Übersicht zu den Kostendämpfungsmassnahmen und Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten

ShortId
25.3195
Id
20253195
Updated
14.11.2025 03:09
Language
de
Title
Übersicht zu den Kostendämpfungsmassnahmen und Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Das Schweizer Gesundheitswesen ist in den letzten Jahren mit einem steten Kostenwachstum konfrontiert. Die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) pro Kopf sind zwischen 2013 und 2023 um 26% gestiegen und liegen damit bei rund 52 Mia Franken (2023). Gründe dafür sind unter anderem die demographische Entwicklung und die damit verbundene Zunahme an chronisch kranken Personen. Weitere Faktoren stellen der medizinisch-technologische Fortschritt und die damit einhergehende Zunahme an Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten dar. Ohne die Massnahmen, die Bundesrat und Parlament in den letzten Jahren verabschiedet haben, wäre das Kostenwachstum in der OKP noch grösser ausgefallen. Deshalb bleibt der Bundesrat der Überzeugung, dass Kostendämpfung eine Daueraufgabe ist, die an verschiedenen Orten von verschiedenen Akteuren immer wieder in Angriff genommen werden muss. Ziel aller Massnahmen muss es sein, die Kostenentwicklung in der OKP auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen und damit den Anstieg der Krankenversicherungsprämien zu begrenzen. Die Kostendämpfungspakete sowie weitere Vorlagen und Arbeiten tragen dazu bei.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Die Massnahmen des ersten Kostendämpfungspakets sind erst seit kurzem in Kraft und das zweite Kostendämpfungspaket wurde soeben in der Frühjahrssession 2025 durch das Parlament verabschiedet. Insofern lassen sich die finanziellen Auswirkungen vieler Massnahmen nur schwierig oder erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich quantifizieren. Dies insbesondere auch darum, weil die finanziellen Auswirkungen davon abhängen, wie die Massnahmen von den Akteuren konkret umgesetzt werden. Eine Evaluation der Massnahmen des ersten Kostendämpfungspakets und weiterer Gesetzesrevisionen wie den Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zur Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit oder der Zulassung von Leistungserbringern ist aber selbstverständlich für die nächsten Jahre geplant und wird aufzeigen, inwiefern die Massnahmen zur Zielerreichung beitragen.</span></p><p><span>Beim zweiten Kostendämpfungspaket weisen die Arzneimittelmassnahmen das grösste Einsparpotenzial auf. So werden etwa durch die Einführung von Kostenfolgemodellen Ersparnisse von 350 - 400 Mio. Franken pro Jahr erwartet. </span><span></span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Auch betreffend Auswirkungen der Massnahmen des ersten Kostendämpfungspakets in Bezug auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden. Es ist allerdings festzuhalten, dass die getroffenen Massnahmen nicht nur das Kostenwachstum reduzieren, sondern gleichzeitig auch die Qualität der medizinischen Versorgung steigern und die Versorgungssicherheit stärken sollen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 4. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Versorgung der Patientinnen und Patienten bewusst. Er hat bereits in den bisherigen Bemühungen zur Kostendämpfung darauf Wert gelegt, dass die Massnahmen die Versorgungslage der Bevölkerung und den medizinischen Nutzen nicht schmälern. Um der Perspektive der Patientinnen und Patienten bei der Erarbeitung neuer kostendämpfender Massnahmen Nachdruck zu verschaffen, nimmt auf Initiative des Eidgenössischen Departements des Inneren auch die Schweizerische Stiftung Patientenorganisation SPO am «Runden Tisch Kostendämpfung» Einsitz.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die Schweiz leistet sich ein sehr gutes und teures Gesundheitssystem, das für alle Menschen zugänglich ist. Für den Bundesrat ist es gleichzeitig zentral, dass die Finanzierung des Systems gesellschaftsverträglich bleibt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bevölkerung auch in Zukunft Zugang zu einem qualitativ hochstehenden Gesundheitssystem hat. Die bestehende Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) gemäss Artikel 32 KVG stellt bereits heute sicher, dass sowohl der Nutzen von neuen Leistungen und Therapien wie auch der volkswirtschaftliche Nutzen einer guten Gesundheitsversorgung adäquat berücksichtigt werden. </span></p><p><span>Für den Bundesrat ist es angezeigt, den Fokus auch bei der Erarbeitung neuer kostendämpfender Massnahmen auf die Kosten der OKP zu richten, dies jedoch ohne den Blick für die gesamten Gesundheitskosten und den Nutzen der Leistungen zu vernachlässigen. </span></p></span>
  • <p>Die Arbeiten zum Kostendämpfungspaket 2 (KP2) sind in dieser Session abgeschlossen worden. Zusammen mit den Kostendämpfungspaketen 1a, 1b, der Kostenbremse-Initiative, dem Gegenvorschlag dazu, der jüngsten KVV-Revision im Medikamentenbereich und der EFAS-Vorlage ist dies die siebte abgeschlossene Vorlage zur Kostendämpfung innert sechs Jahren. Bereits hat das EDI einen runden Tisch eingerichtet zur Ausarbeitung neuer Massnahmenvorschläge. Dass die Arbeiten bei diesem wichtigen Thema weitergeführt werden, ist angesichts der steigenden Krankenkassenprämien verständlich. Gleichzeitig ist es wichtig, die Auswirkungen der beschlossenen Massnahmen insbesondere mit Blick auf den Nutzen aber auch potenziell negative Auswirkungen für die Patientinnen und Patienten zu analysieren, um die richtigen Schlüsse für künftige Schritte zu ziehen.&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ul><li>Wieviel Kostendämpfung wurde in den letzten 10 Jahren erreicht und werden mit den beschlossenen Massnahmen (inkl. KP2-Massnahmen) noch erwartet? Bitte um eine Auflistung der erfolgten und zu erwartenden Gesamteinsparungen pro Sektor (insbesondere Spitäler, Labore, Medikamente, Ärzte, Apotheken, MiGeL-Bereich, Krankenkassen, Verwaltung etc.).</li><li>Wie haben sich diese Massnahmen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten ausgewirkt? Wo gab es positive, wo gab es negative Auswirkungen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, bei künftigen Massnahmen die Versorgung der Patientinnen und Patienten stärker zu berücksichtigen, als nur einseitig auf die Kosten zu fokussieren?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, bei künftigen Kostendämpfungsmassnahmen den Nutzen (oder die Verhinderung von potenziell negativen Auswirkungen) für Patientinnen und Patienten stärker zu berücksichtigen?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, bei künftigen Kostendämpfungsmassnahmen den Blick auf die Gesamtgesundheitskosten zu legen, als nur auf OKP-Kosten zu fokussieren? Ist er bereit, den volkswirtschaftlichen und Patienten-Nutzen von neuen Leistungen und Therapien in die Berechnung aufzunehmen?</li></ul>
  • Übersicht zu den Kostendämpfungsmassnahmen und Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Das Schweizer Gesundheitswesen ist in den letzten Jahren mit einem steten Kostenwachstum konfrontiert. Die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) pro Kopf sind zwischen 2013 und 2023 um 26% gestiegen und liegen damit bei rund 52 Mia Franken (2023). Gründe dafür sind unter anderem die demographische Entwicklung und die damit verbundene Zunahme an chronisch kranken Personen. Weitere Faktoren stellen der medizinisch-technologische Fortschritt und die damit einhergehende Zunahme an Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten dar. Ohne die Massnahmen, die Bundesrat und Parlament in den letzten Jahren verabschiedet haben, wäre das Kostenwachstum in der OKP noch grösser ausgefallen. Deshalb bleibt der Bundesrat der Überzeugung, dass Kostendämpfung eine Daueraufgabe ist, die an verschiedenen Orten von verschiedenen Akteuren immer wieder in Angriff genommen werden muss. Ziel aller Massnahmen muss es sein, die Kostenentwicklung in der OKP auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen und damit den Anstieg der Krankenversicherungsprämien zu begrenzen. Die Kostendämpfungspakete sowie weitere Vorlagen und Arbeiten tragen dazu bei.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Die Massnahmen des ersten Kostendämpfungspakets sind erst seit kurzem in Kraft und das zweite Kostendämpfungspaket wurde soeben in der Frühjahrssession 2025 durch das Parlament verabschiedet. Insofern lassen sich die finanziellen Auswirkungen vieler Massnahmen nur schwierig oder erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich quantifizieren. Dies insbesondere auch darum, weil die finanziellen Auswirkungen davon abhängen, wie die Massnahmen von den Akteuren konkret umgesetzt werden. Eine Evaluation der Massnahmen des ersten Kostendämpfungspakets und weiterer Gesetzesrevisionen wie den Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zur Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit oder der Zulassung von Leistungserbringern ist aber selbstverständlich für die nächsten Jahre geplant und wird aufzeigen, inwiefern die Massnahmen zur Zielerreichung beitragen.</span></p><p><span>Beim zweiten Kostendämpfungspaket weisen die Arzneimittelmassnahmen das grösste Einsparpotenzial auf. So werden etwa durch die Einführung von Kostenfolgemodellen Ersparnisse von 350 - 400 Mio. Franken pro Jahr erwartet. </span><span></span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Auch betreffend Auswirkungen der Massnahmen des ersten Kostendämpfungspakets in Bezug auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden. Es ist allerdings festzuhalten, dass die getroffenen Massnahmen nicht nur das Kostenwachstum reduzieren, sondern gleichzeitig auch die Qualität der medizinischen Versorgung steigern und die Versorgungssicherheit stärken sollen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 4. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Versorgung der Patientinnen und Patienten bewusst. Er hat bereits in den bisherigen Bemühungen zur Kostendämpfung darauf Wert gelegt, dass die Massnahmen die Versorgungslage der Bevölkerung und den medizinischen Nutzen nicht schmälern. Um der Perspektive der Patientinnen und Patienten bei der Erarbeitung neuer kostendämpfender Massnahmen Nachdruck zu verschaffen, nimmt auf Initiative des Eidgenössischen Departements des Inneren auch die Schweizerische Stiftung Patientenorganisation SPO am «Runden Tisch Kostendämpfung» Einsitz.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die Schweiz leistet sich ein sehr gutes und teures Gesundheitssystem, das für alle Menschen zugänglich ist. Für den Bundesrat ist es gleichzeitig zentral, dass die Finanzierung des Systems gesellschaftsverträglich bleibt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bevölkerung auch in Zukunft Zugang zu einem qualitativ hochstehenden Gesundheitssystem hat. Die bestehende Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) gemäss Artikel 32 KVG stellt bereits heute sicher, dass sowohl der Nutzen von neuen Leistungen und Therapien wie auch der volkswirtschaftliche Nutzen einer guten Gesundheitsversorgung adäquat berücksichtigt werden. </span></p><p><span>Für den Bundesrat ist es angezeigt, den Fokus auch bei der Erarbeitung neuer kostendämpfender Massnahmen auf die Kosten der OKP zu richten, dies jedoch ohne den Blick für die gesamten Gesundheitskosten und den Nutzen der Leistungen zu vernachlässigen. </span></p></span>
    • <p>Die Arbeiten zum Kostendämpfungspaket 2 (KP2) sind in dieser Session abgeschlossen worden. Zusammen mit den Kostendämpfungspaketen 1a, 1b, der Kostenbremse-Initiative, dem Gegenvorschlag dazu, der jüngsten KVV-Revision im Medikamentenbereich und der EFAS-Vorlage ist dies die siebte abgeschlossene Vorlage zur Kostendämpfung innert sechs Jahren. Bereits hat das EDI einen runden Tisch eingerichtet zur Ausarbeitung neuer Massnahmenvorschläge. Dass die Arbeiten bei diesem wichtigen Thema weitergeführt werden, ist angesichts der steigenden Krankenkassenprämien verständlich. Gleichzeitig ist es wichtig, die Auswirkungen der beschlossenen Massnahmen insbesondere mit Blick auf den Nutzen aber auch potenziell negative Auswirkungen für die Patientinnen und Patienten zu analysieren, um die richtigen Schlüsse für künftige Schritte zu ziehen.&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ul><li>Wieviel Kostendämpfung wurde in den letzten 10 Jahren erreicht und werden mit den beschlossenen Massnahmen (inkl. KP2-Massnahmen) noch erwartet? Bitte um eine Auflistung der erfolgten und zu erwartenden Gesamteinsparungen pro Sektor (insbesondere Spitäler, Labore, Medikamente, Ärzte, Apotheken, MiGeL-Bereich, Krankenkassen, Verwaltung etc.).</li><li>Wie haben sich diese Massnahmen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten ausgewirkt? Wo gab es positive, wo gab es negative Auswirkungen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, bei künftigen Massnahmen die Versorgung der Patientinnen und Patienten stärker zu berücksichtigen, als nur einseitig auf die Kosten zu fokussieren?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, bei künftigen Kostendämpfungsmassnahmen den Nutzen (oder die Verhinderung von potenziell negativen Auswirkungen) für Patientinnen und Patienten stärker zu berücksichtigen?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, bei künftigen Kostendämpfungsmassnahmen den Blick auf die Gesamtgesundheitskosten zu legen, als nur auf OKP-Kosten zu fokussieren? Ist er bereit, den volkswirtschaftlichen und Patienten-Nutzen von neuen Leistungen und Therapien in die Berechnung aufzunehmen?</li></ul>
    • Übersicht zu den Kostendämpfungsmassnahmen und Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten

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