Keine Unterversorgung von hörbehinderten Kindern
- ShortId
-
25.3171
- Id
-
20253171
- Updated
-
14.11.2025 03:08
- Language
-
de
- Title
-
Keine Unterversorgung von hörbehinderten Kindern
- AdditionalIndexing
-
28;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. – 4. Hörgeräteversorgungen für Erwachsene werden mittels Pauschalen und Hörgeräteversorgungen für Minderjährige mittels Höchstbeträge vergütet (Ziffer 5.07 und 5.07.3 Anhang der </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1976/2664_2664_2664/de"><u><span>Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV [HVI; SR 831.232.51]</span></u></a><span>). Die Hörgerätestudie </span><a href="https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/forschung/forschungspublikationen.exturl.html?lang=de&lnr=15/20#pubdb"><u><span>"Analyse der Preise und der Qualität in der Hörgeräteversorgung"</span></u></a><span> (www.bsv.admin.ch > Publikationen & Services > Forschung und Evaluation > Forschungsbereiche > Forschungsprogramme zur Invalidenversicherung (FoP-IV) > 2020 > Analyse der Preis und der Qualität in der Hörgeräteversorgung) aus dem Jahre 2020 hat ergeben, dass bei knapp der Hälfte der Minderjährigen nur ein bis zwei Anpassungstermine nötig waren. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Aufwand ist für eine Hörgeräteversorgung bei Kleinkindern höher als bei älteren Minderjährigen. Der aktuelle Höchstbetrag wurde so festgesetzt, dass er dem Durchschnitt aller Hörgeräteversorgungen für Minderjährige entspricht. Das EDI ging davon aus, dass sich die Minderjährigen über alle Altersstufen gleichmässig auf die </span><span>Pädakustikerinnen und Pädakustiker </span><span>verteilen würden. Da für alle Minderjährigen dieselbe Limite gilt, sollten sich so die altersbedingt ungleich hohen Aufwände ausgleichen. In den letzten Jahren hat sich indes gezeigt, dass dies nicht der Fall ist. Einige Pädakustikerinnen und Pädakustiker betreuen wesentlich mehr Kleinkinder als andere, was mit einem höheren Betreuungsaufwand verbunden ist. Der Höchstbetrag reicht für sie daher über alle betreuten Minderjährigen nicht aus, während diejenigen, die hauptsächlich ältere Minderjährige betreuen, vom festgesetzten Höchstbetrag profitieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das BSV überarbeitet aktuell die Hörgerätevergütung (siehe auch die Antwort des Bundesrates auf die </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244295"><u><span>Ip Dittli [24.4295] "Den Zugang zur Hörversorgung verbessern und damit die gesellschaftlichen Kosten von Schwerhörigkeit senken"</span></u></a><span>). Im Zuge dieser Überarbeitung ist vorgesehen, die Höhe der Limite für Kleinkinder bzw. die Einführung von nach Alter differenzierten Limiten zu prüfen.</span></p></span>
- <p>Die Invalidenversicherung deckt die Hörgeräteversorgung bei Minderjährigen mit beidseitiger Hörbehinderung mit einer <strong>Pauschale von 4'170 Franken </strong>über einen Zeitraum von sechs Jahren (Merkblatt <a href="https://www.ahv-iv.ch/p/4.08.d">Hörgeräte der IV</a> Punkt 8). Dieser Betrag umfasst die Kosten für zwei Hörgeräte, ein Paar Ohrmulden, Anpassungstermine und sämtliche Kontrollmessungen. </p><p>Insbesondere bei Babys und kleinen Kindern gestaltet sich die Hörgeräteanpassung jedoch äusserst komplex und zeitaufwändig. Diese Zielgruppe kann nicht aktiv kooperieren, weshalb spezifische Untersuchungsmethoden wie die Spielaudiometrie (für Kinder von 2-5 Jahren) oder die Reaktionsaudiometrie (für Kinder unter 2 Jahren) erforderlich sind. Beide Verfahren sind zeitintensiv und führen lediglich zu Annäherungswerten, deren Präzision von externen Faktoren wie Messzeitpunkt, Müdigkeit oder Motivation des Kindes abhängt. Über den Zeitraum von sechs Jahren sind deshalb zahlreiche Termine notwendig. Die vom BSV festgelegte Pauschale reicht dafür aber bei weitem nicht aus. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><ol><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Pauschale von 4170 Franken über sechs Jahre für die Hörgeräteversorgung bei Minderjährigen nicht ausreicht, um den erhöhten Aufwand, insbesondere bei Babys und kleinen Kindern, zu decken? </li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr, dass aufgrund der finanziellen Unattraktivität der Versorgung bei Babys und kleinen Kindern diese Gruppe zunehmend unterversorgt bleibt? </li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, das Pauschalvergütungssystem der IV anzupassen, um die besonderen Bedürfnisse von hörbehinderten Babys und Kindern abzudecken? </li><li>Ist der Bundesrat bereit, eine Differenzierung im Vergütungssystem zwischen Erwachsenen, älteren Kindern und Babys vorzunehmen, um der Komplexität, der neurologische Entwicklung und dem Mehraufwand in der Versorgung gerecht zu werden?</li></ol>
- Keine Unterversorgung von hörbehinderten Kindern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. – 4. Hörgeräteversorgungen für Erwachsene werden mittels Pauschalen und Hörgeräteversorgungen für Minderjährige mittels Höchstbeträge vergütet (Ziffer 5.07 und 5.07.3 Anhang der </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1976/2664_2664_2664/de"><u><span>Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV [HVI; SR 831.232.51]</span></u></a><span>). Die Hörgerätestudie </span><a href="https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/forschung/forschungspublikationen.exturl.html?lang=de&lnr=15/20#pubdb"><u><span>"Analyse der Preise und der Qualität in der Hörgeräteversorgung"</span></u></a><span> (www.bsv.admin.ch > Publikationen & Services > Forschung und Evaluation > Forschungsbereiche > Forschungsprogramme zur Invalidenversicherung (FoP-IV) > 2020 > Analyse der Preis und der Qualität in der Hörgeräteversorgung) aus dem Jahre 2020 hat ergeben, dass bei knapp der Hälfte der Minderjährigen nur ein bis zwei Anpassungstermine nötig waren. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Aufwand ist für eine Hörgeräteversorgung bei Kleinkindern höher als bei älteren Minderjährigen. Der aktuelle Höchstbetrag wurde so festgesetzt, dass er dem Durchschnitt aller Hörgeräteversorgungen für Minderjährige entspricht. Das EDI ging davon aus, dass sich die Minderjährigen über alle Altersstufen gleichmässig auf die </span><span>Pädakustikerinnen und Pädakustiker </span><span>verteilen würden. Da für alle Minderjährigen dieselbe Limite gilt, sollten sich so die altersbedingt ungleich hohen Aufwände ausgleichen. In den letzten Jahren hat sich indes gezeigt, dass dies nicht der Fall ist. Einige Pädakustikerinnen und Pädakustiker betreuen wesentlich mehr Kleinkinder als andere, was mit einem höheren Betreuungsaufwand verbunden ist. Der Höchstbetrag reicht für sie daher über alle betreuten Minderjährigen nicht aus, während diejenigen, die hauptsächlich ältere Minderjährige betreuen, vom festgesetzten Höchstbetrag profitieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das BSV überarbeitet aktuell die Hörgerätevergütung (siehe auch die Antwort des Bundesrates auf die </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244295"><u><span>Ip Dittli [24.4295] "Den Zugang zur Hörversorgung verbessern und damit die gesellschaftlichen Kosten von Schwerhörigkeit senken"</span></u></a><span>). Im Zuge dieser Überarbeitung ist vorgesehen, die Höhe der Limite für Kleinkinder bzw. die Einführung von nach Alter differenzierten Limiten zu prüfen.</span></p></span>
- <p>Die Invalidenversicherung deckt die Hörgeräteversorgung bei Minderjährigen mit beidseitiger Hörbehinderung mit einer <strong>Pauschale von 4'170 Franken </strong>über einen Zeitraum von sechs Jahren (Merkblatt <a href="https://www.ahv-iv.ch/p/4.08.d">Hörgeräte der IV</a> Punkt 8). Dieser Betrag umfasst die Kosten für zwei Hörgeräte, ein Paar Ohrmulden, Anpassungstermine und sämtliche Kontrollmessungen. </p><p>Insbesondere bei Babys und kleinen Kindern gestaltet sich die Hörgeräteanpassung jedoch äusserst komplex und zeitaufwändig. Diese Zielgruppe kann nicht aktiv kooperieren, weshalb spezifische Untersuchungsmethoden wie die Spielaudiometrie (für Kinder von 2-5 Jahren) oder die Reaktionsaudiometrie (für Kinder unter 2 Jahren) erforderlich sind. Beide Verfahren sind zeitintensiv und führen lediglich zu Annäherungswerten, deren Präzision von externen Faktoren wie Messzeitpunkt, Müdigkeit oder Motivation des Kindes abhängt. Über den Zeitraum von sechs Jahren sind deshalb zahlreiche Termine notwendig. Die vom BSV festgelegte Pauschale reicht dafür aber bei weitem nicht aus. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><ol><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Pauschale von 4170 Franken über sechs Jahre für die Hörgeräteversorgung bei Minderjährigen nicht ausreicht, um den erhöhten Aufwand, insbesondere bei Babys und kleinen Kindern, zu decken? </li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr, dass aufgrund der finanziellen Unattraktivität der Versorgung bei Babys und kleinen Kindern diese Gruppe zunehmend unterversorgt bleibt? </li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, das Pauschalvergütungssystem der IV anzupassen, um die besonderen Bedürfnisse von hörbehinderten Babys und Kindern abzudecken? </li><li>Ist der Bundesrat bereit, eine Differenzierung im Vergütungssystem zwischen Erwachsenen, älteren Kindern und Babys vorzunehmen, um der Komplexität, der neurologische Entwicklung und dem Mehraufwand in der Versorgung gerecht zu werden?</li></ol>
- Keine Unterversorgung von hörbehinderten Kindern
Back to List