristig angekündeten Absicht, den zugesicherten Beitrag von 30 Mio. Franken für 2025 und die Folgejahre zu verweigern, möglichen Interessenten, allen voran der SBB, erheblichen zusätzlichen Planungsaufwand verursacht und mutmasslich die Einführung neuer internationaler Verbindungen im Tages- und Nachtzugverkehr verzögert. Für 2025 hat das Parlament 10 Millionen Franken freigegeben. Ab 2027 will der Bundesrat im Rahmen des Entlastungsprogramms 27 auf die Subventionen verzichten. Dies ist nicht im Sinne des CO2-Gesetzes, welches vorsieht, dass der Bund den internationalen Personenverkehr fördert, um Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu vermindern.</p>
- <span><p><span>1, 2 und 3. Mit der auf den 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Revision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes (SR 641.71) wurde mit Art. 37a die «Förderung von Massnahmen zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenfernverkehrs auf der Schiene, insbesondere für die Förderung von Nachtzügen» eingeführt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Rahmen der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung (ASÜ) hat der Bundesrat am 20. September 2024 beschlossen, die Umsetzung der finanziellen Förderung zu sistieren und die Förderungen im Rahmen des Projektes Aufgaben und Subventionsüberprüfung auf 2027 wieder aus dem CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz zu streichen (</span><a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-102538.html"><u><span>Bundesrat legt Eckwerte des Entlastungspakets für den Bundeshaushalt fest</span></u></a><span>). Der Kredit wurde mit einer Kreditsperre belegt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>In der Wintersession 2024 hat das Parlament einen Kredit für das Jahr 2025 von 10 Millionen Franken beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses hat der Bundesrat im Januar 2025 die Kreditsperren für 2025 aufgehoben (</span><a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-103967.html#:~:text=Aufhebung%20von%20Kreditsperren%20im%20Voranschlag,%2C%20grenz%C3%BCberschreitender%20Personenschienenverkehr%20(Nachtz%C3%BCge)."><u><span>Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Entlastungspaket 27</span></u></a><span>). Die Transportunternehmen können seither Gesuche beim Bundesamt für Verkehr einreichen. Im Rahmen der freigegebenen Kredite wird das Bundesamt für Verkehr eingehende Gesuche prüfen und bewilligen, soweit sie den internationalen Personenverkehr auf der Schiene fördern. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Was die längerfristige Förderung betrifft, so wird der Bundesrat nach Auswertung der Vernehmlassung zur ASÜ im Herbst 2025 eine Botschaft ans Parlament verabschieden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es daher nicht möglich, den SBB für die Jahre 2026 bis 2030 verbindliche Beitragszusicherungen zu geben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat begrüsst es, wenn die SBB ihren unternehmerischen Handlungsspielraum nützen, um neue Tages- und Nachtverbindungen im internationalen Personenfernverkehr auch ohne eine Unterstützung aus der Bundeskasse möglich zu machen. </span></p></span>
- <p>Um den Vollzug des revidierten CO2-Gesetzes, welches vor genau 12 Monaten verabschiedet wurde, zu stärken, stellen sich folgende Fragen: </p><p>Ist der Bundesrat bereit,</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>neue Verbindungen im internationalen Personenverkehr (Tages- und Nachtverkehr) im Sinne einer Anschubfinanzierung zu unterstützen?</li><li>die Bestimmungen von Art. 37a des CO2-Gesetzes auszuschöpfen und für die Jahre 2026 bis 2030 einen Beitrag von 30 Mio. Franken pro Jahr zu gewähren?</li><li>den SBB eine verbindliche Beitragszusicherung für die Jahre 2026 ff. zu geben, damit sie Planungssicherheit erhalten, um das für diese Verbindungen langfristig nötige Rollmaterial zu beschaffen und weitere Investitionen in diesem Zusammenhang zu tätigen?</li></ul>
- Nachhaltiger Ausbau des internationalen Personenverkehrs. Ist der Bundesrat bereit, die nötige Planungssicherheit zu schaffen und damit das CO2-Gesetz zu vollziehen?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat mit seiner kurzfristig angekündeten Absicht, den zugesicherten Beitrag von 30 Mio. Franken für 2025 und die Folgejahre zu verweigern, möglichen Interessenten, allen voran der SBB, erheblichen zusätzlichen Planungsaufwand verursacht und mutmasslich die Einführung neuer internationaler Verbindungen im Tages- und Nachtzugverkehr verzögert. Für 2025 hat das Parlament 10 Millionen Franken freigegeben. Ab 2027 will der Bundesrat im Rahmen des Entlastungsprogramms 27 auf die Subventionen verzichten. Dies ist nicht im Sinne des CO2-Gesetzes, welches vorsieht, dass der Bund den internationalen Personenverkehr fördert, um Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu vermindern.</p>
- <span><p><span>1, 2 und 3. Mit der auf den 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Revision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes (SR 641.71) wurde mit Art. 37a die «Förderung von Massnahmen zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenfernverkehrs auf der Schiene, insbesondere für die Förderung von Nachtzügen» eingeführt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Rahmen der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung (ASÜ) hat der Bundesrat am 20. September 2024 beschlossen, die Umsetzung der finanziellen Förderung zu sistieren und die Förderungen im Rahmen des Projektes Aufgaben und Subventionsüberprüfung auf 2027 wieder aus dem CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz zu streichen (</span><a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-102538.html"><u><span>Bundesrat legt Eckwerte des Entlastungspakets für den Bundeshaushalt fest</span></u></a><span>). Der Kredit wurde mit einer Kreditsperre belegt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>In der Wintersession 2024 hat das Parlament einen Kredit für das Jahr 2025 von 10 Millionen Franken beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses hat der Bundesrat im Januar 2025 die Kreditsperren für 2025 aufgehoben (</span><a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-103967.html#:~:text=Aufhebung%20von%20Kreditsperren%20im%20Voranschlag,%2C%20grenz%C3%BCberschreitender%20Personenschienenverkehr%20(Nachtz%C3%BCge)."><u><span>Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Entlastungspaket 27</span></u></a><span>). Die Transportunternehmen können seither Gesuche beim Bundesamt für Verkehr einreichen. Im Rahmen der freigegebenen Kredite wird das Bundesamt für Verkehr eingehende Gesuche prüfen und bewilligen, soweit sie den internationalen Personenverkehr auf der Schiene fördern. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Was die längerfristige Förderung betrifft, so wird der Bundesrat nach Auswertung der Vernehmlassung zur ASÜ im Herbst 2025 eine Botschaft ans Parlament verabschieden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es daher nicht möglich, den SBB für die Jahre 2026 bis 2030 verbindliche Beitragszusicherungen zu geben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat begrüsst es, wenn die SBB ihren unternehmerischen Handlungsspielraum nützen, um neue Tages- und Nachtverbindungen im internationalen Personenfernverkehr auch ohne eine Unterstützung aus der Bundeskasse möglich zu machen. </span></p></span>
- <p>Um den Vollzug des revidierten CO2-Gesetzes, welches vor genau 12 Monaten verabschiedet wurde, zu stärken, stellen sich folgende Fragen: </p><p>Ist der Bundesrat bereit,</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>neue Verbindungen im internationalen Personenverkehr (Tages- und Nachtverkehr) im Sinne einer Anschubfinanzierung zu unterstützen?</li><li>die Bestimmungen von Art. 37a des CO2-Gesetzes auszuschöpfen und für die Jahre 2026 bis 2030 einen Beitrag von 30 Mio. Franken pro Jahr zu gewähren?</li><li>den SBB eine verbindliche Beitragszusicherung für die Jahre 2026 ff. zu geben, damit sie Planungssicherheit erhalten, um das für diese Verbindungen langfristig nötige Rollmaterial zu beschaffen und weitere Investitionen in diesem Zusammenhang zu tätigen?</li></ul>
- Nachhaltiger Ausbau des internationalen Personenverkehrs. Ist der Bundesrat bereit, die nötige Planungssicherheit zu schaffen und damit das CO2-Gesetz zu vollziehen?
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