Trottinetts auf unseren Strassen und Trottoirs. Alles in Butter?
- ShortId
-
25.3184
- Id
-
20253184
- Updated
-
14.11.2025 03:07
- Language
-
de
- Title
-
Trottinetts auf unseren Strassen und Trottoirs. Alles in Butter?
- AdditionalIndexing
-
48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Fragen vor allem auf Elektro-Trottinette beziehen, welche in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben. Bei Trottinetten ohne Motorunterstützung ist keine signifikante Veränderung im Verkehrsgeschehen feststellbar.</span></p><p><span>1. Elektro-Trottinette gelten als Leicht-Motorfahrräder (Art. 18 Bst. b der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge [VTS; SR 741.41]). Die Lenkenden müssen die gleichen Regeln befolgen wie Velo-, oder E-Bike-Fahrende (Art. 42 Abs. 4 der Verkehrsregelnverordnung [VRV; SR 741.11]). So ist etwa das Befahren von Trottoirs nicht gestattet. Auf Basis des Veloweggesetzes (SR 705) wird die Radinfrastruktur in den nächsten Jahren kontinuierlich ausgebaut, was auch den Fahrenden von Elektro-Trottinetten zugutekommt. Der Bundesrat beobachtet die Situation der Unfallzahlen genau, so werden seit 2019 die schweren Unfälle mit Elektro-Trottinetten in der Unfallstatistik separat ausgewiesen.</span></p><p><span>2. Für die Durchsetzung der geltenden Regeln sind die Kantone zuständig. Der Bundesrat sieht aktuell keinen Anlass, die Gesetzgebung auf Bundesebene anzupassen.</span></p></span>
- <p>Die Mitbenützung von Verkehrsflächen durch Trottinettfahrerinnen und -fahrer stellt Verkehrsteilnehmende, aber auch Fussgängerinnen und Fussgänger tagtäglich und zu jeder Uhrzeit vor Herausforderungen.</p><p>1) Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die geltenden Gesetzesvorschriften ausreichen, um diese Probleme zu regeln und Unfälle zu verhindern?</p><p>2) Falls nein, hält er es für notwendig, Gesetzesänderungen vorzuschlagen beziehungsweise die Bestimmungen in seinem Zuständigkeitsbereich zu ändern? Und wenn ja, welche Aspekte müssten neu geregelt werden und in welchem Sinn?</p>
- Trottinetts auf unseren Strassen und Trottoirs. Alles in Butter?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Fragen vor allem auf Elektro-Trottinette beziehen, welche in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben. Bei Trottinetten ohne Motorunterstützung ist keine signifikante Veränderung im Verkehrsgeschehen feststellbar.</span></p><p><span>1. Elektro-Trottinette gelten als Leicht-Motorfahrräder (Art. 18 Bst. b der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge [VTS; SR 741.41]). Die Lenkenden müssen die gleichen Regeln befolgen wie Velo-, oder E-Bike-Fahrende (Art. 42 Abs. 4 der Verkehrsregelnverordnung [VRV; SR 741.11]). So ist etwa das Befahren von Trottoirs nicht gestattet. Auf Basis des Veloweggesetzes (SR 705) wird die Radinfrastruktur in den nächsten Jahren kontinuierlich ausgebaut, was auch den Fahrenden von Elektro-Trottinetten zugutekommt. Der Bundesrat beobachtet die Situation der Unfallzahlen genau, so werden seit 2019 die schweren Unfälle mit Elektro-Trottinetten in der Unfallstatistik separat ausgewiesen.</span></p><p><span>2. Für die Durchsetzung der geltenden Regeln sind die Kantone zuständig. Der Bundesrat sieht aktuell keinen Anlass, die Gesetzgebung auf Bundesebene anzupassen.</span></p></span>
- <p>Die Mitbenützung von Verkehrsflächen durch Trottinettfahrerinnen und -fahrer stellt Verkehrsteilnehmende, aber auch Fussgängerinnen und Fussgänger tagtäglich und zu jeder Uhrzeit vor Herausforderungen.</p><p>1) Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die geltenden Gesetzesvorschriften ausreichen, um diese Probleme zu regeln und Unfälle zu verhindern?</p><p>2) Falls nein, hält er es für notwendig, Gesetzesänderungen vorzuschlagen beziehungsweise die Bestimmungen in seinem Zuständigkeitsbereich zu ändern? Und wenn ja, welche Aspekte müssten neu geregelt werden und in welchem Sinn?</p>
- Trottinetts auf unseren Strassen und Trottoirs. Alles in Butter?
Back to List