Trottinetts auf unseren Strassen und Trottoirs. Alles in Butter?

ShortId
25.3184
Id
20253184
Updated
14.11.2025 03:07
Language
de
Title
Trottinetts auf unseren Strassen und Trottoirs. Alles in Butter?
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Fragen vor allem auf Elektro-Trottinette beziehen, welche in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben. Bei Trottinetten ohne Motorunterstützung ist keine signifikante Veränderung im Verkehrsgeschehen feststellbar.</span></p><p><span>1. Elektro-Trottinette gelten als Leicht-Motorfahrräder (Art. 18 Bst. b der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge [VTS; SR 741.41]). Die Lenkenden müssen die gleichen Regeln befolgen wie Velo-, oder E-Bike-Fahrende (Art. 42 Abs. 4 der Verkehrsregelnverordnung [VRV; SR 741.11]). So ist etwa das Befahren von Trottoirs nicht gestattet. Auf Basis des Veloweggesetzes (SR 705) wird die Radinfrastruktur in den nächsten Jahren kontinuierlich ausgebaut, was auch den Fahrenden von Elektro-Trottinetten zugutekommt. Der Bundesrat beobachtet die Situation der Unfallzahlen genau, so werden seit 2019 die schweren Unfälle mit Elektro-Trottinetten in der Unfallstatistik separat ausgewiesen.</span></p><p><span>2. Für die Durchsetzung der geltenden Regeln sind die Kantone zuständig. Der Bundesrat sieht aktuell keinen Anlass, die Gesetzgebung auf Bundesebene anzupassen.</span></p></span>
  • <p>Die Mitbenützung von Verkehrsflächen durch Trottinettfahrerinnen und -fahrer stellt Verkehrsteilnehmende, aber auch Fussgängerinnen und Fussgänger tagtäglich und zu jeder Uhrzeit vor Herausforderungen.</p><p>1) Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die geltenden Gesetzesvorschriften ausreichen, um diese Probleme zu regeln und Unfälle zu verhindern?</p><p>2) Falls nein, hält er es für notwendig, Gesetzesänderungen vorzuschlagen beziehungsweise die Bestimmungen in seinem Zuständigkeitsbereich zu ändern? Und wenn ja, welche Aspekte müssten neu geregelt werden und in welchem Sinn?</p>
  • Trottinetts auf unseren Strassen und Trottoirs. Alles in Butter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Fragen vor allem auf Elektro-Trottinette beziehen, welche in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben. Bei Trottinetten ohne Motorunterstützung ist keine signifikante Veränderung im Verkehrsgeschehen feststellbar.</span></p><p><span>1. Elektro-Trottinette gelten als Leicht-Motorfahrräder (Art. 18 Bst. b der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge [VTS; SR 741.41]). Die Lenkenden müssen die gleichen Regeln befolgen wie Velo-, oder E-Bike-Fahrende (Art. 42 Abs. 4 der Verkehrsregelnverordnung [VRV; SR 741.11]). So ist etwa das Befahren von Trottoirs nicht gestattet. Auf Basis des Veloweggesetzes (SR 705) wird die Radinfrastruktur in den nächsten Jahren kontinuierlich ausgebaut, was auch den Fahrenden von Elektro-Trottinetten zugutekommt. Der Bundesrat beobachtet die Situation der Unfallzahlen genau, so werden seit 2019 die schweren Unfälle mit Elektro-Trottinetten in der Unfallstatistik separat ausgewiesen.</span></p><p><span>2. Für die Durchsetzung der geltenden Regeln sind die Kantone zuständig. Der Bundesrat sieht aktuell keinen Anlass, die Gesetzgebung auf Bundesebene anzupassen.</span></p></span>
    • <p>Die Mitbenützung von Verkehrsflächen durch Trottinettfahrerinnen und -fahrer stellt Verkehrsteilnehmende, aber auch Fussgängerinnen und Fussgänger tagtäglich und zu jeder Uhrzeit vor Herausforderungen.</p><p>1) Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die geltenden Gesetzesvorschriften ausreichen, um diese Probleme zu regeln und Unfälle zu verhindern?</p><p>2) Falls nein, hält er es für notwendig, Gesetzesänderungen vorzuschlagen beziehungsweise die Bestimmungen in seinem Zuständigkeitsbereich zu ändern? Und wenn ja, welche Aspekte müssten neu geregelt werden und in welchem Sinn?</p>
    • Trottinetts auf unseren Strassen und Trottoirs. Alles in Butter?

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