Umsetzung der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Aufsichtsverordnung. Stand der Dinge
- ShortId
-
25.3167
- Id
-
20253167
- Updated
-
19.12.2025 12:11
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Aufsichtsverordnung. Stand der Dinge
- AdditionalIndexing
-
24;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><u><span>Frage</span></u><u><span> </span></u><u><span>1</span></u><span>: Bis zum Ablauf der Übergangsfrist nach Artikel</span><span> </span><span>216</span><em><span>c</span></em><span> Absatz</span><span> </span><span>5 Aufsichtsverordnung (AVO; SR</span><span> </span><span>961.011) wurden bei der FINMA insgesamt 7'103 Gesuche um Nachdokumentation eingereicht. Dies entspricht einem Anteil von 85</span><span> </span><span>Prozent aller registrierungspflichtigen ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Von den verbleibenden 15</span><span> </span><span>Prozent haben nach Einschätzung der FINMA ein Grossteil die ungebundene Versicherungsvermittlertätigkeit aufgegeben.</span></p><p><span> </span></p><p><u><span>Frage</span></u><u><span> </span></u><u><span>2</span></u><span>: Nach Auskunft der FINMA waren per Ende März 2025 noch rund 3'200 Nachdokumentationsgesuche pendent. Jene 7'103 Versicherungsvermittlerinnen und </span><span>‑</span><span>vermittler, die ihr Gesuch fristgerecht eingereicht haben, sind gemäss FINMA auch während der Dauer der Prüfung ihres Gesuches jederzeit im öffentlichen Register ersichtlich geblieben. Die 3'200 Vermittlerinnen und Vermittler, bei denen sich das Gesuch noch in Prüfung befindet, dürfen somit weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen.</span></p><p><span> </span></p><p><u><span>Frage</span></u><u><span> </span></u><u><span>3</span></u><span>: Sowohl der Registrierungsprozess als auch der Prozess für die Nachdokumentation sind möglichst einfach ausgestaltet. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können die nach Anhang</span><span> </span><span>6 AVO benötigten Unterlagen auf der Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) der FINMA elektronisch und mittels Selbstdeklaration einreichen. Weiterführende Angaben –</span><span> </span><span>zum Beispiel zu den Corporate Governance Anforderungen nach Artikel</span><span> </span><span>188 AVO</span><span> </span><span>– verlangt die FINMA von juristischen Personen ab einer Grösse von 10</span><span> </span><span>Mitarbeitenden ein.</span></p><p><span> </span></p><p><u><span>Frage</span></u><u><span> </span></u><u><span>4</span></u><span>: Die FINMA setzt nach ihren Angaben derzeit durchschnittlich 20</span><span> </span><span>FTE für die Prüfung von Gesuchen sowie für die Beantwortung von Fragen im Bereich der Versicherungsvermittlung ein. Der Personalbestand wurde bereits im Jahr 2024 mittels befristeter Anstellungen aufgestockt. Zudem hat die FINMA den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern auf ihrer Webseite ergänzend verschiedene Arbeitshilfen zur Registrierung und zur Nachdokumentation zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat sie an vier Vormittagen pro Woche eine Hotline zur Beantwortung von Fragen eingerichtet. Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler können ihre Fragen zur neuen Regulierung und zur Registrierung aber auch jederzeit schriftlich einreichen. Im Einzelfall und bei Bedarf unterstützt die FINMA darüber hinaus, zum Beispiel bei technischen Schwierigkeiten im Registrierungsprozess.</span></p></span>
- <p>Im Rahmen der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der zugehörigen Verordnung wurden die bereits registrierten Vermittlerinnen und Vermittler verpflichtet, bis am 30. Juni 2024 ein «Nachdokumentationsgesuch» einzureichen.</p><p>Für viele Selbstständige und Kleinunternehmen kommt diese Pflicht quasi einer erneuten Eintragung gleich und ist mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p> 1. Wie viele Finanzintermediäre (in Prozent und in absoluten Zahlen), die vor dem 30. Juni 2024 bereits im Register eingetragen waren, haben diese Nachdokumentation tatsächlich vorgenommen?</p><p> 2. Wie viele Dossiers stehen bis jetzt noch aus?</p><p> 3. Wird die Situation der Selbstständigen und der KMU im derzeitigen Verfahren berücksichtigt oder könnte das Verfahren angepasst werden, sodass eine übermässige Komplexität vermieden wird?</p><p> 4. Reichen die Ressourcen der FINMA aus, um die von ihr beaufsichtigten Einrichtungen bei der Umsetzung dieser Revision wirksam zu unterstützen?</p>
- Umsetzung der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Aufsichtsverordnung. Stand der Dinge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><u><span>Frage</span></u><u><span> </span></u><u><span>1</span></u><span>: Bis zum Ablauf der Übergangsfrist nach Artikel</span><span> </span><span>216</span><em><span>c</span></em><span> Absatz</span><span> </span><span>5 Aufsichtsverordnung (AVO; SR</span><span> </span><span>961.011) wurden bei der FINMA insgesamt 7'103 Gesuche um Nachdokumentation eingereicht. Dies entspricht einem Anteil von 85</span><span> </span><span>Prozent aller registrierungspflichtigen ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Von den verbleibenden 15</span><span> </span><span>Prozent haben nach Einschätzung der FINMA ein Grossteil die ungebundene Versicherungsvermittlertätigkeit aufgegeben.</span></p><p><span> </span></p><p><u><span>Frage</span></u><u><span> </span></u><u><span>2</span></u><span>: Nach Auskunft der FINMA waren per Ende März 2025 noch rund 3'200 Nachdokumentationsgesuche pendent. Jene 7'103 Versicherungsvermittlerinnen und </span><span>‑</span><span>vermittler, die ihr Gesuch fristgerecht eingereicht haben, sind gemäss FINMA auch während der Dauer der Prüfung ihres Gesuches jederzeit im öffentlichen Register ersichtlich geblieben. Die 3'200 Vermittlerinnen und Vermittler, bei denen sich das Gesuch noch in Prüfung befindet, dürfen somit weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen.</span></p><p><span> </span></p><p><u><span>Frage</span></u><u><span> </span></u><u><span>3</span></u><span>: Sowohl der Registrierungsprozess als auch der Prozess für die Nachdokumentation sind möglichst einfach ausgestaltet. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können die nach Anhang</span><span> </span><span>6 AVO benötigten Unterlagen auf der Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) der FINMA elektronisch und mittels Selbstdeklaration einreichen. Weiterführende Angaben –</span><span> </span><span>zum Beispiel zu den Corporate Governance Anforderungen nach Artikel</span><span> </span><span>188 AVO</span><span> </span><span>– verlangt die FINMA von juristischen Personen ab einer Grösse von 10</span><span> </span><span>Mitarbeitenden ein.</span></p><p><span> </span></p><p><u><span>Frage</span></u><u><span> </span></u><u><span>4</span></u><span>: Die FINMA setzt nach ihren Angaben derzeit durchschnittlich 20</span><span> </span><span>FTE für die Prüfung von Gesuchen sowie für die Beantwortung von Fragen im Bereich der Versicherungsvermittlung ein. Der Personalbestand wurde bereits im Jahr 2024 mittels befristeter Anstellungen aufgestockt. Zudem hat die FINMA den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern auf ihrer Webseite ergänzend verschiedene Arbeitshilfen zur Registrierung und zur Nachdokumentation zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat sie an vier Vormittagen pro Woche eine Hotline zur Beantwortung von Fragen eingerichtet. Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler können ihre Fragen zur neuen Regulierung und zur Registrierung aber auch jederzeit schriftlich einreichen. Im Einzelfall und bei Bedarf unterstützt die FINMA darüber hinaus, zum Beispiel bei technischen Schwierigkeiten im Registrierungsprozess.</span></p></span>
- <p>Im Rahmen der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der zugehörigen Verordnung wurden die bereits registrierten Vermittlerinnen und Vermittler verpflichtet, bis am 30. Juni 2024 ein «Nachdokumentationsgesuch» einzureichen.</p><p>Für viele Selbstständige und Kleinunternehmen kommt diese Pflicht quasi einer erneuten Eintragung gleich und ist mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p> 1. Wie viele Finanzintermediäre (in Prozent und in absoluten Zahlen), die vor dem 30. Juni 2024 bereits im Register eingetragen waren, haben diese Nachdokumentation tatsächlich vorgenommen?</p><p> 2. Wie viele Dossiers stehen bis jetzt noch aus?</p><p> 3. Wird die Situation der Selbstständigen und der KMU im derzeitigen Verfahren berücksichtigt oder könnte das Verfahren angepasst werden, sodass eine übermässige Komplexität vermieden wird?</p><p> 4. Reichen die Ressourcen der FINMA aus, um die von ihr beaufsichtigten Einrichtungen bei der Umsetzung dieser Revision wirksam zu unterstützen?</p>
- Umsetzung der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Aufsichtsverordnung. Stand der Dinge
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