Einbezug der Bereiche Arbeit und Ausbildung bei der "Modernisierung des IFEG" und im Inklusionsrahmengesetz
- ShortId
-
25.3192
- Id
-
20253192
- Updated
-
14.11.2025 03:12
- Language
-
de
- Title
-
Einbezug der Bereiche Arbeit und Ausbildung bei der "Modernisierung des IFEG" und im Inklusionsrahmengesetz
- AdditionalIndexing
-
28;44;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Motion SGK-N 24.3003 beauftragt den Bundesrat durch eine Revision des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG; SR 831.26) und weiteren damit verbundenen Bundesgesetzen zeitgemässe Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform sowie ihren Wohnort frei und selbstbestimmt wählen können und die hierfür nötige Unterstützung erhalten.</p><p>Der Bundesrat wird im Sommer 2025 die Vorlage für einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» in die Vernehmlassung schicken. Er beabsichtigt, im Rahmen der Vorlage ein neues Rahmengesetz vorzuschlagen. Es wird zurzeit geprüft, ob und wie das IFEG gemäss dem Auftrag des Parlaments im Rahmen der Motion SGK-N 24.3003 «Das IFEG modernisieren. Gleiche Wahlmöglichkeiten und entsprechende ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen» in das geplante Rahmengesetz integriert und allenfalls weiterentwickelt werden könnte. Das Rahmengesetz fokussiert in einem ersten Schritt auf allgemeine Zielsetzungen und Grundsätze sowie auf den Bereich des Wohnens. Der Bundesrat teilt die Auffassung, die auch in der Motion zum Ausdruck kommt, dass in diesem Bereich der Handlungsbedarf gegeben ist. Zudem sind die Voraussetzungen besonders gut, da etliche Kantone in diesem Bereich bereits über gute Grundlagen verfügen. Das Rahmengesetz wird auf jeden Fall so ausgestaltet sein, dass punktuelle Revisionen im Hinblick auf die Erweiterung auf andere Bereiche möglich sind.</p><p>2. Im Rahmen der Arbeiten zum überwiesenen Postulat 24.4213 Suter «Inklusive Arbeitswelt fördern» soll gemeinsam mit den Kantonen, Organisationen und Verbänden geklärt werden, mit welchen Massnahmen die Durchlässigkeit zwischen dem ergänzenden und dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter verbessert werden kann. Dabei sollen auch die Schnittstellen zur Invalidenversicherung und ggf. zur Berufsbildung beleuchtet werden.</p>
- <p>Kurz vor Ende des vergangenen Jahres präsentierte der Bundesrat die Eckpunkte für einen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative. In der laufenden Session hat der Ständerat die Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243003"><u>24.3003</u></a> der SGK-N für die Modernisierung des IFEG an den Bundesrat überwiesen. Gegenvorschlag und Motion stellen den Bereich Wohnen ins Zentrum.</p><p>Aus heutiger Sicht mutet das IFEG antiquiert an. Das Rahmengesetz legt fest, dass die Kantone ein institutionelles Angebot für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Beschäftigung gewährleisten. Die Angebotsorientierung und damit verbundene Objektfinanzierung als Kern des IFEG entsprechen nicht mehr der von der UN-BRK angestossenen Vorstellung von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.</p><p>Eine Revision des IFEG muss das Ziel einer koordinierten, möglichst einheitlichen Finanzierung von Unterstützungsleistungen in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Ausbildung verfolgen, die sich an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen orientiert. Damit soll der heutigen Kategorisierung von ambulanten und stationären Leistungen entgegengewirkt und eine möglichst grosse Durchlässigkeit der Leistungen entsprechend dem individuellen Bedarf angestrebt werden.</p><p>Damit für Menschen mit Behinderungen eine Chancengleichheit bei der Besetzung von Stellen im allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann, braucht es zusätzliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und Arbeitgeber. Zur Förderung und Sicherstellung von gesellschaftlicher Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gehören die Bereiche Arbeit und Ausbildung neben dem Wohnen in einem Rahmengesetz verankert. Der Einbezug der Bereiche Arbeit und Ausbildung bei der IFEG-Revision und der Formulierung eines Inklusionsrahmengesetzes ist deshalb unabdingbar.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>In welcher Form werden die Bereiche Arbeit und Ausbildung bei der Umsetzung der Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243003"><u>24.3003</u></a> berücksichtigt?</li><li>Löst das geplante Inklusionsrahmengesetz das IFEG als Rahmengesetz zur Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ab?<ul style="list-style-type:circle;"><li>Falls Ja: Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Bereiche Arbeit und Ausbildung Aufnahme ins Inklusionsrahmengesetz finden?</li><li>Falls Nein: In welchen Belangen unterscheiden sich die beiden Rahmengesetze und wo sind sie deckungsgleich?</li></ul></li></ul>
- Einbezug der Bereiche Arbeit und Ausbildung bei der "Modernisierung des IFEG" und im Inklusionsrahmengesetz
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Motion SGK-N 24.3003 beauftragt den Bundesrat durch eine Revision des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG; SR 831.26) und weiteren damit verbundenen Bundesgesetzen zeitgemässe Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform sowie ihren Wohnort frei und selbstbestimmt wählen können und die hierfür nötige Unterstützung erhalten.</p><p>Der Bundesrat wird im Sommer 2025 die Vorlage für einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» in die Vernehmlassung schicken. Er beabsichtigt, im Rahmen der Vorlage ein neues Rahmengesetz vorzuschlagen. Es wird zurzeit geprüft, ob und wie das IFEG gemäss dem Auftrag des Parlaments im Rahmen der Motion SGK-N 24.3003 «Das IFEG modernisieren. Gleiche Wahlmöglichkeiten und entsprechende ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen» in das geplante Rahmengesetz integriert und allenfalls weiterentwickelt werden könnte. Das Rahmengesetz fokussiert in einem ersten Schritt auf allgemeine Zielsetzungen und Grundsätze sowie auf den Bereich des Wohnens. Der Bundesrat teilt die Auffassung, die auch in der Motion zum Ausdruck kommt, dass in diesem Bereich der Handlungsbedarf gegeben ist. Zudem sind die Voraussetzungen besonders gut, da etliche Kantone in diesem Bereich bereits über gute Grundlagen verfügen. Das Rahmengesetz wird auf jeden Fall so ausgestaltet sein, dass punktuelle Revisionen im Hinblick auf die Erweiterung auf andere Bereiche möglich sind.</p><p>2. Im Rahmen der Arbeiten zum überwiesenen Postulat 24.4213 Suter «Inklusive Arbeitswelt fördern» soll gemeinsam mit den Kantonen, Organisationen und Verbänden geklärt werden, mit welchen Massnahmen die Durchlässigkeit zwischen dem ergänzenden und dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter verbessert werden kann. Dabei sollen auch die Schnittstellen zur Invalidenversicherung und ggf. zur Berufsbildung beleuchtet werden.</p>
- <p>Kurz vor Ende des vergangenen Jahres präsentierte der Bundesrat die Eckpunkte für einen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative. In der laufenden Session hat der Ständerat die Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243003"><u>24.3003</u></a> der SGK-N für die Modernisierung des IFEG an den Bundesrat überwiesen. Gegenvorschlag und Motion stellen den Bereich Wohnen ins Zentrum.</p><p>Aus heutiger Sicht mutet das IFEG antiquiert an. Das Rahmengesetz legt fest, dass die Kantone ein institutionelles Angebot für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Beschäftigung gewährleisten. Die Angebotsorientierung und damit verbundene Objektfinanzierung als Kern des IFEG entsprechen nicht mehr der von der UN-BRK angestossenen Vorstellung von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.</p><p>Eine Revision des IFEG muss das Ziel einer koordinierten, möglichst einheitlichen Finanzierung von Unterstützungsleistungen in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Ausbildung verfolgen, die sich an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen orientiert. Damit soll der heutigen Kategorisierung von ambulanten und stationären Leistungen entgegengewirkt und eine möglichst grosse Durchlässigkeit der Leistungen entsprechend dem individuellen Bedarf angestrebt werden.</p><p>Damit für Menschen mit Behinderungen eine Chancengleichheit bei der Besetzung von Stellen im allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann, braucht es zusätzliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und Arbeitgeber. Zur Förderung und Sicherstellung von gesellschaftlicher Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gehören die Bereiche Arbeit und Ausbildung neben dem Wohnen in einem Rahmengesetz verankert. Der Einbezug der Bereiche Arbeit und Ausbildung bei der IFEG-Revision und der Formulierung eines Inklusionsrahmengesetzes ist deshalb unabdingbar.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>In welcher Form werden die Bereiche Arbeit und Ausbildung bei der Umsetzung der Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243003"><u>24.3003</u></a> berücksichtigt?</li><li>Löst das geplante Inklusionsrahmengesetz das IFEG als Rahmengesetz zur Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ab?<ul style="list-style-type:circle;"><li>Falls Ja: Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Bereiche Arbeit und Ausbildung Aufnahme ins Inklusionsrahmengesetz finden?</li><li>Falls Nein: In welchen Belangen unterscheiden sich die beiden Rahmengesetze und wo sind sie deckungsgleich?</li></ul></li></ul>
- Einbezug der Bereiche Arbeit und Ausbildung bei der "Modernisierung des IFEG" und im Inklusionsrahmengesetz
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