Zukunft des biomedizinischen Forschungsplatzes Schweiz

ShortId
25.3187
Id
20253187
Updated
14.11.2025 03:13
Language
de
Title
Zukunft des biomedizinischen Forschungsplatzes Schweiz
AdditionalIndexing
36;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1 und 4:</span><strong><span> </span></strong><span>Der Bundesrat ist sich der hohen Bedeutung des Pharmastandorts und des Forschungsplatzes für die Schweizer Wirtschaft bewusst. </span></p><p><span>Im Jahr 2013 lancierte der Bundesrat den Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie im Rahmen der Umsetzung verschiedener Motionen (Mo 11.3923 Forster-Vannini/Gutzwiller, Mo 11.3844 SVP-Fraktion, Mo 11.3910 Barthassat). Im Juni 2022 hat er zusätzliche Massnahmen beschlossen. Anstatt bis Ende 2026 fortgeführt zu werden, wie es der Bundesrat 2022 beschlossen hatte, wird der Masterplan bereits Ende 2025 auslaufen.</span></p><p><span>Via den Masterplan wurden keine finanziellen Mittel gesprochen und daher ist auch die biomedizinische Forschung nicht durch die Kürzung betroffen.</span></p><p><span>In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen des Masterplans in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern zahlreiche Massnahmen umgesetzt. Es wurden Programme lanciert oder Infrastrukturen geschaffen, die unabhängig vom Masterplan weitergeführt werden. Dialoge zwischen den verschiedenen Ämtern oder zwischen Ämtern und Vertretern von Interessengruppen haben sich in der Zwischenzeit institutionalisiert, um die Anliegen des Sektors bestmöglich aufzugreifen und koordinierte Lösungen zu finden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese etablierte Zusammenarbeit auch ohne Masterplan die Anliegen des Sektors aufgreifen und koordinierte Lösungen finden werden. </span></p><p><span>Ebenso wird die Finanzierung von Forschungseinrichtungen und Forschungsprojekten fortgesetzt. Das aus der nationalen Initiative Personalisierte Medizin (SPHN) entstandene Dateninfrastrukturzentrum DCC wird weiter betrieben und (auch im Rahmen von Projekten wie etwa DigiSanté) weiterentwickelt. Die Gesetzgebung zur Forschung, zum Inverkehrbringen und zur Rückerstattung medizinischer Produkte wird überarbeitet, um den neuesten Entwicklungen Rechnung zu tragen. Eine Revision des Humanforschungsgesetzes (HFG; SR 812.30) wird in diesem Jahr gestartet. Auch für das Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) sind mehrere Revisionsetappen vorgesehen, insbesondere zur Klärung der Regulierung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP), zur Neuregulierung des Versandhandels mit Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln. Die digitale Transformation – insbesondere die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung – wird weiter vorangetrieben und durch DigiSanté intensiviert. Der Bund wird bis 2034 über 600 Millionen Franken in das Programm DigiSanté investieren. Zudem setzt der Bundesrat die im August 2024 beschlossenen Massnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln um. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Anstelle des im Masterplan 2022-2026 vorgesehenen Zwischenberichts, wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bis Ende 2025 einen Abschlussbericht zur Gesamtbilanz des Masterplans Biomedizin 2013-2025 erarbeiten und veröffentlichen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Das BAG hat bei der Umsetzung der Sparvorgaben von Bundesrat und Parlament darauf geachtet, dass strategisch zentrale Aufgaben weiterhin gewährleistet bleiben – insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Kostendämpfung, Versorgungssicherheit sowie Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Auch gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben des BAG werden weiterhin erfüllt. Dies ist jedoch nur durch interne Ressourcenumschichtungen möglich, was in anderen Bereichen zu einem Abbau führt. Das BAG hat zum Masterplan Biomedizin weder einen konkreten Auftrag noch eine gesetzliche Grundlage. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die Entwicklungen in anderen Ländern wie Deutschland oder Dänemark, aber auch Frankreich, England oder der Europäischen Union, werden von den zuständigen Behörden beobachtet. Die als relevant erachteten Massnahmen werden geprüft und bei Bedarf in an die spezifische Situation der Schweiz angepasster Form übernommen. </span><span></span></p></span>
  • <p>Die jüngst kommunizierte Entscheidung des BAG den <a href="https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/biomedizinische-forschung-und-technologie/masterplan-zur-staerkung-der-biomedizinischen-forschung-und-technologie.html">Masterplan Biomedizinische Forschung</a> in der Schweiz ersatzlos zu streichen, ist ein schlechtes Zeichen für den Pharmastandort und Forschungsplatz Schweiz. Der Entscheid schwächt primär die Innovationskraft der Forschung in der Schweiz (öffentlich wie privat) sowie der Wettbewerbsfähigkeit der wichtigsten Exportbranche des Landes.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Frage:</p><ul><li>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass der Entscheid des BAG, den Masterplan Biomedizinische Forschung in der Schweiz ersatzlos zu streichen, ein schlechtes Zeichen für den Pharmastandort sowie den Produktions- und Forschungsplatz Schweiz ist - insbesondere vor dem aktuellen internationalen Umfeld, in dem Staaten klare Strategien für ihren Forschungs- und Pharmastandort entwickeln? Profitiert nicht auch ein gutes und innovatives Gesundheitswesen von einem gesunden und starken&nbsp;biomedizinischen Forschungscluster?</li><li>Wird der Bundesrat den für Sommer 2025 in Aussicht gestellten Zwischenbericht veröffentlichen?</li><li>Das BAG begründet die Streichung unter anderem mit dem Auslaufen von&nbsp; befristeten Ressourcen: Um was für Ressourcen handelt es sich? Warum werden Aufgaben, die offenbar befristet wahrgenommen werden, höher gewichtet als Projekte, die für die langfristige Innovationskraft wichtig sind?</li><li>Wie will der Bundesrat zukünftig die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Bereich der für unser Land wichtigen biomedizinischen Forschung sicherstellen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, Pharmastrategien in anderen Ländern, wie z.B. Deutschland oder Dänemark zu prüfen und sinnvolle Punkte für die Schweiz zu übernehmen?</li></ul>
  • Zukunft des biomedizinischen Forschungsplatzes Schweiz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1 und 4:</span><strong><span> </span></strong><span>Der Bundesrat ist sich der hohen Bedeutung des Pharmastandorts und des Forschungsplatzes für die Schweizer Wirtschaft bewusst. </span></p><p><span>Im Jahr 2013 lancierte der Bundesrat den Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie im Rahmen der Umsetzung verschiedener Motionen (Mo 11.3923 Forster-Vannini/Gutzwiller, Mo 11.3844 SVP-Fraktion, Mo 11.3910 Barthassat). Im Juni 2022 hat er zusätzliche Massnahmen beschlossen. Anstatt bis Ende 2026 fortgeführt zu werden, wie es der Bundesrat 2022 beschlossen hatte, wird der Masterplan bereits Ende 2025 auslaufen.</span></p><p><span>Via den Masterplan wurden keine finanziellen Mittel gesprochen und daher ist auch die biomedizinische Forschung nicht durch die Kürzung betroffen.</span></p><p><span>In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen des Masterplans in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern zahlreiche Massnahmen umgesetzt. Es wurden Programme lanciert oder Infrastrukturen geschaffen, die unabhängig vom Masterplan weitergeführt werden. Dialoge zwischen den verschiedenen Ämtern oder zwischen Ämtern und Vertretern von Interessengruppen haben sich in der Zwischenzeit institutionalisiert, um die Anliegen des Sektors bestmöglich aufzugreifen und koordinierte Lösungen zu finden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese etablierte Zusammenarbeit auch ohne Masterplan die Anliegen des Sektors aufgreifen und koordinierte Lösungen finden werden. </span></p><p><span>Ebenso wird die Finanzierung von Forschungseinrichtungen und Forschungsprojekten fortgesetzt. Das aus der nationalen Initiative Personalisierte Medizin (SPHN) entstandene Dateninfrastrukturzentrum DCC wird weiter betrieben und (auch im Rahmen von Projekten wie etwa DigiSanté) weiterentwickelt. Die Gesetzgebung zur Forschung, zum Inverkehrbringen und zur Rückerstattung medizinischer Produkte wird überarbeitet, um den neuesten Entwicklungen Rechnung zu tragen. Eine Revision des Humanforschungsgesetzes (HFG; SR 812.30) wird in diesem Jahr gestartet. Auch für das Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) sind mehrere Revisionsetappen vorgesehen, insbesondere zur Klärung der Regulierung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP), zur Neuregulierung des Versandhandels mit Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln. Die digitale Transformation – insbesondere die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung – wird weiter vorangetrieben und durch DigiSanté intensiviert. Der Bund wird bis 2034 über 600 Millionen Franken in das Programm DigiSanté investieren. Zudem setzt der Bundesrat die im August 2024 beschlossenen Massnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln um. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Anstelle des im Masterplan 2022-2026 vorgesehenen Zwischenberichts, wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bis Ende 2025 einen Abschlussbericht zur Gesamtbilanz des Masterplans Biomedizin 2013-2025 erarbeiten und veröffentlichen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Das BAG hat bei der Umsetzung der Sparvorgaben von Bundesrat und Parlament darauf geachtet, dass strategisch zentrale Aufgaben weiterhin gewährleistet bleiben – insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Kostendämpfung, Versorgungssicherheit sowie Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Auch gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben des BAG werden weiterhin erfüllt. Dies ist jedoch nur durch interne Ressourcenumschichtungen möglich, was in anderen Bereichen zu einem Abbau führt. Das BAG hat zum Masterplan Biomedizin weder einen konkreten Auftrag noch eine gesetzliche Grundlage. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die Entwicklungen in anderen Ländern wie Deutschland oder Dänemark, aber auch Frankreich, England oder der Europäischen Union, werden von den zuständigen Behörden beobachtet. Die als relevant erachteten Massnahmen werden geprüft und bei Bedarf in an die spezifische Situation der Schweiz angepasster Form übernommen. </span><span></span></p></span>
    • <p>Die jüngst kommunizierte Entscheidung des BAG den <a href="https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/biomedizinische-forschung-und-technologie/masterplan-zur-staerkung-der-biomedizinischen-forschung-und-technologie.html">Masterplan Biomedizinische Forschung</a> in der Schweiz ersatzlos zu streichen, ist ein schlechtes Zeichen für den Pharmastandort und Forschungsplatz Schweiz. Der Entscheid schwächt primär die Innovationskraft der Forschung in der Schweiz (öffentlich wie privat) sowie der Wettbewerbsfähigkeit der wichtigsten Exportbranche des Landes.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Frage:</p><ul><li>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass der Entscheid des BAG, den Masterplan Biomedizinische Forschung in der Schweiz ersatzlos zu streichen, ein schlechtes Zeichen für den Pharmastandort sowie den Produktions- und Forschungsplatz Schweiz ist - insbesondere vor dem aktuellen internationalen Umfeld, in dem Staaten klare Strategien für ihren Forschungs- und Pharmastandort entwickeln? Profitiert nicht auch ein gutes und innovatives Gesundheitswesen von einem gesunden und starken&nbsp;biomedizinischen Forschungscluster?</li><li>Wird der Bundesrat den für Sommer 2025 in Aussicht gestellten Zwischenbericht veröffentlichen?</li><li>Das BAG begründet die Streichung unter anderem mit dem Auslaufen von&nbsp; befristeten Ressourcen: Um was für Ressourcen handelt es sich? Warum werden Aufgaben, die offenbar befristet wahrgenommen werden, höher gewichtet als Projekte, die für die langfristige Innovationskraft wichtig sind?</li><li>Wie will der Bundesrat zukünftig die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Bereich der für unser Land wichtigen biomedizinischen Forschung sicherstellen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, Pharmastrategien in anderen Ländern, wie z.B. Deutschland oder Dänemark zu prüfen und sinnvolle Punkte für die Schweiz zu übernehmen?</li></ul>
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