Dokumentenmanipulation bei der Wahl der ersten Bundesrichterin. Aufarbeitung nötig

ShortId
25.3204
Id
20253204
Updated
14.11.2025 03:15
Language
de
Title
Dokumentenmanipulation bei der Wahl der ersten Bundesrichterin. Aufarbeitung nötig
AdditionalIndexing
1221;28;04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p><u>Fragen 1. – 4.</u>: Diese Fragen betreffen weit zurückliegende Sachverhalte in einer Zeit, in welcher noch keine parlamentarischen Organe die Richterwahlen vorbereitet haben. Erst im Jahre 2003 wurde für die Vorbereitung von Wahlen von Richterinnen und Richter eine parlamentarische Kommission geschaffen: Die Gerichtskommission (Art. 40a Parlamentsgesetz (ParlG)). Ab diesem Zeitpunkt sind alle Wahlvorschläge transparent dokumentiert und archiviert worden.</p><p>&nbsp;</p><p>Bis in die 1980er-Jahre bereiteten allein die Fraktionen der Bundesversammlung die Richterwahlen vor und suchten in ihrem Umfeld geeignete Kandidierende. Im Jahre 1976 behandelte der Nationalrat die Motion Auer (75.415 Mo. Auer. Wahlen in das Bundesgericht; AmtlBull NR 1976 829 ff.), welche eine sorgfältigere und transparentere Vorbereitung der Wahlen von Richterinnen und Richter forderte und vom Nationalrat in ein Postulat umgewandelt wurde (AmtlBull NR 1976 831). Ausgelöst durch das Postulat wurde 1983 eine «interfraktionelle Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Richterwahlen» aus jenen Fraktionen eingesetzt, welche an den Gerichten vertreten waren. Es handelte sich um ein informelles Gremium. Die Wahlvorschläge wurden nach wie vor ausschliesslich von den Fraktionen an die Bundesversammlung unterbreitet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Parlamentsdienste haben im Bundesarchiv zwei Lebensläufe von Frau Margrit Bigler-Eggenberger finden können: Ein Lebenslauf der SP-Fraktion für die Wahl 1972 als nebenamtliche Richterin beim Bundesgericht und ein Lebenslauf der Vereinigten Bundesversammlung von ihrer Wahl 1974 zur Bundesrichterin. Aufgrund dieser Ausgangslage kann nicht abschliessend beurteilt werden, was Frau Margrit Bigler-Eggenberger selber eingereicht hat und welche Veränderungen allenfalls vorgenommen wurden. Ein dritter Lebenslauf von Frau Bigler-Eggenberger fand sich im Archiv des Bundesgerichts, dieser ist nicht datiert und auch nicht unterschrieben.&nbsp; &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Lebenslauf, der an die Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung verteilt wurde, enthält keine Angabe der Anwaltstätigkeit (vor allem Praktika) von Frau Bigler-Eggenberger. Jedoch fehlt diese Information auch im verteilten Lebenslauf von Herrn Robert Alexandre Patry, der in der Wintersession 1974 ebenfalls von der Vereinigten Bundesversammlung zum Bundesrichter gewählt wurde (das Anwaltspatent wird bei beiden erwähnt). Die beiden Lebensläufe sind vom Umfang her circa gleich lang und etwas kürzer als die beim Bundesgericht archivierten Dokumente, so dass man davon ausgehen kann, dass es damals schon Usus war, die Lebensläufe der Kandidierenden für Richterstellen für das Verteilen in der Vereinigten Bundesversammlung leicht zu kürzen (vgl. Antwort auf Frage 6).&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Parlamentsdienste haben die biografischen Quellen zu Margrit Bigler-Eggenberger durchgesehen und haben neben der fehlenden Anwaltstätigkeit (Praktika und Teilzeit) und der Wahl in den Verwaltungsrat der SUVA 1972 keine weiteren Tätigkeiten gefunden, die im Lebenslauf der Vereinigten Bundesversammlung von 1974 fehlen; der Vorwurf der Manipulation kann aufgrund der vorliegenden Informationen nicht erhärtet werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><u>Frage 5.:</u> Aufgrund der vorliegenden Unterlagen sieht das Büro keinen Anlass, diesen Sachverhalt vertieft aufzuarbeiten. Dies umso mehr als es damals kein parlamentarisches Vorbereitungsorgan für die Richterwahlen gab. Das Büro ist aber bereit, für allfällige wissenschaftliche Forschungsprojekte seine Unterlagen zur Verfügung zu stellen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><u>Frage 6.:</u> Seit der Schaffung der Gerichtskommission (GK) im März&nbsp;2003 wird die Auswahl von Richterinnen und Richter in einer parlamentarischen Kommission vorbereitet. Das Sekretariat der GK leitet die Lebensläufe der Kandidierenden unverändert an die Mitglieder der für die Prüfung der Bewerbungsdossiers zuständigen Subkommission und – im Falle einer Anhörung – an die Mitglieder der Plenarkommission weiter. Das gesamte Verfahren wird dokumentiert und – unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes – archiviert. Der Wahlvorschlag der GK wird der Vereinigten Bundesversammlung in Form eines Berichts unterbreitet, dessen letztes Kapitel einem verkürzten Lebenslauf der vorgeschlagenen Person entspricht: Praktika werden nicht aufgeführt und die Liste der Nebenbeschäftigungen ist nicht erschöpfend. Nach der Genehmigung durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Kommission wird dieser Bericht an alle Mitglieder der Bundesversammlung verteilt und dreisprachig auf der Website des Parlamentes veröffentlicht. Jeglicher Fehler kann gemeldet und bei Bedarf sofort korrigiert werden.</p>
  • <p>Im Jahr 1974 wurde mit Dr.iur. Margrith Bigler-Eggenberger die erste Frau als vollamtliche Bundesrichterin ans Bundesgericht in Lausanne gewählt. Sie war zuvor schon während 2 Jahren als Ersatzrichterin am höchsten Gericht tätig.&nbsp;</p><p>Bereits bei ihrer Wahl wurde bekannt, dass das von Dr. iur. Margrith Bigler-Eggenberger&nbsp;eingereichte Curriculum Vitae verändert wurde und den Eidgenössischen Räten lediglich ein verkürzter Lebenslauf vorlag. Wichtige Stationen ihrer beruflichen Tätigkeit sind offensichtlich bewusst gelöscht worden. Diese Machenschaft wurde wohl einzig aufgedeckt, weil ihr Vater Matthias Eggenberger, St. Galler Ständerat, Mitglied des Wahlgremiums war, und Dr. iur. M. Bigler-Eggenberger darauf angesprochen hatte, warum sie denn ihre Palmares nur unvollständig aufgeführt hätte. Wie die Recherche bei den Parlamentsdiensten ergab, existiert in den Archiven der Parlamentsdienste nur der manipulierte CV.</p><p>Diese Dokumentenmanipulation kommt einem Rufmord gleich. Auch am höchsten Gericht wehte ihr ein rauer Wind entgegen. So berichtete die erste Bundesrichterin, dass ihr dort wenig Wertschätzung widerfahren ist. Gab es doch Richterkollegen, die während Jahren nicht mit ihr sprachen. Noch heute ist die Vertretung von Frauen als Richterinnen am Bundesgericht, Bundesstraf- und Bundesverwaltungsgericht nicht angemessen.</p><p>Weder damals noch in den folgenden Zeiten wurde dem Umstand der Dokumentenmanipulation bei der Wahl der ersten Bundesrichterin je nachgegangen. Höchste Zeit im Jahr des 150-jährigen Bestehens unseres höchsten Gerichts, dies endlich zu tun und Licht in die damaligen Machenschaften zu bringen.&nbsp;</p><p>Das Büro der eidg. Räte wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten und eine Aufarbeitung der Dokumentenmanipulation einzuleiten.</p><ol><li>Wie konnte es dazu kommen, dass der von Dr.iur. Margrith Bigler-Eggenberger eingereichte Lebenslauf nachweislich verändert worden ist?&nbsp;</li><li>Wie kommt es, dass in den Archiven nur der manipulierte Lebenslauf vorhanden ist? Wo ist das Original?</li><li>Wer ist für diese Dokumentenmanipulation verantwortlich?</li><li>Wurden dabei Vorschriften und Gesetze verletzt? Warum sind vom damaligen Verfahren der Besetzung der Richterposten keine umfangreichen Protokolle vorhanden?</li><li>Ist das Büro bereit, diese Dokumentenmanipulation vollumfänglich aufzuarbeiten?&nbsp;</li><li>Was unternimmt es, damit es in Zukunft nie mehr zu solchen Manipulationen kommen wird?</li></ol>
  • Dokumentenmanipulation bei der Wahl der ersten Bundesrichterin. Aufarbeitung nötig
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><u>Fragen 1. – 4.</u>: Diese Fragen betreffen weit zurückliegende Sachverhalte in einer Zeit, in welcher noch keine parlamentarischen Organe die Richterwahlen vorbereitet haben. Erst im Jahre 2003 wurde für die Vorbereitung von Wahlen von Richterinnen und Richter eine parlamentarische Kommission geschaffen: Die Gerichtskommission (Art. 40a Parlamentsgesetz (ParlG)). Ab diesem Zeitpunkt sind alle Wahlvorschläge transparent dokumentiert und archiviert worden.</p><p>&nbsp;</p><p>Bis in die 1980er-Jahre bereiteten allein die Fraktionen der Bundesversammlung die Richterwahlen vor und suchten in ihrem Umfeld geeignete Kandidierende. Im Jahre 1976 behandelte der Nationalrat die Motion Auer (75.415 Mo. Auer. Wahlen in das Bundesgericht; AmtlBull NR 1976 829 ff.), welche eine sorgfältigere und transparentere Vorbereitung der Wahlen von Richterinnen und Richter forderte und vom Nationalrat in ein Postulat umgewandelt wurde (AmtlBull NR 1976 831). Ausgelöst durch das Postulat wurde 1983 eine «interfraktionelle Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Richterwahlen» aus jenen Fraktionen eingesetzt, welche an den Gerichten vertreten waren. Es handelte sich um ein informelles Gremium. Die Wahlvorschläge wurden nach wie vor ausschliesslich von den Fraktionen an die Bundesversammlung unterbreitet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Parlamentsdienste haben im Bundesarchiv zwei Lebensläufe von Frau Margrit Bigler-Eggenberger finden können: Ein Lebenslauf der SP-Fraktion für die Wahl 1972 als nebenamtliche Richterin beim Bundesgericht und ein Lebenslauf der Vereinigten Bundesversammlung von ihrer Wahl 1974 zur Bundesrichterin. Aufgrund dieser Ausgangslage kann nicht abschliessend beurteilt werden, was Frau Margrit Bigler-Eggenberger selber eingereicht hat und welche Veränderungen allenfalls vorgenommen wurden. Ein dritter Lebenslauf von Frau Bigler-Eggenberger fand sich im Archiv des Bundesgerichts, dieser ist nicht datiert und auch nicht unterschrieben.&nbsp; &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Lebenslauf, der an die Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung verteilt wurde, enthält keine Angabe der Anwaltstätigkeit (vor allem Praktika) von Frau Bigler-Eggenberger. Jedoch fehlt diese Information auch im verteilten Lebenslauf von Herrn Robert Alexandre Patry, der in der Wintersession 1974 ebenfalls von der Vereinigten Bundesversammlung zum Bundesrichter gewählt wurde (das Anwaltspatent wird bei beiden erwähnt). Die beiden Lebensläufe sind vom Umfang her circa gleich lang und etwas kürzer als die beim Bundesgericht archivierten Dokumente, so dass man davon ausgehen kann, dass es damals schon Usus war, die Lebensläufe der Kandidierenden für Richterstellen für das Verteilen in der Vereinigten Bundesversammlung leicht zu kürzen (vgl. Antwort auf Frage 6).&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Parlamentsdienste haben die biografischen Quellen zu Margrit Bigler-Eggenberger durchgesehen und haben neben der fehlenden Anwaltstätigkeit (Praktika und Teilzeit) und der Wahl in den Verwaltungsrat der SUVA 1972 keine weiteren Tätigkeiten gefunden, die im Lebenslauf der Vereinigten Bundesversammlung von 1974 fehlen; der Vorwurf der Manipulation kann aufgrund der vorliegenden Informationen nicht erhärtet werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><u>Frage 5.:</u> Aufgrund der vorliegenden Unterlagen sieht das Büro keinen Anlass, diesen Sachverhalt vertieft aufzuarbeiten. Dies umso mehr als es damals kein parlamentarisches Vorbereitungsorgan für die Richterwahlen gab. Das Büro ist aber bereit, für allfällige wissenschaftliche Forschungsprojekte seine Unterlagen zur Verfügung zu stellen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><u>Frage 6.:</u> Seit der Schaffung der Gerichtskommission (GK) im März&nbsp;2003 wird die Auswahl von Richterinnen und Richter in einer parlamentarischen Kommission vorbereitet. Das Sekretariat der GK leitet die Lebensläufe der Kandidierenden unverändert an die Mitglieder der für die Prüfung der Bewerbungsdossiers zuständigen Subkommission und – im Falle einer Anhörung – an die Mitglieder der Plenarkommission weiter. Das gesamte Verfahren wird dokumentiert und – unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes – archiviert. Der Wahlvorschlag der GK wird der Vereinigten Bundesversammlung in Form eines Berichts unterbreitet, dessen letztes Kapitel einem verkürzten Lebenslauf der vorgeschlagenen Person entspricht: Praktika werden nicht aufgeführt und die Liste der Nebenbeschäftigungen ist nicht erschöpfend. Nach der Genehmigung durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Kommission wird dieser Bericht an alle Mitglieder der Bundesversammlung verteilt und dreisprachig auf der Website des Parlamentes veröffentlicht. Jeglicher Fehler kann gemeldet und bei Bedarf sofort korrigiert werden.</p>
    • <p>Im Jahr 1974 wurde mit Dr.iur. Margrith Bigler-Eggenberger die erste Frau als vollamtliche Bundesrichterin ans Bundesgericht in Lausanne gewählt. Sie war zuvor schon während 2 Jahren als Ersatzrichterin am höchsten Gericht tätig.&nbsp;</p><p>Bereits bei ihrer Wahl wurde bekannt, dass das von Dr. iur. Margrith Bigler-Eggenberger&nbsp;eingereichte Curriculum Vitae verändert wurde und den Eidgenössischen Räten lediglich ein verkürzter Lebenslauf vorlag. Wichtige Stationen ihrer beruflichen Tätigkeit sind offensichtlich bewusst gelöscht worden. Diese Machenschaft wurde wohl einzig aufgedeckt, weil ihr Vater Matthias Eggenberger, St. Galler Ständerat, Mitglied des Wahlgremiums war, und Dr. iur. M. Bigler-Eggenberger darauf angesprochen hatte, warum sie denn ihre Palmares nur unvollständig aufgeführt hätte. Wie die Recherche bei den Parlamentsdiensten ergab, existiert in den Archiven der Parlamentsdienste nur der manipulierte CV.</p><p>Diese Dokumentenmanipulation kommt einem Rufmord gleich. Auch am höchsten Gericht wehte ihr ein rauer Wind entgegen. So berichtete die erste Bundesrichterin, dass ihr dort wenig Wertschätzung widerfahren ist. Gab es doch Richterkollegen, die während Jahren nicht mit ihr sprachen. Noch heute ist die Vertretung von Frauen als Richterinnen am Bundesgericht, Bundesstraf- und Bundesverwaltungsgericht nicht angemessen.</p><p>Weder damals noch in den folgenden Zeiten wurde dem Umstand der Dokumentenmanipulation bei der Wahl der ersten Bundesrichterin je nachgegangen. Höchste Zeit im Jahr des 150-jährigen Bestehens unseres höchsten Gerichts, dies endlich zu tun und Licht in die damaligen Machenschaften zu bringen.&nbsp;</p><p>Das Büro der eidg. Räte wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten und eine Aufarbeitung der Dokumentenmanipulation einzuleiten.</p><ol><li>Wie konnte es dazu kommen, dass der von Dr.iur. Margrith Bigler-Eggenberger eingereichte Lebenslauf nachweislich verändert worden ist?&nbsp;</li><li>Wie kommt es, dass in den Archiven nur der manipulierte Lebenslauf vorhanden ist? Wo ist das Original?</li><li>Wer ist für diese Dokumentenmanipulation verantwortlich?</li><li>Wurden dabei Vorschriften und Gesetze verletzt? Warum sind vom damaligen Verfahren der Besetzung der Richterposten keine umfangreichen Protokolle vorhanden?</li><li>Ist das Büro bereit, diese Dokumentenmanipulation vollumfänglich aufzuarbeiten?&nbsp;</li><li>Was unternimmt es, damit es in Zukunft nie mehr zu solchen Manipulationen kommen wird?</li></ol>
    • Dokumentenmanipulation bei der Wahl der ersten Bundesrichterin. Aufarbeitung nötig

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