Wo steht die Umsetzung der Pflanzenzüchtungsstrategie 2050?
- ShortId
-
25.3159
- Id
-
20253159
- Updated
-
14.11.2025 03:13
- Language
-
de
- Title
-
Wo steht die Umsetzung der Pflanzenzüchtungsstrategie 2050?
- AdditionalIndexing
-
55;36;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Strategie Pflanzenzüchtung 2050 bildet seit 2016 den Rahmen für die Unterstützung der Pflanzenzüchtung in der Schweiz. Sie ist zentral zur Erreichung der Ziele der Landwirtschaftspolitik. Die Ziele sind in der Strategie beschrieben und wurden in der Zwischenzeit durch die Agrarpolitik 2022+, den Aktionsplan und den Absenkpfad Pflanzenschutzmittel sowie die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 angepasst.</p><p>Auch die Schweizer Bio-Züchtung muss gestärkt werden. Sie ist international sehr gut aufgestellt und vernetzt. Zuchtziele wie Robustheit, Ressourceneffizienz und Klimaanpassung werden auch für die anderen Produktionssysteme immer wichtiger, weshalb biologisch gezüchtete Sorten vermehrt auch im IP- und konventionellen Anbau zum Einsatz kommen.</p><p>Wichtige Akteure im Bereich Forschung, Züchtung und Sortenprüfung sind Agroscope, FIBL, Delley Samen und Pflanzen AG, private Züchterfirmen sowie die Branchenorganisationen. Der Bund, aber auch die Privaten, wenden erhebliche Mittel auf. Um für die Schweizer Forschungs- und Züchtungslandschaft die Folgen der aktuellen Entwicklungen in der Pflanzenzüchtung und der damit verbundenen Forschung abschätzen zu können, ist eine Analyse des Status Quo und der geplanten Entwicklungen notwendig.</p>
- <span><p><strong><span>1.</span></strong><span> 27 Projekte wurden im ersten Aufruf bewilligt und im Zeitraum 2020-2024 gefördert, 30 Projekte im darauffolgenden zweiten Aufruf. Projektaufrufe werden künftig im zweijährigen Rhythmus durchgeführt. Die Liste der Projekte ist auf der Internetseite des BLW verfügbar</span><u><span> </span></u><br><u><span>(</span></u><a href="https://backend.blw.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-blwch-files/files/2025/03/27/aec34ce4-7f02-4147-9321-f3c98837b0d0.pdf"><u><span>1. Projektaufruf </span></u></a><u><span>und </span></u><a href="https://backend.blw.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-blwch-files/files/2025/03/27/c7a50092-f272-4ac1-803d-a61c041812d9.pdf"><u><span>2. Projektaufruf</span></u></a><span> / www.blw.admin.ch/Themen/Pflanzen/ Pflanzenzüchtung, Sorten und Saatgut/Strategie Pflanzenzüchtung 2050). </span></p><p><strong><span>2.</span></strong><span> Im ersten beziehungsweise zweiten Aufruf wurden 12,8 bzw. 10,6 Millionen Franken vergeben, davon 5,7 bzw. 3,1 Millionen Franken für Pflanzenzüchtungsprojekte und 7,1 bzw. 7,5 Millionen Franken für Sortenprüfungsprojekte. Die Projekte werden nicht nach Produktionssystemen ausgewählt, sondern nach Zuchtzielen wie Resistenz gegen Schädlinge und Krankheiten, marktspezifische Produktqualitäten und Klimaanpassung. In keinem der Projekte wurden gentechnische Verfahren verwendet.</span></p><p><strong><span>3.</span></strong><span> Im ersten beziehungsweise zweiten Aufruf erhalten Agroscope 43 bzw. 47 Prozent und FiBL 14 bzw. 13 Prozent der oben genannten Mittel. Die übrigen Mittel verteilen sich auf private Pflanzenzüchter und Branchenorganisationen. Die Liste der gesuchstellenden Institutionen ist auf der in der Antwort 1 erwähnten Internetseite des BLW verfügbar.</span></p><p><strong><span>4.</span></strong><span> Die Vergabekriterien zu einem Aufruf sind auf die Förderung resistenter, ressourceneffizienter und klimaangepasster Sorten ausgelegt. Diese Förderkriterien haben nach wie vor Gültigkeit und entsprechen den Stossrichtungen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel sowie der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050. Eine Anpassung der Strategie Pflanzenzüchtung 2050 ist daher nicht erforderlich.</span></p><p><strong><span>5 (1).</span></strong><span> In beiden Aufrufen betrug die Beteiligung des Bundes maximal 75 Prozent der Kosten. </span></p><p><strong><span>6 (2).</span></strong><span> Zur Stärkung der Pflanzenzüchtung und eines nachhaltigen Pflanzenschutzes hat das Parlament beschlossen, dass Agroscope insgesamt zusätzlich 14 </span><span>Millionen Franken</span><span> im landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-29 erhalten soll. Die Förderung der Pflanzenzüchtungs- und Sortenprüfungsprojekte soll gemäss Botschaft zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 ab 2026 um 1</span><span> </span><span>Million Franken pro Jahr aufgestockt werden. Die Vernehmlassungsvorlage zum Entlastungspaket 2027 sieht keine Kürzung dieser Mittel vor. </span></p><p><strong><span>7 (3)</span></strong><span>. Es ist keine Verteilung nach Institutionen, Produktionssystemen oder Verfahren vorgesehen. Die Gesuche werden nach Förderwürdigkeit geprüft. Es wurden keine Projekte gefördert, die neue gentechnische Verfahren zur Mutagenese verwenden.</span></p><p><strong><span>8 (4).</span></strong><span> Jährlich sollen bis zu 2 Millionen Franken zur Förderung des Swiss Plant Breeding Center (SPBC) bereitgestellt werden – zusätzlich zu den Mitteln zur Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung, die bereits auf Basis der Motion Hausammann 18.3144 seit dem Jahr 2020 bereitgestellt worden sind. Das BLW stellt die paritätische Förderung sicher. Das SPBC ist als Trägerverein organisiert. Der Vorstand ist repräsentativ für die verschiedenen Produktionssysteme und die Forschungs- und Züchtungsakteure in der Schweiz.</span></p><p><strong><span>9 (5).</span></strong><span> Der Bund unterstützt öffentliche und private Züchtungsvorhaben im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen. Keines der in den Antworten 2 und 8 genannten Projekte wendet gentechnische Methoden an. Dementsprechend ist eine spezifische finanzielle Unterstützung nicht notwendig.</span></p></span>
- <p>Die Strategie Pflanzenzüchtung 2050 bildet den Rahmen für die Unterstützung der Pflanzenzüchtung in der Schweiz. Sie dient der Erreichung der Ziele der Landwirtschaftspolitik.</p><p>Mit der Überweisung der Motion Hausammann (18.3144) hat das Parlament Mittel für Projekte bereitgestellt. Diese werden seit 2020 umgesetzt. Die erste Phase endet 2025.</p><p>Auf der Basis der Motion WAK-S (20.3919) sollen im landwirtschaftlichen Rahmenkredit 2026-2029 zusätzliche Ressourcen für eine Forschungs- und Züchtungsinitiative bereit gestellt werden.</p><p>Diese Vorgaben sowie die geplanten Änderungen im Gentechbereich erfordern eine Bestandesaufnahme. </p><p> </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten.</p><p> </p><p>Zu den aktuellen Projekten zur Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung auf der Basis der Motion Hausammann 18.3144:</p><ol><li>Welche Projekte wurden beim 1. Projektaufruf für die Phase 2020 bis 2025 bewilligt und welche wurden beim 2. Projektaufruf bereits bewilligt (Start per 1.1.2025)?</li><li>Wie teilen sich die Projektmittel auf Neuzüchtungen, Sortenprüfungen und andere Verwendungszwecke auf und wie teilen sie sich auf die drei Produktionssysteme</li></ol><p>Kategorie a. vorwiegend konventionell, b. kombiniert konventionell und biologisch, c. vorwiegend biologisch auf? Wie viele der Projekte verwenden gentechnische Verfahren zur Mutagenese?</p><ol><li>Wie sind die Projektmittel auf die verschiedenen Forschungsinstitutionen verteilt? </li><li>Wie wurden bisher der Aktionsplan und der Absenkpfad Pflanzenschutzmittel sowie die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 in den Projekten berücksichtigt? Ist diesbezüglich allenfalls eine Anpassung der Pflanzenzüchtungsstrategie 2050 nötig?</li></ol><p>Zur mittel- und langfristigen Umsetzung der Pflanzenzüchtungsstrategie des Bundes:</p><ol><li>Ist es richtig, dass beim 2. und 3. Projektaufruf 2024/25 die Beteiligung des Bundes von 75% auf 50% gesenkt wurde? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? </li><li>Wie setzt er die Motion der WAK-S 20.3919 Forschungs- und Züchtungsinitiative im landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-29 um? Wie viele Mittel sind ab 2026 jährlich insgesamt für die Umsetzung der Pflanzenzüchtungsstrategie vorgesehen? Und wie wirkt sich das Entlastungspaket 27 des Bundesrats auf die geplanten Mittel aus?</li><li>Wie viel soll für die Züchtung, die Sortenprüfung bzw. für andere Zwecke verwendet werden und wie sollen die Mittel auf die beteiligten Institutionen und verschiedenen Produktionssysteme aufgeteilt werden und welcher Anteil ist für Projekte vorgesehen, die neue gentechnische Verfahren zur Mutagenese verwenden?</li><li>Welche Mittel aus welchen Quellen sollen jährlich für das Swiss Plant Breeding Center (SPBC) zur Verfügung gestellt werden? Wie wird dabei sichergestellt, dass das SPBC als Kompetenz- und Innovationsnetzwerk die Bedürfnisse der verschiedenen Schweizer Produktionssysteme / Wertschöpfungsketten abdeckt? </li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die gentechnikfreie Schweizer Züchtung weiterhin im erforderlichen Mass unterstützt wird? Ist er bereit, allenfalls zusätzliche finanzielle Mittel dafür einzustellen? </li></ol>
- Wo steht die Umsetzung der Pflanzenzüchtungsstrategie 2050?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Strategie Pflanzenzüchtung 2050 bildet seit 2016 den Rahmen für die Unterstützung der Pflanzenzüchtung in der Schweiz. Sie ist zentral zur Erreichung der Ziele der Landwirtschaftspolitik. Die Ziele sind in der Strategie beschrieben und wurden in der Zwischenzeit durch die Agrarpolitik 2022+, den Aktionsplan und den Absenkpfad Pflanzenschutzmittel sowie die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 angepasst.</p><p>Auch die Schweizer Bio-Züchtung muss gestärkt werden. Sie ist international sehr gut aufgestellt und vernetzt. Zuchtziele wie Robustheit, Ressourceneffizienz und Klimaanpassung werden auch für die anderen Produktionssysteme immer wichtiger, weshalb biologisch gezüchtete Sorten vermehrt auch im IP- und konventionellen Anbau zum Einsatz kommen.</p><p>Wichtige Akteure im Bereich Forschung, Züchtung und Sortenprüfung sind Agroscope, FIBL, Delley Samen und Pflanzen AG, private Züchterfirmen sowie die Branchenorganisationen. Der Bund, aber auch die Privaten, wenden erhebliche Mittel auf. Um für die Schweizer Forschungs- und Züchtungslandschaft die Folgen der aktuellen Entwicklungen in der Pflanzenzüchtung und der damit verbundenen Forschung abschätzen zu können, ist eine Analyse des Status Quo und der geplanten Entwicklungen notwendig.</p>
- <span><p><strong><span>1.</span></strong><span> 27 Projekte wurden im ersten Aufruf bewilligt und im Zeitraum 2020-2024 gefördert, 30 Projekte im darauffolgenden zweiten Aufruf. Projektaufrufe werden künftig im zweijährigen Rhythmus durchgeführt. Die Liste der Projekte ist auf der Internetseite des BLW verfügbar</span><u><span> </span></u><br><u><span>(</span></u><a href="https://backend.blw.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-blwch-files/files/2025/03/27/aec34ce4-7f02-4147-9321-f3c98837b0d0.pdf"><u><span>1. Projektaufruf </span></u></a><u><span>und </span></u><a href="https://backend.blw.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-blwch-files/files/2025/03/27/c7a50092-f272-4ac1-803d-a61c041812d9.pdf"><u><span>2. Projektaufruf</span></u></a><span> / www.blw.admin.ch/Themen/Pflanzen/ Pflanzenzüchtung, Sorten und Saatgut/Strategie Pflanzenzüchtung 2050). </span></p><p><strong><span>2.</span></strong><span> Im ersten beziehungsweise zweiten Aufruf wurden 12,8 bzw. 10,6 Millionen Franken vergeben, davon 5,7 bzw. 3,1 Millionen Franken für Pflanzenzüchtungsprojekte und 7,1 bzw. 7,5 Millionen Franken für Sortenprüfungsprojekte. Die Projekte werden nicht nach Produktionssystemen ausgewählt, sondern nach Zuchtzielen wie Resistenz gegen Schädlinge und Krankheiten, marktspezifische Produktqualitäten und Klimaanpassung. In keinem der Projekte wurden gentechnische Verfahren verwendet.</span></p><p><strong><span>3.</span></strong><span> Im ersten beziehungsweise zweiten Aufruf erhalten Agroscope 43 bzw. 47 Prozent und FiBL 14 bzw. 13 Prozent der oben genannten Mittel. Die übrigen Mittel verteilen sich auf private Pflanzenzüchter und Branchenorganisationen. Die Liste der gesuchstellenden Institutionen ist auf der in der Antwort 1 erwähnten Internetseite des BLW verfügbar.</span></p><p><strong><span>4.</span></strong><span> Die Vergabekriterien zu einem Aufruf sind auf die Förderung resistenter, ressourceneffizienter und klimaangepasster Sorten ausgelegt. Diese Förderkriterien haben nach wie vor Gültigkeit und entsprechen den Stossrichtungen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel sowie der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050. Eine Anpassung der Strategie Pflanzenzüchtung 2050 ist daher nicht erforderlich.</span></p><p><strong><span>5 (1).</span></strong><span> In beiden Aufrufen betrug die Beteiligung des Bundes maximal 75 Prozent der Kosten. </span></p><p><strong><span>6 (2).</span></strong><span> Zur Stärkung der Pflanzenzüchtung und eines nachhaltigen Pflanzenschutzes hat das Parlament beschlossen, dass Agroscope insgesamt zusätzlich 14 </span><span>Millionen Franken</span><span> im landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-29 erhalten soll. Die Förderung der Pflanzenzüchtungs- und Sortenprüfungsprojekte soll gemäss Botschaft zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 ab 2026 um 1</span><span> </span><span>Million Franken pro Jahr aufgestockt werden. Die Vernehmlassungsvorlage zum Entlastungspaket 2027 sieht keine Kürzung dieser Mittel vor. </span></p><p><strong><span>7 (3)</span></strong><span>. Es ist keine Verteilung nach Institutionen, Produktionssystemen oder Verfahren vorgesehen. Die Gesuche werden nach Förderwürdigkeit geprüft. Es wurden keine Projekte gefördert, die neue gentechnische Verfahren zur Mutagenese verwenden.</span></p><p><strong><span>8 (4).</span></strong><span> Jährlich sollen bis zu 2 Millionen Franken zur Förderung des Swiss Plant Breeding Center (SPBC) bereitgestellt werden – zusätzlich zu den Mitteln zur Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung, die bereits auf Basis der Motion Hausammann 18.3144 seit dem Jahr 2020 bereitgestellt worden sind. Das BLW stellt die paritätische Förderung sicher. Das SPBC ist als Trägerverein organisiert. Der Vorstand ist repräsentativ für die verschiedenen Produktionssysteme und die Forschungs- und Züchtungsakteure in der Schweiz.</span></p><p><strong><span>9 (5).</span></strong><span> Der Bund unterstützt öffentliche und private Züchtungsvorhaben im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen. Keines der in den Antworten 2 und 8 genannten Projekte wendet gentechnische Methoden an. Dementsprechend ist eine spezifische finanzielle Unterstützung nicht notwendig.</span></p></span>
- <p>Die Strategie Pflanzenzüchtung 2050 bildet den Rahmen für die Unterstützung der Pflanzenzüchtung in der Schweiz. Sie dient der Erreichung der Ziele der Landwirtschaftspolitik.</p><p>Mit der Überweisung der Motion Hausammann (18.3144) hat das Parlament Mittel für Projekte bereitgestellt. Diese werden seit 2020 umgesetzt. Die erste Phase endet 2025.</p><p>Auf der Basis der Motion WAK-S (20.3919) sollen im landwirtschaftlichen Rahmenkredit 2026-2029 zusätzliche Ressourcen für eine Forschungs- und Züchtungsinitiative bereit gestellt werden.</p><p>Diese Vorgaben sowie die geplanten Änderungen im Gentechbereich erfordern eine Bestandesaufnahme. </p><p> </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten.</p><p> </p><p>Zu den aktuellen Projekten zur Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung auf der Basis der Motion Hausammann 18.3144:</p><ol><li>Welche Projekte wurden beim 1. Projektaufruf für die Phase 2020 bis 2025 bewilligt und welche wurden beim 2. Projektaufruf bereits bewilligt (Start per 1.1.2025)?</li><li>Wie teilen sich die Projektmittel auf Neuzüchtungen, Sortenprüfungen und andere Verwendungszwecke auf und wie teilen sie sich auf die drei Produktionssysteme</li></ol><p>Kategorie a. vorwiegend konventionell, b. kombiniert konventionell und biologisch, c. vorwiegend biologisch auf? Wie viele der Projekte verwenden gentechnische Verfahren zur Mutagenese?</p><ol><li>Wie sind die Projektmittel auf die verschiedenen Forschungsinstitutionen verteilt? </li><li>Wie wurden bisher der Aktionsplan und der Absenkpfad Pflanzenschutzmittel sowie die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 in den Projekten berücksichtigt? Ist diesbezüglich allenfalls eine Anpassung der Pflanzenzüchtungsstrategie 2050 nötig?</li></ol><p>Zur mittel- und langfristigen Umsetzung der Pflanzenzüchtungsstrategie des Bundes:</p><ol><li>Ist es richtig, dass beim 2. und 3. Projektaufruf 2024/25 die Beteiligung des Bundes von 75% auf 50% gesenkt wurde? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? </li><li>Wie setzt er die Motion der WAK-S 20.3919 Forschungs- und Züchtungsinitiative im landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-29 um? Wie viele Mittel sind ab 2026 jährlich insgesamt für die Umsetzung der Pflanzenzüchtungsstrategie vorgesehen? Und wie wirkt sich das Entlastungspaket 27 des Bundesrats auf die geplanten Mittel aus?</li><li>Wie viel soll für die Züchtung, die Sortenprüfung bzw. für andere Zwecke verwendet werden und wie sollen die Mittel auf die beteiligten Institutionen und verschiedenen Produktionssysteme aufgeteilt werden und welcher Anteil ist für Projekte vorgesehen, die neue gentechnische Verfahren zur Mutagenese verwenden?</li><li>Welche Mittel aus welchen Quellen sollen jährlich für das Swiss Plant Breeding Center (SPBC) zur Verfügung gestellt werden? Wie wird dabei sichergestellt, dass das SPBC als Kompetenz- und Innovationsnetzwerk die Bedürfnisse der verschiedenen Schweizer Produktionssysteme / Wertschöpfungsketten abdeckt? </li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die gentechnikfreie Schweizer Züchtung weiterhin im erforderlichen Mass unterstützt wird? Ist er bereit, allenfalls zusätzliche finanzielle Mittel dafür einzustellen? </li></ol>
- Wo steht die Umsetzung der Pflanzenzüchtungsstrategie 2050?
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