Einführung einer Innovationsfolgeabschätzung (IFA) zur Sicherstellung einer innovationsfreundlichen Gesetzgebung
- ShortId
-
25.3156
- Id
-
20253156
- Updated
-
14.11.2025 03:07
- Language
-
de
- Title
-
Einführung einer Innovationsfolgeabschätzung (IFA) zur Sicherstellung einer innovationsfreundlichen Gesetzgebung
- AdditionalIndexing
-
15;36
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Innovation ist eine zentrale Triebkraft für den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Besonders in forschungsintensiven Bereichen wie dem Gesundheitswesen und der Technologie sind Investitionen in neue Produkte und Methoden entscheidend, um langfristig Versorgungssicherheit, Wohlstand und Fortschritt zu gewährleisten.</p><p>Viele gesetzliche Massnahmen, insbesondere im Bereich der Kostendämpfung, haben unbeabsichtigte negative Effekte auf die Innovationskraft der Schweiz. Einschnitte in der Vergütung von Arzneimitteln oder übermässige Regulierung können dazu führen, dass Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ins Ausland verlagern oder gewisse Innovationen gar nicht erst entwickelt werden. Dies beeinträchtigt nicht nur die langfristige Versorgungssicherheit, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Forschungsstandort. Zudem können verpasste Innovationen mittelfristig höhere Kosten für das Gesundheitssystem oder andere Sektoren verursachen, da neue, effizientere Behandlungsmethoden oder Technologien fehlen.</p><p>Während die Schweiz bei der Erarbeitung neuer Gesetze eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) vornimmt, bleibt die Wirkung auf Innovation oft unberücksichtigt. Dadurch können Massnahmen kurzfristige Einsparungen bringen, aber langfristig wichtige Entwicklungen blockieren. Eine systematische Innovationsfolgeabschätzung (IFA) würde dazu beitragen, unbeabsichtigte innovationshemmende Effekte frühzeitig zu erkennen und alternative Lösungen zu entwickeln.</p>
- <span><p><span>Die Schweiz gehört gemäss verschiedenen Rankings wie dem Global Innovation Index der World Intellectual Property Organisation zu den innovativsten Ländern der Welt. Diese Innovationskraft ist ein entscheidender Faktor für die hohe Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Eine gute und innovationsfreundliche Regulierung leistet dabei einen massgeblichen Beitrag zu attraktiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. </span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die wesentlichen Voraussetzungen für einen innovationsfreundlichen Regulierungsrahmen in der Schweiz bereits gegeben sind. Im neuen Unternehmensentlastungsgesetz (SR 930.31) wird die Innovationsfreundlichkeit etwa als Grundsatz für die Ausgestaltung neuer Regulierungen explizit festgehalten. Dies bedeutet konkret, dass Regulierungen flexibel genug und zukunftsfähig ausgestaltet werden, damit sie innovativen Produkten und Unternehmen nicht im Wege stehen und den technologischen Fortschritt unterstützen. Dabei ist es wichtig, dass auch andere Anforderungen wie ausreichende Rechtssicherheit, Vorhersehbarkeit und Effizienz berücksichtigt werden. </span></p><p><span>Es ist deshalb zentral, bei neuen Regulierungsvorhaben auch die Folgen auf die Innovation frühzeitig abzuschätzen, und alternative innovationsfreundliche Ausgestaltungsmöglichkeiten (z. B. ergebnisorientierte Regulierungen, Evaluationsklauseln, Experimentierklauseln) zu prüfen. Die dazu notwendigen Analysen können im Rahmen der bereits bestehenden Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) vorgenommen werden. Die RFA untersucht die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes und hat einen breiten Fokus. Dabei wird früh im Rechtsetzungsprozess bestimmt, welche Auswirkungen von einer Vorlage zu erwarten sind und wie relevant diese sein dürften. Die Auswirkungen auf die Innovation sind bereits heute Teil dieser Betrachtung. Im Gegensatz zu einer verpflichtenden Innovationsfolgenabschätzung für bestimmte Bereiche, können so die relevanten Aspekte priorisiert und die Ressourcen für die Analysen zielgerichtet eingesetzt werden. </span></p><p><span>Wo relevant, werden auch langfristige Innovationseffekte analysiert, wie die Auswirkungen auf die Investitionen, die Produktionsprozesse, die Produkt- und Dienstleistungsqualität, sowie auf die Bedingungen für Start-ups, den Marktzugang und den Wettbewerb. Die gewonnenen Erkenntnisse werden anschliessend in den erläuternden Berichten und Botschaften dargestellt.</span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet daher die Einführung einer zusätzlichen Innovationsfolgenabschätzung als nicht zielführend. Ein Postulatsbericht würde kaum weitere Erkenntnisse bringen. Hingegen hält es der Bundesrat für sinnvoll, die bestehenden Vorgaben zur Analyse der Auswirkungen neuer Rechtsetzungsvorhaben auf die Innovation in der RFA noch weiter zu präzisieren. Zudem werden die RFA-Richtlinien derzeit evaluiert, um die Wirksamkeit der bestehenden Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll deshalb prüfen und berichten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>wie IFA als Teil der bestehenden Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) eingeführt werden kann, um die Auswirkungen neuer Gesetze und regulatorischer Massnahmen auf Forschung und Entwicklung systematisch zu evaluieren;</li><li>welche Kriterien zur Beurteilung der Innovationsauswirkungen entwickelt werden könnten (z. B. Anreizstrukturen für Forschung, Investitionsbedingungen für innovative Unternehmen, langfristige Versorgungssicherheit in forschungsintensiven Bereichen);</li><li>in welchen Politikbereichen eine verpflichtende IFA besonders relevant wäre, etwa im Gesundheitswesen, der Technologieentwicklung oder der biomedizinischen Forschung;</li><li>wie eine solche Innovationsfolgeabschätzung in der Praxis effizient umgesetzt werden kann, ohne unnötige Bürokratie zu verursachen und ob international erprobte Modelle als Vorbild dienen können.</li></ol>
- Einführung einer Innovationsfolgeabschätzung (IFA) zur Sicherstellung einer innovationsfreundlichen Gesetzgebung
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Innovation ist eine zentrale Triebkraft für den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Besonders in forschungsintensiven Bereichen wie dem Gesundheitswesen und der Technologie sind Investitionen in neue Produkte und Methoden entscheidend, um langfristig Versorgungssicherheit, Wohlstand und Fortschritt zu gewährleisten.</p><p>Viele gesetzliche Massnahmen, insbesondere im Bereich der Kostendämpfung, haben unbeabsichtigte negative Effekte auf die Innovationskraft der Schweiz. Einschnitte in der Vergütung von Arzneimitteln oder übermässige Regulierung können dazu führen, dass Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ins Ausland verlagern oder gewisse Innovationen gar nicht erst entwickelt werden. Dies beeinträchtigt nicht nur die langfristige Versorgungssicherheit, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Forschungsstandort. Zudem können verpasste Innovationen mittelfristig höhere Kosten für das Gesundheitssystem oder andere Sektoren verursachen, da neue, effizientere Behandlungsmethoden oder Technologien fehlen.</p><p>Während die Schweiz bei der Erarbeitung neuer Gesetze eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) vornimmt, bleibt die Wirkung auf Innovation oft unberücksichtigt. Dadurch können Massnahmen kurzfristige Einsparungen bringen, aber langfristig wichtige Entwicklungen blockieren. Eine systematische Innovationsfolgeabschätzung (IFA) würde dazu beitragen, unbeabsichtigte innovationshemmende Effekte frühzeitig zu erkennen und alternative Lösungen zu entwickeln.</p>
- <span><p><span>Die Schweiz gehört gemäss verschiedenen Rankings wie dem Global Innovation Index der World Intellectual Property Organisation zu den innovativsten Ländern der Welt. Diese Innovationskraft ist ein entscheidender Faktor für die hohe Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Eine gute und innovationsfreundliche Regulierung leistet dabei einen massgeblichen Beitrag zu attraktiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. </span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die wesentlichen Voraussetzungen für einen innovationsfreundlichen Regulierungsrahmen in der Schweiz bereits gegeben sind. Im neuen Unternehmensentlastungsgesetz (SR 930.31) wird die Innovationsfreundlichkeit etwa als Grundsatz für die Ausgestaltung neuer Regulierungen explizit festgehalten. Dies bedeutet konkret, dass Regulierungen flexibel genug und zukunftsfähig ausgestaltet werden, damit sie innovativen Produkten und Unternehmen nicht im Wege stehen und den technologischen Fortschritt unterstützen. Dabei ist es wichtig, dass auch andere Anforderungen wie ausreichende Rechtssicherheit, Vorhersehbarkeit und Effizienz berücksichtigt werden. </span></p><p><span>Es ist deshalb zentral, bei neuen Regulierungsvorhaben auch die Folgen auf die Innovation frühzeitig abzuschätzen, und alternative innovationsfreundliche Ausgestaltungsmöglichkeiten (z. B. ergebnisorientierte Regulierungen, Evaluationsklauseln, Experimentierklauseln) zu prüfen. Die dazu notwendigen Analysen können im Rahmen der bereits bestehenden Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) vorgenommen werden. Die RFA untersucht die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes und hat einen breiten Fokus. Dabei wird früh im Rechtsetzungsprozess bestimmt, welche Auswirkungen von einer Vorlage zu erwarten sind und wie relevant diese sein dürften. Die Auswirkungen auf die Innovation sind bereits heute Teil dieser Betrachtung. Im Gegensatz zu einer verpflichtenden Innovationsfolgenabschätzung für bestimmte Bereiche, können so die relevanten Aspekte priorisiert und die Ressourcen für die Analysen zielgerichtet eingesetzt werden. </span></p><p><span>Wo relevant, werden auch langfristige Innovationseffekte analysiert, wie die Auswirkungen auf die Investitionen, die Produktionsprozesse, die Produkt- und Dienstleistungsqualität, sowie auf die Bedingungen für Start-ups, den Marktzugang und den Wettbewerb. Die gewonnenen Erkenntnisse werden anschliessend in den erläuternden Berichten und Botschaften dargestellt.</span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet daher die Einführung einer zusätzlichen Innovationsfolgenabschätzung als nicht zielführend. Ein Postulatsbericht würde kaum weitere Erkenntnisse bringen. Hingegen hält es der Bundesrat für sinnvoll, die bestehenden Vorgaben zur Analyse der Auswirkungen neuer Rechtsetzungsvorhaben auf die Innovation in der RFA noch weiter zu präzisieren. Zudem werden die RFA-Richtlinien derzeit evaluiert, um die Wirksamkeit der bestehenden Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll deshalb prüfen und berichten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>wie IFA als Teil der bestehenden Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) eingeführt werden kann, um die Auswirkungen neuer Gesetze und regulatorischer Massnahmen auf Forschung und Entwicklung systematisch zu evaluieren;</li><li>welche Kriterien zur Beurteilung der Innovationsauswirkungen entwickelt werden könnten (z. B. Anreizstrukturen für Forschung, Investitionsbedingungen für innovative Unternehmen, langfristige Versorgungssicherheit in forschungsintensiven Bereichen);</li><li>in welchen Politikbereichen eine verpflichtende IFA besonders relevant wäre, etwa im Gesundheitswesen, der Technologieentwicklung oder der biomedizinischen Forschung;</li><li>wie eine solche Innovationsfolgeabschätzung in der Praxis effizient umgesetzt werden kann, ohne unnötige Bürokratie zu verursachen und ob international erprobte Modelle als Vorbild dienen können.</li></ol>
- Einführung einer Innovationsfolgeabschätzung (IFA) zur Sicherstellung einer innovationsfreundlichen Gesetzgebung
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