Besitz- und Eigentumsverhältnisse von national und regional marktmächtigen Medienunternehmen offenlegen
- ShortId
-
25.3163
- Id
-
20253163
- Updated
-
14.11.2025 03:12
- Language
-
de
- Title
-
Besitz- und Eigentumsverhältnisse von national und regional marktmächtigen Medienunternehmen offenlegen
- AdditionalIndexing
-
34;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Art. 16 RTVG wird festgehalten, dass Programmveranstalter im Bereich von Radio und Fernsehen dem BAKOM Änderungen des Kapitals und der Stimmrechtsverhältnisse sowie namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmen melden müssen. Diese Auskunftspflicht gilt auch für Unternehmen die im Radio- und/oder Fernsehmarkt nur beteiligt sind, aber in einem medienrelevanten Markt (z. B. Print) eine beherrschende Stellung innehaben (Art. 17 Abs. 2 Bst. e RTVG). Die entsprechende Regelung stützt sich auf Art. 93 BV, die gesetzlichen Regelungen sehen allerdings keine Information der Öffentlichkeit vor. Im Bereich der privaten Medien fehlt eine entsprechende Verfassungskompetenz, wie der Bundesrat in Beantwortung der Motion 10.4111 ausführt. Die aktuellen Entwicklungen in anderen Ländern zeigen, wie gross der Einfluss kapitalmächtiger Akteure auf Print- und audiovisuelle Medien ist und wie wirkmächtig dies sein kann. Auch in der Schweiz führt die Konzentration im Bereich der Printmedien zu einem steigenden Einfluss der Eigentümer:innen und Anteilseigner:innen. Eine entsprechende Transparenzregelung scheint längst überflüssig. Sie müsste gleichermassen für Radio, Fernsehen, Online- und Printmedien gelten und neben national auch regional und in bestimmten Sparten bedeutende, auch kleinere Unternehmen einbeziehen. In letztere Kategorie können zum Beispiel politische Online-Portale mit einer gewissen Reichweite fallen. Dabei muss mit dem Begriff der "bedeutenden Unternehmen" sichergestellt werden, dass zwar alle einflussreichen Medienunternehmen erfasst werden, ohne, dass gleichzeitig für kleine Nischenangebote ein ungerechtfertigter Aufwand entsteht. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Änderungen der Bundesverfassung und der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, um sicherzustellen, dass die Besitz- und Eigentumsverhältnisse von regional, national oder in bestimmten Sparten bedeutende Medienunternehmen offengelegt werden.</p>
- Besitz- und Eigentumsverhältnisse von national und regional marktmächtigen Medienunternehmen offenlegen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In Art. 16 RTVG wird festgehalten, dass Programmveranstalter im Bereich von Radio und Fernsehen dem BAKOM Änderungen des Kapitals und der Stimmrechtsverhältnisse sowie namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmen melden müssen. Diese Auskunftspflicht gilt auch für Unternehmen die im Radio- und/oder Fernsehmarkt nur beteiligt sind, aber in einem medienrelevanten Markt (z. B. Print) eine beherrschende Stellung innehaben (Art. 17 Abs. 2 Bst. e RTVG). Die entsprechende Regelung stützt sich auf Art. 93 BV, die gesetzlichen Regelungen sehen allerdings keine Information der Öffentlichkeit vor. Im Bereich der privaten Medien fehlt eine entsprechende Verfassungskompetenz, wie der Bundesrat in Beantwortung der Motion 10.4111 ausführt. Die aktuellen Entwicklungen in anderen Ländern zeigen, wie gross der Einfluss kapitalmächtiger Akteure auf Print- und audiovisuelle Medien ist und wie wirkmächtig dies sein kann. Auch in der Schweiz führt die Konzentration im Bereich der Printmedien zu einem steigenden Einfluss der Eigentümer:innen und Anteilseigner:innen. Eine entsprechende Transparenzregelung scheint längst überflüssig. Sie müsste gleichermassen für Radio, Fernsehen, Online- und Printmedien gelten und neben national auch regional und in bestimmten Sparten bedeutende, auch kleinere Unternehmen einbeziehen. In letztere Kategorie können zum Beispiel politische Online-Portale mit einer gewissen Reichweite fallen. Dabei muss mit dem Begriff der "bedeutenden Unternehmen" sichergestellt werden, dass zwar alle einflussreichen Medienunternehmen erfasst werden, ohne, dass gleichzeitig für kleine Nischenangebote ein ungerechtfertigter Aufwand entsteht. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Änderungen der Bundesverfassung und der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, um sicherzustellen, dass die Besitz- und Eigentumsverhältnisse von regional, national oder in bestimmten Sparten bedeutende Medienunternehmen offengelegt werden.</p>
- Besitz- und Eigentumsverhältnisse von national und regional marktmächtigen Medienunternehmen offenlegen
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